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Arbeits- und Umweltmedizin

Re: Bürojob, Reaktion auf Frage nach Depressionen

von Cyberdoktor , 14.06.11 22:01
Hallo,

"Anfang letzten Jahres hatte ich wegen Beziehungsproblemen eine vom Hausarzt behandelte depressive Episode, war auch eine Woche krank geschrieben. Ich nehme seit über einem halben Jahre keine Medikamente mehr und fühle mich gut."
also eine extrem kurze Krankschreibung im Rahmen einer depressive Episode mit eindeutigem Auslöser, anschliesend auch ohne Medikamente Beschwerdefreiheit. Wenn die Erkrankung auch in den Augen des Hausarztes augestanden ist, kann man angesichts der genannten Umstände normalerweise davon ausgehen, dass diese Krankengeschichte Privatsache ist und keinen mehr etwas angeht.

"Wird normalerweise nach solchen Vorerkrankungen gefragt"
kommt vor, wäre normalerweise aber nicht zulässig, da nur Fragen nach Erkrankungen erlaubt sind, die Auswirkungen auf den angestrebten Job haben könnten. Ist ein Krankheitsgeschehen längst überwunden und hat keinen Bezug zum Beruf, kann man entsprechende Fragen verneinen und darf also auch nicht wahrheitsgemäß antworten (z.B. wenn der Arzt pauschal fragen würde, ob in der Vergangenheit mal psychische Probleme bzw. Depressionen aufgetreten sind). Vorab kurz mit dem Hausarzt Rücksprache halten.

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Ab wann ist eine Anpassungsstörung überwunden?

von Unbekannt , 01.02.12 12:44
Liebes Ärtzeteam,

ich bin 28 und war von Sommer 2007 bis Herbst 2009 wegen einer Anpassungsstörung F 43.2 in einer ambulaten Kurzzeittherapie mit Unterbrechungen wegen Prüfungseinheiten im Studium. Medikamente habe ich keine bekommen. Auslöser war, dass ich nach einem längeren Auslandsaufenthalt (1,5 Jahre) wieder zu Hause bei meinen Eltern eingezogen bin. Damals ist mir sehr deutlich geworden, dass die beiden eigentlich dauernd gegeneinander kämpfen und sich mein Vater so gut wie gar nicht für mich interessiert,...das zusammen mit anstehenden Prüfungen war für mich extrem belastend. Meine Prüfungen habe ich sehr gut bestanden und es geht mir dank meiner abgeschlossenen Therapie besser denn je. Obwohl in den letzten 2 Jahren zwei mir nahestehende Familienangehörige verstorben sind, hatte ich keinen Rückfall, sondern konnte vielmehr sehr gut mit der Situation umgehen. Demnächst steht bei mir eine amtsärztliche Untersuchung wegen Einstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an. Daher meine Frage: Muss ich dem Arzt noch etwas von meiner Therapie (Therapieende 2009) erzählen, oder ist das schon so lange her, dass es niemanden mehr interessiert?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,

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Re: Ab wann ist eine Anpassungsstörung überwunden?

von Cyberdoktor , 01.02.12 12:44
Hallo,

"Sommer 2007 bis Herbst 2009 wegen einer Anpassungsstörung in einer ambulaten Kurzzeittherapie...Medikamente habe ich keine bekommen. ...geht mir dank meiner abgeschlossenen Therapie besser denn je."
ein Verlauf, den man in der Praxis häufig sieht. In kritischen Lebensphasen bzw. bei belastenden Ereignissen zeigen die Patienten im Rahmen der Anpassungsstörung stärkere emotionale Beeinträchtigungen (z.B. Angst, Depressionen) mit einer Einschränkung sozialer Funktionen, diese Störung ist aber in der Regel zeitlich begrenzt (häufig nicht länger als 6 Monate, bei einer depressiven Reaktion bis 2 Jahre) und der Betroffene anschliessend auf Dauer wieder gesund.

"Demnächst steht bei mir eine amtsärztliche Untersuchung wegen Einstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an. Daher meine Frage: Muss ich dem Arzt noch etwas von meiner Therapie (Therapieende 2009) erzählen,"
Es handelt sich bei einer Anpassungsstörung normalerweise um keine Dauererkrankung, man geht von einem vorübergehenden, gutartigen Charakter aus, die meisten Patienten zeigten in Studien mit Folgeuntersuchungen völlige Symptomfreiheit ( Elstner S 2009: "Anpassungsstörungen" ).

Wenn die Episode sicher überwunden ist, kann man mit dem seinerzeit zuständigen Facharzt absprechen, ob die damalige Erkrankungsphase als Privatsache gehandhabt werden kann. Sieht der behandelnde Arzt keine Probleme, ist es bei einer ausgestandenen Erkrankung übrigens auch möglich, mit dem Amtsarzt offen über die Krankheitsphase zu reden, der Amtsarzt unterliegt der Schweigepflicht und muss, wenn ein Bewerber die Gesundheitskriterien erfüllt, die Tauglichkeit bescheinigen.

Wir raten aber trotzdem stets dazu, sicherheitshalber vor dem Amtsarzttermin mit dem Facharzt den Einzelfall zu diskutieren, da bei einem Teil der Patienten mit Anpassungsstörung längere Verläufe und Rückfälle möglich sind. Schreiben Sie uns, was der Facharzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.

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vergangene psychotherapien - amtsarzt-untersuchung

von Jschubi , 01.02.12 13:59
Hallo,

bei mir steht demnächst eine Untersuchung beim Amtsarzt an zwecks Verbeamtung auf Widerruf.

Ich habe 2002⁄03 sowie 2007⁄8 Psychotherapeuthen aufgesucht. Es waren je 25 Stunden. Thema war jeweils das gleiche: Erwachsenwerdung und sexuelle Probleme. Die erste Therapie habe ich für mich erfolgreich abgeschlossen. Bei der zweiten ging es auch um Prüfungsängste und Umgang mit Trauer, aber vorrangig um das gleiche Problem wie bei der ersten Therapie. Die Richtung wie die Therapie verlief und das Verhältnis zum Therapeuten gefielen mir nicht. Viel wurde aufgewühlt. Ich habe die Therapie daher vorzeitig beendet und muss sagen, dass (sicherlich auch als Teil der Auseinandersetzung) es mir seither erheblich besser ging und ich für mich eine abschließende Lösung für das Problem gefunden hatte.

Meine Sorge, die ich jetzt habe, welche Angaben ich beim Amtsarzt machen muss. In der Therapie hatten wir über das Thema depressive Verstimmung gesprochen. Ich weiß nur nicht, ob der Psychologe dies bei der Krankenkasse so angegeben hatte. Bei der habe ich diesbezüglich angefragt, doch es dauert seine Zeit und das Ergebnis werde ich nicht vor der Untersuchung haben.

Ich habe jetzt auch schon beim Therapeuten angerufen, jedoch nur die Mailbox erreicht und werde da noch dran bleiben.

Ein Hauptproblem ist die abgebrochene Therapie und dass ich eigentlich nicht möchte, dass irgendwer von den Inhalten und der Tatsache erfährt. Wenn ich jetzt aber dies verschweige, könnte ich unter Umständen vorsätzlich täuschen oder?

Ich habe in diesem Thread gelesen, das Behandlung wegen Kleinigkeiten nicht angeben werden müssen. Depressionen aber schon. Sollte der Psychologe mir mitteilen, ich sei auch wegen Depression behandelt worden, plus ich habe die Therapie abgebrochen kann das meine Verbeamtung gefährden? Auch wenn ich mich subjetiv nicht krank fühle. Mein damaliger Therapeut wird mir wohl kaum bescheinigen ich sei geheilt.

Danke für eine Antwort

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Einstellungsuntersuchung Offentlicher Dienst

von Unbekannt , 12.06.12 14:16
Sehr geehrtes Ärzteteam,

ich bin im Dezember 2011 Aufgrund von mittelschweren Depression Arbeitsunfähig geworden, bzw. erst war von einer nicht weiter zumutbare Belastungssituation am Arbeitsplatz die Rede. ( Außergewöhnliche Belastungssituation )

Ich wurde in der Arbeitsunfähigkeit gekündigt, was bei meinem Chef kein Wunder war, krank werden war nicht erlaubt.

Auf anraten meines Hausarztes habe ich eine Psychotherapie begonnen welche nun mit meiner Zustimmung verlängert werden soll. Auf drängen meiner Krankenkasse musste ich einen Facharzt aufsuchen und mich von diesem weiterhin Behandeln lassen, da meine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauerte. Die Fachärztin diagnostizierte Burnout, aber da diese Diagnose von den Kassen nicht anerkannt würde benannte sie meine Erkrankung als mittelschwere Depression. Fachärztin und Psychotherapeutin abreiten eng zusammen und waren beide der Ansicht dass es gut für mich wäre mich weiterhin in der Arbeitsunfähigkeit zu halten, damit ich mich in Ruhe sammeln, zu kräften kommen und mir dann eine Neue Stelle suchen kann, an der die Arbeitsbedingungen menschenwürdiger und besser sind als bei der letzten Stelle. Also bin ich zu Zeit immer noch Arbeitsunfähig, aber soll mich nach Stellen umsehen und mich Bewerben.

Nun habe ich eine Einstellungszusage im Öffentlichen Dienst, als Angestellte in einer integrativen Kindertagesstätte.
Als ich meinen Vertrag zu geschickt bekommen habe stand dort das ich eine Einstellungsuntersuchung beim Arbeitsmedizinischen Dienst des TÜV Arbeit machen müsste.

Ok eigentlich kein Problem für mich, soweit bin ich ja gesund, ich habe jetzt nur Sorge das ich nach meinen Vorerkrankungen gefragt werde, dass ich angeben muss das ich weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung bin und dass mir das nachher nachteilig Ausgelegt wird. Bzw. ich letzten Endes noch als ungeeignet eingestuft werde und die tolle Stelle wieder los bin.

Das mein Impfstatus geprüft, mein Blutdruck und Puls, Seh und Hörvermögen getestet, sowie ich auf ansteckende Krankheiten geprüft werden muss ist mir schon klar. Aber darf der Arzt auch nach Vorerkrankungen fragen?
Ich meine wenn ich nur wegen einer Psychotherapeutischen Behandlung und Depression nach einer menschenunwürdigen Arbeitssituation in seinen Augen ungeeignet für die Stelle bin, dann könnte ich ja nach dieser Logik auch bei keiner anderen Stelle anfangen, da ich ja dann für alle offenen Stellen in diesem Sinne ungeeignet wäre.

Ich weiß jetzt nicht wirklich wie ich mich verhalten soll bei der Untersuchung und was Seitens des Arztes erlaubt ist.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

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Re: Einstellungsuntersuchung Offentlicher Dienst

von Ralampa , 01.10.12 21:05
Hallo zusammen,

ich habe die Zusage für die Tätigkeit in einer Bundesbehörde, als wissenschaftlicher Mitarbeiter befristet auf ca. 3 Jahre. Es geht um Tätigkeit im öffentlichen Dienst und nicht um Verbeamtung. Nun steht, wie schon bei meinen Vorrednern, die Eignungsuntersuchung beim Amtsarzt an.

Ich mache seit 2004 - mit mehreren Unterbrechungen wegen Auslandaufenthalten - Psychotherapie. Medikamente habe ich nie genommen. Ich hatte eine sehr schwierige, familäre Situation (Erkrankung und Scheidung der Eltern) und habe daraufhin Stresssymtome wie Bauschmerzen etc. entwickelt. Die Theraphie hat mich durch diese Zeit unterstützend begleitet, was sie auch jetzt noch tut. Ich würde aber auch ohne zurecht kommen. Darüber hinaus hatte ich vor Jahren einen kleinen Bandscheibenschaden und gehe seitdem regelmäßig zum Orthopäden zwecks Kontrolle und um mir über die Krankenkasse Fitnessstudio aufschreiben zu lassen. Rückenschmerzen habe ich immer wieder mal, aber es schränkt mich nicht wirklich ein.

Meine Überlegung ist nun: Verschweige ich diese Vorerkrankungen? Denke, dass Rücken und Psychotheraphie zusammen eine ziemliche Bürde sind. Habe ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn ich etwas verschweige?

Dass ich auf Grund von Rücken oder Psyche in den kommenden Jahren länger ausfallen werde, halte ich (und mein Therapeut auch) für unwahrscheinlich. Wenn, dann könnte ich mir das eher vorstellen, dass der Rücken das Problem sein könnte.

Die Theraphie habe ich während meines Zivildienstes begonnen, wo ich ja sozusagen über den Bund versichert war. Könnten dem Amtsarzt dafür Unterlagen vorliegen?

Vielen Dank für eine Antwort, ich weiß wirklich nicht wie ich mich verhalten soll und an wen ich mich wenden könnte. Mache mir schon ernsthaft Sorgen, dass meine Anstellung nicht klappt.

Grüße

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Von Narben auf psychische Störung schließen ?

von Alfi2208 , 07.04.13 21:05
Hallo . Ich habe eine Stelle im öffentlichen gehoben Dienst ergattert . Leider muss ich noch den amtsarzt überstehen. Vor dieser Untersuchung hab ich sehr große Angst, da ich mich im alter von 14 Jahren einmalig selbst verletzte. Es sind also 6 verblasste Kratzer zu erkennen . Daneben befindet sich eine verblasste Narbe von einer platzwunde ,die genäht wurde (3 jahre später) Nun habe ich Angst , dass der amtsarzt einfach auf eine borderline- Erkrankung oder ähnliches schließt . Mittlerweile bin ich übrigens 27 und habe mich niemals mehr selbstverletzt. Leider habe ich mich vor kurzem am Ofen verbrannt und hab nun wirklich Panik ,dass er die falschen Schlüsse zieht . Ist diese Angst negründet ? Soll ich ihm das einfach so offen erzählen, damit er keine falschen Schlüsse zieht ?

Des weiteren wüsste ich auch gerne, ob meine Sehschwäche +4,5 dpt ein Ausschlusskriterium wäre.

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Re: Von Narben auf psychische Störung schließen ?

von Cyberdoktor , 12.04.13 10:35
Hallo,

"Stelle im öffentlichen gehoben Dienst ergattert... amtsarzt überstehen."
Glückwunsch zur Stelle! Vor der Untersuchung müssen Sie keine Angst haben, ist reine Routine. Es geht hauptsächlich darum, ganz banale Probleme vorab zu erkennen, z.B. ob die Bewerber für die Bildschirmarbeit eine Brille brauchen oder eine bisher unerkannte Zuckerkrankheit zu entdecken. Siehe Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen) .

"ich mich im alter von 14 Jahren einmalig selbst verletzte. Es sind also 6 verblasste Kratzer zu erkennen . Daneben befindet sich eine verblasste Narbe von einer platzwunde"
spielt keine Rolle für die Beurteilung der Eignung, muss daher auch nicht angesprochen werden. Wenn der Arzt das überhaupt sieht, wird er sofort erkennen, dass es sich um sehr alte Narben handelt, kann man dann bei Rückfragen einfach pauschal als alte Verletzungsfolgen bezeichnen (eine der Narben in dem Bereich ist ja tatsächlich unfallbedingt). Keinesfalls kann der Arzt aufgrund dieser verblassten Spuren eine aktuelle Erkrankung annehmen. Schreiben Sie uns, wie die Untersuchung gelaufen ist.

"Sehschwäche 4,5 dpt ein Ausschlusskriterium"
in Jobs, die keine besonderen Anforderungen an die Sehkraft stellen und wenn die Sehleistung nach Korrektur für die Tätigkeit ausreicht: nein. Siehe auch Einstellungsuntersuchung Sehtest .

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Re: Von Narben auf psychische Störung schließen ?

von Alfi2208 , 13.05.13 13:34
Hallo . Heute war endlich die Untersuchung . Diese war überhaupt nicht schlimm . Wurde lediglich abgehört , abgetastet und bekam den Blutdruck gemessen . Dann wurde ein Augen - siebtest durchgeführt , Allerdings nicht beim amtsarzt , sondern bel einer anderem ärztin .Beim räumlichen sehen hatte ich das Gefühl , dass es schlecht lief . Auf meine frage was nun wäre , ob ich die sehstärke meiner Linsen überprüfen lassen sollte , meinte sie ja , sie glaubt rechts stimmt was nicht . Der hörtest war gut . Nun noch eine kurze frage : hätte die Dame mir mitgeteilt wenn meine Augen den Anforderungen nicht entsprochen hätten ? Sie war leider nicht sehr gesprächig .würde mich gerne endlich entspannt zurücklehnen und mich auf die stelle freuen .
Vielen dank noch für die Antwort

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Re: Von Narben auf psychische Störung schließen ?

von Cyberdoktor , 13.05.13 13:55
Hallo,

"Beim räumlichen sehen hatte ich das Gefühl , dass es schlecht lief."
spielt für Bürojobs keine normalerweise keine Rolle.

"sehstärke meiner Linsen überprüfen lassen sollte , meinte sie ja , sie glaubt rechts stimmt was nicht"
wichtig ist, dass auf einem Auge (mit Sehhilfe) eine ausreichende Sehschärfe besteht. Dann wäre es in der Regel (Jobs ohne spezielle Anforderungen) sogar kein Problem, wenn ein Mitarbeiter auf dem anderen Auge blind ist.

"hätte die Dame mir mitgeteilt wenn meine Augen den Anforderungen nicht entsprochen hätten ? "
das wäre die übliche Vorgehensweise.

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