Hallo,
"Problem psychisch erkrankt zu sein. Vor zwei Jahren hat eine Psychose meinen beruflichen Werdegang beendet...ich nun auch noch in eine mittelschwere Depression gerutscht... Vorerkrankungen verschweigen?"Ihre Schilderung deutet auf eine bedeutsame und noch nicht komplett abgeschlossene Erkrankung, die Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben könnte, normalerweise kann man das nicht verschweigen. Es ist dann sehr sinnvoll, dass die behandelnden Ärzten den aktuellen Status dokumentieren und eine Prognose abgeben, diese Befunde sollten dann dem Betriebsarzt zur Verfügung gestellt werden.
"ist in meiner Personalakte sicher vermerkt, dass ich krankheitsbedingt über drei Monate ausgefallen war"es ist in der Tat möglich, dass längere Erkrankungsepisoden dokumentiert wurden.
"Ärzte bescheinigen mir im Grunde unisono, dass ich voll einsatzfähig bin...Sozialarbeiterin werden oder im Klinikmanagement arbeiten... Kann ich mir einen solchen Werdegang gleich abschminken"nein, wenn Ihre Therapeuten für die Zukunft gute Aussichten auf eine Heilung sehen und aktuell während der Therapie keine Einschränkung besteht, muss man nicht die Flinte ins Korn schmeissen, die genannten Erkrankungen sind kein pauschales unabänderliches Ausschlusskriterium. Es kommt sehr auf den Einzelfall an.
"Von meinen Ärzten erhalte ich eben nur den Tipp meinen Wünschen zu folgen und zu verschweigen so viel ich kann... Ist das ein guter Tipp?"nicht unbedingt, wir haben oben im Themenblock zwar für einige Erkrankungen durchaus auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man das Recht hat und es sinnvoll sein kann, bestimmte Vorerkrankungen zu verschweigen, bei schweren Krankheiten ist das aber problematisch, es kann dann eine Offenbarungspflicht geben.
Sie müssen das nach einer gründlichen Analyse und Beratung durch Ihren Arzt selbst entscheiden, evt. sollte man die Bewerbungen breiter streuen und Erfahrungen sammeln, d.h. testen, wie Betriebsärzte auf den konkreten Einzelfall reagieren. Unter
Kann eine erfolgte Psychotherapie eine Verbeamtung oder die Aufnahme in die private Krankenversicherung erschweren?
hat das Gesundheitsamt Köln zu psychischen Erkrankungen Stellung genommen, dabei wird klar, dass es sich nicht um ein grundsätzliches absolutes Einstellungshindernis handelt, und es oft durchaus möglich ist, mit offenen Karten zu spielen. Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen (oft melden sich die Fragesteller leider nicht mehr).
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Ihr Cyberdoktor-Team
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