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Arbeits- und Umweltmedizin

Re: vergangene psychotherapien - amtsarzt-untersuchung

von Leia169 , 04.07.13 13:48
Hallo,
Ich möchte mich auch noch einmal mit einer sehr ähnlichen Frage anschließen. Ich hatte gestern meine Einstellungsuntersuchung für eine Stelle als Assistenzärztin in einem städtischen Klinikum (öffentlicher Dienst). Dort wurde in einem Fragebogen auch nach psychischen Erkrankungen in der Vergangenheit gefragt, was ich erst einmal verneint habe. Vor anderthalb Jahren habe ich eine 2-jährige Verhaltens- und medikamentöse Therapie wegen einer depressiven Episode und einer sozialen Phobie abgeschlossen. Außerdem habe ich einige Narben an den Unterarmen von Selbstverletzungen aus meiner Jugend(15. - 17 Lebensjahr). Bis auf die genannten 2 Jahre war ich nicht in Behandlung, die Probleme in der Jugend haben sich dann von selbst gebessert. Ausfälle in Schule oder Studium hatten sich wegen der Erkrankung auch nicht ergeben.

1.)Sollte ich dem Betriebsarzt die abgeschlossene Behandlung noch nachträglich angeben, ober ist die Frage wirklich unzulässig? Beide Behandler (Psychiater und Psychotherapeutin) waren bei Ende der Behandlung zufrieden mit dem Ergebnis.
2.)Habe ich berufsrechtliche Konsequenzen zu erwarten sollte ich wieder erkranken, ohne dem Arbeitgeber die Vorekrankungen genannt zu haben und wenn ja welche wären das, außer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Vielen Dank

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Re: vergangene psychotherapien - amtsarzt-untersuchung

von Cyberdoktor , 04.07.13 15:12
Liebe Kollegin,

"nach psychischen Erkrankungen in der Vergangenheit gefragt... Vor anderthalb Jahren... Therapie wegen einer depressiven Episode und einer sozialen Phobie abgeschlossen....Narben an den Unterarmen von Selbstverletzungen aus meiner Jugend(15. - 17 Lebensjahr)."
typische Beispiele für ausgeheilte, bzw. lange zurück liegende Erkrankungen, die normalerweise ohne Relevanz für den angestrebten Beruf sind und daher in der Regel nicht angegeben werden müssen. Der Fragebogen sollte auch nur gezielt nach Erkrankungen forschen, die noch aktuell und für die Tätigkeit von Bedeutung sind, und nicht pauschal die gesamte psychische Anamnese erfassen wollen.

"Sollte ich dem Betriebsarzt die abgeschlossene Behandlung noch nachträglich angeben, ober ist die Frage wirklich unzulässig?"
pauschale Fragen sind nicht zulässig. Wenn die behandelnden Ärzte die Episode als angeschlossen bezeichnen und keine speziellen Rückfallrisiken sehen, muss man die Behandlung nicht angeben.

"Habe ich berufsrechtliche Konsequenzen zu erwarten sollte ich wieder erkranken... welche wären das, außer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?"
spezielle rechtliche Fragen, sollten Sie besser mit einem Anwalt oder der Gewerkschaft besprechen. Eine psychische Erkrankung kann jeden erwischen, wichtig ist, dass Ihre damaligen Episoden in den Augen der Fachärzte ausgestanden sind und keine Beeinträchtigung vorliegt, eine erneute Erkrankung also als neuer Krankheitsfall im Rahmen allgemeiner Risiken angesehen werden kann. Eine Kündigung als wichtigste Konsequenz wäre nur möglich, wenn eine Krankheit nicht ausgestanden ist und ein Rückfall mit einer grösseren Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

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ein Jahr krankgeschrieben wegen Depressionen, Einstellungsuntersuchung

von frauloona , 11.02.14 13:50
Guten Tag,

Ich reihe mich hier mit meiner Frage zum Thema psychische Erkrankungen und Arbeitsmedizinische Untersuchung ein.
Aktuelle Situation: Ich werde als Sozialarbeiterin ab März eine Stelle im Sozialen Dienst antreten und es steht nun diese Untersuchung an.
Mein neuer Arbeitgeber weiß nicht das ich ein Jahr ( bis November 2013) Krankgeschrieben war wegen Depressionen. Ich konnte die Auszeit gut mit meinen Teilzeitstudium ( Master Psychososziale Beratung) erklären.
War im Herbst noch vier Wochen in Psychosomatischer Rehe und habe 2 Aufenthalte in Akkutkliniken in den Letzten Jahren hinter mir. (Abhänige PS und rezidivierende depression)
Ich fühle mich der Arbeit gewachsen und sehe persönlich keinen Anlass an meiner Belastabarkeit zu zweifeln, mir ist jedoch klar das das Gesammtbild nach außen nicht gerade optimistisch stimmt zumal die Krankschreibung nicht so lange zurückliegt.
Frage: wie weit erhält das Arbeitsmedizinische Zentrum informationen über vergangen Krankschreibungen und Diagnosen und was macht in diesem Fall Sinn zu berichten. Zumal die Mediakation noch aktuell ist...

Herzliche Grüße

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Re: ein Jahr krankgeschrieben wegen Depressionen, Einstellungsuntersuchung

von Cyberdoktor , 11.02.14 16:56
Hallo,

"Sozialarbeiterin ab März eine Stelle im Sozialen Dienst... das ich ein Jahr ( bis November 2013) Krankgeschrieben war wegen Depressionen."
da es sich nicht um eine Verbeamtung handelt, liegen die Hürden für Bewerber mit depressiven Gesundheitsstörungen nicht so hoch, d.h. es muss nicht pauschal jede Erkrankung, Reha oder Psychotherapie angegeben werden. Siehe z.B. Tabu Psychotherapie: Wenn Seelenlast die Karriere bremst (Spiegel Online, 20.11.2009) .

Halten Sie zunächst Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, diskutieren Sie mit ihm, ob in seinen Augen die Behandlung erfolgreich war und er für den weiteren Verlauf optimistisch ist. Man könnte sich dann nach Absprache mit dem Mediziner dazu entschliessen, die Erkrankungphase als Privatsache anzusehen und dem Betriebsarzt nicht anzugeben.

"habe 2 Aufenthalte in Akkutkliniken in den Letzten Jahren hinter mir. (Abhänige PS und rezidivierende depression)"
zwei Episoden über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren wären normalerweise nicht so ungewöhnlich, dass stets eine automatische Offenbarungspflicht besteht, aber auch hier ist die Einschätzung Ihres Arztes für den konkreten Einzelfall wichtig.

"wie weit erhält das Arbeitsmedizinische Zentrum informationen über vergangen Krankschreibungen und Diagnosen"
hat keinen automatischen Zugriff auf Ihre Daten in den Kliniken bzw. bei den behandelnden Ärzten. Wenn Sie die Erkrankung angeben, wird der Betriebsarzt aber Nachweise der Behandlung bitten und Sie müssen Ihre Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden.

"Zumal die Mediakation noch aktuell ist..."
eine Medikation würde man nur dann mitteilen, wenn die Mittel für die Arbeitsleistung relevant sind, z.B. die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern nicht mehr optimal gegeben ist oder die Fähigkeit Fahrzeuge zu führen beeinträchtigt wird. Bitten Sie den mit Ihrem Fall vertrauten Therapeuten um eine Einschätzung.

Es wäre schön, wenn Sie uns nicht vergessen und demnächst hier über den weiteren Verlauf berichten, wir wissen gern, wie es weiter geht und Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.

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Verbeamtung - depressive Verstimmung

von Unbekannt , 02.04.14 09:27
Hallo,

bei mir steht bald die Verbeamtung auf Widerruf (Lehramt) an und in diesem Rahmen habe ich mir eine Liste aller Diagnosen meines Hausarztes ausstellen lassen. Allerdings war ich sehr überrascht, als ich in 2004 einen Eintrag: depressive Verstimmung fand und 2005 einen mit: psychosomatischer Komplex. Mir hat ein Arzt nie solch eine Diagnose mitgeteilt und interessant war auch, dass in der gleichen Diagnose auch noch andere Krankheiten standen (wie Grippe oder so) ich müsste damals so ca. 17 Jahre alt gewesen sein und das ist jetzt fast 10 Jahre her.
Ich war danach beim Hausarzt (mittlerweile ein anderer), der meinte, dass ich damals auch einmal einmalig ein Medikament verschrieben bekommen hätte mir ist dann eingefallen, dass ich einmal auch wirklich ein Medikament verschrieben bekommen hatte, aber beim Lesen der Packungsbeilage gemerkt hatte, dass es gar nicht gegen die Probleme war, die ich dem Arzt geschildert hatte, weswegen ich es letztlich nicht genommen hatte. Der Hausarzt hat nun vermerkt, dass ich das Medikament nicht genommen habe oder so irgendetwas und meinte, dass ich das alles wohl auch nicht angeben müsste beim Gesundheitsamt, weil ich ja nichts regelmäßig bekommen hätte etc. Ich habe das Gefühl, dass Ärzte manchmal viel zu voreilig so etwas schreiben, ich habe auch seither während des Studiums nie solche Probleme gehabt.

Ich war mittlerweile beim Amtsarzt und habe davon nichts erzählt und habe jetzt aber so meine Zweifel, ob das richtig war?
Diese Frage spielt auch eine Rolle für die Private Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich bereits abgeschlossen habe (in Unkenntnis dieser Einträge)
Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

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Re: Verbeamtung - depressive Verstimmung

von Cyberdoktor , 02.04.14 12:11
Hallo,

"2004 einen Eintrag: depressive Verstimmung fand und 2005 einen mit: psychosomatischer Komplex...wie Grippe oder so"
psychosomatische Beschwerden kennt jeder, das wäre bereits der Fall, wenn mal Sorgen auf die Verdauung schlagen (siehe z.B. Reizdarm, Reizmagen / funktionelle Bauchbeschwerden (Häufige Fragen) ), auch darf, abhängig von den Lebenssituation (z.B. bei Problemen in Schule, Beruf und Familie) durchaus bei psychisch Gesunden für einige Zeit eine depressive Verstimmung auftreten. Das sind ohnehin keine knallharten und eindeutigen Diagnosen, sondern Bezeichnungen, die von Ärzten gern verwendet werden, wenn ohne Erkrankung der Organe eher harmlose Symptome auftreten, für die es keine gezielte Therapie gibt, bzw. die ohnehin nicht zwingend behandelt werden müssen.

"Der Hausarzt meinte...dass ich das alles wohl auch nicht angeben müsste beim Gesundheitsamt, weil ich ja nichts regelmäßig bekommen hätte etc."
auch bei Verbeamtungskandidaten gibt es unzulässige Fragen, allerdings sind die Hürden wegen der besonderen Treuepflicht hoch, eine sichere Beurteilung ist hier nicht möglich, ein Anwalt sollte beraten.

"Ich habe das Gefühl, dass Ärzte manchmal viel zu voreilig so etwas schreiben, ich habe auch seither während des Studiums nie solche Probleme gehabt."
Ärzte schreiben gerne Verdachtsdiagnosen auf, das heisst noch lange nicht, dass seinerzeit eine handfeste ernste Erkrankung vorlag.

"war mittlerweile beim Amtsarzt und habe davon nichts erzählt und habe jetzt aber so meine Zweifel, ob das richtig war?"
wenn man als Laie längst abgeschlossene Episoden der Patientengeschichte, die keine Langzeitfolgen haben können, nicht erwähnt hat, ist das nicht automatisch eine Verletzung der Treuepflicht. Auf Fragen muss in der Regel wahrheitsgemäss geantwortet werden, es gibt aber auch Ausnahmen. Im Zweifel: Anwalt einschalten.

"Diese Frage spielt auch eine Rolle für die Private Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich bereits abgeschlossen habe (in Unkenntnis dieser Einträge)"
auch für die Versicherungen gilt: uralte (Verdachts-)Diagnosen und seit Jahrzehnten überstandene und nicht wieder aufgetretene Beschwerden, die nicht zu einer chronischen Krankheit gehören, sind im Allgemeinen bedeutungslos und somit Privatsache. Den konkreten Einzelfall muss der Hausarzt und ein Anwalt prüfen.

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Beste Grüsse

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Kein öffentlicher Dienst nach Psychose und Depression?

von Unbekannt , 03.07.14 16:36
Sehr geehrtes Cyberdoktor-Team,

auch ich habe das Problem psychisch erkrankt zu sein. Vor zwei Jahren hat eine Psychose meinen beruflichen Werdegang beendet und mich seitdem nicht mehr in die Spur kommen lassen (dies nur auf meinen Beruf, nicht auf meine Krankheit bezogen). Durch die Umstände bin ich nun auch noch in eine mittelschwere Depression gerutscht, die aber bereits wieder am Abklingen ist. Ich bin in Behandlung und meine Ärzte bescheinigen mir im Grunde unisono, dass ich voll einsatzfähig bin. Mein Problem ist nun wie es mit mir weitergehen kann.
Am liebsten würde ich Sozialarbeiterin werden oder im Klinikmanagement arbeiten. Beides also Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
Kann ich mir einen solchen Werdegang gleich abschminken, da ich nach einer Gesundheitsprüfung niemals eingestellt werden würde oder darf ich meine Vorerkrankungen verschweigen? Da mein erster Beruf ebenfalls im öffentlichen Dienst war, ist in meiner Personalakte sicher vermerkt, dass ich krankheitsbedingt über drei Monate ausgefallen war, was ein Verschweigen erschweren könnte.
Ich stehe ratlos vor einem beruflichen Scherbenhaufen und habe das Gefühl in Bereichen die mich interessieren und die meinen Fähigkeiten entsprechen würden nie wieder einen Fuß in die Tür zu bekommen. Bleibt mir also nur noch die freie Wirtschaft oder gibt es einen Weg in den öffentlichen Dienst für mich? Von meinen Ärzten erhalte ich eben nur den Tipp meinen Wünschen zu folgen und zu verschweigen so viel ich kann... Ist das ein guter Tipp?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Re: Kein öffentlicher Dienst nach Psychose und Depression?

von Cyberdoktor , 03.07.14 18:22
Hallo,

"Problem psychisch erkrankt zu sein. Vor zwei Jahren hat eine Psychose meinen beruflichen Werdegang beendet...ich nun auch noch in eine mittelschwere Depression gerutscht... Vorerkrankungen verschweigen?"
Ihre Schilderung deutet auf eine bedeutsame und noch nicht komplett abgeschlossene Erkrankung, die Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben könnte, normalerweise kann man das nicht verschweigen. Es ist dann sehr sinnvoll, dass die behandelnden Ärzten den aktuellen Status dokumentieren und eine Prognose abgeben, diese Befunde sollten dann dem Betriebsarzt zur Verfügung gestellt werden.

"ist in meiner Personalakte sicher vermerkt, dass ich krankheitsbedingt über drei Monate ausgefallen war"
es ist in der Tat möglich, dass längere Erkrankungsepisoden dokumentiert wurden.

"Ärzte bescheinigen mir im Grunde unisono, dass ich voll einsatzfähig bin...Sozialarbeiterin werden oder im Klinikmanagement arbeiten... Kann ich mir einen solchen Werdegang gleich abschminken"
nein, wenn Ihre Therapeuten für die Zukunft gute Aussichten auf eine Heilung sehen und aktuell während der Therapie keine Einschränkung besteht, muss man nicht die Flinte ins Korn schmeissen, die genannten Erkrankungen sind kein pauschales unabänderliches Ausschlusskriterium. Es kommt sehr auf den Einzelfall an.

"Von meinen Ärzten erhalte ich eben nur den Tipp meinen Wünschen zu folgen und zu verschweigen so viel ich kann... Ist das ein guter Tipp?"
nicht unbedingt, wir haben oben im Themenblock zwar für einige Erkrankungen durchaus auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man das Recht hat und es sinnvoll sein kann, bestimmte Vorerkrankungen zu verschweigen, bei schweren Krankheiten ist das aber problematisch, es kann dann eine Offenbarungspflicht geben.

Sie müssen das nach einer gründlichen Analyse und Beratung durch Ihren Arzt selbst entscheiden, evt. sollte man die Bewerbungen breiter streuen und Erfahrungen sammeln, d.h. testen, wie Betriebsärzte auf den konkreten Einzelfall reagieren. Unter Kann eine erfolgte Psychotherapie eine Verbeamtung oder die Aufnahme in die private Krankenversicherung erschweren? hat das Gesundheitsamt Köln zu psychischen Erkrankungen Stellung genommen, dabei wird klar, dass es sich nicht um ein grundsätzliches absolutes Einstellungshindernis handelt, und es oft durchaus möglich ist, mit offenen Karten zu spielen. Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen (oft melden sich die Fragesteller leider nicht mehr).

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Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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Depression bundeswehr musterung

von Unbekannt , 01.08.14 04:02
Hallo
ich will unbedingt zur bundeswehr und habe in 2 monaten meine musterung, nun geht mir nicht mehr aus dem kopf meine depresion, ich bin seit 2 jahren mit depression beim arzt gewessen und nehme seit dem medecin, seit dem bin ich sehr stabiel, nun mache ich mir soregn das er mich als nicht geeignet einstufuft? ( habe mich als sani bw, also kein bero jop) Muss ich ihm sagen das ich so eine diagnosse habe und medecin nehme, oder sollte ich das lassen und schauen? Ich will eigtl nicht lüggen da das ein kindheits traum ist, doch leider sind depression bei mir in der famiele eine famielen krankheit :(

ich danke schonmal
:)

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Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

von Unbekannt , 31.12.14 02:42
Ich hatte vor ca. einem Jahr mein Bewerbungsgespräch, worauf ich eine Bestätigung bekam, dass mir der Ausbildungsplatz sicher ist. Nun bekam ich Post, dass Anfang nächsten Jahres ein Informationstreffen stattfindet und ich dort auch die beiliegenden Fragebögen ausgefüllt mitbringen soll. Eines ist ein normaler Personalfragebogen, einer der WAI (Work Ability Index), welcher ausschließlich freiwillig zu beantworten ist und zu allerletzt ein Fragebogen über die gesundheitliche Vorgeschichte (körperlich, als auch psychisch). Wäre ich verpflichtet den WAI-Fragebogen auszufüllen, würde mir höchstwahscheinlich der Ausbildungsplatz doch verwehrt werden, da eine der Fragen ist, wieviele Tage ich im letzten Kalenderjahr der Arbeit aufgrund gesundheitlicher Probleme ferngeblieben bin. Abgesehen davon, dass ich die Schule im Juli abgebrochen habe, habe ich die zwei Jahre davor die Schule bereits nichtmehr besucht und war krankgeschrieben (mit zwei Klinikaufenthalten). 2012 habe ich jedoch meinen erweiterten Realschulabschluss gemacht. Ein größeres Problem stellt somit der dritte Fragebogen dar, den ich ausfüllen MUSS (jedenfalls so, wie es aussieht). Über die Jahre hinweg habe ich stetig neue Diagnosen bekommen und jeder Arzt sagte immer mal wieder etwas anderes. Meine aktuelle Diagnose wurde nie niedergeschrieben und wegen meines Therapieabbruchs ist sie wahrscheinlich auch nicht gültig. Somit weiß ich jetzt weder, ob ich nicht wirklich bei diesem Fragebogen die Vorgeschichte verschweigen sollte, noch - wenn ich eine Diagnose angeben würde - welche das sein soll.
Ich sitze also in der Zwickmühle.
Einerseits könnte ich lügen - was eine fristlose Kündigung zur Folge haben könnte
Andererseits könnte ich die Wahrheit sagen - was mir eventuell von vornherein den Platz verbaut. Hätte ich von diesen Fragen vor einem Jahr, zur Zeit des Bewerbungsgespräches gewusst, dann hätte ich mir eine alternative suchen können, aber nun steht die Ausbildung kurz bevor und ich muss die Situation irgendwie meistern. Wenn ich also, wie es sich gehört, die Wahrheit angebe, wie soll ich das ganze verpacken? Damit es nicht wirkt, als würde ich nicht arbeitsfähig sein. Da meine Krankheit meine Arbeitsfähigkeit zumindest momentan nicht im geringsten einschränken würde. Viel eher wäre ich aufgrund einiger Aspekte in Notsituationen besser in der Lage als andere ruhig zu bleiben und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Oder gäbe es eine Chance die Vorgeschichte zu verschweigen?
Was die Arbeitsfähigkeit angeht bin ich nun seit Juli nichtmehr krankgeschrieben und habe in der Zwischenzeit desöfteren im Familienbetrieb mitgeholfen.

Ich hoffe sie haben ein paar Ratschläge für mich.

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