Hallo,
"für eine neue Stelle muss ich zur Gesundheitsüberprüfung. Mein Blut soll auch untersucht werden. Ich nehme seit ca. 2,5 Jahren Antidepressiva Trevilor 150 mg). Kann das bei der Blutuntersuchung nachgewiesen werden?"
wenn danach gesucht wird: ja. Es ist aber nicht üblich, nach derartigen Substanzen zu suchen, ausserdem geht ohne Ihr Einverständnis gar nichts.
"Muss man in so einem Fall das Gesundheitsamt über diese Erkrankung informieren?"
Allgemein gilt: wenn man eine neue Stelle antritt, muss man den Betriebsarzt (bzw. den Arzt, der anlässlich der Einstellung untersucht) auf Nachfrage über zur Zeit vorliegende ernste Erkrankungen informieren, die eine Eignung für den neuen Job gefährden könnten, man muss dann auch Erkrankungen ansprechen, die in der jüngeren Vergangenheit auftraten, wenn eine konkrete Rückfallwahrscheinlichkeit besteht, man nennt das eine Offenbarungspflicht.
Bewerber müssen dem Betriebsarzt aber auch auf Nachfragen nicht über jede beliebige Krankheit Auskunft geben, nur Krankheiten, die ganz eindeutig die Tätigkeit beeinträchtigen werden, darf man nicht verschweigen ( z.B. für einen Rückenschaden bei einem Menschen, der bei der Arbeit ständig viel heben, bzw. sich dauernd bücken und strecken muss, oder einen schweren Sehfehler bei einem Piloten). Eine Depression, die seit Jahren keinerlei Beschwerden verursacht, stellt normalerweise keine Tauglichkeits-Einschränkung für eine Bürotätigkeit dar.
Eigentlich sind sowohl gezielte Fragen nach einer Depression als auch allgemeine Fragen nach chronischen psychischen Krankheiten nicht zulässig (da diese Erkrankungen ja nicht pauschal zu Problemen an jedem Arbeitsplatz führen), angemessener wäre z.B. die Frage "Leiden Sie an psychischen Erkrankungen, die Ihre Arbeitsleistung am angestrebten Arbeitsplatz dauernd oder immer wieder reduzieren?". Wenn Ihre Depressionserkrankung aber gemäss Ihrer Schilderung seit Jahren zu keinen Einschränkungen, man könnte diese Frage also, je nach Einzelfall und Einschätzung der behandelnden Ärzte, verneinen.
Vorab sollte man also stets mit seinen behandelnden Ärzten sprechen, wie diese die im jeweiligen Einzelfall vorliegende Erkrankung einschätzen. Wenn in seltenen Fällen sogar für Laien klar ist, dass eine Erkrankung so schwer ist, dass man unmöglich die Arbeit aufnehmen bzw. durchhalten kann, muss der Bewerber das aber auch ungefragt mitteilen.
"Da ich vor 3 Jahren ein schwere Depression hatte, hat mir meine Ärztin geraten, die Antidepressiva mindestens 3 Jahre einzunehmen, um einen Rückfall zu vermeiden."
Es kommt nun wie gesagt darauf an, ob Ihre Erkrankung sicher überwunden ist, reden Sie daher bitte vorab mit der Ärztin, die diese Therapie verordnet hat, fragen Sie nach, wie sie die derzeitige Situation einschätzt, ob in ihren Augen die Depression ausgestanden ist. Wenn die Krankheit sicher im Griff ist, die Ärztin also keine konkrete bzw. nur eine minimale Rückfallgefahr mehr sieht, dann geht die Vorerkrankung den Arbeitgeber nichts mehr an (wenn ein Patient nach Depressionen über fast drei Jahre beschwerdefrei ist, ist er normalerweise aus ärztlicher Sicht für die meisten Berufe durchaus geeignet).
Der Betriebsarzt prüft einfach, ob Sie für die Anforderungen des jeweiligen Jobs geeignet sind (und auch auf absehbare Zeit Ihre Arbeitskraft weiter voll einsetzen können), nur das teilt er dem Arbeitgeber mit (geeignet, nicht geeignet, mit Einschränkungen geeignet). Wenn Sie also gemäss Ihrer Schilderung seit Jahren beschwerdefrei sind (und das Ihre Therapeuten auch so sehen), kann die Einschätzung eines Betriebsarztes für einen Bürojob normalerweise nur lauten: geeignet. Es sollte daher eigentlich kein Problem sein, ihm nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt von der Erkrankung zu erzählen. Ob Sie mit der Erkrankung offen umgehen, oder lieber Ihre Recht auf den Schutz Ihrer Persönlichkeit wahrnehmen und dem Betriebsarzt lieber nicht von der Depression erzählen wollen, ist eine Einzelfallentscheidung, abhängig auch von der Einschätzung Ihrer behandelnden Ärzte.
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