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Arbeits- und Umweltmedizin

Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt: Depressionen, psychische Erkrankungen?

von Unbekannt , 03.12.09 16:49
Hallo,
für eine neue Stelle muss ich zur Gesundheitsüberprüfung. Mein Blut soll auch untersucht werden. Ich nehme seit ca. 2,5 Jahren Antidepressiva Trevilor 150 mg). Kann das bei der Blutuntersuchung nachgewiesen werden? Und könnte das meine Einstellung beeinflussen? Muss man in so einem Fall das Gesundheitsamt über diese Erkrankung informieren? Da ich vor 3 Jahren ein schwere Depression hatte, hat mir meine Ärztin geraten, die Antidepressiva mindestens 3 Jahre einzunehmen, um einen Rückfall zu vermeiden.

Wie gehe, ich am besten mit dieser Situation um?

Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Re: Depressionen angeben?

von Cyberdoktor , 03.12.09 16:49
Hallo,

"für eine neue Stelle muss ich zur Gesundheitsüberprüfung. Mein Blut soll auch untersucht werden. Ich nehme seit ca. 2,5 Jahren Antidepressiva Trevilor 150 mg). Kann das bei der Blutuntersuchung nachgewiesen werden?"
wenn danach gesucht wird: ja. Es ist aber nicht üblich, nach derartigen Substanzen zu suchen, ausserdem geht ohne Ihr Einverständnis gar nichts.

"Muss man in so einem Fall das Gesundheitsamt über diese Erkrankung informieren?"
Allgemein gilt: wenn man eine neue Stelle antritt, muss man den Betriebsarzt (bzw. den Arzt, der anlässlich der Einstellung untersucht) auf Nachfrage über zur Zeit vorliegende ernste Erkrankungen informieren, die eine Eignung für den neuen Job gefährden könnten, man muss dann auch Erkrankungen ansprechen, die in der jüngeren Vergangenheit auftraten, wenn eine konkrete Rückfallwahrscheinlichkeit besteht, man nennt das eine Offenbarungspflicht.

Bewerber müssen dem Betriebsarzt aber auch auf Nachfragen nicht über jede beliebige Krankheit Auskunft geben, nur Krankheiten, die ganz eindeutig die Tätigkeit beeinträchtigen werden, darf man nicht verschweigen ( z.B. für einen Rückenschaden bei einem Menschen, der bei der Arbeit ständig viel heben, bzw. sich dauernd bücken und strecken muss, oder einen schweren Sehfehler bei einem Piloten). Eine Depression, die seit Jahren keinerlei Beschwerden verursacht, stellt normalerweise keine Tauglichkeits-Einschränkung für eine Bürotätigkeit dar.

Eigentlich sind sowohl gezielte Fragen nach einer Depression als auch allgemeine Fragen nach chronischen psychischen Krankheiten nicht zulässig (da diese Erkrankungen ja nicht pauschal zu Problemen an jedem Arbeitsplatz führen), angemessener wäre z.B. die Frage "Leiden Sie an psychischen Erkrankungen, die Ihre Arbeitsleistung am angestrebten Arbeitsplatz dauernd oder immer wieder reduzieren?". Wenn Ihre Depressionserkrankung aber gemäss Ihrer Schilderung seit Jahren zu keinen Einschränkungen, man könnte diese Frage also, je nach Einzelfall und Einschätzung der behandelnden Ärzte, verneinen.

Vorab sollte man also stets mit seinen behandelnden Ärzten sprechen, wie diese die im jeweiligen Einzelfall vorliegende Erkrankung einschätzen. Wenn in seltenen Fällen sogar für Laien klar ist, dass eine Erkrankung so schwer ist, dass man unmöglich die Arbeit aufnehmen bzw. durchhalten kann, muss der Bewerber das aber auch ungefragt mitteilen.

"Da ich vor 3 Jahren ein schwere Depression hatte, hat mir meine Ärztin geraten, die Antidepressiva mindestens 3 Jahre einzunehmen, um einen Rückfall zu vermeiden."
Es kommt nun wie gesagt darauf an, ob Ihre Erkrankung sicher überwunden ist, reden Sie daher bitte vorab mit der Ärztin, die diese Therapie verordnet hat, fragen Sie nach, wie sie die derzeitige Situation einschätzt, ob in ihren Augen die Depression ausgestanden ist. Wenn die Krankheit sicher im Griff ist, die Ärztin also keine konkrete bzw. nur eine minimale Rückfallgefahr mehr sieht, dann geht die Vorerkrankung den Arbeitgeber nichts mehr an (wenn ein Patient nach Depressionen über fast drei Jahre beschwerdefrei ist, ist er normalerweise aus ärztlicher Sicht für die meisten Berufe durchaus geeignet).

Der Betriebsarzt prüft einfach, ob Sie für die Anforderungen des jeweiligen Jobs geeignet sind (und auch auf absehbare Zeit Ihre Arbeitskraft weiter voll einsetzen können), nur das teilt er dem Arbeitgeber mit (geeignet, nicht geeignet, mit Einschränkungen geeignet). Wenn Sie also gemäss Ihrer Schilderung seit Jahren beschwerdefrei sind (und das Ihre Therapeuten auch so sehen), kann die Einschätzung eines Betriebsarztes für einen Bürojob normalerweise nur lauten: geeignet. Es sollte daher eigentlich kein Problem sein, ihm nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt von der Erkrankung zu erzählen. Ob Sie mit der Erkrankung offen umgehen, oder lieber Ihre Recht auf den Schutz Ihrer Persönlichkeit wahrnehmen und dem Betriebsarzt lieber nicht von der Depression erzählen wollen, ist eine Einzelfallentscheidung, abhängig auch von der Einschätzung Ihrer behandelnden Ärzte.

Schreiben Sie uns, was die Ärztin sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.

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Depressionen angeben?

von Unbekannt , 26.01.10 23:18
Hallo,

im März muss ich zur vertrauensärztlichen Untersuchung zwecks Einstellung bei der Bundeswehr im Angestelltenverhältnis). Durch eine psychische Vorerkrankung Depressionen und Eßstörung) nehme ich schon seit 7 Jahren Lamotrigin ein zur Stimmungsstabilisierung). Ich bin seit 5 Jahren stabil, habe eine Ausbildung absolviert und bin seit über 6 Monaten berufstätig direkt im Anschluss an die Ausbildung). Durch das Lamotrigin ist mein Leberwert GGT) leicht erhöht 55) und ich möchte dem Vertrauensarzt ungern erzählen, dass ich das nehme, weil ich mal psychisch krank war - es könnte nämlich sein, dass der dann bei meinem Psychiater Einsicht in die Krankenakte anfordern könnte. Dass Blut abgenommen wird, stand in der Einladung zu dem Termin drin. Und ehrlich gesagt möchte ich deswegen nicht einen potenziellen neuen Arbeitsplatz riskieren. Meine Frage ist nun Kann der erhöhte GGT-Wert auch durch die Antibabypille ausgelöst werden? Ich habe echt so eine Panik vor dieser Untersuchung, zumal ich auch noch Narben an den Unterarmen hab. Habe echt Angst, dass der Arzt mich als ungeeignet einstuft... Muss ich dem Arzt erzählen, dass ich vor 5 Jahren akut krank war oder darf ich das verschweigen?

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Re: Depressionen angeben?

von Cyberdoktor , 27.01.10 01:31
Hallo,

" Durch eine psychische Vorerkrankung Depressionen und Eßstörung) nehme ich schon seit 7 Jahren Lamotrigin ein zur Stimmungsstabilisierung). Ich bin seit 5 Jahren stabil, habe eine Ausbildung absolviert und bin seit über 6 Monaten berufstätig direkt im Anschluss an die Ausbildung)."
ist eine Erkrankung seit Jahren unter Kontrolle und besteht nach Einschätzung des behandelnden Arztes kein aussergewöhnliches Rückfallrisiko, muss man weder die Vorerkrankung noch die Medikamenteneinnahme angeben (ausser, wenn die Medikamentenebenwirkungen am speziellen Arbeitsplatz ein Risiko darstellen würden).

" Durch das Lamotrigin ist mein Leberwert GGT) leicht erhöht 55)"
eine minimale Erhöhung, die keinen Arzt schockieren wird, bei einer Routine-Laboruntersuchung von sechs unterschiedlichen Leberwerten ist bei einem Viertel der Patienten mindestens ein Leberwert erhöht, auch ohne jegliche Lebererkrankung. ("Leberwerte hoch? Fragen, tasten, testen!", Ärzte Woche" 8. September, 2005).

" und ich möchte dem Vertrauensarzt ungern erzählen, dass ich das nehme, weil ich mal psychisch krank war"
fragen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt, ob Sie in seinen Augen die Erkrankung überwunden haben (es hört sich für uns ganz so an), dann muss das der Arbeitgeber in der Regel nicht wissen, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.

"Meine Frage ist nun Kann der erhöhte GGT-Wert auch durch die Antibabypille ausgelöst werden?"
die Pilleneinnahme würde passen, leichte Erhöhungen sind, wie gesagt, oft auch durch Schwankungen in der Tagesform des Patienten bzw. individuelle harmlose Normabweichungen.

" Ich habe echt so eine Panik vor dieser Untersuchung, zumal ich auch noch Narben an den Unterarmen hab."
beraten Sie mit dem behandelnden Arzt, was eine geeignete Erklärung für die Narben ist, falls der Vertrauensarzt die Unterarme untersucht (meist nicht der Fall).

" Habe echt Angst, dass der Arzt mich als ungeeignet einstuft... Muss ich dem Arzt erzählen, dass ich vor 5 Jahren akut krank war oder darf ich das verschweigen?"
siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock, ist die Krankheit überwunden, geht das den Arbeitgeber nach entsprechend günstiger Prognose des behandelnden Arztes nichts an.

Für Panik gibt es keinen Grund, schreiben Sie uns, wie die Untersuchung abgelaufen ist.

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Einstellungsuntersuchung psychotherapeutische Behandlung

von Unbekannt , 17.02.10 07:16
Hallo

Aufgrund mehrer schwieriger Situationen die mein Privatleben zeitgleich belasteten sowie zu diesem Zeitpunkt schwierige Arbeitsplatzssituation bin ich von meinem Hausarzt in psychotherapeutische Behandlung überwiesen worden, mit anschließenden Arbeitsausfall und bisher erfolgreicher Wiedereingliederung, während der Wiedereingliederung habe ich dieses Jobangebot erhalten. Könnte mir das in einem Gespräch bei der Einstellungsuntersuchung mit dem Betriebsarzt negativ ausgelegt werden bzw. zu einer Untauglichkeit führen?

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Re: Einstellungsuntersuchung psychotherapeutische Behandlung

von Cyberdoktor , 17.02.10 09:30
Hallo,

"Aufgrund mehrer schwieriger Situationen die mein Privatleben zeitgleich belasteten...in psychotherapeutische Behandlung überwiesen worden... Könnte mir das in einem Gespräch bei der Einstellungsuntersuchung mit dem Betriebsarzt negativ ausgelegt werden bzw. zu einer Untauglichkeit führen? "
das kommt ganz auf die Art bzw. Schwere Ihrer psychischen Symptome und die Anforderungen des Arbeitsplatzes an. Reden Sie einfach vorab mit dem Psychotherapeuten, schildern Sie ihm die Anforderungen Ihres Jobs, wenn er keine Einwände hat und Ihre Erkrankung als leicht ansieht, dann müssen Sie das dem Betriebsarzt nicht mitteilen.

Für einen Bürojob wäre es z.B. vermutlich kein Problem, dass ein Bewerber in einer Psychotherapie bei Beziehungsproblemen ist, dann kann man nach Absprache mit dem Psychotherapeuten die Frage des Arbeitgebers, ob man an seelischen Leiden erkrankt ist, die eine Ungeeignetheit für die geplante Tätigkeit nahe legen, verneinen. Es kommt aber sehr auf den Einzelfall an, bei schwereren psychischen Erkrankungen muss man dem Arzt auf Nachfrage und sogar auch ohne gezielte Fragen Kenntnis geben, der behandelnde Arzt kann das für den Bewerber einschätzen, siehe auch die anderen Beiträge oben im Themenblock, dort werden z.B. Depressionen diskutiert.

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Depressionen und eine Angst- und Panikstörung

von ruumiinraiskaaja , 18.03.10 12:21
Ich habe seit 2006 Depressionen und eine Angst- und Panikstörung. Seit 2006 werde ich auch psychologisch bzw. psychotherpeutisch behandelt u.a. mit Medikamenten, Psychotherapie und Autogenem Training. Mit meiner Erkrankung komme ich sehr gut klar und habe alles gut im Griff auch laut Aussage meiner Therapeuten. Die Frage ist, ob ich meine Erkrankung sie dauert akutell noch an und wird nie ganz ausheilen, so meine Ärztin ich würde auf Grund meiner schweren Kindheit immer wieder zu depressiven Episoden neige)dem Betriebsarzt unterbreiten soll. Ich traue mich nicht diese Erkrankung anzugeben, weil ich Angst habe, den Job nicht zu erhalten. Seit drei Jahren kämpfe ich für einen Job und die Angst, ihn wegen meiner Erkrankung nicht zu bekommen, ist riesig. Wie verhält man sich am besten? Ab wann gilt man als ungeeignet für den Beruf als Verwaltungsfachangestellte?

Ich hoffe auf Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Re: Depressionen und eine Angst- und Panikstörung

von Cyberdoktor , 18.03.10 14:35
Hallo,

"Ich habe seit 2006 Depressionen und eine Angst- und Panikstörung."
generell gilt: Depressionen und die genannten sonstigen Erkrankungen können zu einer starken Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit und auch zu länger anhaltenden Phasen von Arbeitsunfähigkeit führen.

Wenn nicht äusserst sicher ist, dass die Erkrankung gut im Griff ist, muss man dem Betriebsarzt von schweren psychischen Erkrankungen erzählen. Verschweigen darf man das nur, wenn der behandelnde Arzt nach mehreren Jahren unter Therapie, in denen es zu keinen Rückfälle gekommen ist, klipp und klar sagt, dass kein erhöhtes Rückfallrisiko und keine sonstigen Einschränkungen bestehen, oder die Erkrankung und Therapie bereits mehrere rückfallfreie Jahre zurückliegen.

Auch eine fortgesetzte Therapie sollte man dann vermutlich nicht verschweigen, diese ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Bei einem eindeutigen Therapieerfolg (Befunde aus der Psychotherapie bzw. eine aktuelle Stellungnahme des Therapeuten kann dem Betriebsarzt helfen, die Lage einzuschätzen) sollte es in einem belastungsfreien Bürojob keine Probleme geben und der Betriebsarzt keine Bedenken haben.

Es kommt übrigens sehr auf die Schwere bzw. Ursachen der psychischen Erkrankung an, nicht jede Psychotherapie geht den Betriebsarzt etwas an. Aus der Ferne können wir aber keine eindeutige Einschätzung abgeben.

"Mit meiner Erkrankung komme ich sehr gut klar und habe alles gut im Griff auch laut Aussage meiner Therapeuten."
wenn Ihre Ärzte die Krankheit als unter Kontrolle ansehen, muss je nach Tätigkeitsfeld keine Einschränkung bestehen, Sie müssen nachfragen, wie die Prognose für die Zukunft ist, von der Arbeit als Verwaltungsfachangestellte gehen in der Regel keine besonderen Belastungen aus.

"so meine Ärztin ich würde auf Grund meiner schweren Kindheit immer wieder zu depressiven Episoden neigen"
dann allerdings könnte es eine Offenbarungspflicht geben, was sagt die Ärztin denn zu dem Job?

"Ab wann gilt man als ungeeignet für den Beruf als Verwaltungsfachangestellte? "
wenn absehbar ist, dass Sie ein hohes Rückfallrisiko haben oder krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind, die sicher über das übliche Ausmaß hinausgehen werden, könnte der Betriebsarzt Bedenken äussern.

Schreiben Sie uns, was Ihre behandelnden Ärzte sagen und mit welches Ergebnis der Betriebsarzttermin hat, Sie helfen damit anderen Betroffenen.

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Depression, Soziale Phobie

von Unbekannt , 21.03.10 21:29
Hallo,
ich hoffe mir wird hier weiter geholfen. Ich beginne vorraussichtlich August 2010 eine Ausbildung zur Fachangestellten für Medien - und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek. Dazu muss ich jetzt noch zum Amtsarzt im Mai rum. Problem ist, dass bei mir eine Borderline-Störung, depressive Episode, und seit neuestem soziale Phobie diagnostiziert wurde. Da ich schon mal zum Amtsarzt musste, weiß er von den Diagnosen.
Ich war wegen alldem schon in stationärer Behandlung, bin in ambulanter Behandlung, und werde medikamentös behandelt.
Und ich habe Ritz-Narben an den Beinen.

Nun meine Fragen
Wie mach ich dem Amtsarzt glaubhaft, dass ich trotzdem geeignet bin? Mir ist schon klar, dass ich Probleme haben werde. Aber ich will mein Leben nicht von meiner Angst leiten lassen. Und im Moment komme ich auch ganz gut damit klar, bzw. nehme alle Hilfsangebote in Anspruch. Was muss ich ihm erzählen? Muss ich ihm die Namen von meinen TherapeutenPsychiater sagen? Muss ich ihm sagen, was für Medikamente ich nehme?
Muss ich mich da ausziehen? Meine Ritznarben sind an den Beinen, sie sind also niemals auf den ersten Blick sichtbar.

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Re: Depression, Soziale Phobie

von Cyberdoktor , 21.03.10 23:42
Hallo,

"Ich beginne vorraussichtlich August 2010 eine Ausbildung zur Fachangestellten für Medien - und Informationsdienste Fachrichtung Bibliothek... bei mir eine Borderline-Störung, depressive Episode, und seit neuestem soziale Phobie diagnostiziert wurde...zum Amtsarzt musste, weiß er von den Diagnosen. "
das geht auch in Ordnung, denn die genannten aktuellen Erkrankungen kann man normalerweise dem Arzt nicht verschweigen, halten Sie da auch Rücksprache mit Ihrem Therapeuten.

"Ich war wegen alldem schon in stationärer Behandlung, bin in ambulanter Behandlung, und werde medikamentös behandelt.
Und ich habe Ritz-Narben an den Beinen."
also eine eher ernste Erkrankung.

"Wie mach ich dem Amtsarzt glaubhaft, dass ich trotzdem geeignet bin?"
mit Offenheit, ausserdem sollten Sie eine Einschätzung Ihrer behandelnden Ärzte bereit halten, der Amtsarzt würde eine positive Prognose der Kollegen bestimmt berücksichtigen.

" Und im Moment komme ich auch ganz gut damit klar"
bei einer psychischen Erkrankung, die unter Therapie gut im Griff ist und eine gute Prognose hat, ist es möglich, dass die behandelnden Ärzte und der Amtsarzt einen Bewerber als geeignet einschätzen. Wenn Sie allerdings in der Bibliothek mit den Besuchern zu tun haben, könnte Ihre Angstzustände, die an die Anwesenheit anderer Menschen gebunden sind, ein Problem sein, es kommt auf Ihr Tätigkeitsfeld und den Einzelfall an.

"Was muss ich ihm erzählen? Muss ich ihm die Namen von meinen TherapeutenPsychiater sagen?"
wenn Sie ihn von Ihrer Eignung überzeugen wollen, ist es gewiss sinnvoll, ihm die Möglichkeit zu geben, Ihre Therapeuten zu befragen.

" Muss ich ihm sagen, was für Medikamente ich nehme?"
sinnvoll.

"Muss ich mich da ausziehen?"
normalerweise wird nur der Brustkorb abgehört, die Hose bleibt an. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Verlauf berichten würden, wir wissen gern, wie es weiter geht.

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