Hallo,
"ich arbeite selbst in einem Krankenhaus (auch im Nachtdienst). Seit 2 Monaten befinde ich mich ich psychotherapeutischer Behandlung da eine Depression diagnostiziert wurde. Aktuell steht nun eine Kontrolluntersuchung beim Betriebsarzt an."wenn es sich nicht um eine Einstellungsuntersuchung handelt und Sie jenseits der Probezeit fest angestellt sind, spricht wenig gegen eine vertrauensvolle und offene Aussprache mit dem Betriebsarzt, da dieser Belastungen wie z.B. Schicht- und Nachtdienste gut einschätzen und beraten kann. Der Arzt ist an seine Schweigepflicht gebunden, darf also keinesfalls ohne Ihre Zustimmung die Diagnose Depression an Kollegen oder den Arbeitgeber weitergeben. Sie können ausserdem davon ausgehen, dass dem Betriebsarzt bewusst ist, dass in einem Krankenhaus eine Anzahl von Mitarbeiten an Depressionen leidet, das ist angesichts der Häufigkeit dieser Erkrankung nichts Besonderes.
"Meine Frage nun, bin ich verpflichtet, ihm meine Erkrankung mitzuteilen,"allgemeine betriebsärztliche Untersuchungen für festangestellte Mitarbeiter sind in der Regel Angebotsuntersuchungen, also freiwillig. Eine Mitwirkungspflicht gibt es dann nicht, auch die Befragung in Hinblick auf psychische Erkrankungen ist nicht die Aufgabe des Betriebsarztes. Im Klinikbereich gibt es zwar einige spezielle Pflichtuntersuchungen, z.B. im Rahmen der Biostoff- oder Röntgenverordnung, dabei müssen Depressionen aber natürlich nicht offenbart werden.
"insbesondere da noch ein stat. Aufenthalt aussteht oder darf ich das verschweigen."normalerweise Ihre Privatsache.
Wenn die Erkrankung eines Klinikmitarbeiters allerdings Patienten gefährdet, sollte eine Krankschreibung angestrebt werden, bzw. es ist je nach Einzelfall auch der Betriebsarzt zu informieren (unabhängig von Arztterminen), sodass der Betroffene in bestimmten Einsatzbereichen nicht mehr eingesetzt wird.
"Was wäre die mögliche Konsequenz wenn ich es nicht angebe?"wenn keine Patienten gefährdet werden, sind derartige Erkrankungen, ausser in der Einstellungsuntersuchung, normalerweise Privatsache. Strafrechtliche Konsequenzen würden drohen, wenn der Mitarbeiter fahrlässig handelt (z.B. bei ansteckenden Krankheiten, oder wenn bestimmte kritische Tätigkeiten nicht ordentlich ausgeführt werden können und trotzdem wider besseres Wissen weiter gearbeitet wird). Der behandelnde Arzt sollte die Erkrankung einschätzen. Im Zweifel bietet sich in Rechtsfragen eine Beratung durch die Gewerkschaft an.
"der Psychotherapeut) um die aktuelle Einschätzung gebeten wird. Wenn dieser meine Arbeitsfähigkeit als uneingeschränkt einschätzen würde, könnte ich mich darauf berufen und somit dies dem Betriebsarzt nicht mitteilen?"bei einer Angebotsuntersuchung sind Teilnahme und Angaben freiwillig. Wenn der Therapeut im Rahmen der Erkrankung kein Gefährdungspotential sieht, darf die Krankheitsgeschichte bei fest angestellten Mitarbeitern verschwiegen werden. Wir würden jenseits der Probezeit aber normalerweise zu einer offenen Aussprache mit dem Betriebsarzt raten, der Arzt will ja primär die Gesundheit der Mitarbeiter schützen, z.B. vor Überlastungen am Arbeitsplatz.
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