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Arbeits- und Umweltmedizin

Re: Wiss. Mitarb. FH - Einstellung - Borderline

von Cyberdoktor , 12.12.10 04:58
Liebe Nichteinstellung,

"ich habe ein Stellenangebot als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einem Forschungsprojekt an einer FH erhalten."
Klasse, Glückwunsch!

"habe mich bereits Januar 2008 in einem Landratsamt beworben, schriftliche Einstellungszusage vorbehaltlich der amtsärztlichen Untersuchung erhielt. Dort habe ich aus Angst vor Nichteinstellung meine Krankheitsgeschichte nur zum Teil angegeben. Während der Körperuntersuchung wurden frische Selbstverletzungen festgestellt und der Vermerk Borderline-PSK gemacht..."
wenn 2008 frische Selbstverletzungen gefunden wurden, musste der Arzt von einem aktiven Krankheitsgeschehen ausgehen, das ist dann ein gewisses Einstellungshindernis.

"Weil ich - aus Mangel an Vorbereitung und Angst vor Nichteinstellung - blöd reagiert habe und von Kratzern der Katze erzählte, war die Geschichte im negativen Sinne) perfekt."
in der Tat kann man einen erfahrenen Arzt damit nicht aufs Glatteis führen.

"offiziell eingereicht und erhielt heute ein Schreiben mit der Bitte, den Personalbogen auszufüllen mit dem Punkt Amtsärztliche Untersuchungen nein oder ja wann)."
ein Unibetriebsarzt hat keinen Zugriff auf die Daten der amtsärztlichen Untersuchung. Wenn eine Krankheit längst überwunden ist (und den Arbeitgeber nichts mehr angeht), könnte man also theoretisch mit Angaben bezüglich älterer Untersuchungen knausern.

"Der Professor Leiter des Projektes) ist der Meinung, dass nur ich für das Projekt in Frage komme und für ihn ist es nur eine Formsache."
das ist sehr positiv. Sie haben also einen gewichtigen Fürsprecher und könnten in Erwägung ziehen, diesmal mit offenen Karten zu spielen, d.h. Sie bringen dem Betriebsarzt die positiven Einschätzungen Ihrer behandelnden Ärzte mit.

Der zweite Weg wäre, erneut das Krankheitsgeschehen zu leugnen, das ist aber immer dann problematisch, wenn eine bedeutsame Krankheit noch nicht sicher ausgestanden ist, bzw. auch während der Behandlung noch nennenswerte Symptome auftreten, die die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz einschränken bzw. die Fehltage über Gebühr erhöhen könnten. Wenn Sie von einem letzten Klinikaufenthalt im Jahr 2004 und frischen Selbstverletzungen 2008 berichten, ist das Verschweigen der Erkrankung im Einzelfall kritischer zu sehen, als z.B. bei einem Patienten, der vor mehr als 10 Jahren nach einem Verlusterlebnis eine Depression und dann nie wieder psychische Probleme hatte. Wenn sich bei der körperlichen Untersuchung Zeichen von Selbstverletzungen (Narben) finden lassen, acht es ebenfalls wenig Sinn, auf eine Offenbarung zu verzichten.

"mit einwandfreien Arbeitszeugnissen und Kritiken gearbeitet vorwiegend Offene Kinder- und Jugendarbeit), dann einen aufbauenden Master-Studiengang absolviert und nun möchte ich die wissenschaftliche Karriere Endziel Lehre) ausbauen. Die Leistungen geben das ohne Weiteres her. Das Diplomstudium habe ich als Zweitbeste und das Masterstudium als Beste des Jahrganges absolviert."
das ist alles sehr positiv und sollte normalerweise auch den Betriebsarzt / Arbeitgeber von Ihrer Eignung überzeugen.

"Können Sie mir ein adäquates Vorgehen raten?"
konkrete Handlungsempfehlungen ohne gründliche Kenntnis des Einzelfalls wären unseriös. Welche der oben genannten Optionen Sie wählen, ist eine Entscheidung, die Sie nach einem gründlichen Vorbereitsungsgedpräch mit Ihren Therapeuten treffen müssen. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Bewerbungsverlauf berichten würden, wir wissen gern, wie es weiter geht, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.

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Wiss. Mitarb. FH - Einstellung - Borderline

von Unbekannt , 14.12.10 12:19
Liebes Ärzteteam,

Ihre Antwort hat mir in meiner Entscheidungsfindung sehr geholfen, auch wenn - aufgrund der Nichtkenntnis des genauen Einzelfalls - keine konkreten Hinweise gegeben wurden.

Ich habe im Personalbogen wahrheitsgemäß bei Amtsärztliche Untersuchungen ja angekreuzt mit Vermerk des entsprechenden Datums. Weiterhin habe ich heute bei der Personalabteilung angerufen, welche bei Zusendung des Personalbogens um zeitnahe Kontaktaufnahme meinerseits gebeten hat. Das Arbeitsverhältnis beginnt bereits am 1.1.2011. Ich soll heute die ausstehenden Unterlagen Zeugnisse, Urkunden) einreichen und am Freitag den Arbeitsvertrag unterschreiben. Meine Frage, ob noch weitere Termine im Rahmen des Einstellungsverfahrens anstehen, wurde verneint. Ich gehe inzwischen davon aus, dass befristete Einstellungen im öffentlichen Dienst wahrscheinlich nicht mit größeren Überprüfungen verbunden sind. Es kann aber natürlich sein, dass meine Angabe der amtsäztlichen Untersuchungen entsprechende Überprüfungen bewirkt.

Nach eingängiger Beratung mit meinem Psychotherapeuten erklärte er mir, dass ich aus dem einzigen Grund einer Erhaltungsdosis noch bei ihm in Behandlung bin. Damit meint er, dass eventuelle emotionale HochsTiefs therapeutisch ausgeglichen werden können. Er hat aber seit den letzten Monaten den Eindruck, dass ich äußerst stabil bin und auch Rückschläge und Ausnahmezustände - die mich früher schnell aus der Bahn warfen - inzwischen gut kompensieren kann. Die psychotherapeutische Behandlung - die seit 6 Monaten nur noch alle vier Wochen stattfindet - wird in Kürze auslaufen, wobei ich mich jederzeit bei ihm melden kann, falls es einmal doch nicht gut geht. Weiterhin sei es gut möglich, dass ich zu den 10 Prozent der Patienten gehört, bei denen die Borderline-Störung im Laufe der Zeit insofern ausheilt, dass nicht mehr die erforderliche Anzahl der Kriterien der Störung zutrifft.

Frage an das Ärzteteam Sollten in den nächsten 3 Jahren der Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter keine Auffälligkeiten auftauchen, besteht dann grundsätzlich Hoffnung für eine Karriere als berufene Professorin? Trotz letztmaliger Selbstverletzungen als Ausrutscher in 2008 und letztem stationären Aufenthalt in 2004)? Ich befinde mich nach wie vor - wahrscheinlich auch auf Zeit - in medikamentöser Behandlung mit Fluoxetin seit 2004. Seitdem fanden aber auch keinerlei ernstzunehmende Depressionen mehr statt. Die Diagnosen lauten PHASENWEISE MITTELSCHWERE DEPRESSION seit 2004 erfolgreich behandelt und ohne weitere Phasen und BORDERLINE mit außerdordentlich hohem Funktionsniveau und in Kürze auslaufende psychotherapeutische Behandlung wegen fehlender akuter Behandlungsbedürftigkeit.

Herzlichen Dank
Nichteinstellung

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Re: Wiss. Mitarb. FH - Einstellung - Borderline

von Cyberdoktor , 15.12.10 10:30
Liebe Weiterhin,

"Ihre Antwort hat mir in meiner Entscheidungsfindung sehr geholfen, auch wenn - aufgrund der Nichtkenntnis des genauen Einzelfalls - keine konkreten Hinweise gegeben wurden."
wir können nur über die entsprechenden arbeitsmedizinischen Grundlagen informieren und Denkanstöße geben.

"Ich habe im Personalbogen wahrheitsgemäß bei Amtsärztliche Untersuchungen ja angekreuzt mit Vermerk des entsprechenden Datums."
vermutlich sinnvoll.

"beginnt bereits am 1.1.2011. Ich soll heute die ausstehenden Unterlagen Zeugnisse, Urkunden) einreichen und am Freitag den Arbeitsvertrag unterschreiben."
Glückwunsch!

"Meine Frage, ob noch weitere Termine im Rahmen des Einstellungsverfahrens anstehen, wurde verneint."
in einer Uni wäre normalerweise noch ein Betriebsarzttermin zu erwarten.

"nicht mit größeren Überprüfungen verbunden sind. Es kann aber natürlich sein, dass meine Angabe der amtsäztlichen Untersuchungen entsprechende Überprüfungen bewirkt."
wenn Sie keine Zustimmung unterschrieben haben, dürfen nicht einfach so Unterlagen des Amtsarztes angefordert werden.

"Eindruck, dass ich äußerst stabil bin und auch Rückschläge und Ausnahmezustände - die mich früher schnell aus der Bahn warfen - inzwischen gut kompensieren kann sei es gut möglich, dass ich zu den 10 Prozent der Patienten gehört, bei denen die Borderline-Störung im Laufe der Zeit insofern ausheilt, dass nicht mehr die erforderliche Anzahl der Kriterien der Störung zutrifft."
das sind doch gute Neuigkeiten.

"Frage an das Ärzteteam Sollten in den nächsten 3 Jahren der Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter keine Auffälligkeiten auftauchen, besteht dann grundsätzlich Hoffnung für eine Karriere als berufene Professorin?"
Selbstverständlich besteht mach einer überwundenen Erkrankung und günstiger Zukunftsprognose die Möglichkeit einer Festanstellung und auch einer Professur. Eine durchgemachte psychische Erkrankung sollte nicht für alle Zeiten die beruflichen Perspektiven verbauen. Ab wann (z.B. 5 Jahre, 10 Jahre) allerdings eine Erkrankung als sicher überwunden bzw. stabil angesehen wird, kommt auch auf den Einzelfall an. Wenn Sie nach mehreren Jahren ohne Beschwerden nun über drei weitere Jahre ohne Probleme im Job sind, wäre das auf jeden Fall sehr positiv und dürfte entsprechende Prognosen günstig beeinflussen.

"wahrscheinlich auch auf Zeit - in medikamentöser Behandlung mit Fluoxetin seit 2004. Seitdem fanden aber auch keinerlei ernstzunehmende Depressionen mehr statt."
bestens. Eine medikamentöse Langzeittherapie ist auch kein automatisches Ausschlusskriterium für eine Festanstellung.

"PHASENWEISE MITTELSCHWERE DEPRESSION seit 2004 erfolgreich behandelt und ohne weitere Phasen und BORDERLINE mit außerdordentlich hohem Funktionsniveau und in Kürze auslaufende psychotherapeutische Behandlung wegen fehlender akuter Behandlungsbedürftigkeit."
damit sind Sie für viele Jobs durchaus geeignet und können sehr optimistisch in die Zukunft blicken. Wenn Ihnen der stressige Unialltag mal etwas Zeit lässt und Sie unsere Foren bis dahin nicht vergessen haben: schreiben Sie uns in einigen Jährchen, wie es mit Ihrer beruflichen Laufbahn weitergeht.

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Einstellungsuntersuchung öffendlicher Dienst Essstörung

von fl23 , 12.04.11 20:41
Hallo zusammen,
ich wurde während meiner Ausbildung (damals war ich 17 Jahre alt) im Jahr 2001 sechs Wochen in einer Klinik für psychosomatischen Erkrankungen wegen einer Essstörung behandelt. Die Behandlung wurde erfolgreich abgeschlossen und ich habde danach sechs Jahre in dem Beruf gearbeitet um dann drei Jahre zu studieren und in teilzeit zu arbeiten. Nun habe ich mich erfolgreich auf eine Stelle im öffendlichen Dienst beworben (im Angesteltenverhätlnis). Nun steht eine Untersuchung beim Amtsarzt an und ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Klinikaufenthalt angeben muss oder nicht bzw. ob es schädlich wäre dies zu tun?
Viele Grüße
p.s. bin nach diesen sechs Wochen bin ich nicht wieder Probleme mit der Erkrankung gehabt.

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Re: Einstellungsuntersuchung öffendlicher Dienst Essstörung

von Cyberdoktor , 13.04.11 11:21
Hallo,

"ich wurde während meiner Ausbildung (damals war ich 17 Jahre alt) im Jahr 2001 sechs Wochen in einer Klinik für psychosomatischen Erkrankungen wegen einer Essstörung behandelt. Die Behandlung wurde erfolgreich abgeschlossen"
in der Pubertät ist man für derartige psychische Probleme besonders anfällig, ist die Behandlung wie bei Ihnen bereits seit Jahren erfolgreich abgeschlossen, kann man eindeutig von einer Heilung sprechen.

"und ich habde danach sechs Jahre in dem Beruf gearbeitet um dann drei Jahre zu studieren und in teilzeit zu arbeiten. Nun habe ich mich erfolgreich auf eine Stelle im öffendlichen Dienst beworben ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Klinikaufenthalt angeben muss oder nicht"
längst überwundene Erkrankungen gehen den Arbeitgeber nichts an. Sie hatten im jugendlichen Alter eine Problemphase, nun sind Sie erwachsen und seit einen Jahrzehnt ohne Beschwerden, Sie dürfen also Ihre Privatsphäre schützen und die Krankengeschichte für sich behalten. Der Arzt hat auch kein Recht, nach alten Erkrankungen zu fragen (tut er es trotzdem, darf man lügen).

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Betriebsärztliche Untersuchung Depression (Krankenhaus)

von jutta78 , 12.05.11 22:35
Hallo,

ich arbeite selbst in einem Krankenhaus (auch im Nachtdienst).
Seit 2 Monaten befinde ich mich ich psychotherapeutischer Behandlung da eine Depression diagnostiziert wurde. Auch ist ein stationärer Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik angedacht, welcher voraussichtlich im August statt finden wird. Ich arbeite zur Zeit normal weiter.
Aktuell steht nun eine Kontrolluntersuchung beim Betriebsarzt an.
Meine Frage nun, bin ich verpflichtet, ihm meine Erkrankung mitzuteilen, insbesondere da noch ein stat. Aufenthalt aussteht oder darf ich das verschweigen. Was wäre die mögliche Konsequenz wenn ich es nicht angebe?
In anderen Forenbeiträgen war zu lesen, das der Behandler (im meinem Fall der Psychotherapeut) um die aktuelle Einschätzung gebeten wird. Wenn dieser meine Arbeitsfähigkeit als uneingeschränkt einschätzen würde, könnte ich mich darauf berufen und somit dies dem Betriebsarzt nicht mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus

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Re: Betriebsärztliche Untersuchung Depression (Krankenhaus)

von Cyberdoktor , 13.05.11 00:49
Hallo,

"ich arbeite selbst in einem Krankenhaus (auch im Nachtdienst). Seit 2 Monaten befinde ich mich ich psychotherapeutischer Behandlung da eine Depression diagnostiziert wurde. Aktuell steht nun eine Kontrolluntersuchung beim Betriebsarzt an."
wenn es sich nicht um eine Einstellungsuntersuchung handelt und Sie jenseits der Probezeit fest angestellt sind, spricht wenig gegen eine vertrauensvolle und offene Aussprache mit dem Betriebsarzt, da dieser Belastungen wie z.B. Schicht- und Nachtdienste gut einschätzen und beraten kann. Der Arzt ist an seine Schweigepflicht gebunden, darf also keinesfalls ohne Ihre Zustimmung die Diagnose Depression an Kollegen oder den Arbeitgeber weitergeben. Sie können ausserdem davon ausgehen, dass dem Betriebsarzt bewusst ist, dass in einem Krankenhaus eine Anzahl von Mitarbeiten an Depressionen leidet, das ist angesichts der Häufigkeit dieser Erkrankung nichts Besonderes.

"Meine Frage nun, bin ich verpflichtet, ihm meine Erkrankung mitzuteilen,"
allgemeine betriebsärztliche Untersuchungen für festangestellte Mitarbeiter sind in der Regel Angebotsuntersuchungen, also freiwillig. Eine Mitwirkungspflicht gibt es dann nicht, auch die Befragung in Hinblick auf psychische Erkrankungen ist nicht die Aufgabe des Betriebsarztes. Im Klinikbereich gibt es zwar einige spezielle Pflichtuntersuchungen, z.B. im Rahmen der Biostoff- oder Röntgenverordnung, dabei müssen Depressionen aber natürlich nicht offenbart werden.

"insbesondere da noch ein stat. Aufenthalt aussteht oder darf ich das verschweigen."
normalerweise Ihre Privatsache.

Wenn die Erkrankung eines Klinikmitarbeiters allerdings Patienten gefährdet, sollte eine Krankschreibung angestrebt werden, bzw. es ist je nach Einzelfall auch der Betriebsarzt zu informieren (unabhängig von Arztterminen), sodass der Betroffene in bestimmten Einsatzbereichen nicht mehr eingesetzt wird.

"Was wäre die mögliche Konsequenz wenn ich es nicht angebe?"
wenn keine Patienten gefährdet werden, sind derartige Erkrankungen, ausser in der Einstellungsuntersuchung, normalerweise Privatsache. Strafrechtliche Konsequenzen würden drohen, wenn der Mitarbeiter fahrlässig handelt (z.B. bei ansteckenden Krankheiten, oder wenn bestimmte kritische Tätigkeiten nicht ordentlich ausgeführt werden können und trotzdem wider besseres Wissen weiter gearbeitet wird). Der behandelnde Arzt sollte die Erkrankung einschätzen. Im Zweifel bietet sich in Rechtsfragen eine Beratung durch die Gewerkschaft an.

"der Psychotherapeut) um die aktuelle Einschätzung gebeten wird. Wenn dieser meine Arbeitsfähigkeit als uneingeschränkt einschätzen würde, könnte ich mich darauf berufen und somit dies dem Betriebsarzt nicht mitteilen?"
bei einer Angebotsuntersuchung sind Teilnahme und Angaben freiwillig. Wenn der Therapeut im Rahmen der Erkrankung kein Gefährdungspotential sieht, darf die Krankheitsgeschichte bei fest angestellten Mitarbeitern verschwiegen werden. Wir würden jenseits der Probezeit aber normalerweise zu einer offenen Aussprache mit dem Betriebsarzt raten, der Arzt will ja primär die Gesundheit der Mitarbeiter schützen, z.B. vor Überlastungen am Arbeitsplatz.

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Ausbildung zum Erzieher, Deppressionen verschweigen?

von Unbekannt , 25.05.11 22:16
Hallo,

ich bin 20 Jahre alt und werde im September eine Ausbildung zum Erzieher beginnen. Meine Praktikumsstelle verlangt jetzt von mir eine Arbeitsmedizinische Vorsorge - Erstuntersuchung.

Ich wurde im Juli letzten Jahres stationär aufgrund Dreppressionen aufgenommen. Die Depressionen sind auf schulische und familiäre Probleme zurückzuführen. Ich nehme momentan Cipralex und ein Einnahmestopp ist auf ca. August eingepeilt. Ein ambulante Therapie habe ich abgebrochen. Mir geht es momentan blenden, ich bin ein neuer Mensch, habe topnoten und bin super motiviert. Dazu hat mit Sicherheit eine Umstellung des Umfelds beigetragen.
Auf jeden Fall ist meine Frage jetzt. Muss ich die Betriebsärztin darüber aufklären? ist Cipralex nachweisbar? Darf ich lügen? Sprich darf ich die Frage auf Medikamenteneinnahme verneinen?
Mein Hausarzt hat mir vor Monaten gesagt dass ich es nicht erwähnen brauche weil keine Beeinträchtigung für den Beruf vorliegt, aber darf ich auch lügen?

Ich danke schonmal herzlichst für die anwort

schönen Gruß
ANONYM

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Re: Ausbildung zum Erzieher, Deppressionen verschweigen?

von Cyberdoktor , 26.05.11 00:29
Hallo,

"ich bin 20 Jahre alt und werde im September eine Ausbildung zum Erzieher beginnen."
Glückwunsch!

"Meine Praktikumsstelle verlangt jetzt von mir eine Arbeitsmedizinische Vorsorge - Erstuntersuchung."
Routine.

"Ich wurde im Juli letzten Jahres stationär aufgrund Dreppressionen aufgenommen. Die Depressionen sind auf schulische und familiäre Probleme zurückzuführen. Ich nehme momentan Cipralex und ein Einnahmestopp ist auf ca. August eingepeilt. Ein ambulante Therapie habe ich abgebrochen. Auf jeden Fall ist meine Frage jetzt. Muss ich die Betriebsärztin darüber aufklären?"
kommt sehr auf dem Einzelfall an, Ihre behandelnden Fachärzte sollten klipp und klar bestätigen, dass Sie für den Beruf aktuell geeignet sind und kein deutlich erhöhtes Rückfallrisiko besteht. Ihre Erkrankungsepisode liegt nicht lange zurück, die durchaus kritische Absetzphase der Medikation liegt kurz vor Ausbildungsantritt, eine ambulante Therapie wurde abgebrochen, in dieser Situation kann man Bedenken haben, ob die Erkrankung gegenüber dem Betriebsarzt verschwiegen werden darf. Sie sollten sich vorab gut informieren.

"ist Cipralex nachweisbar?"
danach wird nicht gesucht. Der Betiebsarzt prüft den Blutzucker, Leberwerte, den Impfstatus etc.

"Mein Hausarzt hat mir vor Monaten gesagt dass ich es nicht erwähnen brauche weil keine Beeinträchtigung für den Beruf vorliegt, aber darf ich auch lügen?"
es ist wichtig, dass Ihnen ein Spezialist (besser ein Neurologe / Psychiater als ein Hausarzt) ganz konkret sagt, dass eine Erkrankung keine Auswirkungen auf den angestrebten Beruf hat (der Patient selbst kann das oft kaum beurteilen). Wenn eine Krankheit keine Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit erwarten lässt, darf man diese gegenüber dem Arbeitgeber und Betriebsarzt verschweigen. Dann dürfen in der Tat auch konkrete Fragen nach dieser Erkrankung entgegen der tatsächlichen Gesundheitslage mit "habe ich nicht, bin gesund" beantwortet werden.

"darf ich die Frage auf Medikamenteneinnahme verneinen?"
wenn Ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht eingeschränkt ist. Das genannte Mittel (Cipralex) kann z.B. das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Ausserdem sind Absetzsymptome möglich, der Patient kann für längere Zeit (Wochen / Monate) emotionale Instabilität und Reizbarkeit zeigen, im Umgang mit Kindern ist das evt. problematisch. Auch hier müssen Sie die behandelnden Ärzte vorab befragen.

Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Verlauf berichten würden, wir wissen gern, wie es mit den Bewerbern weiter geht, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.

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Bürojob, Reaktion auf Frage nach Depressionen

von Unbekannt , 14.06.11 19:47
Ich bin 28⁄m und habe eine Einstellungsuntersuchung bei einer großen deutschen Firma für einen Bürojob vor mir. Nach der Probezeit ist mein Vertrag nicht zeitlich begrenzt.

Anfang letzten Jahres hatte ich wegen Beziehungsproblemen eine vom Hausarzt behandelte depressive Episode, war auch eine Woche krank geschrieben. Ich nehme seit über einem halben Jahre keine Medikamente mehr und fühle mich gut.

Wird normalerweise nach solchen Vorerkrankungen gefragt und muss ich darauf (wahrheitsgemäß) antworten?

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