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Arbeits- und Umweltmedizin

Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen)

von Unbekannt , 02.06.08 20:40
Hallo,

ich würde gerne demnächst eine neue Arbeitsstelle antreten. Derzeitig befinde ich mich in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Der neue Arbeitgeber verlangt eine Arbeitsmedizinische Untersuchung.
Den Arbeitsvertrag habe ich bereits erhalten und könnte diesen unterschreiben. Danch würd ich zu dieser Untersuchung geschickt werden.
Ich habe nur Sorge, dass ich durch die Untersuchung falle.
Vor einigen Jahren wurde ich nach meiner Musterung zu einem Kardiologen geschickt, der aber nichts feststellen konnte. Mein Problem ist nur, dass ich panische Angst vor einem EKG habe. Sobald ich daran angeschlossen werden steigt mein Puls in die Höhe.
Nun ist meine 1. Frage ob das ein Grund sein könnte durch die Untersuchung zu fallen?
Die 2. Frage Im Vertrag steht nicht drin, dass eine bestandene Untersuchung Vorraussetzung für die Einstellung ist. Was passiert wenn ich durchfalle?

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Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung

von Cyberdoktor , 08.06.08 21:40
Hallo,

"Der neue Arbeitgeber verlangt eine Arbeitsmedizinische Untersuchung. "
das darf er, wenn Sie zustimmen. Die Untersuchung vor Abschluss der Arbeitsvertrages, wäre also "freiwillig". In einigen Berufen ist das sogar unbedingt nötig, um Gefährdungen für den Arbeitnehmer auszuschliessen, ebenso routinemässig bei Jugendlichen (Azubis). Verweigert man eine "freiwillige" Untersuchung vor der Einstellung, ist es natürlich gut möglich, dass dann der Arbeitgeber einen anderen Bewerber nimmt.

Ein guter Arbeitgeber würde diese Untersuchung nur nutzen, um festzustellen, ob der Bewerber den Beruf ausüben kann und ob die Arbeit für seine Gesundheit zu belastend ist, das wären also ehrenwerte Gründe.

Meist beinhaltet die Einstellungsuntersuchung ein ärztliches Gespräch, der Arzt wird nach der beruflichen Vorgeschichte fragen, ebenso nach zur Zeit vorliegenden Krankheiten. Durchaus sinnvoll wäre es, wenn der Arzt bei dieser Gelegenheit den Impfstatus prüft und bei fehlenden Impfungen anbietet, diese nachzuholen.

Es folgt eine körperliche Untersuchung (z.B. werden wichtige Organe wie Herz, Lungen und Leber auf Krankheiten geprüft), eine Blutdruckmessung, eine Laboruntersuchung von Blut und Urin (damit werden z.B. Entzündungen, eine Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten ausgeschlossen) und evtl. einen Sehtest (evtl. auch Hörtest). Ein Sehtest ist z.B. bei Bildschirmarbeit nicht schlecht, dann kann gegebenenfalls eine Brille angepasst werden, bevor es zu Kopfschmerzen oder Augenproblemen kommt.

Wichtig: der Betriebsarzt wird dem Arbeitgeber keine konkreten Untersuchungsergebnisse mitteilen, sondern nur ein einfaches "geeignet" oder "nicht geeignet" (ausser Sie unterschreiben üble Nebenklauseln, die die ärztliche Schweigepflicht aushebeln). Auffälligkeiten in der Testergebnissen, z.B. eine Blutzuckerkrankheit dürften nicht automatisch zu einem "ungeeignet" Urteil führen,
da viele Krankheiten behandelt keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.

Ein "böser" Arbeitgeber würde allerdings vermutlich die Einstellungsuntersuchung als Filter missbrauchen und am liebsten nur kerngesunde Arbeitnehmer einstellen, unabhängig von den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Dies geht aber normalerweise nicht, der Betriebsarzt darf ja wie gesagt keine Diagnosen mitteilen, nur ein einfaches für den konkreten Job "geeignet". Wenn Sie aber bei einer Firma anfangen wollen, bei der Sie vor der Einstellung einer Weitergabe von konkreten Untersuchung- oder Testergebnissen an die Personalabteilung zustimmen müssen, ist es zu befürchten, dass diese auch bei unwichtigen Gesundheitsproblemen den Jobs jemand anders gibt.

"Vor einigen Jahren wurde ich nach meiner Musterung zu einem Kardiologen geschickt, der aber nichts feststellen konnte. Mein Problem ist nur, dass ich panische Angst vor einem EKG habe. Sobald ich daran angeschlossen werden steigt mein Puls in die Höhe."
das ist nicht weiter ungewöhnlich, viele Menschen haben beim Arzt Angst und der Puls steigt an. Sie können dem Arzt direkt sagen, dass auch Sie dazu neigen.

"Nun ist meine 1. Frage ob das ein Grund sein könnte durch die Untersuchung zu fallen?"
nein, dem Arzt wird dieser Effekt wohlbekannt sein, er wird nur ausschliessen, das die Pulserhöhung durch Erkrankungen verursacht wird, z.B. im Bereich der Schilddrüse, dafür reicht eine einfache Blutabnahme mit Schilddrüsenhormonbestimmung.

"Was passiert wenn ich durchfalle?"
Sie werden wegen der Pulserhöhung nicht "durchfallen". Von "durchfallen" kann man ohnehin nicht reden, denkbar wäre allenfalls, dass der Arzt einen Mitarbeiter für so schwer krank hält, das es nicht zu verantworten ist, ihn an diesem Arbeitsplatz einzusetzen (z.B. ein Mensch mit einer bekannten Neigung zu Krampfanfällen sollte kein Pilot werden).

"Den Arbeitsvertrag habe ich bereits erhalten und könnte diesen unterschreiben. Danch würd ich zu dieser Untersuchung geschickt werden."
wenn der Arbeitsvertrag von beiden Seiten bereits unterschrieben, ein Beschäftigungsverhältnis besteht, und die Probezeit vorbei ist, dann würde ein negatives Ergebnis in einer arbeitsmedizinischen Untersuchung normalerweise nicht zum Jobverlust führen, sondern der Arbeitgeber müsste den Arbeitsplatz des Angestellten möglichst so gestalten, dass dieser trotz Erkrankung arbeiten kann.

Wird allerdings eine Vorab-Einstellungsuntersuchung gemacht, also ein "freiwilliger" Gesundheitscheck, den der potentielle Arbeitgeber vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrags verlangt, dann kann wie gesagt der Arbeitgeber einfach die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verweigern.

So oder so sehen wir bei einer Pulserhöhung durch Aufregung keine Probleme, jeder Arzt sollte das kennen.

Dies ist aber eine allgemeine Information, eine Rechtsberatung im speziellen Einzelfall kann nur ein Anwalt vornehmen.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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Untersuchung zur Beamtung

von honeyinlove , 12.07.08 23:02
Hallo, ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann Ich habe eine Planstelle für den Schuldienst Rheinland-Pfalz) angeboten bekommen. Hierfür muss ich ein amtsärztliches Gutachten über mich ergehen lassen, zwecks Beamtung auf Probe. Habe schon viel recherchiert, allerdings sind die Aussagen sehr widersprüchlich. Ich weiß, dass Blut und Urin untersucht werden, allerdings findet sich keine Erklärung darüber, was genau untersucht werden soll Diabetes, Leberwerte, Drogen, Immunität gegen Kinderkrankheiten???). Meine Frage ist nun, was genau bei einer amtsärztlichen Untersuchung zwecks Beamtung gemacht und untersucht wird? Darf der Staat ohne vorherige Einwilligung ein Drogenscreening veranlassen? Besteht überhaupt die Chance auf eine Beamtung, da ich eine rheumatische Erkrankung und eine Schilddrüsenkrankheit habe bin gut eingestellt und habe keinerlei Einschränkungen)? Ich hoffe sehr, dass mir jemand Mut machen kann, bzw. positive Erfahrungen hierüber gemacht hat Danke

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Re: Untersuchung zur Beamtung

von Cyberdoktor , 13.07.08 00:17
Hallo,

"Hierfür muss ich ein amtsärztliches Gutachten über mich ergehen lassen, zwecks Beamtung auf Probe."
in der Tat, das ist eine der oben genannten Ausnahmen, bei denen die Einstellungsuntersuchung nicht "freiwillig", sondern Pflicht ist.

In den Landesbeamtengesetzen finden sich Passagen wie "Vor der Berufung in das Beamtenverhältnis ist zu prüfen, ob die Person, deren Einstellung in Aussicht genommen ist, gesundheitlich geeignet ist".

" Habe schon viel recherchiert, allerdings sind die Aussagen sehr widersprüchlich."
da im Gesetz nicht genau festgelegt wird, was unter "geeignet" zu verstehen ist, z.B. ob starkes Übergewicht ein Hindernis ist.

"Ich weiß, dass Blut und Urin untersucht werden, allerdings findet sich keine Erklärung darüber, was genau untersucht werden soll Diabetes, Leberwerte...). Meine Frage ist nun, was genau bei einer amtsärztlichen Untersuchung zwecks Beamtung gemacht und untersucht wird? "
es werden vermutlich die üblichen in unseren ausführlichen Beitrag oben in diesem Themenblock angesprochenen allgemeinen Tests gemacht. Wichtig ist: auch bei einer Zuckerkrankheit o.ä. gut behandel- und einstellbaren Krankheiten, die dann keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bedeuten, müsste ein Amtsarzt normalerweise feststellen, dass Sie für die üblichen Beamtenberufe wie Lehrer oder Finanzbeamter geeignet sind.

"Darf der Staat ohne vorherige Einwilligung ein Drogenscreening veranlassen?"
nicht zulässig (ausser man stimmt freiwillig einem Test zu), selbst dann wäre es problematisch, siehe Drogentest Einstellungsuntersuchung.

" Immunität gegen Kinderkrankheiten???"
das wäre wünschenswert aus allgemeinen Vorsorgeaspekten, aber nicht nötig in Bezug auf die Tauglichkeit für den Arbeitsplatz (ausser in Spezialfällen, z.B. wenn eine Frau in einer Kinderabteilung des Krankenhauses arbeiten will).

"Besteht überhaupt die Chance auf eine Beamtung, da ich eine rheumatische Erkrankung und eine Schilddrüsenkrankheit habe bin gut eingestellt und habe keinerlei Einschränkungen)?"
der Amtsarzt wird die Eignung für den Arbeitsplatz bescheinigen, und beurteilen, ob Sie auch langfristig dem Land Ihre Arbeitskraft zu Verfügung stellen können.

Eine gut eingestellte Schilddrüsenerkrankung behindert einen Lehrer normalerweise in keinster Weise und hat auch langfristig wahrscheinlich keine Auswirkungen. Bei einer rheumatischen Erkrankung kommt es auf den Einzelfall an, ist die Erkrankung sehr aktiv oder weit fortgeschritten, könnte es Probleme geben, evtl. ist dann ein Gutachten eines Rheumatologen nötig.

Es wäre sehr toll, wenn Sie hier demnächst über Ihre Erfahrungen mit dem Amtsarzt berichten würden!

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HIV Test bei Betriebsarzt

von schnecki , 10.11.08 22:23
Hallo Zusammen

ich muss in absehbarer Zeit zu einer Betriebsärztlichen Untersuchung zwecks Neueinstellung zum Ertse Klasse Steward.

darf bei einer Betriebsärzlichen Untersuchung ein HIV Test gemacht werden?? Welche Tests werden bei der Blutentnahme gemacht? muss ich dem zustimmen??

Vielen Dank für eure Hilfe

einen schönen Abend

-)

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Re: HIV Test bei Betriebsarzt

von Cyberdoktor , 11.11.08 00:36
Hallo,

"ich muss in absehbarer Zeit zu einer Betriebsärztlichen Untersuchung zwecks Neueinstellung zum Ertse Klasse Steward. darf bei einer Betriebsärzlichen Untersuchung ein HIV Test gemacht werden??"
nein, ausser Sie unterschreiben anderslautende Vereinbarungen.

"muss ich dem zustimmen??"
Sie geben für alle Tests freiwillig Ihre Zustimmung (insbesondere Blutentnahmen, niemand darf Sie einfach so pieksen).

"Welche Tests werden bei der Blutentnahme gemacht? "
Häufig werden z.B. Entzündungen, eine Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten ausgeschlossen, siehe oben, eigentlich ist das nicht schlecht, denn so könnte man theoretisch einige Krankheiten frühzeitig behandeln, bzw. Gefährdungen am Arbeitsplatz verhindern. Man muss stets daran denken, das der Arzt dem Arbeitgeber nur mitteilt: für den speziellen Arbeitsplatz geeignet / nicht geeignet / unter Auflagen geeignet, aber keinerlei konkrete Untersuchungsbefunde bekannt gibt. Würde sich z.B. eine Zuckerkrankheit finden, die ja heute sehr gut zu behandeln ist, wäre dies kein Grund für ein "nicht geeignet".

Wenn Arbeitgeber in Ausnahmefällen verlangen, dass der Einstellungskandidat den Arzt von der Schweigepflicht befreit und "freiwillig" per schriftlicher Erklärung der Weitergabe von konkreten Ergebnissen (z.B. Drogentests) zustimmt ist das natürlich äusserst verwerflich, viele Kandidaten werden dieser Erpressung aber zähneknirschend zustimmen, da die Bewerbung nicht im Papierkorb landen soll.

Rechtlich ist ein solches Vorgehen von Arbeitgebern umstritten, glücklicherweise machen die meisten Firmen nur die oben beschriebenen allgemeinen sinnvollen Tests und begnügen sich mit der Auskunft des Arztes, ob der Kandidat aus medizinischer Sicht für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignet ist.

Beste Grüsse

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Ausbildung gefährdet?

von Mariella , 12.11.08 12:19
Hallo liebes Cyberdoktorteam,

ich habe nach langer Suche nun endlich meine Traumausbildungsstelle als Industriekauffrau für das nächste Jahr gefunden und war nun am Montag bei der Einstellungsuntersuchung. Ich denke, dass da soweit meine Werte in Ordnung sein dürften, aber dennoch habe ich wegen einer Sache Bedenken. Mir geht es an sich sehr gut, nur leide ich seit zwei Wochen unter einem leichten Infekt der Nasen-Rachengegend mit der ich am Dienstag dann auch beim Hausarzt war, welcher mir ein Antibiotikum verordnet hat, damit ich idesen hartnäckigen Infekt endlich los werde. Nun mache ich mir Sorgen, dass auf Grund dieses Infektes meine Entzündungswerte bzw. Infektionswerte erhöht sein könnten und dass ich die Ausbildung vielleicht deshalb nicht bekommen könnte.
Mein Lymphknoten ist auch angeschwollen. WEnn etwas nicht stimmt, bekomme ich doch eine Mitteilungt vom Arzt, wie lange dauert das in etwa? Und wie sieht das dann aus? Also fordert mich der Betriebsarzt dann nur auf, zum Hausarzt zu gehen und attestiert mir dennoch die Eignung für den Arbeitgeber oder verlangt dann der Betriebsarzt erst wieder einen Bericht vom Hausarzt?

Ich meine, es ist nur eine Erkältung und es würde mich sehr verunsichern, wenn das Unterschreiben darum verzögert werden würde.
Auch möchte ich noch gerne wissen, ob der Arzt anhand der Werte erkennen kann, dass es nichts Schlimmes ist oder sind erhöhte Werte immer ein Grund alle möglichen Ursachen in Betracht zu ziehen?

Ich mache mir super Sorgen, dass es am Ende an einer verschleppten Erkältung scheitern könnte...

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Re: Ausbildung gefährdet?

von Cyberdoktor , 12.11.08 14:33
Hallo,

"war nun am Montag bei der Einstellungsuntersuchung...leide ich seit zwei Wochen unter einem leichten Infekt der Nasen-Rachengegend Nun mache ich mir Sorgen, dass auf Grund dieses Infektes meine Entzündungswerte bzw. Infektionswerte erhöht sein könnten und dass ich die Ausbildung vielleicht deshalb nicht bekommen könnte."
kein Grund zur Sorge, der Betriebsarzt weiss, dass diese Infektion kein Hindernis für die Ausübung Ihres Berufs bzw. die Ausbildung ist.

Auch für Sie gilt: der Arzt teilt dem Arbeitgeber mit, ob Sie für den Job bzw. die Ausbildung aus ärztlicher Sicht generell geeignet sind. Wenn Sie zur Zeit erkältet sind (es ist da durchaus auch eine schwere Erkältung oder gar Grippe "erlaubt"), spielt das für seine keine Rolle.

Ein Beispiel für ein "nicht geeigent": ein Bewerber will Busfahrer werden, hat aber auf beiden Augen eine so schlechte Sehkraft, dass auch Sehhilfen keine ausreichende Sehschärfe ermöglichen.

"Mein Lymphknoten ist auch angeschwollen."
eine normale Reaktion auf eingedrungene Krankheitserreger, das kennt jeder Arzt, siehe auch Lymphknotenschwellungen (Häufige Fragen).

"Wenn etwas nicht stimmt, bekomme ich doch eine Mitteilungt vom Arzt, wie lange dauert das in etwa?"
das variiert von Betrieb zu Betrieb. Sie können aber davon ausgehen, das Sie bei ernsten Krankheiten umgehend informiert werden.

" Und wie sieht das dann aus? Also fordert mich der Betriebsarzt dann nur auf, zum Hausarzt zu gehen"
bei einer banalen Erkältung wohl nicht.

" und attestiert mir dennoch die Eignung für den Arbeitgeber"
richtig.

"oder verlangt dann der Betriebsarzt erst wieder einen Bericht vom Hausarzt?"
nein.

"Auch möchte ich noch gerne wissen, ob der Arzt anhand der Werte erkennen kann, dass es nichts Schlimmes ist"
anhand der Werte und der Untersuchung (er hat Sie ja gewiss kurz untersucht?) wird er das gewiss erkennen.

" oder sind erhöhte Werte immer ein Grund alle möglichen Ursachen in Betracht zu ziehen?"
nein, es kommt stets auf den einzelnen Patienten an, in Ihrem Fall würde man Entzündungsanzeichen im Blut einfach der banalen Infektion zuordnen.

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Re HIV Test bei Betriebsarzt

von schnecki , 12.11.08 21:28
Hallo

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. ich hoffe es geht alles gut und ich kann ab 01.12 meinem Traumjob nach gehen.

alles liebe die schnecki

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Ergebnis Betriebsuntersuchung

von Mariella , 18.11.08 22:48
Also erstmal vielen Dank für die nette Antwort. Mir liegen jetzt die Ergebnisse der Untersuchung vor und mit meinen Werten war wohl alles ok. Mein Infekt ist nun auch weg und darum bin ich schon mal erleichtert.

So nun habe ich aber noch eine Frage. Auf dem Formular, welches ich bekommen habe, wurd evom Arzt angekreutz, dass keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Als Kommentar wurde hinzugefügt, dass eine geeignete Sehhilfe zu tragen ist. Das stimmt, da ich stark kurzsichtig bin und die Werte beider Augen bei ca. -4 liegen.Ixh trage meine Brille auch immer.

Dennoch frage ich mich, ob dem Arbeitgeber daraus klar wird, dass dies die einzige Auflage ist, also dass es nur diese Bedingung ist und dass nicht noch andere Einschränkungen vorliegen.Die Formulierung unter bestimmten Voraussetzungen hat mich irgendwie verwirrt. Ein Grund, dass es daran scheitert ist es aber nicht oder?

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