Hallo,
"Ich habe auch demnächst eine Untersuchung, habe mich aber als Fachkraft im Fahrbetrieb beworben und muss demzufolge auch Busse im öffentlichen Personennahverkehrs führen können. Mein Problem ist aber, dass ich eine Brille benötige, mit dieser habe ich fast eine volle Sehleistung,"wenn Sie mit Sehhilfe fast normale Sehschärfe-Werte erreichen, ist das eine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Untersuchung.
Bei Fahr- und Steuertätigkeiten gehen die entsprechenden Vorschriften bzw. Leitlinien (Fahrerlaubnis-Verordnung FeV und berufsgenossenschaftlicher
Grundsatz G 25) von Mindestsehschärfe von 0,8/0,5 (FeV) bzw. 0,7/0,5 (G 25) aus.
Es wird bei diesen speziellen Tätigkeiten aber nicht nur die blosse Sehschärfe, sondern auch zusätzlich auch noch das räumliche Sehen, Farbensinn, Sehschärfe, die Blendunempfindlichkeit, ein uneingeschränktes Gesichtsfeld sowie das Dämmerungssehen geprüft.
"Kann es aber jetzt trotzdem, auch wenn ich mit Brille fast einwandfrei sehe, dort zu Problemen kommen?"wenn Sie keine sonstigen Beschwerden haben und die oben genannten Untersuchungen ohne Auffälligkeiten bleiben, wird der Betriebsarzt Sie als geeignet ansehen.
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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team
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