Hallo,
"also ich bin schwanger"
Glückwunsch, das ist wunderbar!
" noch gaaanz am anfang."
dennoch sollen auch Sie voll geschützt werden.
"ich arbeite in einer produktionsfirma, hier kann ich in drei abteilungen eingesetzt werden, in der einen muss ich hülsen für die anderen schneiden, eine davon wiegt zwischen 10 und 20 kilo. davon müsste ich so alle 8 minuten eine an das schneide gerät tragen."
das geht nicht. Bitte das Gewicht des Materials ermitteln, es gilt Absatz (2) des Paragraphen 4. d. Mutterschutzgesetz (Weitere Beschäftigungsverbote):
"Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder
gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von
Hand gehoben, bewegt oder befördert werden."
" wo eins meist um die 30 kilo wiegt, dieses wird entweder mit oder ohne lastenkran gemacht, je nach produkt, doch selbst mit lastenkran ist es anstrengend. dazu kommt der abfall der produziert wird, auch um die 20 klio..."
auch hier ist das Gesetz eindeutig: "Sollen größere Lasten mit mechanischen
Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1."
"das die luft sehr schlecht ist...und die temperaturen steigen auch recht schnell bis zu 40 grad und mehr"
es gilt Absatz (1) des Paragraphen 4. (Weitere Beschäftigungsverbote):
"Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht
mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von
gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind."
Sie beschreiben Hitze, die Luftqualität können wir nicht sicher beurteilen, Hitze reicht aber...
" das produkt wird alle paar minuten in einen karton oder eine box getan, was mit ständigem bücken verbunden ist."
der zweite Absatz des des Paragraphen 4. (Weitere Beschäftigungsverbote) sagt klipp und klar, dass Schwangere nicht beschäftigt werden dürfen " mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei
denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen"!
"in dem gesamten betrieb ist es äußerst laut, auch mit ohrenstöpseln)"
unabhängig von der Schwangerschaft kann man bei Bedarf prüfen lassen, ob geeignete Ohrstöpsel eingesetzt werden.
"aber ich frage mich schon ob ich mein kind damit gefährde."
ja, wir sehen viel Gefährdungspotential. Reden Sie bitte ohne Zeitverlust mit dem Frauenarzt, aus frauenärztlicher bzw. arbeitsmedizinischer Sicht dürfen Sie diese Tätigkeit vermutlich nicht ausüben. Es gilt wie immer auch unser Tipp, sich an den Betriebsarzt und die zuständige Gewerkschaft zu wenden.
Schreiben Sie uns, was der Frauenarzt sagt!
Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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