| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Unbekannt (Unregistriert) 14/01/09 10:18 |
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Kfz-Mechanikerin schwanger | Antwort schreiben |
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Hallo, ich weiss seid heute das ich schwanger bin und wollte mal fragen, was auf mich zukommt in Sachen Beruf. Ich bin gelernte Kfz-Mechanikerin. Heißt das, dass ich ab sofort nicht mehr in der Werkstatt arbeiten darf? Bekomme ich dann trotzdem Geld und ist das ein Kündigungsgrund? eigentlich nicht, aber wer weiss?) Oder kann ich auch anders eingesetzt werden, im Büro zum Beispiel? Liebe Grüße und vielen Dank schonmal | |||
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Cyberdoktor (stranger) 14/01/09 12:31 |
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Re: Kfz-Mechanikerin schwanger | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich weiss seid heute das ich schwanger bin" na, das ist doch wunderbar! ![]() Wir gratulieren! " und wollte mal fragen, was auf mich zukommt in Sachen Beruf. Ich bin gelernte Kfz-Mechanikerin." machen Sie einen Beratungstermin beim Frauenarzt (dort erhalten Sie auch diverse weitere wichtige Informationen, z.B. zur Ernährung etc.). Im Kfz-Werkstattbereich können wir uns einige Einschränkungen durch den Frauenarzt vorstellen, z.B. im Bereich des Hebens von Lasten, stehender Arbeit sowie beim Umgang mit gefährlichen Stoffen. " Heißt das, dass ich ab sofort nicht mehr in der Werkstatt arbeiten darf? " wir denken durchaus, dass Sie unter Beachtung einiger Vorsichtsmassnahmen weiter in der Werkstatt arbeiten dürfen. "Bekomme ich dann trotzdem Geld" bei einer teilweisen oder kompletten Einschränkung der Beschäftigung durch den Frauenarzt? Ja. " und ist das ein Kündigungsgrund?" Nein!!! "Oder kann ich auch anders eingesetzt werden, im Büro zum Beispiel?" ja, das ist im Einzelfall möglich, wenn der Arzt grosse Gefahren sieht (sehen wir allgemein im KFZ Bereich zunächst nicht). Übrigens: Nehmen Sie schon Folsäure? Das sollte jede Schwangere, man kann so die gefürchteten Neuralrohrdefekte verhindern. Die Folsäure verhindert die genannten kindlichen Missbildungen so sicher, dass in anderen Ländern Folsäure dem Mehl beigemischt wird, dies wäre auch für Deutschland wünschenswert. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 19/01/09 23:24 |
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beschäftigungsverbot tankstelle | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin in der 6.SSW und arbeite in einer Tankstelle. Da in meiner Station noch keine Messungen vorgenommen wurden hat man mich jetzt in eine andere versetzt. Dort wurde ich bis jetzt nur rumschikaniert für lächerlich hingestellt dass mir schlecht und schwindlig ist. Ich möchte da auf keinen Fall länger bleiben. Außerdem bekomme ich ja Stundenlohn. Hab damals bevor ich schwanger wurde jeden Sonntag und Feiertag gearbeitet, damit ich wenigstens einen bißchen angemessenen Lohn bekommen. Da ich jetzt weder Sonn- noch Feiertags arbeiten darf, bekomm ich als schwangere nun weniger Lohn als vorher oder als wenn ich Beschäftigungsverbot kriegen würde, da ich ja bei einem BV den durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Monate bekommen würde. Oder seh ich das falsch? | |||
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Cyberdoktor (stranger) 20/01/09 01:38 |
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Re: beschäftigungsverbot tankstelle | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich bin in der 6.SSW" Glückwunsch! "und arbeite in einer Tankstelle." zu beachten sind dann z.B. Belastungen durch Gefahrstoffe, Regelungen zu den Arbeitszeiten und Tätigkeiten, bei denen die Frau dauernd stehen muss, schildern Sie unbedingt dem Frauenarzt Ihre Arbeitsbedingungen, er muss prüfen, ob es Gründe für ein Beschäftigungsverbot gibt. " Dort wurde ich bis jetzt nur rumschikaniert für lächerlich hingestellt" versuchen Sie zunächst, mit den Kollegen zu reden, dann mit der GEschäftsleitung. Kommt es durch Mobbing zu gesundheitlichen Problemen, kann der Arzt ein BEschäftigungsverbot aussprechen. " Ich möchte da auf keinen Fall länger bleiben." reden Sie mit dem Frauenarzt, Sie müssen nicht Ihren Job aufgegeben, der Arzt kann Sie dabei unterstützen, dass der Arbeitsplatz gemäss Mutterschutzgesetz optimal gestaltet wird. " Außerdem bekomme ich ja Stundenlohn." Sie meinen, dass Sie stundenweise arbeiten, das also keine feste Stundenzahl für Sie festgelegt ist und Sie als Aushilfe nach Bedarf arbeiten? Dann ist es wohl in der Tat möglich, das der Arbeitgeber Sie einfach zu bestimmten Zeiten nicht einsetzt und Ihnen keine Ersatzstunden anbieten wird (ausser Sie haben einen Vertrag mit einer Mindeststundenanzahl). " oder als wenn ich Beschäftigungsverbot kriegen würde, da ich ja bei einem BV den durchschnittlichen Lohn der letzten 3 Monate bekommen würde. " bei einem Beschäftigungsverbot gilt in der Tat: Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren bisherigen Durchschnittsverdienst, der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Bemessungsgrundlage für den Durchschnittsverdienst sind die letzten drei Monate/dreizehn Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft. Wenn also der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, würden Sie keine finanziellen Einbussen haben. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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VD81 (Unregistriert) 20/01/09 11:34 |
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Beschäftigungsverbot ? | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin seit Oktober bei einer Firma beschäftigt und bin noch in der Probezeit. Der Job an sich macht mir überhaupt keinen Spaß, ich bin geistig nicht gefordert, es besteht ein ziemlich bescheidenes Arbeitsklima. Alles in allem würde ich gerne den Job wechseln. Jetzt bin ich allerdings in der 8. SSW. Da nimmt mich jetzt wahrscheinlich niemand. Es ist jetzt schon so weit, dass ich tierische Bauchschmerzen bekomme, wenn ich nur daran denke, dass ich auf die Arbeit muss. Ich erledige ständig Aufgaben, zu denen sonst niemand Lust hat. Ich habe wirklich Angst, dass diese Bauchschmerzen und auch Magenprobleme meinem Kind schaden könnnen. Was sollkann ich unternehmen? Vielen Dank für Eure Hilfe. | |||
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Cyberdoktor (stranger) 20/01/09 13:47 |
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Re: Beschäftigungsverbot ? | Antwort schreiben |
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Hallo, "Der Job an sich macht mir überhaupt keinen Spaß, ich bin geistig nicht gefordert, es besteht ein ziemlich bescheidenes Arbeitsklima." dass mit dem Spass und der Unterforderung geht vielen Menschen so und ist für die Schwangerschaft kein Problem. Zum Arbeitsklima: wenn es zu schlimmen Mobbing kommt, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. "Jetzt bin ich allerdings in der 8. SSW." Glückwunsch! "Da nimmt mich jetzt wahrscheinlich niemand." in der Tat. "Es ist jetzt schon so weit, dass ich tierische Bauchschmerzen bekomme, wenn ich nur daran denke, dass ich auf die Arbeit muss." reden Sie mit dem Hausarzt bzw. Frauenarzt, ob diese Empfehlungen für ein Stressbewältigungstraining haben. Reden Sie mit Kollegen und gegebenenfalls mit der Geschäftsleitung. "Ich habe wirklich Angst, dass diese Bauchschmerzen und auch Magenprobleme meinem Kind schaden könnnen." die Bauchschmerzen sollten Sie durch Haus- und Frauenarzt kontrollieren lassen, diskutieren Sie mit dem Arzt einen Arbeitszusammenhang. "Was sollkann ich unternehmen?" reden Sie mit den Ärzten, fragen Sie nach, ob diese Gründe für ein Beschäftigungsverbot sehen (wie gesagt rechtfertigen aber weder kleinere Unstimmigkeiten unter Kollegen noch eine langweilige Arbeit ein Verbot, es müsste schon zu systematischen Mobbing kommen). Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 30/01/09 09:25 |
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Beschäftigungsverbot Zimmermaedchen ? | Antwort schreiben |
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Hallo liebes Cyberdoktor Team, auch ich habe eine wichtige Frage zum Thema Arbeit und Schwangerschaft. Ich bin nun Ende 7. Woche schwanger und arbeitete heute das erste mal als Zimmermaedchen in einem Hotel. Bezahlt wird nach Zimmern, 5 Stunden am Stueck wird durch gearbeitet ohne Pause und ich muss mit 4 verschiedenden Putzmitteln hantieren. Die Zimmer die ich auf meiner Liste nicht geschafft habe, muss ich unbezahlt fertig putzen. Vor ein paar Jahren habe ich schon mal als Zimemrmaedchen gearbeitet und ich war nach der Arbeit auch fertig, aber heute fuehlte ich mich extrem unwohl dabei. Ich musste staendig Betten vor und zurueckruecken um die Betten zu machen und spuerte waehrend der Taetigkeit staendig ein Ziehen im Unterleib, Rueckenschmerzen traten nach Arbeitsende auf. Was denken Sie, sollte ich um auf Nummer sicher zu gehen lieber kuendigen? Ich habe Angst vor einer Fehlgeburt. Vielen Dank fuer euren Rat. | |||
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Cyberdoktor (stranger) 30/01/09 11:38 |
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Re: Beschäftigungsverbot Zimmermaedchen ? | Antwort schreiben |
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Hallo, "Ich bin nun Ende 7. Woche schwanger und arbeitete heute das erste mal als Zimmermaedchen in einem Hotel. Bezahlt wird nach Zimmern, 5 Stunden am Stueck wird durch gearbeitet ohne Pause" auf der ersten Seite in diesem Themenblock haben wir ja bereits eine ähnliche Frage eines Zimmermädchens beantwortet (siehe Zimmermädchen : Beschäftigungsverbot / Akkordarbeit ?). Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit Akkordarbeit oder anderen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höher Lohn erreicht wird ist verboten (Mutterschutz). Ausnahmen sind möglich, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind nicht befürchten lassen. Wir vermuten, dass der Arbeitgeber Ihnen eine andere Arbeit oder eine Anpassung der Tätigkeit anbieten muss, lassen Sie das unbedingt durch den Frauenarzt prüfen. Sie sollten auch unbedingt dem Arbeitgeber die Schwangerschaft melden. " und ich muss mit 4 verschiedenden Putzmitteln hantieren." der Frauenarzt muss prüfen, ob die Mittel gefährlich sind. " Ich musste staendig Betten vor und zurueckruecken um die Betten zu machen und spuerte waehrend der Taetigkeit staendig ein Ziehen im Unterleib, Rueckenschmerzen traten nach Arbeitsende auf." evtl. muss der Arzt dann für die Dauer der Schwangerschaft eine Anpassung oder einen Stop der Arbeit anordnen. " Was denken Sie, sollte ich um auf Nummer sicher zu gehen lieber kuendigen?" warum denn kündigen? Sie geniessen den vollen Mutterschutz, d.h. wenn die Arbeit nicht für Sie geeignet ist, bekommen Sie normalerweise weiter Geld, sogar, wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, Sie also nicht weiterarbeiten können. Eine werdende Mutter muss bei einer gefährlichen Arbeit also nicht kündigen, um ihr Kind zu schützen, der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass der Frauenarzt die Beschäftigung (aber nicht die Lohnzahlung!) für die Zeit der Schwangerschaft stopt (bzw. der Arbeitgeber eine Ersatzarbeit anbietet), der Lohn also so oder so weiter fliesst. Das Mutterschutzgesetz gilt übrigens auch, wenn die Frau noch in der Probezeit ist. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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stern1979 (stranger ) 13/02/09 13:57 |
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Mutterschutz bei Schlecker | Antwort schreiben |
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Ich habe mal ne Frage. Bin jetzt in der 21.SSW und arbeite bei Schlecker37,5h Woche). Ich habe eigentlich kein Problem damit, abe kann es sein, das ich als schwangere den ganzen Tag alleine im Geschäft bin. Was passiert wenn ich mal umkippen sollte, da ich sowieso ziehmlich niedrigen Blutdruck habe. Kann man sich da vielleicht krank schreiben lassen?? Vielen Dank für Eure Hilfe. | |||
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Cyberdoktor (stranger) 13/02/09 16:10 |
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Re: Mutterschutz bei Schlecker | Antwort schreiben |
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Hallo, " Bin jetzt in der 21.SSW" Glückwunsch! "und arbeite bei Schlecker37,5h Woche)." dagegen ist nicht einzuwenden. Werdende Mütter dürfen bis zu 8 1⁄2 Stunden täglich arbeiten. " Ich habe eigentlich kein Problem damit, abe kann es sein, das ich als schwangere den ganzen Tag alleine im Geschäft bin." das kann durchaus sein, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und der Arbeitgeber muss nicht dafür Sorgen, dass die Schwangere ständig Gesellschaft hat. " Was passiert wenn ich mal umkippen sollte, da ich sowieso ziehmlich niedrigen Blutdruck habe." das kann Ihnen doch auch zu Hause passieren oder an anderen Orten. Im Geschäft können immerhin die Kunden helfen. " Kann man sich da vielleicht krank schreiben lassen?? " dafür gibt es gemäss Ihrer Schilderung aus ärztlicher Sicht keinen Grund. Beste Grüsse Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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