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Arbeits- und Umweltmedizin

Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen)

von Anonymous , 02.11.00 01:05
Ich würde gerne wissen, wie man ein Beschäftigungsverbot begründen kann.

Ich werde öfters von meinem Chef genervt und leide ausserdem an Epilepsie (der
letzte Anfall liegt Gott sei Dank schon 5 Jahre zurück), trotzdem habe ich Angst,
dass sich das negativ auf das Baby auswirken könnte. Zumal ich vor 2 Jahren einen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen musste, da damals etwas nicht in
Ordnung war (das Baby war für die 12. Woche viel zu klein???). Ich würde daher lieber die meiste Zeit der Schwangerschaft zu Hause verbringen und
mich schonen. Können Sie mir einen Rat geben wie ich das begründen soll. Ich wäre Ihnen wirklich
sehr dankbar.

P.S. Über meine Epilepsie wissen Sie im Betrieb nicht Bescheid!

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Re: Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ?

von Cyberdoktor , 02.11.00 03:51
Liebe Cyberdoktor-Nutzerin,

ein Beschäftigungsverbot wird in im zweiten Abschnitt des Mutterschutzgesetzes geregelt.

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 11. November 1998 (5 AZR 49/98) wird konkretisiert, dass ein Arzt in Ausnahmefällen die Beschäftigung einer Schwangeren vorläufig verbieten darf. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber nicht die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes der schwangeren Arbeitnehmerin garantieren könne. Darüber hinaus müssen aus ärztlicher Sicht ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leib und Leben von Mutter oder Kind ausgehen können.

Weder das "Nerven" Ihres Chefs, noch Ihre Epilepsie begründen automatisch ein solches Beschäftigungsverbot. Artet das Nerven im Einzelfall aber in systematisches Mobbing aus, dass die Gesundheit der Schwangeren gefährdet, könnte der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das Mutterschutzgesetz sagt nur allgemein, dass der Arzt ein Verbot aussprechen darf, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind, diese Gefährdung kann durchaus auch bei psychischen Belastungen auftreten.

Unabhängig vom Mobbing: Selbst wenn ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Tätigkeiten ausgesprochen würde, können Sie vom Arbeitgeber anderweitig eingesetzt werden (z.B. man wird von einem Arbeitsplatz mit in der Schwangerschaft nicht zugelassener überwiegend stehender Tätigkeit an einen anderen am Schreibtisch versetzt). Ein Beschäftigungsverbot hat also nicht zwingend ein Zuhausebleiben zufolge. Der Unterschied zwischen Beschäftigungsverbot und Krankschreibung liegt darin, dass bei einem Beschäftigungsverbot die Lohnfortzahlung ausschliesslich vom Arbeitgeber getragen wird. Die ärztliche Entscheidung zur Aussprache eines Beschäftigungsverbotes unterliegt der juristischen Überprüfbarkeit.

Zur Sicherheit der Schwangerschaft und deren fachkompetente Begleitung wenden Sie sich bitte an Ihre Frauenärztin, bzw. Ihren Frauenarzt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cyberdoktorteam

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Zimmermädchen : Beschäftigungsverbot / Akkordarbeit ?

von Unbekannt , 02.11.06 02:55
wollte gerne wissen wie es sich verhält also bin momentan in der 6ssw und arbeite in einer reinigungsfirma als zimmermädchen im hotel da wir pro zimmer bezahlt werden zählt es wohl als akkordarbeit heist das jetzt das ich diese arbeit nach der 12 ssw nicht mehr ausüben kann? ich glaube auch nicht das meine firma mir eine ausweichstelle bieten kann da wir ausschlieslich zimmer putzen ausserdem habe ich nur einen vertrag auf 400euro-basis was kann ich nun tun vielleicht kann mir ja jemand helfen lg

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Re: Zimmermädchen : Beschäftigungsverbot / Akkordarbeit ?

von Cyberdoktor , 10.11.06 18:18
Hallo,

"bin momentan in der 6ssw "

storch
Wir gratulieren!


"arbeite in einer reinigungsfirma als zimmermädchen im hotel da wir pro zimmer bezahlt werden zählt es wohl als akkordarbeit heist das jetzt das ich diese arbeit nach der 12 ssw nicht mehr ausüben kann?"
Beim Akkordlohn ist die Entlohnung in der Tat von der Menge der produzierten Waren oder Dienstleistungen abhängig.

Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit Akkordarbeit oder anderen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höher Lohn erreicht wird ist verboten (Mutterschutz), und zwar unseres Wissens nicht erst nach der 12. Woche. Ausnahmen sind möglich, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind nicht befürchten lassen.

"ich glaube auch nicht das meine firma mir eine ausweichstelle bieten kann da wir ausschlieslich zimmer putzen ausserdem habe ich nur einen vertrag auf 400euro-basis"
Größe und Art des Betriebs, Teil-, Vollzeit oder 400 Euro Vertrag spielen für den Mutterschutz keine Rolle. Wenn keine andere Stelle angeboten werden kann, würden Sie trotzdem den Mutterschutzlohn erhalten.

Sie können sich zwecks Klärung der Frage, ob Sie Akkordarbeit machen, an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, bzw. an den Frauenarzt, der ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Auch die zuständige Gewerkschaft ist ein guter Ansprechpartner.

Schreiben Sie uns, wenn Sie neue Informationen haben!

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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Beschäftigungsverbot / Krankenschwester

von Unbekannt , 31.12.06 01:25
Hallo,

ich bin in der 19. Schwangerschaftswoche und arbeite als Krankenschwester auf einer Sattion mit schwer beeinträchtigten Patienten die alle im großen Maße Hilfe und Pflege benötigen.Regelmäßig, vorallem an Wocheneneden, werde ich mit arbeiten konfontiert die ich nicht mehr dürfte.Wie Lagern der patienten.Regelmäßig verabreiche ich noch Spritzen und infusionen. Besonders aber macht mir der hohe Stressfaktor zu schaffen, da wir je nach Leistung am Patienten für den Patienten Geld bekommen.Ich merke während und nach der Arbeit immer ein starkes Ziehen im Bauch was ich nicht habe wenn ich frei habe. Auch bin ich sehr übermüdet weil man mir meist 10 Arbeitstage am Stück zumutet, wo dann auch wechselschichten stattfinden. Während des Dienstes bin ich 7h nur am laufen, da sitzende Tätigkeiten kaum vorkommen, auch eine Pause kann ich bedingt durch den hohen Arbeitsaufwand nicht immer einhalten.Nach bekanntgabe meiner Schwangerschaft bis jetzt habe ich 62 Plusstunden aufgebaut.

Lange Rede kurzer sinne, würde das zu eienm beschäftigungsverbot reichen oder könnte mich mein Arzt nur krank schreiben????

Vielen Dank

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Re: Beschäftigungsverbot / Krankenschwester

von Cyberdoktor , 31.12.06 03:39
Hallo,

"Regelmäßig, vorallem an Wocheneneden, werde ich mit arbeiten konfontiert die ich nicht mehr dürfte.Wie Lagern der patienten."
das dürfte im Widerspruch zum Mutterschutzgesetz stehen, bitte befragen Sie die zuständige Gewerkschaft bzw. reden mit dem Betriebs- oder Frauenarzt. Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.

"Besonders aber macht mir der hohe Stressfaktor zu schaffen, da wir je nach Leistung am Patienten für den Patienten Geld bekommen."
Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann, sind nicht erlaubt, ist es Ihnen möglich, durch mehr Tempo mehr Geld zu verdienen?

"Auch bin ich sehr übermüdet weil man mir meist 10 Arbeitstage am Stück zumutet, wo dann auch wechselschichten stattfinden...auch eine Pause kann ich bedingt durch den hohen Arbeitsaufwand nicht immer einhalten.Nach bekanntgabe meiner Schwangerschaft bis jetzt habe ich 62 Plusstunden aufgebaut."
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit(zwischen 20 und 6 Uhr), nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit (!) beschäftigt werden. Sie
dürfen nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich höchstens acht Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten.

In Krankenpflegeanstalten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

"Lange Rede kurzer sinne, würde das zu eienm beschäftigungsverbot reichen "
evtl., aber zunächst müssen Sie dem Arbeitgeber die Chance geben, die Misstände abzustellen und Ihnen ein entsprechendes Arbeitsumfeld anzubieten.

"oder könnte mich mein Arzt nur krank schreiben????"
nur, wenn Sie krank sind.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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Re: Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ?

von Unbekannt , 11.01.07 02:21
hallo,ich bin als 400 euro mini job beschäftigt und familienversichert bin jetzt schwanger( 21. woche)habe beschäftigungsverbot.ich wollte wissen wo ich mich für meine fehlende lohn melden soll.

Knappschaft ????

danke

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Re: Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ?

von Cyberdoktor , 17.01.07 02:35
Hallo,

"hallo,ich bin als 400 euro mini job beschäftigt und familienversichert bin jetzt schwanger( 21. woche)habe beschäftigungsverbot..ich wollte wissen wo ich mich für meine fehlende lohn melden soll."
Das Arbeitsentgelt (Lohn) bei Beschäftigungsverboten zahlt weiter der Arbeitgeber (oft bekommt dieser das Geld aus einer Umlagekasse zurück). Bei einer Krankschreibung zahlt nach Ablauf von sechs Wochen die Krankenkasse.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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Re: Beschäftigungsverbot ? - Verzweifelt!!!

von SilkeK. , 25.01.07 01:40
Hallo zusammen,
ich bin in der 14. SSW, habe vor 14 Monaten bereits eine Fehlgeburt gehabt und leide seit Anfang der 90-er Jahre an einem sog. Prolaktinom (gutartiger Tumor d. Hirnanhangdrüse). Ich muss auch während der Schwangerschaft die Medikamente gegen das Prolaktinom einnehmen, was sich in Kreislaufproblemen, erheblicher Müdigkeit und Schwindel bemerkbar macht. Ich war von Anfang Dezember 2006 bis Anfang Januar 2007 krankgeschrieben und habe am 08.01.07 einen Arbeitsversuch gestartet. Leider habe ich am 09.01.07 die Arbeit unterbrechen und einen Arzt aufsuchen müssen, da ich vermutlich durch das andauernde Sitzen (8 Stunden-Tag, fast ununterbrochene PC-Arbeit) und Treppenlaufen (z.B. Toilettengang = 60-70 Stufen) Unterleibsschmerzen und Kreislaufprobleme hatte. Hinzu kam der Stress, der auf meiner Arbeitsstelle als "normal" bezeichnet werden muss, da wir reine Terminarbeit erledigen und der Arbeitsablauf der Akkordarbeit sehr nahe kommt (je mehr Arbeit am Tag erledigt wird, umso höher ist der Umsatz, den der Arbeitgeber erzielt und alleine der Umsatz ist das Ziel, das es Monat für Monat zu erreichen gilt). Der Arzt hat mich nun nochmals krankgeschrieben und ich weiß nicht, wie es weitergehen soll. Ich muss meine Medikamente weiternehmen und ich bin auch absolut der Meinung, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist, aber ich weiß auch aus meiner Berufserfahrung (arbeite 8 Jahre in dieser Firma), dass es von Seiten der Geschäftsleitung keine Möglichkeit gibt, mir einen "Schonarbeitsplatz" bzw. eine kleinere Arbeitsmenge zuzuteilen.
Ich würde so gerne noch arbeiten, wenn mich diese Nebenwirkungen nicht tagtäglich in die Knie zwingen würden. Umso schlimmer finde ich es, dass von Seiten des Arbeitgebers keinerlei Entgegenkommen zu erwarten ist, da jede Arbeitskraft ihren ganzen Einsatz in den 8 Arbeitsstunden bringen muss.
Ich habe Angst, weil ich nicht weiß, ob ich bei meinem Gyn. die nötige Unterstützung erhalte und einen Arbeitsmediziner, an den ich mich wenden könnte, hat unsere Firma leider nicht (obwohl dies rechtlich vorgeschrieben ist).
Habt Ihr vielleicht einen Rat für mich?
Lieben Dank an alle im Voraus.
Silke

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Re: Beschäftigungsverbot ? - Verzweifelt!!!

von Cyberdoktor , 25.01.07 03:53
Liebe Silke,

"Ich muss auch während der Schwangerschaft die Medikamente gegen das Prolaktinom einnehmen, was sich in Kreislaufproblemen, erheblicher Müdigkeit und Schwindel bemerkbar macht."
das sind denkbare Auswirkungen.

Die Produktion von Prolaktin erfolgt in der Hypophyse (Hirnanhangdrüse), eine krankhafte Erhöhung von Prolaktin im Blut (Hyperprolaktinämie) ist oft durch einen Tumor (Prolaktinom) des Hypophysenvorderlappens verursacht.


hypophyse
Gehirnschnitt: Die Hirnanhangdrüse (Hypophyse) ist grün markiert.


Der Einsatz von Prolaktinhemmern in der Schwangerschaft sollte kritisch hinterfragt werden und muss im Einzelfall entschieden werden (ist nicht automatisch bei jeder Prolaktinerhöhung bzw. kleinen Tumoren gerechtfertigt).

"und Treppenlaufen (z.B. Toilettengang = 60-70 Stufen)"
60-70 Stufen sind normalerweise überhaupt kein Problem! Schwangere, die in einem Mietshaus im dritten oder vierten Stock wohnen, müssen dieses Pensum auch bewältigen.

"alleine der Umsatz ist das Ziel, das es Monat für Monat zu erreichen gilt"
Ihre Bezahlung hängt davon aber nicht ab, somit ist es keine Akkordarbeit.

"Der Arzt hat mich nun nochmals krankgeschrieben"
ein normales Vorgehen bei Beschwerden.

"Ich habe Angst, weil ich nicht weiß, ob ich bei meinem Gyn. die nötige Unterstützung erhalte"
Wenn Ihr Frauenarzt ernsthafte Krankheitsanzeichen sieht, wird er Sie immer wieder krankschreiben, er ist der richtige Ansprechpartner, da er die Schwangerschaft überwacht.

"und einen Arbeitsmediziner, an den ich mich wenden könnte, hat unsere Firma leider nicht (obwohl dies rechtlich vorgeschrieben ist)"
ein Betriebsarzt ist nicht für jede Firma vorgeschrieben.

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