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Arbeits- und Umweltmedizin

Schwanger in Kindergarten, Grundschule u. Krankenhaus: Zytomegalie, Ringelröteln

von Unbekannt , 23.01.07 03:50
Hallo,

ich bin in der 10.Woche schwanger und darf nicht in der Kita arbeiten, weil der Immunschutz gegen Ringelröteln und Zytomegalie fehlt. Nach der neuen Biostoffverordnung hat mich der Betriebsarzt bis zum Beginn des Mutterschutzes freigestellt da ich nicht mit kindern unter 10 Jahren arbeiten darf. Nun teilte mir die Chefin mit das ich bis zur 20. Schwangerschaftswoche freigestellt bin und dann wieder mit 3-6jährigen Kindern arbeiten soll. Dies habe die Stadt so entschieden, da das Gesetz geändert worden sei.Vorher war ich in der Gruppe mit den unter 3 jährigen tätig. Da wir viel Gruppenübergreifend arbeiten und die Kinder mich natürlich kennen, werde ich auch Kontakt zu den "kleinen" haben.

Kann ich davon ausgehen das ab der 20. Schwangerschaftswoche bei einer Infektion mit Ringelröteln mein ungeborenes Kind keinen Schaden nimmt?

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Re: Schwanger im Kindergarten

von Cyberdoktor , 23.01.07 06:04
Hallo,

"ich bin in der 10.Woche schwanger und darf nicht in der Kita arbeiten, weil der Immunschutz gegen Ringelröteln und Zytomegalie fehlt."
das ist richtig. Gegen Zytomegalie und Ringelröteln kann nicht geimpft werden, es muss daher geprüft werden, ob die Mutter schützende Antikörper im Blut hat. Hat die Frau Immunität, so kann sie weiterarbeiten.

Haben werdende Mütter aber wie Sie keinen Immunschutz gegen Zytomegalie, gilt: diese Frauen dürfen keinen beruflichen Umgang in Kindertagesstätten mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr haben.


zytomegalie
Zytomegalie: typische "Eulenaugenzellen" in Gewebeprobe .
Bild: CDC/Dr. Haraszti


Zytomegalie ist recht gefährlich, bei etwa 10% der infizierten Säuglinge kommt es zu einer Erkrankung mit teils bleibenden Schäden, auch tödliche Verläufe sind möglich.

Ringelröteln: Liegt keine Immunität gegen Ringelröteln vor, darf die Erzieherin keinen Gruppendienst machen. Nur der Kontakt mit Kindern, die bereits Ringelröteln hatten, wäre erlaubt, das dürfte praktisch kaum zu kontrollieren sein, daher wird häufig wird ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen.

DermAtlas: FACE - erythema infectiosum
Ringelröteln
(Vorschaubild, grössere Ansicht ist verlinkt)
Bild: DermAtlas

Eine Ringelrötelninfektion des ungeborenen Kindes vor der 20. Woche ist riskant, in seltenen Fällen stirbt das Kinde (Missbildungen kommen nicht vor).

"Nach der neuen Biostoffverordnung hat mich der Betriebsarzt bis zum Beginn des Mutterschutzes freigestellt da ich nicht mit kindern unter 10 Jahren arbeiten darf."
Zytomegalie: Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Ringelröteln: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.

"Nun teilte mir die Chefin mit das ich bis zur 20. Schwangerschaftswoche freigestellt bin und dann wieder mit 3-6jährigen Kindern arbeiten soll."
Bei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz gegen Ringelröteln wird oft von einem Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgegangen, da Studien Todesfälle nur bei einer Infektion bis zu diesem Zeitpunkt beobachten ("Human fetal infection with parvovirus B19: maternal infection time in gestation, viral persistence and fetal prognosis.", Pediatr Infect Dis J. 2002 Dec;21(12):1133-6). In der genannten Studie wurde allerdings ein Todesfall noch bei einer Infektion in der 19. Woche beobachtet, bei einer Entwicklungsverzögerung des Kindes muss der Arzt entscheiden, ob ein Verbot über die 20. Woche hinaus nötig ist. Ein Verbot für die ganze Schwangerschaft scheint nicht gerechtfertigt ("Parvovirus-B19-Infektion in der Schwangerschaft", Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 43 vom 27.10.2006, Seite A-2869 / B-2496 / C-2401).

"Kann ich davon ausgehen das ab der 20. Schwangerschaftswoche bei einer Infektion mit Ringelröteln mein ungeborenes Kind keinen Schaden nimmt?"
ja, darauf deuten diverse Studien, lassen Sie sich auch durch den Frauenarzt beraten.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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Schwanger in der Kinderheilkunde

von enie , 08.04.07 06:03
Hallo. Ich bin in der 12. Woche schwanger und arbeite als Ärztin in der Kinderheilkunde. Ich bin natürlich der Gefahr ausgesetzt, daß mir Parvovirus B 19 oder Cytomegalie über den Weg läuft. Gegen die sonst üblichen Kinderkrankheiten habe ich einen ausreichenden Titer. Nun hab ich hier gelesen, daß eine Kindergärtnerin ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. Woche hat. Gilt das auch für mich? Ich kann den Kindern in meinem Job einfach nicht aus dem Weg gehen. Zwar darf ich offiziell nicht mit infektiösen Patienten arbeiten, aber ausschließen kann ich es nie.

Zweite Frage. Ich darf einige Dinge nicht mehr machen, die den Stationsalltag erheblich einschränken, meine Kollegen in Anspruch nehmen, und die ich gern noch machen möchte, weil ich mich wenigstens noch ein bißchen als Ärztin fühlen möchte. Z.B. Blutentnahmen.Gibt es eine Möglichkeit auf eigene Verantwortung Blutentnahmen zu machen? Mir liegt wirklich viel daran. Handschuhe sind selbstverständlich! Was passiert, wenn ich mich doch mit einer Kanüle steche. Bin ich dann nicht versichert?

Vielen Dank!

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Re: Schwanger in der Kinderheilkunde

von Cyberdoktor , 08.04.07 06:03
Hallo,

"Ich bin in der 12. Woche schwanger "

storch
Wir gratulieren!


"arbeite als Ärztin in der Kinderheilkunde...daß mir Parvovirus B 19 oder Cytomegalie über den Weg läuft. Gegen die sonst üblichen Kinderkrankheiten habe ich einen ausreichenden Titer."
Was sagt denn der Betriebsarzt, er hat Sie doch vermutlich bezüglich der Zytomegalie- bzw. Ringelrötelnimmunität getestet?

"Nun hab ich hier gelesen, daß eine Kindergärtnerin ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. Woche hat. Gilt das auch für mich?"
Sie sind eine Frau und Sie sind schwanger, die gesetzlichen Regeln (Biostoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz) gelten auch für Sie.

In der Pädiatrie bzw. auf Stationen mit erhöhtem Kinderkontakt besteht für die Mitarbeiterinnen im Vergleich zur Normalbevölkerung ein ca. doppelt so hohes Ansteckungsrisiko für die üblichen Kinderkrankheiten.

Liegt bei einer schwangeren Mitarbeiterin keine Immunität nach einer Zytomegalie- bzw. Ringelrötelninfektion in der Vergangenheit vor, gilt:

Wer nicht gegen Ringelröteln immun ist, sollte in den oben genannten Fristen nicht in der Pädiatrie eingesetzt werden.

Schreiben Sie uns, falls das in Ihrem Krankenhaus anders gehandhabt wird!

Schwangere, die nicht gegen Zytomegalie immun sind, können auf Neugeborenenstationen und Säuglingsstationen nur dann beschäftigt werden, wenn eine Infektion durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen wird (z.B. durch Einmalhandschuhe, Schutzbrillen und strikte Hygienemassnahmen). Nachzulesen ist das z.B. in der Publikation "Merkblatt werdende Mütter im Krankenhaus" des Regierungspräsidenten Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz (11/2006), Zitat: "PÄDIATRIE / STATION MIT ERHÖHTEM KINDERKONTAKT...Wird eine Beschäftigte ohne ausreichende Immunität schwanger ist die Freistellung dieser Mitarbeiterin von allen risikobehafteten Tätigkeiten die einzig mögliche Alternative...Schwangere, die nicht gegen Ringelröteln immun sind, sollten bis zur 20.Schwangerschaftswoche nicht in o.g. Bereichen eingesetzt werden. Da bei Entwicklungsverzögerung des Kindes auch Schädigungen nach der 20. Schwangerschaftswoche auftreten könnten, sollte die Schwangere bei verzögerter Entwicklung den behandelnden Gynäkologen fragen, ob eine Weiterarbeit unter einer Infektionsgefahr durch Ringelröteln möglich ist.".

Es gibt übrigens auch Experten, die eine konsequente Umbesetzung in Staitonen mit Kindern über 3 Jahre fordern, d.h. eine Anwendung von Schutzmassnahmen nicht als ausreichend ansehen (Enders G. 2003. Infektionsgefährdung : Mutterschutz im Krankenhaus. Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 38: 324-335.).

"Ich kann den Kindern in meinem Job einfach nicht aus dem Weg gehen."
das fällt einer Erzieherin auch schwer. Es geht aber bei Ringelröteln nicht anders.

"Zwar darf ich offiziell nicht mit infektiösen Patienten arbeiten, aber ausschließen kann ich es nie. "
genau, somit ist die Freistellung von allen risikobehafteten Tätigkeiten die einzig Möglichkeit.

"Gibt es eine Möglichkeit auf eigene Verantwortung Blutentnahmen zu machen?"
das sehen wir als nicht möglich an. Das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnung über Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffverordnung) lässt das eindeutig nicht zu.

Werdende oder stillende Mütter dürfen nicht mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, arbeiten, dazu gehört natürlich Blut. Unzulässig ist somit die Beschäftigung der Schwangeren oder stillenden Mutter z.B. mit Blutentnahmen, Operationen, der Verabreichung von Injektionen.

"Mir liegt wirklich viel daran. Handschuhe sind selbstverständlich!"
Sie wissen vermutlich selbst, das es weitere Risiken gibt, z.B. die Nadelstichverletzung, da hilft kein Handschuh.

"Was passiert, wenn ich mich doch mit einer Kanüle steche. Bin ich dann nicht versichert? "
wenn der Arbeitgeber Sie zu einer Arbeit zwingt, die nicht erlaubt ist, vermutlich ja, wenn Sie aber eigenmächtig entgegen der klaren Anweisung des Betriebsarztes oder Arbeitgebers Risikotätigkeiten verrichten, dürfte die Krankenkasse Ärger machen.

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Re: Schwanger in der Kinderheilkunde

von enie , 09.04.07 17:53
Danke für die schnelle Antwort.

Die Betriebsärztin in unserem Haus weiß nichts darüber, daß sie mich auf Ringelröteln und Cytomegalie testen sollte. Ringelröteln hat sie mir jetzt auf meinen Wunsch hin abgenommen, CMV nicht. Sie meinte das gehört nicht mit zur Schwangerenvorsorge. (Vermutlich ist es fürs Haus zu teuer?). Ich finde es beängstigend, daß selbst die Betriebsärztin nicht über solche Sachen informiert ist. Kann ich darauf bestehen, daß sie mir CMV abnimmt? Ist sie dazu verpflichtet?

Vielen Dank. Enie

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Re: Schwanger in der Kinderheilkunde

von Cyberdoktor , 10.04.07 21:37
Hallo,

"Die Betriebsärztin in unserem Haus weiß nichts darüber, daß sie mich auf Ringelröteln und Cytomegalie testen sollte. Ringelröteln hat sie mir jetzt auf meinen Wunsch hin abgenommen, CMV nicht. "
wenn die Betriebsärztin Sie nicht testet, müssen Sie und der Arbeitgeber selbstverständlich davon ausgehen, dass Sie keine Immunität gegen Zytomegalie oder Ringelröteln haben, dann gelten die oben genannten Beschäftigungseinschränkungen. Das die Ärztin nicht automatisch auf Ringelröteln testete, ist mehr als seltsam, denn dann müsste der Arbeitgeber ja auf jeden Fall den Aufwand und die Kosten der 20 wöchigen Umbesetzung auf sich nehmen (weil er bei fehlendem Test automatisch sicherheitshalber annehmen muss, dass Sie keinen Schutz haben).

Stellen Sie sich vor: Sie haben keine Immunität, die Ärztin hätte Sie nicht getestet, der Arbeitgeber Sie dann weiter in gefährlichen Situationen einsetzt und Ihr Kind wäre erkrankt. Dann wären auf den Arbeitgeber massiv Kosten zugekommen.

"Sie meinte das gehört nicht mit zur Schwangerenvorsorge."
bei der normalen Vorsorge nicht, bei einer Beschäftigten in der Pädiatrie bzw. im Kindergarten ist das aber äusserst sinnvoll, nur so ist doch Klarheit über den Zytomegalieimmunstatus zu erlangen. Wird nicht getestet, bleibt nur, dass entweder der Kontakt mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gemieden wird, oder strikteste Schutzmassnahmen (Handschuhe, gegebenenfalls Schutzbrille etc.) ergriffen werden. Nach einem positiven Zytomeglietest könnte ein Mitarbeiter wesentlich effektiver eingesetzt werden, wir verstehen daher die Weigerung nicht.

"Kann ich darauf bestehen, daß sie mir CMV abnimmt? Ist sie dazu verpflichtet?"
es gibt keine direkte gesetzliche Zytomegalietestpflicht, ohne Test tappt der Arbeitgeber aber im Dunkeln und ist läuft in Gefahr, Sie Infektionsgefahren auszusetzen, dies könnte im Ernstfall massive juristische Konsequenzen haben, er muss ja ein "Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen ausschließen" (Zitat aus dem oben angesprochenen Merkblatt).

Sie sollten in solchen Fragen stets auch die zuständige Gewerkschaft oder den Betriebsrat ansprechen.

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Schwangerschaft im kindergarten (Köchin)

von Meryem , 08.09.07 05:27
Hallo,
ich bin in der 5.Woche schwanger und arbeite in einem Kindergarten als Köchin.Darf ich dort weiterhin beschäftigt werden?( bezüglich der Ringelröteln)Wenn nicht, ist der Arbeitgeber dann verpflichtet mir mein Gehalt weiterhin zu bezahlen? Würde mich über eine Antwort freuen!
Diana

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Re: Schwangerschaft im kindergarten (Köchin)

von Cyberdoktor , 08.09.07 07:41
Liebe Diana,

"ich bin in der 5.Woche schwanger"
Glückwunsch!

" und arbeite in einem Kindergarten als Köchin.Darf ich dort weiterhin beschäftigt werden?( bezüglich der Ringelröteln)"
zunächst sollte der Frauenarzt prüfen, ob eine Immunität besteht. Ist das nicht der Fall: kein Kinderkontakt mit Kindern unter 10 Jahren bis zur 20. SSW. Wenn es in der Küche möglich ist, dass Sie keinen Kontakt mit Kindern haben, können Sie nach Absprache mit dem Frauenarzt weiterarbeiten.

"Wenn nicht, ist der Arbeitgeber dann verpflichtet mir mein Gehalt weiterhin zu bezahlen?"
wenn es zu einem Beschäftigungsverbot kommt, weil Kinderkontakte nicht auszuschliessen sind: ja.

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Re Schwanger in Kindergarten u. Krankenhaus Zytomegalie, Ringelröteln

von Unbekannt , 28.05.08 18:46
Hallo,
meine Tochter ist in der 28. SSW. Gegen Röteln ist sie geimpft. Allerdings war heute ein Kollege bei ihr, bei dessem Kind wurden gestern Ringelröteln festgestellt. Mit dem Kind selbst, lag kein Kontakt vor.Der Vater ist bisher nicht infiziert.Besteht bei ihr Gefahr für ihr ungeborenes Kind?? Der HAH Wert ist 1 32

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Re: Re Schwanger in Kindergarten u. Krankenhaus Zytomegalie, Ringelröteln

von Cyberdoktor , 28.05.08 20:59
Hallo,

"meine Tochter ist in der 28. SSW. Allerdings war heute ein Kollege bei ihr, bei dessem Kind wurden gestern Ringelröteln festgestellt...Der Vater ist bisher nicht infiziert. Besteht bei ihr Gefahr für ihr ungeborenes Kind?? "
Da sie nur Kontakt zu einem Erwachsenen hatte, dürfte die Gefahr einer Ansteckung äusserst gering sein, denn die meisten Erwachsenen sind gegen die Krankheit immun (mit einer guten Wahrscheinlichkeit auch Ihre Tochter). Ringelröteln (Erythema infectiosum acutum) betreffen meist Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr. Der Erreger ist das Parvovirus B19. Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion z.B. beim Niesen oder Husten übertragen.

ringelröteln
Ringelröteln: Hautausschlag an Händen.
Bild: CDC


Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Infektion und dem Auftreten der ersten Symptome) für Ringelröteln liegt bei 7-14 Tagen. Es gilt, das Ringelröteln ca. 7 Tage vor Auftreten des Hautausschlags ansteckend sind ( nach Auftreten des Ausschlags nicht mehr), der Kontakt zu einem augenscheinlich gesunden Kind gibt also keine Sicherheit. Das der Vater des Kindes infiziert war, ist aber wie gesagt sehr unwahrscheinlich.

" Gegen Röteln ist sie geimpft."
Gegen Ringelröteln kann nicht geimpft werden, der Impfschutz gegen Röteln schützt auch nicht vor Ringelröteln.

"Der HAH Wert ist 1:32"
Gemeint ist damit wohl der Hämagglutinationshemmtest (HAH-Test) Wert für Röteln (nicht Ringelröteln), wenn der sogenannten Titer gleich oder höher 1:32 ist, besteht ein Rötelnschutz. Für Ringelröteln gelten andere Werte bzw. Tests.

Wenn Sie sich grosse Sorgen machen, kann der Frauenarzt einfach einmal einen Test auf Ringelrätelnantikörper machen.

Beste Grüsse

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