Hallo,
"Ich bin in der 12. Woche schwanger "
Wir gratulieren!
"arbeite als Ärztin in der Kinderheilkunde...daß mir Parvovirus B 19 oder Cytomegalie über den Weg läuft. Gegen die sonst üblichen Kinderkrankheiten habe ich einen ausreichenden Titer."
Was sagt denn der Betriebsarzt, er hat Sie doch vermutlich bezüglich der Zytomegalie- bzw. Ringelrötelnimmunität getestet?
"Nun hab ich hier gelesen, daß eine Kindergärtnerin ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. Woche hat. Gilt das auch für mich?"
Sie sind eine Frau und Sie sind schwanger, die gesetzlichen Regeln (Biostoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz) gelten auch für Sie.
In der Pädiatrie bzw. auf Stationen mit erhöhtem Kinderkontakt besteht für die Mitarbeiterinnen im Vergleich zur Normalbevölkerung ein ca. doppelt so hohes Ansteckungsrisiko für die üblichen Kinderkrankheiten.
Liegt bei einer schwangeren Mitarbeiterin keine Immunität nach einer Zytomegalie- bzw. Ringelrötelninfektion in der Vergangenheit vor, gilt:
Wer nicht gegen Ringelröteln immun ist, sollte in den oben genannten Fristen nicht in der Pädiatrie eingesetzt werden.
Schreiben Sie uns, falls das in Ihrem Krankenhaus anders gehandhabt wird!
Schwangere, die nicht gegen Zytomegalie immun sind, können auf Neugeborenenstationen und Säuglingsstationen nur dann beschäftigt werden, wenn eine Infektion durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen wird (z.B. durch Einmalhandschuhe, Schutzbrillen und strikte Hygienemassnahmen). Nachzulesen ist das z.B. in der Publikation "Merkblatt werdende Mütter im Krankenhaus" des Regierungspräsidenten Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz (11/2006), Zitat: "PÄDIATRIE / STATION MIT ERHÖHTEM KINDERKONTAKT...Wird eine Beschäftigte ohne ausreichende Immunität schwanger ist die Freistellung dieser Mitarbeiterin von allen risikobehafteten Tätigkeiten die einzig mögliche Alternative...Schwangere, die nicht gegen Ringelröteln immun sind, sollten bis zur 20.Schwangerschaftswoche nicht in o.g. Bereichen eingesetzt werden. Da bei Entwicklungsverzögerung des Kindes auch Schädigungen nach der 20. Schwangerschaftswoche auftreten könnten, sollte die Schwangere bei verzögerter Entwicklung den behandelnden Gynäkologen fragen, ob eine Weiterarbeit unter einer Infektionsgefahr durch Ringelröteln möglich ist.".
Es gibt übrigens auch Experten, die eine konsequente Umbesetzung in Staitonen mit Kindern über 3 Jahre fordern, d.h. eine Anwendung von Schutzmassnahmen nicht als ausreichend ansehen (Enders G. 2003. Infektionsgefährdung : Mutterschutz im Krankenhaus. Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 38: 324-335.).
"Ich kann den Kindern in meinem Job einfach nicht aus dem Weg gehen."
das fällt einer Erzieherin auch schwer. Es geht aber bei Ringelröteln nicht anders.
"Zwar darf ich offiziell nicht mit infektiösen Patienten arbeiten, aber ausschließen kann ich es nie. "
genau, somit ist die Freistellung von allen risikobehafteten Tätigkeiten die einzig Möglichkeit.
"Gibt es eine Möglichkeit auf eigene Verantwortung Blutentnahmen zu machen?"
das sehen wir als nicht möglich an. Das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnung über Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffverordnung) lässt das eindeutig nicht zu.
Werdende oder stillende Mütter dürfen nicht mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, arbeiten, dazu gehört natürlich Blut. Unzulässig ist somit die Beschäftigung der Schwangeren oder stillenden Mutter z.B. mit Blutentnahmen, Operationen, der Verabreichung von Injektionen.
"Mir liegt wirklich viel daran. Handschuhe sind selbstverständlich!"
Sie wissen vermutlich selbst, das es weitere Risiken gibt, z.B. die Nadelstichverletzung, da hilft kein Handschuh.
"Was passiert, wenn ich mich doch mit einer Kanüle steche. Bin ich dann nicht versichert? "
wenn der Arbeitgeber Sie zu einer Arbeit zwingt, die nicht erlaubt ist, vermutlich ja, wenn Sie aber eigenmächtig entgegen der klaren Anweisung des Betriebsarztes oder Arbeitgebers Risikotätigkeiten verrichten, dürfte die Krankenkasse Ärger machen.
Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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