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Arbeits- und Umweltmedizin

Beschäftigungsverbot ambulante Kinderkrankenpflege

von kaddi , 27.06.08 00:40
Hallo,

ich arbeite in der ambulanten Kinderkrankenpflege auf 400 Euro Basis. Seit Anfang Mai weiß mein AG von der Schwangerschaft bin nun in der 13. Woche). Leider legt er mir viele Steine in den Weg. Er hat bis heute keinen Gefährdungsbogen mit mir besprochen und auch meinen Immunstatus nicht überprüft das Aufsichtsamt hatte mir das gesagt). Nun habe ich bis zur Klärung meines Immunstatusses vom Arzt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erhalten. Mein AG sagt nun, dass sei nicht rechtens, und für mich bestünde keine Gefahr mich zu infizieren. Die Arbeit bezieht sich auf Kinder ab dem Säuglingsalter. Was kann ich nun tun? Der AG will mir auch kein Gehalt auszahlen.

Danke.

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Re: Beschäftigungsverbot ambulante Kinderkrankenpflege

von Cyberdoktor , 27.06.08 02:54
Hallo,


"arbeite in der ambulanten Kinderkrankenpflege...bin nun in der 13. Woche...Nun habe ich bis zur Klärung meines Immunstatusses vom Arzt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erhalten."
das ist aus ärztlicher Sicht völlig gerechtfertigt: Solange der Immunstatus nicht bekannt ist, muss der Arzt zum Schutze des Babys davon ausgehen, dass Sie keine Antikörper gegen die für ungeborene Kinder gefährlichen Kinderkrankheiten haben, daher ist ein intensiver Kontakt mit Kindern in der Pflege zu gefährlich.

Das Bundesverwaltungsgerichtes sieht bereits bei einer sehr geringen Infektionswahrscheinlichkeit (BVerwG Urt. v. 27.05.1993 Az.:5 C 42/89 und v. 26.04.05 Az.: 5 C 11/04) Anlass für ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot.

"Er hat bis heute keinen Gefährdungsbogen mit mir besprochen und auch meinen Immunstatus nicht überprüft das Aufsichtsamt hatte mir das gesagt)."
Versäumt es der Arbeitgeber die Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes und den Immunstatus der schwangeren Arbeitnehmerin zu prüfen, darf der Arzt bis zu einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen (BAG Urt. Az. 4 AZR 49/98).

"Mein AG sagt nun, das sei nicht rechtens, und für mich bestünde keine Gefahr mich zu infizieren. Die Arbeit bezieht sich auf Kinder ab dem Säuglingsalter."
der Arbeitgeber weiss das besser als der Arzt? Das ist absurd, hat z.B. eine werdende Mütter keinen Immunschutz gegen Zytomegalie, darf sie keinen beruflichen Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr haben. Fragen Sie den Arbeitgeber, ob er wirklich die Schuld auf sich laden will, wenn Ihr Baby erkranken würden.

"Was kann ich nun tun? Der AG will mir auch kein Gehalt auszahlen."
Gehen Sie zur zuständigen Gewerkschaft, oder lassen sich bei einem Anwalt beraten, wir können hier keine Rechtsberatung bieten, das Verhalten des Arbeitgebers ist aus betriebsärztlicher Sicht aber jenseits aller Normen. Es wäre toll, wenn Sie hier über den weiteren Verlauf schreiben.


Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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Mehrarbeit Mutterschutz

von Unbekannt , 13.08.08 08:42
Hallo Cyberdoktor-Team,

ersteinmal ein großes Dankeschön für die ausführlichen Antworten auf die vorherigen Fragen. Das Mutterschutzgesetzt ist nicht immer einfach zu verstehen. Durch ihre Antworten wird einiges deutlicher.

Nun muss ich auch mal eine Frage dazu stellen. Bin in der 14. SSW und mussdarf bei meinem Arbeitgeber als Vorreiterin die Grenzen für Schwangere setzen bin die erste Schwangere dort, die anderen Mädels werden wohl in den nächsten Jahre nachziehen).

Laut MuSchG darf eine werdende Mutter nicht mit Mehrarbeit, nicht in der nacht und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Da ich als Kinderkrankenschwester arbeite darf ich wiederum Sonntags arbeiten, allerdings nur, wenn ich in jeder Woche eine ununterbrochen Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe habe.

Was bedeutet hier jede Woche? Ist damit jede Kalenderwoche gemeint oder genau die Kalenderwoche, in der der Sonntag gearbeitet wurde? Oder sind damit etwa 7 aufeinanderfolgende Tage gemeint? Müssen die 24 freien Stunden direkt im Anschluss an die Sonntagsarbeit gewährt werden?

Mehrarbeit wird laut MuSchG als Arbeit definiert, die über 8,5 Std täglich oder 90 Std in der Doppelwoche geht.

Wie wird hier das oder ausgelegt? Als exklusives oder d.h. entweder NUR das eine oder NUR das andere trifft zu)? Oder meint das oder, dass Mehrarbeit dann der Fall ist, wenn mindestens eines von beiden zutrifft?

Wie wird eine Doppelwoche defniert? Als zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen oder als 14 aufeinanderfolgende Kalendertage? Dies scheint mir eine wichtige Frage, um klären zu können, wie der Dienstplan aussehen darf.

Beispiel
Ist folgender Dienstplan rechtlich? Eine Arbeitswoche wird laut des Arbeitsvertrags mit 42 Stunden gerechnet.

01.09. - frei
02.09. - Dienst
03.09. - Dienst
04.09. - Dienst
05.09. - Dienst
06.09. - frei
07.09. - frei
08.09. - frei
09.09. - Dienst
10.09. - Dienst
11.09. - Dienst
12.09. - Dienst
13.09. - Dienst
14.09. - Dienst
15.09. - frei
16.09. - Dienst
17.09. - Dienst
18.09. - Dienst
19.09. - Dienst
20.09. - frei
21.09. - frei
22.09. - Dienst
23.09. - Dienst
24.09. - Dienst
25.09. - Dienst
26.09. - frei
27.09. - Dienst
28.09. - frei
29.09. - Urlaub
30.09. - Urlaub

Da das Thema Schwangerschaft bei meinem Arbeitgeber noch nicht so in den Köpfen steckt, kommen bei mir viele Fragen dazu auf, ob deren Vorgehensweise korrekt ist. Ich möchte mich eben nicht übernehmen. Können Sie mir meine Fragen beantworten?

Vielen Dank vorab

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Re: Mehrarbeit Mutterschutz

von Cyberdoktor , 13.08.08 10:56
Hallo,

wir haben Ihre Frage in einen eigenen Themenblock verschoben und werden sie dort beantworten:
Mehrarbeit Mutterschutz

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Kinderwunsch, Röteln-Immunität

von Unbekannt , 22.08.08 00:16
Ich habe eine ganz dringende Frage Ich möchte gerne Schwanger werden. Allerdings weiß ich nicht, ob ich gegen Röteln geimpft worden bin. Mein Blut wird jetzt darauf überprüft. Als ich ca. 13 jahre alt war habe ich Röteln bekommen....bin ich dann jetzt dagegen imun, weil ich es einmal hatte?

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Re: Kinderwunsch, Röteln-Immunität

von Cyberdoktor , 25.08.08 12:31
Hallo,

wir haben Ihre Frage in einen eigenen Themenblock verschoben und werden sie dort beantworten:
'Kinderwunsch, Röteln-Immunität'

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beschäftigungsverbot im kindergarten

von victoria-sophie , 18.09.08 00:30
darf eine schwangere grundsätzlich nicht mehr im kindergarten arbeiten, also ein generelles striktes beschäftigungsverbot oder darf die schwangere arbeiten, wenn sie über einen ausreichenden impfschutz bzw. nachgewiesene immunität verfügt. unsere erzieherin musste innerhalb eines tages den kindergarten verlassen, was sie selbst überhaupt nicht verstehen konnte und total verzweifelt ist. kann das tatsächlich sein?

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Re: beschäftigungsverbot im kindergarten

von Cyberdoktor , 18.09.08 02:43
Hallo,

"darf eine schwangere grundsätzlich nicht mehr im kindergarten arbeiten, also ein generelles striktes beschäftigungsverbot"
es gibt kein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für alle Schwangeren im Kindergarten. Viele schwangere Erzieherinnen können nach Prüfung durch den FRauenarzt ganz normal weiterarbeiten.

"oder darf die schwangere arbeiten, wenn sie über einen ausreichenden impfschutz bzw. nachgewiesene immunität verfügt."
das ist in der Tat eine Voraussetzung.

"unsere erzieherin musste innerhalb eines tages den kindergarten verlassen, was sie selbst überhaupt nicht verstehen konnte und total verzweifelt ist."
vermutlich lag kein ausreichender Impfschutz vor. Die Betroffene sollte das aber schnell mit dem Frauenarzt bzw. Arbeitgeber klären können.

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Kein Schutz gegen Ringelröteln in Klinik

von Unbekannt , 07.10.08 00:05
Hallo,
ich arbeite in der Poliklinik für allg. Pädiatrie. Bin in der 14 Woche Schwanger. Der BA hatte festgestellt, daß ich kein Schutz gegen Parvovirus B19 habe und eine abgelaufene Inf.gegen CMV. Ich solle zu meine Gyn gehen und ihm das Schildern. Ich habe auch einen Brief bekommen dadrin steht ich darf kein UMGANG mit Kindern unter 10 Jahren während der Schwangerschaft nicht haben. Die Ambulanz hat mir einen Arbeitsplatz neben der Anmeldung gegeben. D.h. ich sitze ca.6Std. am Tag auf meinen h.. und vergebe Telefonisch Termine. Mein Rücken tut mir seit dem weh, aber was mich noch sehr verunsichert ist, ich arbeite immer noch auf der Station f.Ambulanz.Ich sitze in einem Raum wo die Türen immer offen sind. Ich habe zwar kein körperlichen Kontakt mit Kindern, aber der Umgang besteht trotzdem. Ich arbeite ja in der Kinderklinik. Es kommen Eltern zu uns, die nur kranke Kinder haben.Und ich selber habe ehe eine Anämie. Aber wieso erstellt mir mein GYN oder mein HA mir keinen Beschäftigungsverbot aus??
Ich habe durch diesen Streß Neurodermitis bekommen. Habe das Gefühl daß mich keiner Wahr nimmt von den Ärzten. Mein HA schickt mich mit dem Befund zum GYN und der Gyn mich zum HA. Ich weiß nicht mehr weiter.

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Re: Kein Schutz gegen Ringelröteln in Klinik

von Cyberdoktor , 07.10.08 02:18
Hallo,

"ich arbeite in der Poliklinik für allg. Pädiatrie. Bin in der 14 Woche Schwanger. Der BA hatte festgestellt, daß ich kein Schutz gegen Parvovirus B19 habe und eine abgelaufene Inf.gegen CMV. Ich solle zu meine Gyn gehen und ihm das Schildern."
der Umweg über den Frauenarzt war nicht notwendig, der Betriebsarzt hätte angesichts des fehlenden Ringelröteln-Schutzes sofort ein beschränktes Beschäftigungsverbot (bis 20. Woche, Umgang mit Kindern) aussprechen können.

"Ich habe auch einen Brief bekommen dadrin steht ich darf kein UMGANG mit Kindern unter 10 Jahren während der Schwangerschaft nicht haben."
Eine Schwangere ohne Ringelrötelnschutz sollte bis zur 20. SSW keinen beruflichen intensiven Kontakt mit Kindern haben, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Ringelrötelnstatus unklar ist.

"Die Ambulanz hat mir einen Arbeitsplatz neben der Anmeldung gegeben. D.h. ich sitze ca.6Std. am Tag auf meinen h.. und vergebe Telefonisch Termine."
das reicht als Schutzmaßnahme gegen Ringelröteln.

"ich arbeite immer noch auf der Station f.Ambulanz.Ich sitze in einem Raum wo die Türen immer offen sind. Ich habe zwar kein körperlichen Kontakt mit Kindern,"
bei Einhaltung der üblichen Hygieneregeln in der ´Regel keine Ansteckungsgefahr, fragen Sie auch den Betriebs- bzw. Frauenarzt.

"Ich habe durch diesen Streß Neurodermitis bekommen. ich selber habe ehe eine Anämie. Mein Rücken tut mir seit dem weh, "
Rückenschmerzen sind im Einzelfall ein Grund für ein Beschäftigungsverbot, ebenfalls eine reduzierte Belastbarkeit durch sonstige Beschwerden. Befragen Sie einfach weitere Frauenärzte, es kennt sich nicht jeder Frauenarzt mit den Beschäftigungsverbot-Voraussetzungen aus, siehe Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) .

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