Liebe Anka,
"aufgrund vom beruflichen Umgang U3 und keine Immunität bei Cytomegalie ein BV ausgesprochen."angemessen, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.
"bin ich erneut schwanger"Glückwunsch!
"möchte am liebsten warten bis ich es erneut mitteile."warten sollten Sie nicht (Kündigungsschutz für Schwangere, Gefährdung bei fehlender Zytomegalie-Immunität).
"Muss ich mich erneut auf cytomegalie testen lassen, oder gilt mein Ergebnis noch vor 3 Monaten?"wenn erneut ein Beschäftigungsverbot ansteht, muss erneut getestet werden, man könnte sich ja ganz theoretisch in den drei Monaten angesteckt haben und das BV dann überflüssig sein.
"Wenn ich weiter arbeite und engen Kontakt zu U3 Kindern habe, wie hoch ist das Restrisiko?"in Deutschland kommen pro Jahr ca. 1000 mit Zytomegalie Viren infizierte Kinder zur Welt (
H. Scholz 2000: "
Häufigkeit der konnatalen Zytomegalie in der Bundesrepublik Deutschland"
), eine Schwangere sollte sich aber nicht einer Situation aussetzen, in der ein erhöhtes Risiko besteht (eine exakte Riskoberechnung ist nicht möglich), es wäre ja tragisch, wenn das eigene Kind man mit viel Pech von den Folgen einer Infektion betroffen ist, die durch ein BV vermeidbar war. Es sollten daher für CMV negative werdende Mütter unbedingt ohne Ausnahme die üblichen Regeln befolgt werden, eine Infektion im ersten Schwangerschaftsdrittel ist ausserdem besonders gefährlich.
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Schwangerschaft und schöne Geburt.
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Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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