Europäisches
Patentamt erteilt Patent auf Brustkrebs-Gen
Die
Ökonomisierung der Evolution
Erneut
hat das Europäische Patentamt in München ein Gen-Patent erteilt.
Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Patent auf ein Brustkrebs-Gen,
erteilt an den US-Pharmakonzern Myriad. Nach Recherchen von Greenpeace
besitzt das Unternehmen damit weitreichende Zugriffsrechte - u.a.
ein Anrecht auf Lizenzen an allen Diagnose-Verfahren, bei der
Verwendung des Gens zur Therapie und zur Herstellung von Medikamenten.
In das Patent eingeschlossen ist auch die Funktion des Gens, dies
möglicherweise mit erheblichen Konsequenzen: In Wissenschaftskreisen
wird davon ausgegangen, dass das Gen BRCA 1 auch an der Entstehung
von Dickdarm- und Prostatakrebs beteiligt ist.
Ärzte,
Wissenschaftler und Patientenorganisationen befürchten durch solche
und ähnliche Patentvergaben Hindernisse bei der Entwicklung neuer
Therapie- und Diagnoseverfahren. So betrachtet der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, die Praxis der Gen-Patentierung
als eine "außerordentlich besorgniserregende Entwicklung".
Im
Sinne des Patentrechts beziehen sich Gen-Patente auch auf Anwendungen,
die zum Zeitpunkt der Patentanmeldung nicht bekannt sind. Für
die Stellung eines Patentantrages ist es lediglich erforderlich,
eine kommerzielle Anwendung zu beschreiben. Erhält ein Unternehmen
das beantragte Patent, kontrolliert es damit grundsätzlich alle
zukünftig möglichen Anwendungen des Gens.
Die
Bundesärztekammer forderte das Europäische Patentamt gemeinsam
mit Greenpeace auf, die aktuelle Patententscheidung unverzüglich
zu korrigieren. Aber dazu besteht wenig Hoffnung, denn schon 6000
Anmeldungen auf Gen-Patente haben das Europäische Patentamt erreicht,
mehr als 800 solcher Patente wurden bereits erteilt. Hierzu gehört
auch das 1999 an die Firma Stem Cell Sciences erteilte Patent,
dass entgegen der geltenden Rechtslage, das Züchten menschlicher
Embryonen patentrechtlich schützt. Es beinhaltet die Entnahme
von Zellen aus menschlichen Embryonen, deren gentechnische Manipulation,
ebenso wie die Züchtung gentechnisch veränderter Embryonen. Nach
öffentlicher Erörterung des vom Europäischen Patentamtes sanktionierten
Rechtsbruchs, wurde von einem Sprecher mitgeteilt, es habe sich
bei der Patenterteilung um ein "Versehen" gehandelt.
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