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Europäisches Patentamt erteilt Patent auf Brustkrebs-Gen

Die Ökonomisierung der Evolution

Erneut hat das Europäische Patentamt in München ein Gen-Patent erteilt. Im aktuellen Fall handelt es sich um ein Patent auf ein Brustkrebs-Gen, erteilt an den US-Pharmakonzern Myriad. Nach Recherchen von Greenpeace besitzt das Unternehmen damit weitreichende Zugriffsrechte - u.a. ein Anrecht auf Lizenzen an allen Diagnose-Verfahren, bei der Verwendung des Gens zur Therapie und zur Herstellung von Medikamenten. In das Patent eingeschlossen ist auch die Funktion des Gens, dies möglicherweise mit erheblichen Konsequenzen: In Wissenschaftskreisen wird davon ausgegangen, dass das Gen BRCA 1 auch an der Entstehung von Dickdarm- und Prostatakrebs beteiligt ist.

Ärzte, Wissenschaftler und Patientenorganisationen befürchten durch solche und ähnliche Patentvergaben Hindernisse bei der Entwicklung neuer Therapie- und Diagnoseverfahren. So betrachtet der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, die Praxis der Gen-Patentierung als eine "außerordentlich besorgniserregende Entwicklung".

Im Sinne des Patentrechts beziehen sich Gen-Patente auch auf Anwendungen, die zum Zeitpunkt der Patentanmeldung nicht bekannt sind. Für die Stellung eines Patentantrages ist es lediglich erforderlich, eine kommerzielle Anwendung zu beschreiben. Erhält ein Unternehmen das beantragte Patent, kontrolliert es damit grundsätzlich alle zukünftig möglichen Anwendungen des Gens.

Die Bundesärztekammer forderte das Europäische Patentamt gemeinsam mit Greenpeace auf, die aktuelle Patententscheidung unverzüglich zu korrigieren. Aber dazu besteht wenig Hoffnung, denn schon 6000 Anmeldungen auf Gen-Patente haben das Europäische Patentamt erreicht, mehr als 800 solcher Patente wurden bereits erteilt. Hierzu gehört auch das 1999 an die Firma Stem Cell Sciences erteilte Patent, dass entgegen der geltenden Rechtslage, das Züchten menschlicher Embryonen patentrechtlich schützt. Es beinhaltet die Entnahme von Zellen aus menschlichen Embryonen, deren gentechnische Manipulation, ebenso wie die Züchtung gentechnisch veränderter Embryonen. Nach öffentlicher Erörterung des vom Europäischen Patentamtes sanktionierten Rechtsbruchs, wurde von einem Sprecher mitgeteilt, es habe sich bei der Patenterteilung um ein "Versehen" gehandelt.

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