Therapeutisches Klonen von Embryos
Die
Instrumentalisierung des Menschen - ein ethisches Dilemma
Mit
der Ankündigung der britischen Regierung die Klonierung von
Embryos zu therapeutischen Zwecken als weltweit erstes Land genehmigen
zu wollen, ist neben der Zahl daraufhin angekündigter Proteste
auch der Preis für menschliche Embryonalzellen deutlich gestiegen.
Basierend
auf dem Embryonenschutzgesetz von 1991 dürfen in Deutschland
Embryonen nur zum Zwecke ihrer Selbsterhaltung therapiert, gelagert,
bzw. verwendet werden. Eine Nutzung embryonaler Stammzellen zur
Therapie schwerer Erkrankungen erscheint vielversprechend. Die
Tatsache, dass menschliche Stammzellen im embryonalen Stadium
noch undifferenziert sind, versucht die medizinische Forschung
sich zu eigen zu machen. Durch externe Prägung der Zellen
zur gewünschten Entwicklung, z.B. zu Leber- oder Hautzellen,
scheint die Vision züchtbarer Organe Wirklichkeit anzunehmen.
Millionen unheilbar erkrankter Patienten könnte mit solchen
Therapieoptionen geholfen werden. Selbst die Injektion einer je
nach geschädigtem Organ zubereiteten Zellsuspension verspricht
grosse Therapieerfolge. Auch die bisher gefürchteten Abwehrreaktionen
des menschlichen Organismus gegen Fremdgewebe wären zu vernachlässigen,
da bei embryonalen Stammzellen die beim Empfänger eine Immunreaktion
auslösenden Oberflächenantigene nicht vorhanden sind.
Zuletzt war es Wissenschaftlern des Unternehmens Stem Cell Sciences
gelungen aus embryonalen Mäusestammzellen Nerven- und Muskelstammzellen
zu züchten. Diese Firma war es auch die vom europäischen
Patentamt in München "irrtümlich" ein Patent
auf die Klonierung von Embryos erhalten hatte (Widerstand
gegen EU-Gen-Richtlinie).
Die
Konsequenz einer Forschung an embryonalen Stammzellen beinhaltet
ein zutiefst ethisches Dilemma. Sollen Menschen Menschen als omnipotentes
Ersatzteillager züchten dürfen? Ist ein bisher als besonders
schutzwürdig betrachteter Embryo überhaupt mit einem
Menschen gleichzusetzen? Der Inhaber des vorgenannten umstrittenen
Patentes befindet hierzu, dass der anfänglich embryonale
Zellhaufen ein Nichts sei. Er habe keine Nase, kein Herz. Niemand
wisse, ob er sich zu menschlichem Leben entwickeln könne.
Von
seiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft versucht man sich
dem Dilemma durch den Kauf menschlicher Embryonalzellen in den
USA zu entziehen. Die Universität Wisconsin schöpft
hierbei aus einem Pool sogenannter überzähliger menschlicher
Embryonen. Die Kultur für 5000 Dollar. Auch die französische
Regierung erwägt verwaiste Embryonen zu Forschungszwecken
freizugeben. Zu ihnen gehören ca. 18000 übrig gebliebene
Embryos, ursprünglich tiefgefroren um später wiedereingepflanzt
im weiblichen Körper heranzuwachsen. Gegebenenfalls ergänzt
durch weitere 300000 Embryos, entstanden im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen
Nachhilfe bei ungewollt kinderlosen Paaren, der künstlichen
Befruchtung.
Die
Tiefe des ethischen Konfliktes beinhaltet aber auch, mehr noch
als der Ruf ungewollt kinderloser Paare nach künstlicher
Befruchtung, das Begehren des Leberzirrhotikers, des Diabetikers,
der pulmonal Fibrosierten, der Herzkranken, und aller die da hoffen
auf Leben durch eine neue Therapie. Abgesehen von der Frage, wer
die lebensverlängendern Therapien finanziert, besser - für
wen sie finanzierbar ist.
Fragen
die politisch eine intensive internationale partei- und fachübergreifende
Diskussion erfordern. Eine Unterordnung unter vordergründig
ökonomische Erfordernisse hingegen lässt diese Fragen
unbeantwortet. In der Konsequenz würde dies das Scheitern
aller Bemühungen um Menschenwürde, Freiheit und Demokratie,
ersetzt durch ein wirtschaftliches Primat, bedeuten.
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