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Therapeutisches Klonen von Embryos

Die Instrumentalisierung des Menschen - ein ethisches Dilemma

Mit der Ankündigung der britischen Regierung die Klonierung von Embryos zu therapeutischen Zwecken als weltweit erstes Land genehmigen zu wollen, ist neben der Zahl daraufhin angekündigter Proteste auch der Preis für menschliche Embryonalzellen deutlich gestiegen.

Basierend auf dem Embryonenschutzgesetz von 1991 dürfen in Deutschland Embryonen nur zum Zwecke ihrer Selbsterhaltung therapiert, gelagert, bzw. verwendet werden. Eine Nutzung embryonaler Stammzellen zur Therapie schwerer Erkrankungen erscheint vielversprechend. Die Tatsache, dass menschliche Stammzellen im embryonalen Stadium noch undifferenziert sind, versucht die medizinische Forschung sich zu eigen zu machen. Durch externe Prägung der Zellen zur gewünschten Entwicklung, z.B. zu Leber- oder Hautzellen, scheint die Vision züchtbarer Organe Wirklichkeit anzunehmen. Millionen unheilbar erkrankter Patienten könnte mit solchen Therapieoptionen geholfen werden. Selbst die Injektion einer je nach geschädigtem Organ zubereiteten Zellsuspension verspricht grosse Therapieerfolge. Auch die bisher gefürchteten Abwehrreaktionen des menschlichen Organismus gegen Fremdgewebe wären zu vernachlässigen, da bei embryonalen Stammzellen die beim Empfänger eine Immunreaktion auslösenden Oberflächenantigene nicht vorhanden sind. Zuletzt war es Wissenschaftlern des Unternehmens Stem Cell Sciences gelungen aus embryonalen Mäusestammzellen Nerven- und Muskelstammzellen zu züchten. Diese Firma war es auch die vom europäischen Patentamt in München "irrtümlich" ein Patent auf die Klonierung von Embryos erhalten hatte (Widerstand gegen EU-Gen-Richtlinie).

Die Konsequenz einer Forschung an embryonalen Stammzellen beinhaltet ein zutiefst ethisches Dilemma. Sollen Menschen Menschen als omnipotentes Ersatzteillager züchten dürfen? Ist ein bisher als besonders schutzwürdig betrachteter Embryo überhaupt mit einem Menschen gleichzusetzen? Der Inhaber des vorgenannten umstrittenen Patentes befindet hierzu, dass der anfänglich embryonale Zellhaufen ein Nichts sei. Er habe keine Nase, kein Herz. Niemand wisse, ob er sich zu menschlichem Leben entwickeln könne.

Von seiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft versucht man sich dem Dilemma durch den Kauf menschlicher Embryonalzellen in den USA zu entziehen. Die Universität Wisconsin schöpft hierbei aus einem Pool sogenannter überzähliger menschlicher Embryonen. Die Kultur für 5000 Dollar. Auch die französische Regierung erwägt verwaiste Embryonen zu Forschungszwecken freizugeben. Zu ihnen gehören ca. 18000 übrig gebliebene Embryos, ursprünglich tiefgefroren um später wiedereingepflanzt im weiblichen Körper heranzuwachsen. Gegebenenfalls ergänzt durch weitere 300000 Embryos, entstanden im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Nachhilfe bei ungewollt kinderlosen Paaren, der künstlichen Befruchtung.

Die Tiefe des ethischen Konfliktes beinhaltet aber auch, mehr noch als der Ruf ungewollt kinderloser Paare nach künstlicher Befruchtung, das Begehren des Leberzirrhotikers, des Diabetikers, der pulmonal Fibrosierten, der Herzkranken, und aller die da hoffen auf Leben durch eine neue Therapie. Abgesehen von der Frage, wer die lebensverlängendern Therapien finanziert, besser - für wen sie finanzierbar ist.

Fragen die politisch eine intensive internationale partei- und fachübergreifende Diskussion erfordern. Eine Unterordnung unter vordergründig ökonomische Erfordernisse hingegen lässt diese Fragen unbeantwortet. In der Konsequenz würde dies das Scheitern aller Bemühungen um Menschenwürde, Freiheit und Demokratie, ersetzt durch ein wirtschaftliches Primat, bedeuten.

 


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