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Arbeits- und Umweltmedizin

Verbeamtung auf Probe - abgeschloessene Psychotherapie

von nephilim86 , 30.06.14 09:55
Hallo,

bei mir steht die Amtsarztuntersuchung in Bayern an, um Beamter auf Probe (Lehramt) zu werden. Die Amtsarztuntersuchung zum Referendariat vor 2 Jahren war problemlos. Nun meine 2 Fragen:

Wie relevant ist der BMI? Habe momentan einen von 28. Ist das ein Problem?

Inwiefern wird eine Psychotherapie zum Problem?
Rückblick: Ich habe im Herbst 2011 eine schwere Lungenentzündung gehabt und musste danach, aufgrund einer Anpassungsstörung (Angst), ein halbes Jahr (12 Sitzungen) zum Psychotherapeuten und wurde 1 1⁄4 Jahr mit Medikamenten (Citalopram) behandelt. Die Therapie habe ich noch vor Beginn des Referendariats beendet, die Medikamente habe, da ich sie ausschleichen musste, vor einem Jahr abgesetzt. Ich hatte nie wieder Probleme, vorallem nicht im stressigen Referendariat. Wie oben beschrieben, gab es bei der Untersuchung zum Referendariat keine Probleme. Muss ich das alles angeben beim Amtsarzt und wenn ja, werde ich wegen den beiden Punkten (bin sonst völlig gesund) nicht verbeamtet?

Danke für Eure Hilfe.

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Re: Verbeamtung auf Probe - abgeschloessene Psychotherapie

von Cyberdoktor , 01.07.14 13:49
Hallo,

"Amtsarztuntersuchung in Bayern...Beamter auf Probe... Wie relevant ist der BMI? Habe momentan einen von 28. Ist das ein Problem?"
in der Vergangenheit gab es Anwärter, die aufgrund sehr hoher Body-Mass-Index-Werte abgelehnt wurden. Ein Wert von 28 ist aber überhaupt nicht ungewöhnlich (allenfalls knapp über dem Normgewicht-Bereich) und gewiss kein Grund, die Eignung anzuzweifeln. Siehe auch unser Themenblock starkes Übergewicht bei Einstellungsuntersuchung .

"wird eine Psychotherapie zum Problem?...2011 ... musste danach, aufgrund einer Anpassungsstörung (Angst), ein halbes Jahr (12 Sitzungen) zum Psychotherapeuten...Medikamente...vor einem Jahr abgesetzt. Ich hatte nie wieder Probleme"
eine solche isolierte zeitliche begrenzte und lange zurückliegende Episode kann normalerweise als abgeschlossen betrachtet werden und sollte das genannte Berufsfeld ohne Relevanz sein. Siehe auch unser Themenblock Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt: Depressionen, psychische Erkrankungen? . Normale Arbeitgeber geht die Behandlung daher in der Regel nicht an. Für Beamtenanwärter gibt es dem Dienstherren allerdings gegenüber besondere Pflichten ("Treuepflicht"), es könnte daher problematisch sein, Fragen nach einer psychotherapeutischen Behandlung falsch zu beantworten, wenn ein Beamter mit Unterschrift bestätigt, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, ist das normalerweise bindend ( Kann eine erfolgte Psychotherapie eine Verbeamtung oder die Aufnahme in die private Krankenversicherung erschweren? ). Es gibt zwar auch für den Amtsarzt unzulässige Fragen ( Maximilian Baßlsperger 2009, Einführung in das neue Beamtenrecht, Seite 82 ), ob eine Psychotherapie dazu gehört, lässt sich leider nicht pauschal sagen, ein Anwalt kann da beraten.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Amtsarzt die abgeschlossene Therapie als ein Einstellungshindernis ansieht, nach Absprache mit dem Therapeuten ist es daher in der Regel sinnvoll, die Krankengeschichte offenzulegen.

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Re: Verbeamtung auf Probe - abgeschloessene Psychotherapie

von Unbekannt , 30.06.15 18:19
Liebes Cyberdoktor-Team,

wie sieht es denn mit noch laufenden Therapien bzw. noch laufender Einnahme von Antidepressiva aus?
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Amtsarzt deshalb die Verbeamtung nicht empfiehlt?

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Re: Verbeamtung auf Probe - abgeschloessene Psychotherapie

von Cyberdoktor , 01.07.15 13:14
Hallo,

"wie sieht es denn mit noch laufenden Therapien bzw. noch laufender Einnahme von Antidepressiva aus?"
muss man als Beamtenanwärter alles angeben.

"Wie wahrscheinlich ist es, dass der Amtsarzt deshalb die Verbeamtung nicht empfiehlt?"
kann man so pauschal nicht sagen, es kommt sehr auf den Einzelfall an, eine Verbeamtung ist bei bzw. nach einer Psychotherapie nicht generell ausgeschlossen. Sie sollten dringend mit dem behandelnden Arzt reden, es ist sinnvoll, dass er für den Amtsarzt eine Einschätzung vorbereitet.

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