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Arbeits- und Umweltmedizin

Einstellungsuntersuchung und Brustvergrößerung

von Unbekannt , 15.03.12 04:08
Liebe Cyberdoktoren,

bei mir steht demnächst für den öffentlichen Dienst eine Einstellungsuntersuchung an. Ob diese sich nach den Kriterien für eine spätere Verbeamtung richtet oder nur für ein Angestelltenverhältnis, weiß ich noch nicht. Der Arbeitsvertrag wird erstmal nach TVÖD sein, spätere Verbeamtung ist jedoch arbeitgeberseitig geplant.

Ich hatte vor einigen Jahren eine moderate Brustvergrößerung, die völlig komplikationslos verheilt ist. Bin dadurch in keinster Weise eingeschränkt.

Könnte das ein Problem geben beim Amtsarzt? Je nachdem, ob er für eine einfache Anstellung und die spätere geplante Verbeamtung sein OK geben muss? Ich bin wirklich etwas nervös deswegen.

Vielen Dank schonmal

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Re: Einstellungsuntersuchung und Brustvergrößerung

von Cyberdoktor , 15.03.12 08:15
Hallo,

"für den öffentlichen Dienst eine Einstellungsuntersuchung... Ich hatte vor einigen Jahren eine moderate Brustvergrößerung, die völlig komplikationslos verheilt ist. Bin dadurch in keinster Weise eingeschränkt. Könnte das ein Problem geben beim Amtsarzt?"
Die Tatsache, dass Sie vor Jahren aus kosmetischen Gründen eine komplikationslose moderate Brustvergrößerung (Fachbegriff: Mammaaugmentation) durchführen liessen, sollte beim Arzt nur dann Bedenken aufkommen lassen, wenn Auswirkungen auf die Tauglichkeit oder Folgeerkrankungen zu befürchten sind. Die Beurteilung der Eignung für den öffentlichen Dienst ohne spezielle Anforderungen sollte im Allgemeinen nicht negativ beeinflusst werden. Eine Vergrösserung der Brust mit Volumina, die die Beweglichkeit nicht einschränken, ist sogar auch in Berufen mit erhöhten körperlichen Belastungen möglich, Ausnahmen sind aber je nach Einzelfall nicht ausgeschlossen, die genaue Tätigkeit ist wichtig.

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Einstellungsuntersuchung und Brustvergrößerung

von Unbekannt , 15.03.12 10:34
Vielen Dank für die schnelle Antwort Da Amtsärzte ja leider auch nur Menschen sind: Wie verhält es sich, wenn der Amtsarzt aus persönlichen Gründen und aufgeschreckt durch die Medien (siehe PIP-Skandal) einfach trotzdem in das Gutachten schreibt, dass er hier Bedenken hat?

Bzgl. Polizeidienst habe ich gelesen, dass deswegen auch Bewerber rausgeflogen sind aus dem Auswahlverfahren, ist das eher eine Glücksfrage, an welchen Arzt man gerät?

Vielen Dank nochmal und Grüße

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Re: Einstellungsuntersuchung und Brustvergrößerung

von Cyberdoktor , 15.03.12 13:06
Hallo,

"wenn der Amtsarzt aus persönlichen Gründen und aufgeschreckt durch die Medien (siehe PIP-Skandal) einfach trotzdem in das Gutachten schreibt, dass er hier Bedenken hat?"
der PIP Skandal (minderwertige Silikonimplantate mit krebserregenden Inhaltsstoffen) kann keine Auswirkungen auf Ihre Eignung haben, es dürfen nun keinesfalls Frau mit Implantaten diskriminiert werden. Der Arzt muss fachlich begründete Einschätzungen abgeben, die auf dem aktuellen Kenntnisstand der Schulmedizin fußen, persönliche Ansichten sind nicht erwünscht.

"Bzgl. Polizeidienst habe ich gelesen, dass deswegen auch Bewerber rausgeflogen sind aus dem Auswahlverfahren, ist das eher eine Glücksfrage, an welchen Arzt man gerät?"
einige öffentliche Arbeitgeber haben Vorschriften für spezielle Jobs, abweichende Meinungen sind auch je nach Amtsarzt möglich. Ein moderat grosses Brustimplantat (d.h. die Brustgrösse wird nicht auf Übergrössen gebracht), stellt aus ärztlicher Sicht zwar nicht automatisch eine Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit bzw. Eignung für Berufe mit körperlichen Belastungen dar (z.B. wird bei den Bundeswehr eine Soldatin dann nicht automatisch untauglich), bei der Klärung spezieller Anforderungen müssen Bewerberinnen aber evt. bereit sein, Gutachter zu beauftragen und evt. einen Gerichtsentscheid zu suchen. Für den Polizeidienst ist ein negativer Bescheid aktuell in der Tat möglich, unten im Themenblock zitieren wir ein Gerichtsurteil, das die Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeidienst bestätigt.


Brustimplantat
Brustimplantat: normalerweise ohne Auswirkung auf Eignung in Berufen ohne spezielle Anforderungen.
Bild: Patrick J. Lynch, medical illustrator; C. Carl Jaffe, MD, cardiologist, modifiziert von CyberdoktorCreative Commons Attribution ShareAlike 2.0 License


Eine pauschale Ablehnung von Bewerberinnen ist durchaus kritisch zu sehen, da Implantate unter der Brustdrüse liegen (bzw. je nach OP Technik unter dem Brustmuskel) und die Brust dadurch bei Durchschnittsgrössen nicht empfindlicher oder verletzlicher werden sollte, auch der Bewegungsapparat der Frau ist normalerweise weiter ohne Einschränkungen belastbar. Wenn allerdings ein sehr grosses Implantat die Brustgrösse in Richtung Mammahyperplasie (= Bezeichnung für von Natur aus zu grosse Brüste deren übergrosses Volumen zu Beschwerden führt) bringt, können Tauglichkeitsbedenken für Berufe mit hohen körperlichen Anforderungen gerechtfertigt sein.

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Re: Einstellungsuntersuchung und Brustvergrößerung

von annalena24 , 21.01.13 06:25
Ich würde mich gern mal mit einer Frage anschließen, da ich vor ähnlichen Problemen gerade stehe:
Ab wann wäre denn ein Implantat als übergroß zu bezeichnen? Gibt es da festgelegte Normen oder wird das individuell gehandhabt?

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Re: Einstellungsuntersuchung und Brustvergrößerung

von Cyberdoktor , 21.01.13 09:20
Hallo,

"Ab wann wäre denn ein Implantat als übergroß zu bezeichnen?"
Arbeitsmedizinische Bedenken können v.a. dann aufkommen, wenn das extreme Volumen eines Brustimplantats (oder einer von Natur aus gross angelegten Brust) befürchten lässt, dass die Bewerberin den ganz konkreten individuellen Anforderungen am jeweiligen Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen ist. Beispielsweise, wenn dann spezielle wichtige Ausrüstungsgegenstände nicht passen. Denkbar wäre auch, dass bestimmte berufsspezifische Anforderungen an die Beweglichkeit oder Schnelligkeit nicht mehr erfüllt werden können.

Schreiben Sie uns bei Gelegenheit, ob bei Ihnen der Arzt im Rahmen der Einstellungsuntersuchung Bedenken äussert.

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Einstellungsuntersuchung Lehramt und Brustvergrößerung

von annalena24 , 21.01.13 10:24
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Bin jetzt etwas beruhigter. Es geht bei mir nämlich nicht um Polizeidienst o.ä., sondern um Lehramt. Grundsätzlich gibt es da ja keine Ausrütungsgegenstände oder Fitness-Tests. Ich weiß natürlich nicht, ob der Punkt Beweglichkeit und Schnelligkeit nicht Möglicherweise ein Problem darstellen könnte.

Wäre es denn sinnvoll über eine Verkleinerung nachzudenken?
Und wieviel Gramm kann man denn aus medizinischer Sicht bei einer OP herausnehmen ohne noch zusätzlich Straffen o.ä. zu müssen?

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Re: Einstellungsuntersuchung Lehramt und Brustvergrößerung

von Cyberdoktor , 21.01.13 11:11
Hallo,

"Lehramt."
dann sind auch bei grossen Implantaten normalerweise keine Einschränkungen zu erwarten. Legen Sie Ihre unnötigen Sorgen ad acta. Wenn Sie als gestresste Lehrerin demnächst noch Zeit finden: posten Sie mal eine Rückmeldung mit Ihren Erfahrungen.

"ob der Punkt Beweglichkeit und Schnelligkeit nicht Möglicherweise ein Problem darstellen könnte."
nicht im Lehramt.

"Wäre es denn sinnvoll über eine Verkleinerung nachzudenken?"
wenn allgemeine Bedenken bestehen (Langzeitverträglichkeit), hilft auch keine Verkleinerung.

"Und wieviel Gramm kann man denn aus medizinischer Sicht bei einer OP herausnehmen ohne noch zusätzlich Straffen o.ä. zu müssen?"
kommt auf den Einzelfall an (individueller Hautzustand, Lage der Implantate etc.).

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Einstellungsuntersuchung Lehramt Body-Mass-Index

von annalena24 , 21.01.13 16:04
Vielen lieben Dank noch einmal für die schnellen Antworten und das Beruhigen. Ich werde gern Bescheid geben und würde gern gleich noch eine dumme Frage loswerden, die mich in dem Zusammenhang auch beschäftigt und wo ich nirgends wirklich Auskunft finde:

Zählen die Implantate beim BMI eigentlich mit? Oder werden diese vorher vom Körpergewicht abgezogen? Denn der BMI darf bei der Verbeamtung ja auch nicht zu hoch sein.

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Re: Einstellungsuntersuchung Lehramt Body-Mass-Index

von Cyberdoktor , 22.01.13 11:34
Hallo,

"der BMI darf bei der Verbeamtung ja auch nicht zu hoch sein."
da Übergewicht nicht automatisch zu einer verkürzten Lebenserwartung oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit führt, sind auch deutlich übergewichtige Bewerber mittlerweile nicht mehr pauschal als untauglich zu beurteilen. Aus ärztlicher Sicht lässt ausserdem die isolierte Betrachtung des Body-Mass-Index kein seriöse Beurteilung der Eignung zu. Siehe auch starkes Übergewicht bei Einstellungsuntersuchung . Dementsprechend gibt es aktuelle Urteile, die eine Ablehnung von Bewerbern aufgrund von bestimmten BMI Werten für ungültig erklärten (siehe Bayerische Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 13. April 2012; Az. 3 BV 08.405 (PDF) ).

"Zählen die Implantate beim BMI eigentlich mit? Oder werden diese vorher vom Körpergewicht abgezogen? "
Es wäre völlig unseriös, den Body-Mass-Index so strikt anzuwenden, dass es auf ein Kilo mehr oder weniger ankommt, für ein Gutachten würde man die Implantate aber abziehen, diese sind ja kein Körpergewebe.

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