Hallo,
"wenn der Amtsarzt aus persönlichen Gründen und aufgeschreckt durch die Medien (siehe PIP-Skandal) einfach trotzdem in das Gutachten schreibt, dass er hier Bedenken hat?"der PIP Skandal (minderwertige Silikonimplantate mit krebserregenden Inhaltsstoffen) kann keine Auswirkungen auf Ihre Eignung haben, es dürfen nun keinesfalls Frau mit Implantaten diskriminiert werden. Der Arzt muss fachlich begründete Einschätzungen abgeben, die auf dem aktuellen Kenntnisstand der Schulmedizin fußen, persönliche Ansichten sind nicht erwünscht.
"Bzgl. Polizeidienst habe ich gelesen, dass deswegen auch Bewerber rausgeflogen sind aus dem Auswahlverfahren, ist das eher eine Glücksfrage, an welchen Arzt man gerät?"einige öffentliche Arbeitgeber haben Vorschriften für spezielle Jobs, abweichende Meinungen sind auch je nach Amtsarzt möglich. Ein moderat grosses Brustimplantat (d.h. die Brustgrösse wird nicht auf Übergrössen gebracht), stellt aus ärztlicher Sicht zwar nicht automatisch eine Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit bzw. Eignung für Berufe mit körperlichen Belastungen dar (z.B. wird bei den Bundeswehr eine Soldatin dann nicht automatisch untauglich), bei der Klärung spezieller Anforderungen müssen Bewerberinnen aber evt. bereit sein, Gutachter zu beauftragen und evt. einen Gerichtsentscheid zu suchen. Für den Polizeidienst ist ein negativer Bescheid aktuell in der Tat möglich, unten im Themenblock zitieren wir ein Gerichtsurteil, das die Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeidienst bestätigt.
Eine pauschale Ablehnung von Bewerberinnen ist durchaus kritisch zu sehen, da Implantate unter der Brustdrüse liegen (bzw. je nach OP Technik unter dem Brustmuskel) und die Brust dadurch bei Durchschnittsgrössen nicht empfindlicher oder verletzlicher werden sollte, auch der Bewegungsapparat der Frau ist normalerweise weiter ohne Einschränkungen belastbar. Wenn allerdings ein sehr grosses Implantat die Brustgrösse in Richtung Mammahyperplasie (= Bezeichnung für von Natur aus zu grosse Brüste deren übergrosses Volumen zu Beschwerden führt) bringt, können Tauglichkeitsbedenken für Berufe mit hohen körperlichen Anforderungen gerechtfertigt sein.
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