Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
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ebans
(Unregistriert)
26/03/12 11:46
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Re: Mutterschutz, Beschäftigungsverbot

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Liebes Cyberdoktor-Team,

vielen Dank für die schnelle und ausfühliche Beantwortung meiner Frage.
Toll, dass es dieses Angebot gibt

LG ebana


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Ratlos247
(stranger )
30/03/12 14:39
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teilweises Beschäftigungsverbot Bürojob

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Hallo liebes Cyberdoktor-Team,

ich bin in der 21.Woche schwanger und arbeite Vollzeit im Vertrieb (Bürojob). Ich habe bereits eine Tochter, die im Mai 3 Jahre alt wird. Aus finanziellen Gründen bin ich damals nach einem Jahr wieder voll arbeiten gegangen.

Bei uns geht es auf der Arbeit recht stressig zu. Es handelt sich um ein mittelständiges Unternehmen mit ständig wachsendem Kundenstamm. Dazu muss ich sagen, dass ich im letzten Jahr vor meiner SS schon mal einen Antrag auf eine Mutter⁄Kind Kur gestellt habe, da ich mit der Doppelbelastung Stress auf der Arbeit und Familie⁄Haushalt nicht mehr zurecht gekommen bin. Die Antwort meiner KK damals war allerdings, ich sollte mich an einen Psychologen wenden, da eine Kur diesbezüglich nicht mehr helfen würde... Da ich keinen Termin bekommen habe, habe ich das ganze dann irgendwann verworfen.

Ich liebe meinen Job, ich arbeite hier bereits elf Jahre. Nur merke ich immer mehr, wie ich an meine Grenzen stoße. Ich habe ständig Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Nackenschmerzen und jetzt fängt auch noch mein Rücken an. Während der Arbeit habe ich kaum Möglichkeiten aufzustehen. Da ständig das Telefon klingelt und ich den Computer zum nachschauen benötige. ich fühle mich abenda wie erschlagen, habe dann aber auch noch meine Tochter um die ich mich kümmern muss und möchte.

Von einer Bekannten weiß ich, dass es die Möglichkeit gibt anstelle eines vollen Beschäftigungsverbotes die Arbeit z.B. auf 4 Stunden⁄ Tag zu reduzieren. Damit wäre mir total geholfen und ich würde nicht ständig so unter Strom stehen.

Meine Frage wäre jetzt also, hätte ich eine Chance so ein teilweises Beschäftigungsverbot zu erhalten?

Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.



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Cyberdoktor
(stranger)
31/03/12 13:17
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Re: teilweises Beschäftigungsverbot Bürojob

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Hallo,

"ich bin in der 21.Woche schwanger"
Glückwunsch!

"stressig... Ich habe ständig Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Nackenschmerzen und jetzt fängt auch noch mein Rücken an. Während der Arbeit habe ich kaum Möglichkeiten aufzustehen. ich fühle mich abends wie erschlagen"
Arbeitsumstände und Symptome, die in vielen Fällen zu einem individuellen Beschäftigungsverbot führen. Siehe die Beiträge anderer Schwangerer in diesem Themenblock.

"Von einer Bekannten weiß ich, dass es die Möglichkeit gibt anstelle eines vollen Beschäftigungsverbotes die Arbeit z.B. auf 4 Stunden⁄ Tag zu reduzieren."
in der Tat kann der Arzt die tägliche Arbeitszeit per eingeschränktem Beschäftigungsverbot reduzieren.

"Meine Frage wäre jetzt also, hätte ich eine Chance so ein teilweises Beschäftigungsverbot zu erhalten?"
aus ärztlicher Sicht nach einer Prüfung des Einzelfalls durchaus vertretbar.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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marikardo
(stranger )
05/04/12 16:39
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Re: Gastronomie

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Liebes Cyberdoktor-Team,

ich bin mir nicht sicher, ob mein Thema und von anderem Forenteilnehmer übereinstimmt, aber es gibt Ähnlichkeiten.

Ich bin in der 21. Woche schwanger (6. Monat) und ich habe folgende Situation und Fragen dazu.
Ich bin Studentin und arbeite nebenbei in einem Fast-Food-Restaurant auf Teilzeit (20 bis 30 Wochenstunden). Eine Arbeitsschicht dauert 7-8 Stunden, wobei man ständig im Stehen ist. Ich kann mich nur selten hinsetzen und ausruhen, und dies auch nicht lange, denn unser Restaurant sehr viele Besucher hat (der liegt nämlich in einem großen Einkaufszentrum). Seitdem ich schwanger bin, habe ich schon nach 2 Stunden Stehens starke Rücken- und Beckenschmerzen (was sich durch gelegentliches Sitzen auch nicht bessert) - dadurch laufe ich auch viel langsamer und kann die Gäste auch nicht mehr so schnell bedienen, wie es sein soll. Und den ganzen Ärger kriege ich natürlich auch zu spüren (denn nicht alle sind verständnisvoll). Es kommt auch dazu arbeitsbedingt, dass ich mich dauernd bücken oder hocken muss, der Boden ist auch ziemlich rutschig, und da wir keine Klimaanlage haben, auch sehr stickig und warm, und der Lautpegel ist ziemlich hoch (erstens durch die ganzen Maschinen und zweitens durch die enorme Anzahl an Besuchern), der manchmal geradeso auszuhalten ist.

Jetzt komme ich zu meiner Frage. Ich hatte gedacht, dass die genannten Gründe (nach MuSchG) für ein Beschäftigungsverbot vollkommen ausreichend sind. Mein Arbeitgeber sieht die Gefahren und Risiken an meiner Arbeitsstelle auch (kann mich aber nirgendwo anders versetzen und die Arbeitsbedingungen zu bessern, ist auch nicht möglich) und ist somit mit dem BVerbot auch einverstanden. Aber meine Frauenärztin sieht nicht genug Gründe bzw. schwangerschaftsbedingte Beschwerden, die für ein individuelles Beschäftigungsverbot ausreichen würden. Und sie meint auch, dass der Arbeitgeber derjenige ist, der darüber entscheiden muss, ob die Risiken vorliegen und ob ich das BV auch bekomme. Wer stellt nun mal das BV aus?
Ich sehe hier leider nicht mehr durch. Könnten Sie mir sagen, ob mir ein Beschäftigungsverbot zusteht oder nicht. Sind immer die Ärzte, die ein BV austellen⁄aussprechen? Wenn ein individuelles BV vom Arzt nicht ausgesprochen werden kann, wer stellt Beschäftigungsverbote aus, die im §4 des MuSchGs geregelt sind?

Ich hoffe durch Sie ein wenig Klarheit für mich und meine Situation zu verschaffen :)

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus


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sabze
(stranger )
29/08/12 13:21
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Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

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Hallo,
Ich bin jetzt 13+6SSW und wegen einer schweren Erkältung krank geschrieben. Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma angestellt und wurde in ein Callcenter für Kundenbetreuung entliehen. Die Arbeit ansich macht Spaß und auch die Kollegen sind super, nur ist das Streßlevel ziemlich hoch und man steht quasi ständig unter Strom. Mich selbst stört das nicht und ich denke auch nicht, dass Gefahr für mich oder mein ungeborenes Kind besteht. Nur sieht die Zeitarbeitsfirma das ein wenig anders. Vor ein paar Wochen war ich wegen Unterleibsschmerzen bereits krank geschrieben und da hieß es bereits von seiten meiner Firma, dass beim nächsten Mal etwas unternommen werden muss, was wohl auf ein Beschäftigungsverbot hinaus läuft.
Soweit ich allerdings weiß, kann nur ein Arzt ein BV erteilen,oder sehe ich das falsch?
Die Zeitarbeitsfirma will das auch so begründen, dass das Streßlevel zu hoch ist für mich und die Fahrwege (hin und zurück jeweils 60km) zu lang sind. Aber kommen die damit durch? Ich verstehe das die sich Sorgen machen, aber man kann es doch auch ein wenig übertreiben. Sollten die mir wirklich ein Verbot erteilen, kann ich dann gegen angehen?

Life without regret
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Cyberdoktor
(stranger)
03/09/12 12:16
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Re: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

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Hallo,

"Ich bin jetzt 13+6SSW"
Glückwunsch!

"wegen Unterleibsschmerzen bereits krank geschrieben und da hieß es bereits von seiten meiner Firma, dass beim nächsten Mal etwas unternommen werden muss, was wohl auf ein Beschäftigungsverbot hinaus läuft."
ein Beschäftigungsverbot aufgrund individueller Gesundheitsprobleme (z.B. Unterleibsschmerzen), die am Arbeitsplatz schlimmer werden, muss der Arzt aussprechen.

"Soweit ich allerdings weiß, kann nur ein Arzt ein BV erteilen,oder sehe ich das falsch?"
das sehen Sie falsch, der Arbeitgeber kann (und muss) auch ganz ohne Arztanweisung die gesetzlichen allgemeinen Beschäftigungsverbote im Mutterschutzgesetz befolgen. Dort ist z.B. festgeschrieben, dass eine werdende Mutter nicht überwiegend stehende Tätigkeiten ausüben darf. Diese Verbote muss der Arbeitgeber von sich aus befolgen. Spezielle Verbote bei individuellen Gesundheitsproblemen (z.B. aufgrund von anhaltender Übelkeit oder Rückenschmerzen) muss aber ein Arzt anordnen.

"Die Zeitarbeitsfirma will das auch so begründen, dass das Streßlevel zu hoch ist"
belastender Stress kann durchaus ein Grund für ein individuelles Verbot durch den Arzt sein. Der Arbeitgeber kann nur die allgmeinen Verbote befolgen, in dieser Liste ist Stress aber nicht zu finden. Es wäre bei Bedarf also der Arzt gefordert, ebenso, wenn Unterleibsschmerzen am Arbeitsplatz auftreten bzw. sich dort verstärken.

"für mich und die Fahrwege (hin und zurück jeweils 60km) zu lang sind."
wenn kein Teil der Arbeitszeit: normalerweise kein Anlass für ein BV.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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maria80
(stranger )
22/09/12 20:39
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Beschäftigungsverbot Erzieherin Notaufnahmeheim

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Hallo,

ich bin in der 5 Woche schwanger und arbeite in einem Notaufnahmeheim für suchtkranke, psychisch kranke und wohnungslose Frauen. Ebenfalls finden Inobhutnahmen für Mädchen ab 14 Jahren statt. Die Klientinnen leiden oft unter Lernbehinderungen, Persönlichkeitsstörungen und kommen aus einem sozial sehr schwachem Milieu und dementsprechender Konfliktfähigkeit bzw. Kompetenzen Konflikte friedlich zu lösen.
Wir arbeiten in Früh- und Spätdiensten, sind jeweils alleine im Dienst.
Oft kommt es durch die schwierigen Gruppenkonstelationen zu Konflikten. Ich fungiere hier als Gruppenleiter, bin dafür zuständig, dass der Ablauf nicht gestört wird. Ich muss mich oft in Konflikte begeben um Hausregeln durchzusetzen und auch Streitigkeiten zwischen Bewohnern schlichten.
Bei jedem Dienst ist es völlig offen was auf einen zukommt. Es kann sehr harmonisch und ruhig sein, allerdings kann es auch zu z.B. folgenden Situationen kommen:
- randalierende Bewohner unter Alkohol⁄Drogeneinfluss
- verbale Bedrohungen
- übelste Beschimpfungen⁄ Beleidigungen
- Rufmord, üble Nachrede
- gewalttätige Übergriffe im Extremfall nicht ausgeschlossen
- akut psychotische Frauen
In der Vergangenheit habe ich diesen Job immer gerne gemacht, allerdings hat sich nun für mich abrupt die Situation verändert. Ich bin mir sicher, dass ich nun in Konflikte ganz anders hinein gehen werde und meinen Job dadurch auch nicht mehr so ausüben kann wie ich es eigentlich sollte. Ganz große Angst habe ich davor, dass wenn die Schwangerschaft einmal sichtbar ist, ich eine neue große Angriffsfläche biete und sich verbale Beleidigungen und aber auch Gewaltandrohungen gegen das Kind richten.
Da ich damit rechne, dass mein Arbeitgeber nach Bekanntmachung der Schwangerschaft lediglich meine Spät- und Wochenenddienste streicht und ich somit weiterhin mit den oben genannten Situationen im Frühdienst konfrontiert werde, wüsste ich gerne, ob dann meine Frauenärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen kann??
Vielen Dank für Eure Hilfe.


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Cyberdoktor
(stranger)
01/10/12 09:53
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Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin Notaufnahmeheim

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Hallo,

"ich bin in der 5 Woche schwanger"
Glückwunsch!

"und arbeite in einem Notaufnahmeheim für suchtkranke, psychisch kranke und wohnungslose Frauen. ...dementsprechender Konfliktfähigkeit bzw. Kompetenzen Konflikte friedlich zu lösen."
klingt ganz danach, dass diese Tätigkeit für Schwangere zu riskant ist, der Umgang mit aggressiven Patienten wird im Allgemeinen als nicht hinnehmbare Gefährdung angesehen, siehe auch Mutterschutz im Krankenhaus und Beschäftigungsverbot für Psychiatrie .

"Wir arbeiten in Früh- und Spätdiensten"
dann sind auch die Regeln des Mutterschutzgesetzes zum Thema Nacht- und Mehrarbeit zu beachten ( Mutterschutzgesetz, § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit ).

"- randalierende Bewohner unter Alkohol⁄Drogeneinfluss - gewalttätige Übergriffe im Extremfall nicht ausgeschlossen - akut psychotische Frauen"
geht für Schwangere alles nicht. Geben Sie Ihre Schwangerschaft bekannt, gehen Sie bei Problemen mit dem Arbeitgeber dringend zum Frauen- bzw. Betriebsarzt. Verweigern Sie Tätigkeiten, bei denen Sie sich in gefährliche Situationen begeben, der Schutz von Mutter und Kind hat absoluten Vorrang.

"damit rechne, dass mein Arbeitgeber nach Bekanntmachung der Schwangerschaft lediglich meine Spät- und Wochenenddienste streicht und ich somit weiterhin mit den oben genannten Situationen im Frühdienst konfrontiert werde, wüsste ich gerne, ob dann meine Frauenärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen kann??"
der Arbeitgeber muss von sich aus die allgemeinen Regeln (die allgemeinen Beschäftigungsverbote, verboten sind Tätigkeiten mit erhöhten Unfallgefahren, Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, § 4 Weitere Beschäftigungsverbote ) des Mutterschutzgesetzes beachten, d.h. Sie aus dieser gefährlichen Tätigkeit nehmen. Tut er das nicht: Frauenarzt wird bis zur Klärung individuelles Verbot aussprechen.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
12/10/12 17:28
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BV vom Hausarzt oder FA oder einfach gar nicht?

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Liebes Cyberdoktor-Team,

Ich bin nun schon in der 2. Woche von meinem Hausarzt krank geschrieben.

Seit meine Arbeitsstelle und die Kollegen von meiner Schwangerschaft wissen und ich kurzzeitig in einem befristeten BV war um den Immunstatus feststellen zu lassen (arbeite in einer Ganztagsschule) ist es auf der Arbeit nicht mehr auszuhalten.

Teilweise bin ich mit 35-40 Kindern alleine oder betreue 16 Kinder gleichzeitig bei den Hausaufgaben. Vor meiner Schwangerschaft waren das immer 8-10 Kinder und alleine eine große Gruppe betreuen war undenkbar..
Ich werde von Kollegen geschnitten, man lädt mich nicht mehr zu Teambesprechungen ein und ich darf mir immer unschöne Äußerungen von Kollegen anhören.

Ich habe meine Vorgesetzte auf die Situation angesprochen, dass mir das zu viel ist mit so großen Gruppen alleine zu sein bzw Hausaufgaben zu machen, aber sie meint ich soll mich nicht so anstellen und durch personelle Engpässe ginge es eben nicht anders. Ich wäre nur schwanger und nicht krank und soll mich nicht so haben.

Als ich vergangene Woche bei meinem Hausarzt war hörte er sich das ganze an und gab mir eine AU bis einschließlich heute. Er meinte ich solle nochmal mit meiner Frauenärztin darüber sprechen und dann wieder zu ihm kommen, falls meine Frauenärztin keinen Handlungsbedarf sieht.

Nun war ich am Mittwoch bei meiner Ärztin und sie meinte ich solle nochmal das offene Gespräch auf der Arbeit suchen. Ich denke aber, dass die Situation sich dadurch nur noch verschlimmern könnte.
Ich bin deswegen heute nochmal zu meinem Hausarzt gegangen und dieser meinte, dass er dachte meine Frauenärztin würde vielleicht ein BV ausstellen, aber da sie das nicht machen wolle könne er das auch nicht tun und gab mit nochmal eine AU für die kommende Woche mit.

Ich schlafe sehr schlecht, habe auf und nach der Arbeit Bauchschmerzen und Kopfschmerzen und bin total unausgeglichen und bekomme gelegentlich Heulkrämpfe, wenn ich nur an die Arbeit und meine Kollegen denke.

Bin ich jetzt einfach nur zu sensibel oder ist das nicht schon ein Grund für ein BV? Ich bin verdutzt, weil mein Hausarzt sich letzte Woche noch dafür aussprach und es heute ablehnte. Er meinte er käme in Teufelsküche, wenn er mir ein BV gibt, weil er das vor der Krankenkasse nicht richtig begründen könnte, das müsste ein Frauenarzt tun.

Liebe Grüße,
X.


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Cyberdoktor
(stranger)
15/10/12 10:58
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Re: BV vom Hausarzt oder FA oder einfach gar nicht?

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Hallo,

Glückwunsch zur Schwangerschaft!

"Ich wäre nur schwanger und nicht krank und soll mich nicht so haben."
der Gesetzgeber will mit dem Mutterschutzgesetz verhindern, dass eine Schwangere durch die Arbeit krank wird, bzw. das Kind gefährdet wird! Man muss also nicht bereits krank sein, um den Schutz des Gesetzes zu erlangen oder eine besondere Rücksichtnahme des Arbeitgebers einzufordern.

"Nun war ich am Mittwoch bei meiner Ärztin und sie meinte ich solle nochmal das offene Gespräch auf der Arbeit suchen."
Sie haben körperliche Beschwerden, die während der Arbeit entstehen bzw. schlimmer werden. Ein weiteres Gespräch mit dem Arbeitgeber kann diese Situation vermutlich nicht lösen, er kann ja kein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, sondern nur die allgemeinen Verbote (z.B. Mehrarbeit) beachten.

"dass er dachte meine Frauenärztin würde vielleicht ein BV ausstellen, aber da sie das nicht machen wolle könne er das auch nicht tun"
stimmt nicht. Das Mutterschutzgesetz schreibt keine Fachrichtung vor, jeder Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Siehe unsere ausführlichen Antworten oben im Themenblock.

"gab mit nochmal eine AU für die kommende Woche mit."
ein Beschäftigungsverbot ist für Schwangere in solchen Fällen wesentlich vorteilhafter.

"Ich schlafe sehr schlecht, habe auf und nach der Arbeit Bauchschmerzen und Kopfschmerzen und bin total unausgeglichen und bekomme gelegentlich Heulkrämpfe, wenn ich nur an die Arbeit und meine Kollegen denke."
Schlafstörungen, Beschwerden im Bauch-und Kopfbereich, die im Rahmen der Arbeit bzw. nach einem langen Arbeitstag auftreten und psychische Beschwerden. Sie leiden also gleichzeitig an Symptomen in mehreren Bereichen, in der Praxis führen aber bereits einzelne der genannten Beschwerden zu Beschäftigungsverboten (z.B. ständige Bauchschmerzen während der Arbeitszeit), oben im Themenblock finden sich Beiträge mehrerer Schwangerer mit vergleichbaren Problemen.

Wenn Ihre Frauenärztin bisher keinen Handlungsbedarf sieht, bietet es sich an, dass Sie in Zukunft gut vorbereitet zu den Praxisterminen gehen, d.h. machen sie sich vorab Notizen. Konkret: Liste der Beschwerden, dazu jeweils eine Anmerkung bezüglich des zeitlichen Rahmens, d.h. dass die Symptome während der Arbeit entstehen, bzw. an Arbeitstagen am Abend besonders schlimm sind.

"Teilweise bin ich mit 35-40 Kindern alleine"
auch das ist auf der Beschwerdeliste zu erwähnen. Man muss die Frage stellen, ob eine Schwangere mit gesundheitlichen Beschwerden wie Bauchschmerzen alleine 40 Kinder gewachsen ist, bzw. ob in dieser Situation kurze Verschnaufpausen (oder Toilettengänge) möglich sind.

"man lädt mich nicht mehr zu Teambesprechungen ein und ich darf mir immer unschöne Äußerungen von Kollegen anhören."
ebenfalls auf Liste der Arbeitsbedingungen, Mobbing kann ein BV rechtfertigen (mehr dazu oben im Themenblock).

Schreiben Sie also Gesundheitsprobleme und Arbeitsbedingungen auf. Eine derartige gut strukturierte Liste kann ein Arzt eigentlich nicht ignorieren, bleiben Ihre bisherigen Ärzte bei der ablehnenden Haltung: suchen Sie mehrere (kann mit etwas Pech auch ein halbes Dutzend werden) Frauenärzte auf, dann ist die Chance gut, dass Sie früher oder später einen Arzt finden, der sich mit dem Mutterschutzgesetz gut auskennt. In diesem Themenblock haben viele Frauen berichtet, dass erst nach einem Arztwechsel ein BV erlangt wurde.

"Bin ich jetzt einfach nur zu sensibel"
Ihre Schilderung gibt keinen Anlass für diesen Verdacht, Sie nennen eine Liste konkreter Beschwerden, die abhängig von der Arbeitsbelastung sind, das ist der klassische Ansatzpunkt für ein BV.

"Er meinte er käme in Teufelsküche, wenn er mir ein BV gibt, weil er das vor der Krankenkasse nicht richtig begründen könnte"
wenn er nach bestem Wissen und Gewissen ein BV ausspricht, muss er keine Angst haben. Vermutlich kennt er sich als Hausarzt nicht so gut mit dem Gesetz aus.

Bleiben Sie also hartnäckig, klappern Sie bei Bedarf mehrere Ärzte ab. Vergessen Sie uns nicht, bitte berichten Sie hier über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Schwangeren.
Haben wir Ihnen geholfen? Dann unterstützen Sie bitte unsere kostenlose Patientenberatung mit einer Online-Spende (geht ganz einfach mit zwei Clicks, auch Kleinbeträge helfen), empfehlen Sie uns auch an Freunde weiter:








Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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