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Arbeits- und Umweltmedizin

Beschäftigungsverbot Hauswirtschafterin Krankenhaus (Bücken, Reinigungsmittel)

von Unbekannt , 23.09.13 14:10
Hallo,
ich hab auch direkt eine Frage. Ich bin nun in der ca 3-4 Woche Schwanger, habe heute auch noch einen FA-Termin.
Ich arbeite im Krankenhaus als Hauswirtschafterin, arbeite viel mit Reinigungsmitteln, im Grunde gibt es glaub keine Arbeiten ohne diese Reinigungsmittel. Unteranderem arbeite ich mit Purcept A (Desinfektionsmittel) und Ecopur, Prosan usw. Dazu dürfen wir nur in den Pausen sitzen und unsere Arbeiten sind mit ständigen bücken oder heben verbunden. Kann der Frauenarzt mich da nun schon sehr zeitig Arbeitsunfähig schreiben oder erst wenn der Mutterschutz eintritt? Dazu ist meine Chefin leider sehr Verständnisslos und wir Lehrlinge bekommen bei jedem kleinen Fehler einen heftigen Anschnautzer, der auch mal im gebrüll endet. Sprich ich glaub, ich bin auf dauer den Druck dann nicht mehr geschaffen. Es war schon ohne Schwangerschaft schwirig. Ich hoffe ihr könnt mir bisschen was erklären.
MfG Mary.

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Re: Beschäftigungsverbot Hauswirtschafterin Krankenhaus (Bücken, Reinigungsmittel)

von Cyberdoktor , 24.09.13 11:31
Liebe Mary,

"bin nun in der ca 3-4 Woche Schwanger"
Glückwunsch!

"Dazu dürfen wir nur in den Pausen sitzen"
Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen. Das natürlich zusätzlich zu den regulären Pausen.

"und unsere Arbeiten sind mit ständigen bücken oder heben verbunden."
dazu das Mutterschutzgesetz: Schwangere dürfen nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen" ( Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, § 4 Weitere Beschäftigungsverbote ). Auch das Heben von schweren Gegenständen ist kritisch zu sehen. Das ständige Bücken ist ein typischer Grund für ein Beschäftigungsverbot.

"arbeite viel mit Reinigungsmitteln, im Grunde gibt es glaub keine Arbeiten ohne diese Reinigungsmittel. Unteranderem arbeite ich mit Purcept A (Desinfektionsmittel) und Ecopur, Prosan usw. "
für Schwangere problematisch. Auch hier ist ein Beschäftigungsverbot vorstellbar.

"Kann der Frauenarzt mich da nun schon sehr zeitig Arbeitsunfähig schreiben"
Sie wären nicht arbeitsunfähig, sondern dürften nicht arbeiten, weil die Bedingungen Mutter und Kind gefährden, also ein Beschäftigungsverbot. Das ist ab sofort möglich. Stellen sich der Arzt bzw. Arbeitgeber quer: weitere Mediziner aufsuchen, bis Sie einen Arzt finden, der sich mit dem Mutterschutz auskennt. Ihre Schilderung lässt ein Beschäftigungsverbot sehr angemessen erscheinen.
Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, ob es mit dem BV klappt, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.

.

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Beschäftigungsverbot Übelkeit: Frauenarzt sagt nein

von deedeeKay , 01.11.13 13:47
Ich befinde mich aktuell in der 14 SSW und leide noch immer unter starker Übelkeit , Erbrechen und stark erhöhtem Speichelfluss. Aufgrund dieser Thematik bin ich nunmehr seit 5 Wochen krankgeschrieben. Ich habe zwischendurch ein paar Mal versucht, arbeiten zu gehen, aber es ging ganz einfach nicht. Vielleicht zur Erklärung: Ich arbeite in einem Callcenter (Outbound) im Großraumbüro, wo ständig irgendwelche Gerüche aus der Küche, der Frühstücksecke etc. herumschweben, die mir zusätzliche Übelkeit bereiten. Der Speichelfluss (ich sabbere jeden Tag etwa 5 große Handtücher voll, weil ich mich beim Schlucken des Speichels sonst gleich wieder übergeben muss) macht es zudem schwer, meiner Arbeit nachzukommen. Hinzu kommt, dass ich seit einiger Zeit unter schmerzhaften Hämorrhoiden leide, die mir das Sitzen zusätzlich erschweren. Mein Arbeitgeber erwartet von mir, dass ich - wenn ich denn zur Arbeit komme - meiner Tätigkeit auch zu 100 % nachkommen kann, und meine Quoten erfülle. Er schlug vor, dass ich mit meinem Arzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen solle.

Mein Frauenarzt reagierte auf meine Anfrage allerdings verärgert und ging mit mir die (wie ich inzwischen festgestellt habe) Punkte für ein generelles Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber durch. Diese trafen auf mich nicht zu.

Ich habe inzwischen ein wenig im Internet recherchiert, und dabei folgendes gefunden: Maßgeblich bei der Erteilung eines individuellen Beschäftigungsverbotes sind mithin die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, die Gesundheitsgefährdung für die Mutter oder das Kind unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen, und es darf sich nicht um krankheitsbedingte Schwangerschaftsbesonderheiten handeln. Vielmehr geht es hierbei um eine gesunde Schwangere mit normalen Beschwerden in der Schwangerschaft, wie Übelkeit oder Rückenschmerzen.

Dieser Aussage würde ich entnehmen, dass für mich sehr wohl ein Beschäftigungsverbot infrage käme, und die Ausstellung einer AU eigentlich falsch war. Oder liegt bei mir ein Verständnisfehler vor? Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Arbeiten kann ich im Moment einfach nicht, mein Frauenarzt ziert sich aber auch, mich weiter krankzuschreiben. Mit meiner Krankenkasse habe ich telefoniert, dort sagte man mir, ein BV wäre besser für mich. Aber mein Arzt sagt Nein.

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Re: Beschäftigungsverbot Übelkeit: Frauenarzt sagt nein

von Cyberdoktor , 01.11.13 22:02
Hallo,

"befinde mich aktuell in der 14 SSW"
Glückwunsch!

"im Großraumbüro, wo ständig irgendwelche Gerüche aus der Küche, der Frühstücksecke etc. herumschweben, die mir zusätzliche Übelkeit bereiten."
das Erbrechen bei bestimmten Gerüchen ist durchaus ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, siehe z.B. Khan, Kareem 2013: "Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft: Nach Recht und Gesetz" .

"bin ich nunmehr seit 5 Wochen krankgeschrieben."
zunächst geht eine Krankschreibung in vielen Fällen auch in Ordnung, wenn dann aber wie von Ihnen beschrieben die Arbeit wieder angetreten wird und dann am Arbeitsplatz erneut eine Zustandsverschlechterung eintritt bzw. droht, ist oft ein BV sinnvoll.

"ging mit mir die (wie ich inzwischen festgestellt habe) Punkte für ein generelles Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber durch. Diese trafen auf mich nicht zu."
gut möglich, dass die allgemeinen Verbote im Mutterschutzgesetz nicht greifen, es gibt aber auch noch die Möglichkeit individueller Beschäftigungsverbote, der Frauenarzt sollte das wissen.

"Dieser Aussage würde ich entnehmen, dass für mich sehr wohl ein Beschäftigungsverbot infrage käme"
korrekt, Ihre Schilderung lässt aus ärztlicher Sicht durchaus Ansatzpunkte für ein BV erkennen.

"Mit meiner Krankenkasse habe ich telefoniert, dort sagte man mir, ein BV wäre besser für mich. Aber mein Arzt sagt Nein."
dann suchen Sie einfach so schnell wie möglich weitere Frauenärzte auf, bis Sie einen Arzt finden, der sich mit dem Mutterschutz auskennt (wichtig: für ein BV muss zunächst die Krankschreibung enden). Oben im Themenblock finden sich zahlreiche Beiträge von Schwangeren. die erst nach (mehreren) Arztwechseln ein BV erhalten haben. Sie haben die freie Arztwahl, der Mediziner ist Ihr Dienstleister, Sie müssen dem aktuellen Frauenarzt, der unverständlicherweise verärgert auf die Sorgen einer Schwangeren reagiert, nicht die Treue halten. Es wäre schön, wenn Sie uns nicht vergessen und demnächst hier über den weiteren Verlauf berichten, wir wissen gern, wie es weiter geht und Sie helfen damit auch anderen Schwangeren.

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Re: Beschäftigungsverbot Übelkeit: Frauenarzt sagt nein

von deedeeKay , 02.11.13 09:09
Vielen Dank für die rasche Auskunft. Ich werde auf jeden Fall noch bei anderen Ärzten nachfragen. Kennt denn jemand zufällig einen Frauenarzt in Duisburg, der sich mit der BV-Thematik gut auskennt?

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Muster-BV

von deedeeKay , 04.11.13 16:43
Habe heute mit meinem Hausarzt gesprochen - er hat mir nun ein BV befristet bis zum Ende des Monats ausgestellt. Danach, sagte er, schauen wir weiter.

Mit ein bisschen Glück sind die meisten Beschwerden bis dahin auch schon verschwunden. Ich würde es mir wünschen - wenn nicht, werde ich ihn noch einmal darauf ansprechen.

Ein kleiner Tipp an alle Leidensgenossinnen: Unter

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Mutterschutz - Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter

kann man sich ein Muster-BV ausdrucken, welches der Arzt dann nur noch ausfüllen muss. Meiner war recht dankbar dafür, da er vorher noch nie so etwas ausgestellt hat.

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Re: Mustervorlage ärztliches Attest individuelles Beschäftigungsverbot

von Cyberdoktor , 04.11.13 16:45
Hallo,

"kann man sich ein Muster-BV ausdrucken, welches der Arzt dann nur noch ausfüllen muss. "
gibt es auch unter folgendem Link:

Mustervorlage eines ärztlichen Attestes für individuelle Beschäftigungsverbote

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Arbeiten in einer Grossküche, Mutterschutz

von Unbekannt , 04.11.13 21:11
Hallo ich habe auch eine Frage zum Beschäftigungsverbot,
Ich arbeite in einer Krankenhaus Großküche und bin in der 18SSW.
Am Anfang ging es mir recht gut und habe auf diverse Muterschutzansprüche verzichtet. Arbeiten vor 6:00, arbeite an Sonn- und Feiertagen, ich stehender viel. Alleine über 3 Stunden an Portionierungsband. Ich stecke Hebe und beuge mich ständig. Lasten von über 5 kg sind normal und unumgänglich zu heben. Arbeitet mit Chemikalien ( bodenreinigung), außerdem schiebe und ziehe ich schwere Essenswägen die von Station komme, diese reinige ich auch von innen. In diesen waren alle Tabletts von Patienten auf Station (keiner weiß welche Erkrankung diese haben) natürlich trage ich Handschuhe aber die sind billig und reißen ständig.

Ich hatte den Deal mit dem Küchenchef das es ein geben und nehmen ist. Ich mach was ich mir zumute dafür Ikone er mir entgegen wenn ich mal ein extra Pause benötige.

Jetzt ist es so das dass alles nicht funktioniert. Ich habe schon in der 8SSW gesagt das ich einen Drehstuhl benötige um am Portionierungsband langfristig arbeiten kann. Zur Zeit sitze ich auf einem viel zu niedrigen Schreibtischstuhl mit dem ich kaum sehe was auf dem Band passiertnundnichnehnständig aufstehen muss. Der Chef hat keine Zeit oder Lust mir einen Ordentlichen Stuhl,zu besorgen.

Außerdem muss ich mir blöde Kommentare der Küchenfrauen anhören weil ich überhaupt einen Stuhl habe oder wenn ich mal nicht beim Wagen schieben und säubern helfe. Dann wird gleich gefragt wo ich bin und was ich mache.

Ich hab alles bis jetzt bei meiner Frauenärztin runtergespielt weil ich gerne so lange wie möglich arbeiten wollte. Was will ich den bis April Zuhause. Am mittlerweile denke ich das dass alles mir und dem Baby schadet.

Ich habe Angst dass wenn ich jetzt zu meiner Ärztin gehe ich nicht ernst genommen werde und es heißt das ich keinen Bock Aufarbeitung habe. Was wirklich nicht so ist.

Soll ich mich evtl an den Betriebsarzt wenden oder eher an meine Frauenärztin. Und habe ich überhaupt eine Chance auf ein Beschäftigungsverbot? Ich hab mehrfach Gelsen dass das heutzutage schwierig ist.

Vielen Dank im vorraus.

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Re: Arbeiten in einer Grossküche, Mutterschutz

von Cyberdoktor , 06.11.13 08:22
Hallo,

"bin in der 18SSW."
Glückwunsch!

"Am Anfang ging es mir recht gut und habe auf diverse Muterschutzansprüche verzichtet."
der Mutterschutz sollte nicht erst dann greifen, wenn eine Schwangere Probleme hat, sondern verhindern, dass man sich der Zustand von gut zu schlecht ändert, ein Verzicht auf die Anwendung der Mutterschutzregeln ist daher nicht sinnvoll (und ohnehin nicht erlaubt, der Arbeitgeber muss die Gesetzt von sich aus beachten).

"in einer Krankenhaus Großküche... Arbeiten vor 6:00, arbeite an Sonn- und Feiertagen, ich stehender viel."
siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock, hier dürfte ein Konflikt mit dem Mutterschutzgesetz bestehen.

"Ich stecke Hebe und beuge mich ständig. Lasten von über 5 kg sind normal und unumgänglich zu heben. Arbeitet mit Chemikalien ( bodenreinigung), außerdem schiebe und ziehe ich schwere Essenswägen die von Station komme, diese reinige ich auch von innen."
man könnte diese Arbeitsbedingungen als Beispiel in ein Lehrbuch aufnehmen, Sie nennen ja so gut wie alle für Schwangere verbotenen Arbeitsumstände. Es ist immer wieder erstaunlich, welche eklatanten Verstösse gegen die Schutzregeln von Arbeitgebern, die es besser wissen müssten, in Kauf genommen werden.

Hier greifen diverse gesetzliche allgemeine Beschäftigungsverbote, die der Arbeitgeber ganz ohne Arzt einhalten muss!

"hatte den Deal mit dem Küchenchef das es ein geben und nehmen ist. Ich mach was ich mir zumute dafür Ikone er mir entgegen wenn ich mal ein extra Pause benötige."
absurd, eine Schwangere braucht den vollen Schutz, es kann da keine Deals geben, der Arbeitgeber hat auch keine Nachteile, er bekommt den Lohn erstattet.

"Am mittlerweile denke ich das dass alles mir und dem Baby schadet."
das ist aus ärztlicher Sicht in der Tat zu befürchten.

"Ich habe Angst dass wenn ich jetzt zu meiner Ärztin gehe ich nicht ernst genommen werde"
wenn wir Ihre Schilderung hören, klingt das alles sehr ernst, und der Bedarf für eine Beschäftigungsverbot ist offensichtlich. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Arzt, der sich mit dem Mutterschutz auskennt, dass anders sehen könnte. Falls Ihr Mediziner kein Verständnis zeigt: einfach weitere Ärzte aufsuchen, andere Schwangere berichten oben im Themenblock, dass erst ein Arztwechsel zum Erfolg führte (nehmen Sie es nicht kritiklos hin, wenn ein Arzt, z.B. der Betriebsarzt, ein BV ablehnt).

"Soll ich mich evtl an den Betriebsarzt wenden"
zunächst Arbeitgeber und Betriebsarzt ansprechen (nicht Verschleppen, machen Sie das direkt heute oder morgen), wenn dort kein Grund für ein sofortiges Beschäftigungsverbot gesehen wird: Frauenarzt (auch Hausarzt wäre übrigens möglich) aufsuchen, ebenfalls ohne VErzögerung, lassen Sie sich nicht mit TErminwartezeitendrucken Sie sich einfach eine Liste der Arbeitsumstände aus Ihrem Beitrag aus und nehmen diese mit zum Arzt dann haben Sie im Gespräch eine Gedankenstütze.

"Und habe ich überhaupt eine Chance auf ein Beschäftigungsverbot? "
Die Beschreibung Ihrer Arbeitsplatzbedingungen ist so übel, dass sie dem Gesetzgeber als Vorlage für den Entwurf des Mutterschutzgesetzes gedient haben könnte, da wird ja so gut wie keine Gefährdung ausgelassen. Wir sehen nicht, wie ein Beschäftigungsverbot zu vermeiden ist.

"Ich hab mehrfach gelesen dass das heutzutage schwierig ist."
überhaupt nicht, Beschäftigungsverbote sind in der Praxis sehr häufig, und das ist auch gut so. Das BV tut weder dem Arbeitgeber noch dem Arzt weh, Mutter und Kind werden geschützt, denken Sie dran: Sie sind keine Bittstellerin, Sie haben Rechte. Unabhängig von der Thematik raten wir auch dazu, dass Sie einer Gewerkschaft beitreten, dort erhalten Sie stets kostenlose Rechtsberatung. Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.

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Re: Arbeiten in einer Grossküche, Mutterschutz

von Unbekannt , 06.11.13 14:31
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich war gestern bei meinem Chef und habe gesagt dass ich ab jetzt auf alle mir zustehenden Rechte bestehe und einen Thermin bei Betriebsarzt möchte daraufhin ist er sauer geworden. Er wüsste nicht wer für uns zuständig ist und würde sich irgendwann darum kümmern. Ich sagte das ich nicht nachhause gehe bis ich einen Termin bei BA habe. Er meinte: oh da müsste ich evtl hier übernachten
Ich bin ziemlich sauer geworden und auch laut. Darauf hat er mit deinem Chef telefoniert und mir mitgeteilt das ich zu meinem Hausarzt gehen soll und mir ein Beschäftigungsverbot holen, ich wäre von seiner Lohnliste runter, der Rest ist im Sch.... Egal. Er könne mit mir nichts mehr anfangen wenn ich meinen MuSchutz in Anspruch nehme.
Zwei Telefonate mit meiner Krankenkasse (ob ich wirklich mein ganzes Gehalt bekomme und es keine Auswirkungen auf meine Elterngeld hat) und 2 bei meinem Hausarzt und ich hatte das Beschäftigungsverbot. Bin seit heute Zuhause und hab meinen Spinnt schon ausgeräumt. Mein Chef ist sauer und die Küchenfrauen erzählen überall ich sein zu faul zum arbeitet.
Tja wieder was gelernt, 19 Wochen hab ich den scheiß mitgemacht und keiner Dankt es einen (außer meine beiden direkten Kolleginen) keiner sieht was ich für Risiken auf mich genommen habe. Zum Schluss bin ich trotzdem die Arbeitsfaula Schwangere.

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