Hallo,
" ich habe heute von meinem ausbildungsbetrieb die Aufforderung erhalten zur ... einstellungsuntersuchung ... ne erklärung dass ich den arzt von der schweigepflicht entbinde und im schreiben wird ausdrücklich erwähnt dass ich auf keinen fall vergessen soll dies zu unterschreiben."
eine uneingeschränkte Entbindung von der Schweigepflicht zu fordern, ist nicht die Regel. Derartige Zustimmungen bei der Einstellungsuntersuchung sind auch völlig sinnlos, denn der Bewerber hat mit seiner Zustimmung zur Untersuchung auch bereits stillschweigend sein Einverständnis dafür gegeben, dass der Arzt die üblichen allgemeine Aussagen (Tauglichkeitsurteile), d.h. ob Sie für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz tauglich, eingeschränkt oder nicht tauglich sind, gegenüber dem Arbeitgeber machen darf, die Schweigepflicht ist also bereits automatisch eingeschränkt (nur für diesen ganz kleinen Bereich).
Ist die von Ihnen genannte Erklärung nicht nur ein überflüssiger Passus und sozusagen ein Versehen, sondern tatsächlich als pauschale Befreiung von der Schweigepflicht gedacht, ist das nicht akzeptabel. Die Schweigepflicht des Betriebsarztes entspricht grundsätzlich der Schweigepflicht von Ärzten in anderen Fachgebieten, der Arzt kann keinesfalls pauschal Ihre PAtientendaten an den Betrieb weitergeben (und das ist auch gut so).
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sagt in seinen Informationen für Bürger klipp und klar: "Eine pauschale vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag zur Entbindung des Betriebsarztes von der Schweigepflicht ist unwirksam. Dies gilt auch für eine gegenüber dem Betriebsarzt abgegebene allgemeine und pauschale Entbindungserklärung. Generell gilt, dass sich die Entbindung nur auf die Weitergabe von tätigkeitsbezogenen Tauglichkeitsurteilen beziehen kann."
Da es möglich ist, dass der Arzt diese Rechtslage nicht kennt und glaubt, dass eine derart pauschale Erklärung wirksam ist, sollte man, wenn man auf Nummer sicher gehen will, einfach handschriftlich einen kleinen Zusatz zu dem Schweigepflicht-Passus dazuschreiben, z.B. "die Entbindung von der Schweigepflicht bezieht sich ausschliesslich auf die Weitergabe des allgemeinen Tauglichkeitsurteils".
Gehen die Formulare zunächst an den Arbeitgeber zurück, und man möchte nicht, dass dem Arbeitgeber dieser handschriftliche Zusatz auffällt (man also möglicherweise bereits vor der Einstellung als Querulant abgestempelt wird und keinen Vertrag bekommt), unterschreibt man das Formular zunächst so wie es ist, und gibt dann dem Betriebsarzt bei der Untersuchung eine entsprechende schriftliche kurze einschränkende Notiz in die Hand, dass man die Schweigepflicht ausdrücklich nur für das Tauglichkeitsurteils und nichts anderes einschränkt. Derr Arzt darf dann diesen für ihn bestimmten Hinweis übrigens ebenfalls nicht an den Arbeitgeber weitergeben, sondern muss ihn in der Patientenakte abheften und sich daran halten.
" was ist jetzt explizit der unterschied zur normalen einstellungsuntersuchung wenn dieser zusatzt mit der fehlenden schweigeflicht besteht?"
wenn der Arzt pauschal von der Schweigepflicht entbunden wurde, könnte der Arbeitgeber in Versuchung kommen, Patientendaten zu erfragen. Weiss der Arzt dann nicht, dass die pauschale Erklärung eigentlich unwirksam ist, könnte er Daten weitergeben.
Eine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht ist also nicht akzeptabel und in keinster Weise sinnvoll.
Allenfalls in Ausnahmefällen bei ganz besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes wäre es vorstellbar, das der Arbeitgeber vom vom Arzt bestimmte detaillierte Informationen benötigt, dann kann der Bewerber einwilligen, dass die bestimmten Daten dem Arbeitgeber mitgeteilt werden dürfen (die restlichen Patientendaten unterliegen dann aber weiter der Schweigepflicht).
" Ist es wirklich gesetzlich vorgeschrieben dass der arbeitnehmer zu drogen und hiv test seperat zustimmen muuss? "
Der Arzt muss Sie genau informieren, wofür er Blut abnimmt, tut er das nicht (bzw. stimmen Sie nicht zu) verletzt er Ihren Körper (Nadelstich) und macht sich strafbar.
"und eine erklärung dass man auf die schweigepflicht verzichtet, kann auch so eine zustimmung nicht ersetzen, oder liege ich falsch? "
richtig, das sind zwei verschiedene Dinge.
"kann ich sicher sein dass wenn kein test auf drogen explizit angekündint wurde, es auch wirklich bei untersuchungen zu krankheiten etc...bleibt"
ja. Keinesfalls darf das entnommene Blut für andere Tests eingesetzt werden, auch dann macht sich der Ausführende strafbar.
" oder könnte die frage nach einer solche einwilligung untersuchung auch bei der Untersuchung kommen?"
das halten wie bei einem seriösen Betrieb nicht für möglich.
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