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Arbeits- und Umweltmedizin

Re: Einstellungsuntersuchung - Geschlechtsbestimmung

von Cyberdoktor , 19.04.09 23:56
Hallo,

"darf der Betriebsarzt bei der Blutuntersuchung eine Geschlechtsbestimmung über das Blut durchführen?"
nein, ein Arzt muss Sie vor einer Blutabnahme informieren, was er mit dem Blut anstellen will und braucht dafür Ihre Einwilligung. Tut er das nicht, begeht er eine Körperverletzung (er sticht Sie ja mit einer Nadel). Eine Geschlechtsbestimmung ist aber ohnehin kein Routinetest und bei der Einstellungsuntersuchung keinesfalls zu erwarten.

Generell gilt bei med. Eingriffen aller Art (inklusive Blutabnahmen): nur wenn der Betroffene nach einer vollständigen Aufklärung rechtswirksam Einwilligt wird die Rechtswidrigkeit (und dann auch die Strafbarkeit) aufgehoben.

Beste Grüsse

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Entbindung des Artztes von der Schweigepflicht

von Neuling , 12.05.09 23:06
Hallo.. ich habe heute von meinem ausbildungsbetrieb die Aufforderung erhalten zur ärzlichen untersuchung unten genauer als einstellungsuntersuchung beschrieben bei dem betriebsarzt des unternehmens einen termin vereinbaren soll. allerding steht auf dem blatt dass dieser arzt ausfüllt mit den 3 punkten unten keine bedenkenbedenken....) ne erklärung dass ich den arzt von der schweigepflicht entbinde und im schreiben wird ausdrücklich erwähnt dass ich auf keinen fall vergessen soll dies zu unterschreiben. was ist jetzt explizit der unterschied zur normalen einstellungsuntersuchung wenn dieser zusatzt mit der fehlenden schweigeflicht besteht? Ist es wirklich gesetzlich vorgeschrieben dass der arbeitnehmer zu drogen und hiv test seperat zustimmen muuss? und eine erklärung dass man auf die schweigepflicht verzichtet, kann auch so eine zustimmung nicht ersetzen, oder liege ich falsch?
kann ich sicher sein dass wenn kein test auf drogen explizit angekündint wurde, es auch wirklich bei untersuchungen zu krankheiten etc...bleibt, oder könnte die frage nach einer solche einwilligung +untersuchung auch bei der Untersuchung kommen? geht um eine ausbildung zum versicherungskaufmann im innendienst
mit kaum kundenkontakt )wäre über eine genau antwort dem team wirklich sehr dankbar. liebe grüße

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Re: Entbindung des Artztes von der Schweigepflicht

von Cyberdoktor , 13.05.09 01:20
Hallo,

" ich habe heute von meinem ausbildungsbetrieb die Aufforderung erhalten zur ... einstellungsuntersuchung ... ne erklärung dass ich den arzt von der schweigepflicht entbinde und im schreiben wird ausdrücklich erwähnt dass ich auf keinen fall vergessen soll dies zu unterschreiben."
eine uneingeschränkte Entbindung von der Schweigepflicht zu fordern, ist nicht die Regel. Derartige Zustimmungen bei der Einstellungsuntersuchung sind auch völlig sinnlos, denn der Bewerber hat mit seiner Zustimmung zur Untersuchung auch bereits stillschweigend sein Einverständnis dafür gegeben, dass der Arzt die üblichen allgemeine Aussagen (Tauglichkeitsurteile), d.h. ob Sie für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz tauglich, eingeschränkt oder nicht tauglich sind, gegenüber dem Arbeitgeber machen darf, die Schweigepflicht ist also bereits automatisch eingeschränkt (nur für diesen ganz kleinen Bereich).

Ist die von Ihnen genannte Erklärung nicht nur ein überflüssiger Passus und sozusagen ein Versehen, sondern tatsächlich als pauschale Befreiung von der Schweigepflicht gedacht, ist das nicht akzeptabel. Die Schweigepflicht des Betriebsarztes entspricht grundsätzlich der Schweigepflicht von Ärzten in anderen Fachgebieten, der Arzt kann keinesfalls pauschal Ihre PAtientendaten an den Betrieb weitergeben (und das ist auch gut so).

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sagt in seinen Informationen für Bürger klipp und klar: "Eine pauschale vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag zur Entbindung des Betriebsarztes von der Schweigepflicht ist unwirksam. Dies gilt auch für eine gegenüber dem Betriebsarzt abgegebene allgemeine und pauschale Entbindungserklärung. Generell gilt, dass sich die Entbindung nur auf die Weitergabe von tätigkeitsbezogenen Tauglichkeitsurteilen beziehen kann."

Da es möglich ist, dass der Arzt diese Rechtslage nicht kennt und glaubt, dass eine derart pauschale Erklärung wirksam ist, sollte man, wenn man auf Nummer sicher gehen will, einfach handschriftlich einen kleinen Zusatz zu dem Schweigepflicht-Passus dazuschreiben, z.B. "die Entbindung von der Schweigepflicht bezieht sich ausschliesslich auf die Weitergabe des allgemeinen Tauglichkeitsurteils".

Gehen die Formulare zunächst an den Arbeitgeber zurück, und man möchte nicht, dass dem Arbeitgeber dieser handschriftliche Zusatz auffällt (man also möglicherweise bereits vor der Einstellung als Querulant abgestempelt wird und keinen Vertrag bekommt), unterschreibt man das Formular zunächst so wie es ist, und gibt dann dem Betriebsarzt bei der Untersuchung eine entsprechende schriftliche kurze einschränkende Notiz in die Hand, dass man die Schweigepflicht ausdrücklich nur für das Tauglichkeitsurteils und nichts anderes einschränkt. Derr Arzt darf dann diesen für ihn bestimmten Hinweis übrigens ebenfalls nicht an den Arbeitgeber weitergeben, sondern muss ihn in der Patientenakte abheften und sich daran halten.

" was ist jetzt explizit der unterschied zur normalen einstellungsuntersuchung wenn dieser zusatzt mit der fehlenden schweigeflicht besteht?"
wenn der Arzt pauschal von der Schweigepflicht entbunden wurde, könnte der Arbeitgeber in Versuchung kommen, Patientendaten zu erfragen. Weiss der Arzt dann nicht, dass die pauschale Erklärung eigentlich unwirksam ist, könnte er Daten weitergeben.

Eine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht ist also nicht akzeptabel und in keinster Weise sinnvoll.

Allenfalls in Ausnahmefällen bei ganz besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes wäre es vorstellbar, das der Arbeitgeber vom vom Arzt bestimmte detaillierte Informationen benötigt, dann kann der Bewerber einwilligen, dass die bestimmten Daten dem Arbeitgeber mitgeteilt werden dürfen (die restlichen Patientendaten unterliegen dann aber weiter der Schweigepflicht).

" Ist es wirklich gesetzlich vorgeschrieben dass der arbeitnehmer zu drogen und hiv test seperat zustimmen muuss? "
Der Arzt muss Sie genau informieren, wofür er Blut abnimmt, tut er das nicht (bzw. stimmen Sie nicht zu) verletzt er Ihren Körper (Nadelstich) und macht sich strafbar.

"und eine erklärung dass man auf die schweigepflicht verzichtet, kann auch so eine zustimmung nicht ersetzen, oder liege ich falsch? "
richtig, das sind zwei verschiedene Dinge.

"kann ich sicher sein dass wenn kein test auf drogen explizit angekündint wurde, es auch wirklich bei untersuchungen zu krankheiten etc...bleibt"
ja. Keinesfalls darf das entnommene Blut für andere Tests eingesetzt werden, auch dann macht sich der Ausführende strafbar.

" oder könnte die frage nach einer solche einwilligung untersuchung auch bei der Untersuchung kommen?"
das halten wie bei einem seriösen Betrieb nicht für möglich.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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ärtzl. schweigepflicht

von Unbekannt , 20.05.09 02:44
hallo,
da ich in kürze auch eine einstellungsuntersuchung vor mir habe und im vordruck vom arbeitgeber den ich an den untersuchenden arzt geben muss) gelesen habe, dass sich dieser von seiner schweigepflicht befreien muss, habe ich folgende frage
kann der arzt sich überhaupt von seiner schweigepflicht befreien und wenn ja was wird er dann an den arbeitgeber weitergen?

danke im voraus

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Re: ärtzl. schweigepflicht

von Cyberdoktor , 20.05.09 04:57
Hallo,

"da ich in kürze auch eine einstellungsuntersuchung vor mir habe und im vordruck vom arbeitgeber den ich an den untersuchenden arzt geben muss) gelesen habe, dass sich dieser von seiner schweigepflicht befreien muss"
siehe unsere Antwort oben. Wenn sich dieser Passus nur darauf bezieht, dass der Arzt dem Arbeitgeber mitteilen darf, ob Sie für den Arbeitsplatz "geeignet", "bedingt geeignet" oder "nicht geeignet" sind" wäre das in Ordnung, aber, wie im Beitrag oben dargestellt, angesichts des vorausgesetzten stillschweigenden Zustimmung zur allgemeinen Information des Arbeitgebers eigentlich völlig unnötig.

"kann der arzt sich überhaupt von seiner schweigepflicht befreien"
er kann sich nicht selbst befreien, Sie können aber den Arzt per Unterschrift unter eine entsprechende Erklärung in gewissen Fällen von seiner Schweigepflicht entbinden. Eine pauschale Befreiung im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ist aber nicht möglich.

" und wenn ja was wird er dann an den arbeitgeber weitergen?"
sogar, wenn Sie eine pauschale Erklärung unterschreiben, wäre diese nicht wirksam und der Arzt kann sehr grossen Ärger bekommen, wenn er über die oben genanne einfache Einschätzung hinaus Daten an den Arbeitgeber weitergibt. Für den Fall, dass der Arzt die Rechtslage nicht kennt, sollte man, wie oben angesprochen einfach einen einschränkenden handschriftlichen Vermerk auf das Formular setzen.

Beste Grüsse

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Arbeitsmedizinische Untersuchung

von Unbekannt , 04.06.09 15:55
Sehr geehrte Damen und Herren,

morgen muss ich zu einer arbeitsmedizinsichen Untersuchung der Arbeitsvertrag ist leider noch nicht unterschrieben) und benötige kurzfristig Ihre Hilfe.

Darf der Arzt nach Vorerkrankungen fragen? Muss ich dem Arzt von Vorerkrankungen berichten, dessen Folgen ausgeheilt sind?

Darf der Mediziner nach aktuellen Krankheiten oder nach der Einnahme von Medikamenten fragen? Muss ich von einer aktuellen Psychotherapie berichten?

Was erwartet mich generell, da der Termin auf eine Stunde angesetzt ist? Es handelt es um eine Bürotätigkeit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Re: Darf der Arzt nach Vorerkrankungen fragen?

von Cyberdoktor , 04.06.09 18:09
Hallo,

"Darf der Arzt nach Vorerkrankungen fragen? "
nur nach Erkrankungen, die die Eignung für den jeweiligen Job einschränken könnten, nicht pauschal.

"Muss ich dem Arzt von Vorerkrankungen berichten, dessen Folgen ausgeheilt sind?"
ausgeheilt + ohne besonderes Rückfallrisiko: nein.

"Darf der Mediziner nach aktuellen Krankheiten oder nach der Einnahme von Medikamenten fragen? "
nur, wenn Einschränkungen für die Arbeitsleistung im konkreten Einsatzgebiet drohen.

"Muss ich von einer aktuellen Psychotherapie berichten?"
nur, wenn die Beschwerden erwarten lassen, dass Sie nicht voll leistungsfähig sind, bzw. eine Zustandsverschlechterung wahrscheinlich ist. Einfach kurz den Psychotherapeuten um eine Einschätzung bitten.

"Was erwartet mich generell, da der Termin auf eine Stunde angesetzt ist? Es handelt es um eine Bürotätigkeit."
Befragung durch den Arzt, dann eine allgemeine körperliche Untersuchung (Herz-Kreislauf, Lunge, Augen). Labor z.B. Suche nach Blutzuckerabweichungen (Urin bzw- Bluttest). Eine Routine-Untersuchung, kein Anlass für Ängste.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

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einstellungsuntersuchung nervenärztl.gutachten

von muunix , 02.09.09 01:58
hallo cyberdorktor-team,
aufgrund meiner einstellung im öff.dienst habe ich mich einer amtsärztl. begutachtung unterzogen u. den fragebogen hierfür wahrheitsgemäß ausgefüllt. vor 2 jahren war ich aufgrund einer massiven gewalt-u. der folgenden stalkingsituation in kur. hier wurde ich für 6 monate als arbeitsunfähig entlassen, da die rahmenbedingungen ,div. gerichtsverfahren, anhaltende bedrohungen, eine genesung nicht zuliessen. inzwischen war ich wieder berufstätig. aufgrund einer vertragsbefristung habe ich mich nun wieder neu beworben. nun will der amtsarzt den kompletten entlassungsbericht der kurklinik, sowie ein gutachten meiner psychotherapeutin. was wiegt für den amtsarzt schwerer? der damalige entlassungsbericht oder der aktuelle befund meiner therapeutin?
darfkann der amtsarzt mich als nicht geeignet befinden ohne ein nervenärztl. gutachten zu verordnen?
welche kriterien sprechen denn für nicht geeignet?
ich hoffe sie können mir antworten geben, dir mir hoffnung machen. vielen dank. muunix

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Re: einstellungsuntersuchung nervenärztl.gutachten

von Cyberdoktor , 02.09.09 04:11
Hallo,

"aufgrund meiner einstellung im öff.dienst habe ich mich einer amtsärztl. begutachtung unterzogen u. den fragebogen hierfür wahrheitsgemäß ausgefüllt. vor 2 jahren...in kur.
Sicher ausgeheilte Vorerkrankungen müssen übrigens bei einer Befragung durch den Amtsarzt nicht angegeben werden. Wenn also Ihr behandelnder Arzt Ihnen bestätigt, dass Ihre damalige psychische Erkrankung überwunden ist, bzw. dass er keine Rückfallgefahr sieht, müssen Sie das nicht bei einem Betriebs- oder Amtsarzt erwähnen.

"inzwischen war ich wieder berufstätig."
wenn es während dieser Tätigkeit keine weiteren Probleme gab, ist das doch sehr positiv.

"was wiegt für den amtsarzt schwerer? der damalige entlassungsbericht oder der aktuelle befund meiner therapeutin?"
selbstverständlich der aktuelle Befund.

"darfkann der amtsarzt mich als nicht geeignet befinden ohne ein nervenärztl. gutachten zu verordnen?"
es kommt sehr auf das aktuelle Gutachten Ihrer Therapeutin an, ohne dieses Gutachten wird er gewiss keine Entscheidung treffen.

"welche kriterien sprechen denn für nicht geeignet?"
das kommt sehr auf das geplante Tätigkeitsfeld an.

"mir antworten geben, dir mir hoffnung machen."
wir sehen aufgrund Ihrer Schilderung keinerlei Anlass zu Hoffnungslosigkeit, berichten Sie uns bitte hier über den weiteren Verlauf.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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Einstellungsuntersuchung geh. Finanzdienst

von Nils , 12.11.09 13:18
Hallo ich habe folgende Frage. Ich war vor kurzem zur Einstellungsuntersuchung für den geh. Finanzdienst. Dort wurde mir die Frage gestellt ob ich schon einmal Drogen konsumiert hätte. Ich habe diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet, da ich vor mehreren Jahren leichte Drogen ausprobiert hab, jedoch nicht mehr und auch nicht wieder seitdem. Nun meine Fage, könnte das Folgen auf die Einstellung haben bzw. könnte der ärztl Dienst aufgrund meiner Aussage meine Einstellung verhindern?

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