Hallo,
"Mir steht ebenfalls eine Einstellungsuntersuchung bevor. Ich habe gehört, dass der Arzt nach Vorerkrankungen fragt. Muss ich da ein vor einigen Jahren entferntes Melanom erwähnen?"
Wenn das Melanom in einem gut behandelbaren Stadium entfernt wurde, in den Jahren nach der OP kein Rezidiv (Rückfall) aufgetreten ist, und die behandelnden Ärzte von einer Heilung ausgehen, gibt es dafür keinen Grund. Sicher ausgeheilte Vorerkrankungen müssen nicht angegeben werden.
Sogar wenn Sie sich "verplappern": auch dann sollten Sie keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, denn diese längst überwundene Erkrankung sollte angesichts der exzellenten Heilungsrate eines rechtzeitig entdeckten Melanoms die ärztliche Einschätzung "für den Arbeitsplatz geeignet", nicht beeinflussen können.
" Kannn es für mich Konsequenzen haben, wenn ich dieses nicht sage?"
nur wenn die Ärzte Ihnen klipp und klar gesagt haben, dass die Krankheit nicht überwunden ist (z.B. spät behandelter Tumor, Metastasen).
Beste Grüsse
Ihr Cyberdoktor-Team
Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
Antwort schreiben