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Arbeits- und Umweltmedizin

Re: Ergebnis Betriebsuntersuchung

von Cyberdoktor , 19.11.08 01:02
Hallo,

"wurd evom Arzt angekreutz, dass keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Als Kommentar wurde hinzugefügt, dass eine geeignete Sehhilfe zu tragen ist. Das stimmt, da ich stark kurzsichtig bin und die Werte beider Augen bei ca. -4 liegen.Ixh trage meine Brille auch immer."
sinnvoll, sie sollen ja scharf sehen können.

"Dennoch frage ich mich, ob dem Arbeitgeber daraus klar wird, dass dies die einzige Auflage ist, also dass es nur diese Bedingung ist und dass nicht noch andere Einschränkungen vorliegen."
das ist dem Arbeitgeber klar. Die Mehrzahl "Voraussetzungen" stört nicht, der Arzt würde einfach alle Voraussetzungen auflisten, wenn es weitere gäbe.

Beste Grüsse

Ihr Cyberdoktor-Team

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Zustimmung des arbeitsmedizinischen Dienstes

von Unbekannt , 30.11.08 15:05
Auch ich muss mich in Kürze einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Das Zustandekommen meines neuen bereits von beiden Seiten unterzeichneten) Arbeitsvertrags steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des arbeitsmedizinischen Dienstes. Wie ist eine solche Klausel zu werten? Kann sie tatsächlich bei angenommener fehlender Eignung das Zustandekommen des Arbeitsvertrages verhindern? Unschön ist an solchen Klauseln ja auch, dass regelmäßig die Kündigung der alten Stelle zur Wahrung der Kündigungsfrist vor dem Termin der arbeitsmedizinischen Untersuchung erfolgen muss. Könnte es also sein, dass man im Extremfall die alte STelle gekündigt hätte, aber vom neuen Arbeitgeber dann doch nicht genommen würde, weil man lt. arbeitsmedizinischer Untersuchung nicht geeignet ist?

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Re: Zustimmung des arbeitsmedizinischen Dienstes

von Cyberdoktor , 30.11.08 17:18
Hallo,

"Auch ich muss mich in Kürze einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Das Zustandekommen meines neuen bereits von beiden Seiten unterzeichneten) Arbeitsvertrags steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des arbeitsmedizinischen Dienstes. Wie ist eine solche Klausel zu werten?"
Der Betriebsarzt wird dem Arbeitgeber ein Ergebnis in folgende Form mitteilen:
1) keine gesundheitliche Bedenken,
2) gesundheitliche Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen (die zu nennen sind), oder
3) gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit.

Findet sich im Vertrag eine Vorbehaltsklausel, gilt in der Tat, dass der Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt eines positiven Urteils durch den Arzt (Fall 1 oder 2) steht. Sieht dieser keine gesundheitliche Eignung für den angestrebten Job (Fall 3. "gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit"), dann ist der Vertrag normalerweise also hinfällig.

"Kann sie tatsächlich bei angenommener fehlender Eignung das Zustandekommen des Arbeitsvertrages verhindern?"
ja.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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Einstellungsuntersuchung, Rheuma

von davidek , 11.02.09 10:19
Guten Tag
Bei mir steht eine Entscheidung zu einem neuen Arbeitgeber bevor. Ich habe ein Vertragsangebot vorliegen, das jedoch vorberhaltlich einer ärztlichen Untersuchung gültig ist. Da ich mich in einer ungekündigten Stellung befinde und die neue Stelle einen Umzug um ca. 850 km bedeuten würde, habe ich gewisse Bedenken. Ich habe Rheuma und bin aus diesem Grund auch bei der Bundeswehr ausgemustert. Hauptsächlich hebe ich Probleme mit Knien und teilweise mit der Lendenwirbelsäule. Die Krankheit war aber nie sehr beschwerlich und seit mittlerweile 9 Jahren bin ich beschwerdefrei. Könnte bei der Untersuchung trotzdem ein nicht geeignet herauskommen? Meine Arbeit bedeutet hauptsächlich Büro und ab und zu Baustellenbesuch, jedoch keine körperliche Tätigkeit. Vielen Dank für Ihre Antwort

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Re: Einstellungsuntersuchung, Rheuma

von Cyberdoktor , 11.02.09 12:32
Hallo,

"Ich habe Rheuma ...und seit mittlerweile 9 Jahren bin ich beschwerdefrei... Meine Arbeit bedeutet hauptsächlich Büro und ab und zu Baustellenbesuch, jedoch keine körperliche Tätigkeit... Könnte bei der Untersuchung trotzdem ein nicht geeignet herauskommen?"
wir sehen das nicht, der Betriebsarzt kann gemäss Ihrer Schilderung nur den Befund "geeignet" stellen. Allenfalls bei einer sehr aktiven oder weit fortgeschritten rheumatischen Erkrankung könnte es Probleme geben.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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Einstellungsuntersuchung Urintest

von Unbekannt , 22.02.09 03:09
Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Urinproben die bei Einstllungsuntersuchungen abgenommen werden.

Und zwar was wird in der Regel untersucht.

Könnte exogen zugeführtes Testosteron in diesem Test auffallen. In meinem Fall würde dies einer Menge von 300mg Testosteron pro Woche entsprechen. Oder anders ausgedrückt einem Testosteron gesamt zwischen 25 - 30 ng ml ref. 4 - 9) im Blutserum entsprechen.

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Re: Einstellungsuntersuchung Urintest

von Cyberdoktor , 22.02.09 05:23
Hallo,

"ich habe eine Frage bezüglich der Urinproben die bei Einstllungsuntersuchungen abgenommen werden."
das bei Einstellungsuntersuchungen eine Urinprobe genommen wird, ist durchaus nicht der Regelfall (Bei Einstellungsuntersuchungen von Auszubildenden wird dagegen eine eingehende Untersuchung gemacht, dann gehört eine Urinuntersuchung dazu).

"Und zwar was wird in der Regel untersucht."
Die Probe wir normalerweise per Schnelltest auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten (rote Blutkörperchen) untersucht, mehr nicht.

"Könnte exogen zugeführtes Testosteron in diesem Test auffallen."
nein, nicht bei den üblichen Standardtests. Hoffentlich haben Sie medizinische Gründe, derartige Mittel dem Körper zuzuführen, alles andere wäre wirklich eine grosse Gesundheitsgefahr.

Beste Grüsse

Ihr Cyberdoktor-Team

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Einstellungsuntersuchung Melanomentfernung erwähnen?

von Unbekannt , 07.04.09 20:40
Mir steht ebenfalls eine Einstellungsuntersuchung bevor. Ich habe gehört, dass der Arzt nach Vorerkrankungen fragt. Muss ich da ein vor einigen Jahren entferntes Melanom erwähnen? Kannn es für mich Konsequenzen haben, wenn ich dieses nicht sage?

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Re: Einstellungsuntersuchung Melanomentfernung erwähnen?

von Cyberdoktor , 07.04.09 22:53
Hallo,

"Mir steht ebenfalls eine Einstellungsuntersuchung bevor. Ich habe gehört, dass der Arzt nach Vorerkrankungen fragt. Muss ich da ein vor einigen Jahren entferntes Melanom erwähnen?"
Wenn das Melanom in einem gut behandelbaren Stadium entfernt wurde, in den Jahren nach der OP kein Rezidiv (Rückfall) aufgetreten ist, und die behandelnden Ärzte von einer Heilung ausgehen, gibt es dafür keinen Grund. Sicher ausgeheilte Vorerkrankungen müssen nicht angegeben werden.

Sogar wenn Sie sich "verplappern": auch dann sollten Sie keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, denn diese längst überwundene Erkrankung sollte angesichts der exzellenten Heilungsrate eines rechtzeitig entdeckten Melanoms die ärztliche Einschätzung "für den Arbeitsplatz geeignet", nicht beeinflussen können.

" Kannn es für mich Konsequenzen haben, wenn ich dieses nicht sage?"
nur wenn die Ärzte Ihnen klipp und klar gesagt haben, dass die Krankheit nicht überwunden ist (z.B. spät behandelter Tumor, Metastasen).

Beste Grüsse

Ihr Cyberdoktor-Team

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Einstellungsuntersuchung - Geschlechtsbestimmung

von 75sjanonym , 19.04.09 21:42
Hallo,
darf der Betriebsarzt bei der Blutuntersuchung eine Geschlechtsbestimmung über das Blut durchführen?
Vielen Dank für eine baldige Antwort

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