Hallo,
"ich bin in der 5 Woche schwanger."Glückwunsch!
"sozialdienst in der Kinderklinik und habe keinen Schutz gegen ringelröteln...muß ich durch die notfallambulanz.ich muss ständig auf die station.auf meinem gang sind dauernd Kinder"Sie hatten zu diesem Thema ja bereits einmal angefragt (
Beschäftigungverbot sozialpädagogin Kinderklinik
), siehe unsere damalige Antwort, einige der Arbeitsumstände sprechen für ein Beschäftigungsverbot (der Arbeitgeber sollte Sie von sich aus aus der Gefahrenzone nehmen). Ist der Arbeitgeber uneinsichtig, kann der Arzt z.B. ein befristetes BV aussprechen, bis Sie das mit der Gewerbeaufsicht geklärt haben.
"Oder darf er das nicht, weil das Sache des Arbeitgebers ist?"der Arbeitgeber muss zwar die allgemeinen gesetzlichen Beschäftigungsverbote von sich aus einhalten, ein Arzt darf aber ein individuelles BV verfügen, wenn die Schwangere über bedenkliche Arbeitsumstände berichtet und der Arbeitgeber keine Schutzmassnahmen trifft (
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen)
).
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