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Arbeits- und Umweltmedizin

Beschäftigungsverbot Ringelröteln Sozialdienst Kinderklinik

von eve31 , 20.11.14 22:01
hallo, ich bin in der 5 Woche schwanger. ich arbeite beim sozialdienst in der Kinderklinik und habe keinen Schutz gegen ringelröteln.im rahmen meiner Arbeit habe ich natürlich auch elternkontakte samt kleinen Patienten. bevor ich schwanger wurde, habe ich beim betrieblichem gesundheitsmanagement nachgefragt, was passiert wenn ich schwanger werde. man teilte mir mit, dass ich nicht unbedingt ein bv bekomme.ich dürfte einfach keinen Kontakt zu Kindern haben.das ist aber nicht möglich.ich bin alleine in meiner Profession.ich kann mich doch nicht im Büro verbarrikadieren.um ins Büro zu gelangen, muß ich durch die notfallambulanz.ich muss ständig auf die station.auf meinem gang sind dauernd Kinder….

ich bin schwanger durch icsi geworden.das war ein langer und schwieriger weg.besteht die Möglichkeit, dass evtl der Frauenarzt mir ein beschäftigungsverbot aufgrund dieser Thematik ausstellt?Oder darf er das nicht, weil das Sache des Arbeitgebers ist?

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Re: Beschäftigungsverbot Ringelröteln Sozialdienst Kinderklinik

von Cyberdoktor , 21.11.14 12:52
Hallo,

"ich bin in der 5 Woche schwanger."
Glückwunsch!

"sozialdienst in der Kinderklinik und habe keinen Schutz gegen ringelröteln...muß ich durch die notfallambulanz.ich muss ständig auf die station.auf meinem gang sind dauernd Kinder"
Sie hatten zu diesem Thema ja bereits einmal angefragt ( Beschäftigungverbot sozialpädagogin Kinderklinik ), siehe unsere damalige Antwort, einige der Arbeitsumstände sprechen für ein Beschäftigungsverbot (der Arbeitgeber sollte Sie von sich aus aus der Gefahrenzone nehmen). Ist der Arbeitgeber uneinsichtig, kann der Arzt z.B. ein befristetes BV aussprechen, bis Sie das mit der Gewerbeaufsicht geklärt haben.

"Oder darf er das nicht, weil das Sache des Arbeitgebers ist?"
der Arbeitgeber muss zwar die allgemeinen gesetzlichen Beschäftigungsverbote von sich aus einhalten, ein Arzt darf aber ein individuelles BV verfügen, wenn die Schwangere über bedenkliche Arbeitsumstände berichtet und der Arbeitgeber keine Schutzmassnahmen trifft ( Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) ).

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