Hallo,
"ich arbeite in der Kinderklinik beim sozialdienst... nicht immun gegen ringelröteln"nicht immune Schwangere dürfen keinen engen beruflichen Kontakt zu Kindern haben, als enger Kontakt würde z.B. bereits die Tätigkeit als Lehrerin zählen. Auch sind auf jeden Fall Bereiche zu meiden, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko zu erwarten ist, z.B. in einer Kinderklinik die Stationen.
Unbedenklich wäre es, wenn mit Erwachsenen (z.B. Patienten-Eltern) in ein Bürotrakt in ein Besprechungszimmer gearbeitet wird. Kommt es dagegen im Rahmen der Arbeit auch zum regelmässigen Umgang mit kleinen Patienten in einem Alter mit Ringelrötelrisiko (in der Regel bis 6 Jahre,
Schwanger in Kindergarten, Grundschule u. Krankenhaus: Zytomegalie, Ringelröteln
), kann das auch in einer Büroumgebung zu gefährlich sein und ein BV erforderlich werden.
"mit dem betrieblichen gesundheitsmanagement gesprochen...da sagte man mir, dass die chance eher gering ist, dass ich ein beschäftigungsverbot bekomme, da ich ja nur Beratungsgespräche machen würde."das Beschäftigungsverbot kann zur Not auch ein Arzt ausserhalb der Klinik aussprechen (
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen)
). Wenn eine Schwangere tagtäglich Beratungssituationen mit den Patienten einer Kinderklinik hat, ist das nicht pauschal unbedenklich.
"betriebsärztin sagte damals, dass ich sobald ich schwanger bin ein beschäftigungsverbot bekommen würde und die Räumlichkeiten nicht mehr betreten dürfte"klingt plausibel, einfach nochmal die Ärztin ansprechen.
"frage ich mich ob ich ein bv tatsächlich nicht bekomme, da ich nicht in der pflege bin.ich habe ja auch patientenkontakt."Beschäftigungsverbote sind nicht auf das Pflegepersonal beschränkt (Grundschullehrer pflegen ja auch nicht...).
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