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Arbeits- und Umweltmedizin

Beschäftigungverbot sozialpädagogin Kinderklinik

von Unbekannt , 08.10.14 18:03
Hallo, mein mann und ich befinden uns aktuell in kinderwunschbehandlung.
ich arbeite in der Kinderklinik beim sozialdienst.bei Einstellung vor 3,5 Jahren wurde festgestellt, dass ich nicht immun gegen ringelröteln bin.die betriebsärztin sagte damals, dass ich sobald ich schwanger bin ein beschäftigungsverbot bekommen würde und die Räumlichkeiten nicht mehr betreten dürfte.heute habe ich mit dem betrieblichen gesundheitsmanagement gesprochen, die eine gefährdetenbeurteilung in dem fall machen würden.da sagte man mir, dass die chance eher gering ist, dass ich ein beschäftigungsverbot bekomme, da ich ja nur Beratungsgespräche machen würde. ich bin stark verunsichert deswegen.ich werde ja sofern die Behandlung klappt sehr früh darüber in Kenntnis gesetzt und wenn ich dann meine Schwangerschaft bekannt gebe, kann noch so einiges passieren…gleichzeitig frage ich mich ob ich ein bv tatsächlich nicht bekomme, da ich nicht in der pflege bin.ich habe ja auch patientenkontakt.

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Re: Beschäftigungverbot sozialpädagogin Kinderklinik

von Cyberdoktor , 08.10.14 19:43
Hallo,

"ich arbeite in der Kinderklinik beim sozialdienst... nicht immun gegen ringelröteln"
nicht immune Schwangere dürfen keinen engen beruflichen Kontakt zu Kindern haben, als enger Kontakt würde z.B. bereits die Tätigkeit als Lehrerin zählen. Auch sind auf jeden Fall Bereiche zu meiden, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko zu erwarten ist, z.B. in einer Kinderklinik die Stationen.

Unbedenklich wäre es, wenn mit Erwachsenen (z.B. Patienten-Eltern) in ein Bürotrakt in ein Besprechungszimmer gearbeitet wird. Kommt es dagegen im Rahmen der Arbeit auch zum regelmässigen Umgang mit kleinen Patienten in einem Alter mit Ringelrötelrisiko (in der Regel bis 6 Jahre, Schwanger in Kindergarten, Grundschule u. Krankenhaus: Zytomegalie, Ringelröteln ), kann das auch in einer Büroumgebung zu gefährlich sein und ein BV erforderlich werden.

"mit dem betrieblichen gesundheitsmanagement gesprochen...da sagte man mir, dass die chance eher gering ist, dass ich ein beschäftigungsverbot bekomme, da ich ja nur Beratungsgespräche machen würde."
das Beschäftigungsverbot kann zur Not auch ein Arzt ausserhalb der Klinik aussprechen ( Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) ). Wenn eine Schwangere tagtäglich Beratungssituationen mit den Patienten einer Kinderklinik hat, ist das nicht pauschal unbedenklich.

"betriebsärztin sagte damals, dass ich sobald ich schwanger bin ein beschäftigungsverbot bekommen würde und die Räumlichkeiten nicht mehr betreten dürfte"
klingt plausibel, einfach nochmal die Ärztin ansprechen.

"frage ich mich ob ich ein bv tatsächlich nicht bekomme, da ich nicht in der pflege bin.ich habe ja auch patientenkontakt."
Beschäftigungsverbote sind nicht auf das Pflegepersonal beschränkt (Grundschullehrer pflegen ja auch nicht...).

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Re: Beschäftigungverbot sozialpädagogin Kinderklinik

von Unbekannt , 08.10.14 19:50
danke für die Antwort.

ich habe vereinzelt Beratungsgespräche von Eltern im Büro.aber auf der anderen Seite muss ich dauernd auf die Stationen.

wenn mir das ein anderer Arzt außerhalb der Klinik ausstellt,kann mein Arbeitgeber dem widersprechen?

Kann es sein, dass ich mittlerweile doch immun bin?

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Re: Beschäftigungverbot sozialpädagogin Kinderklinik

von Cyberdoktor , 08.10.14 20:47
Hallo,

"ich habe vereinzelt Beratungsgespräche von Eltern im Büro."
ohne Kinder: im Allgemeinen unbedenklich.

"aber auf der anderen Seite muss ich dauernd auf die Stationen."
ohne Immunität gegen Ringelröteln? Wenn dort Patienten im Alter bis 6 aufgenommen werden, normalerweise nicht möglich. Man könnte das BV auch auf diesen Bereich beschränken und das Büro erlauben (wenn dort nicht mit kleinen Patienten gearbeitet wird).

"wenn mir das ein anderer Arzt außerhalb der Klinik ausstellt,kann mein Arbeitgeber dem widersprechen?"
das vom Arzt begründete Verbot gilt und hat einen sehr hohen Stellenwert. Der Arbeitgeber kann den Arzt im Zweifel auffordern, dass BV zu erläutern. Auch kann der Arbeitgeber anschliessend Gründe darlegen, die gegen ein BV sprechen. Wenn der Arzt dann aber unter Berücksichtigung der neuen Argumente des Arbeitgebers das BV bestätigt, wird der Arbeitgeber das bei anhaltenden Bedenken vor Gericht durchkämpfen müssen. Normalerweise kann man auch vorab bei der Gewerbeaufsicht nachfragen, wie dort die Arbeit auf Kinderstationen beurteilt wird.

"Kann es sein, dass ich mittlerweile doch immun bin?"
klar, kann der Betriebsarzt oder Frauenarzt prüfen.

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