Hallo,
"habe von meinem Facharzt ein Attest erhalten, dass ich wegen einer Erkrankung des Ohres nicht mehr dauerhaft telefonieren darf. Mein AG will mich jetzt zum Betriebsarzt schicken. Der Betriebsarzt soll dem AG sehr nahe stehen."der Arbeitgeber zweifelt also den Befund des Facharztes an. Das darf er (
Problem: Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers (Haufe)
), für die die Überprüfung kann ein Arbeitgeber dann aber normalerweise nicht einen beliebigen Arzt bestimmen, sondern muss den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten (siehe
Arbeitsmedizinische Untersuchung freie Arztwahl?
und
Krankschreibung: darf Arbeitgeber Arzt für Überprüfung bestimmen?
).
Der Betriebsarzt darf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht prüfen, dazu das Gesetz: "
Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen." (
§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
).
Sicherheitshalber sollte man in solchen Fällen einen Anwalt oder die zuständige Gewerkschaft befragen.
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