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Arbeits- und Umweltmedizin

Krankschreibung: darf Arbeitgeber Arzt für Überprüfung bestimmen?

von Unbekannt , 31.07.09 15:00
Ich bin derzeit krankgeschrieben und im Krankengeldbezug. Nachdem der Arbeitgeber mich aufgefordert hat, auf seine Kosten ein arbeitsmedizinisches Gutachten von eine, von ihm benannten Arzt vorzulegen, frage ich mich, ob das akzeptabel ist. Ziel ist die Klärung der mittel- und langfristigen Arbeitsfähigkeit.

Details
- Ich bin wegen psychischer Probleme krankgeschrieben, nach Auffassung von meinem Arzt und mir besteht keine mittel- und langfritige Gefährdung.

- Ich habe in den leztzen drei Jahren erheblichen Fehlzeiten angehäuft, wobei das sehr oft Pech war. Unfall, Miniopperation, Grippale Infekte. Allerdings auch schon einmal eine längere Ausfallzeit wegen - allerdings anders gelagerter - psychischer Probleme.

- Ich stehe derzeit in einer vom Arbeitgeber verschuldeten gerichtlichen Auseinandersetzung mit diesem. Eine zunächst von diesem zugestimmte außergerichtliche Einigung hat dieser nicht umgesetzt.

- Ich habe eine Bürotätigkeit.

Fragen
Muss ich den vorgeschlagenen Arzt akzeptieren?

Kann ich mich weigern, dem Arbeitgeber Details über meinen Gesundheitszustand mitteilen zu lassen also nur eine nicht-) Gefährdet-Meldung zulassen)?

Was wird untersucht, wenn der derzeitige Grund der Fehlzeiten psychisch ist. Auch die körperliche Verfassung? Muss ich diese akzeptieren?

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Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung bei Fehlzeiten

von Cyberdoktor , 31.07.09 17:13
Hallo,

"Ich bin derzeit krankgeschrieben und im Krankengeldbezug. Nachdem der Arbeitgeber mich aufgefordert hat, auf seine Kosten ein arbeitsmedizinisches Gutachten von eine, von ihm benannten Arzt vorzulegen, frage ich mich, ob das akzeptabel ist."
es kommt auf die Motivation für das Gutachten an.

Haben Arbeitgeber Zweifel, ob die Krankschreibung überhaupt gerechtfertigt ist (also an der von einem Arzt bestätigten Arbeitsunfähigkeit) eines Mitarbeiters, kann er bei dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beantragen, das der Arbeitnehmer dort erneut untersucht wird. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter in diesem Fall nicht zwingen, einfach einen beliebigen, vom Arbeitgeber bestimmten Arzt aufzusuchen. Der MDK kann übrigens, wenn die Arbeitsunfähigkeit ausreichend klar ist, also sicher ist, dass der Patient nicht simuliert, auch von einer erneuten Untersuchung absehen.

Es gibt auch Tätigkeiten, bei denen Pflichuntersuchungen für Arbeitnehmer existieren, die nicht abgelehnt werden können, d.h. ein Betriebsarzt muss dann prüfen, ob der Mitarbeiter weiter unter den speziellen Umständen arbeiten kann (z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen), aber auch dann muss man nicht den vorgeschlagenen Arzt akzeptieren, sondern kann einen anderen Arbeitsmediziner aufsuchen (auf eigene Kosten). Auch wäre es denkbar, das im Vertrag Regeln zu Untersuchungen stehen.

Schliesslich kann es auch sein, dass der Arbeitgebers Grund zur Annahme hat, dass ein Arbeitnehmer infolge seines Gesundheitszustandes die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung an dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr auf Dauer erbringen kann. Dann kann der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses einem Amtsarzt fordern (aber nicht einen beliebigen "normalen" Arzt seiner Wahl bestimmen), der Arbeitnehmer hat dann die Pflicht mitzuwirken. Im Zweifel kann man aber durch einen Anwalt prüfen lassen, ob der Arbeitgeber wirklich begründete Zweifel an der Tauglichkeit des Arbeitnehmers haben kann, die Aufforderung zur Untersuchung darf also nicht zum Schikanieren von Mitarbeitern missbraucht werden sein. Man muss diese Untersuchung nur dulden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann.

"nach Auffassung von meinem Arzt und mir besteht keine mittel- und langfritige Gefährdung."
das Ihr Arzt das so sieht ist wichtig, das sollten Sie dem Arbeitgeber und dem Amtsarzt mitteilen.

"Muss ich den vorgeschlagenen Arzt akzeptieren?"
im Allgemeine gibt es für den Arbeitnehmer drei Fälle:

-wenn es sich um eine Untersuchung bei Zweifeln an der Krankschreibung handelt (der Arbeitgeber also glaubt, dass man simuliert): man muss weder den Arzt noch die Untersuchung hinnehmen, ausser die MDK der Krankenkasse hat es angeordnet.

-wenn es um eine Pflichtuntersuchung (Gefahrstoffe) geht: Untersuchung Pflicht, Arztwahl ist in der Regel frei (Arbeitsmediziner).

-wenn der Arbeitgeber die (dauerhafte) Eignung für den Job bei Vorliegen guter Gründe (!) prüfen lassen will: Mitwirkung an Untersuchung ist Pflicht (Amtsarzt). Der Arzt kann dann normalerweise nur mitteilen, ob er den Arbeitnehmer dauerhaft für geeignet, nicht geeignet oder bedingt geeignet hält.

"Kann ich mich weigern, dem Arbeitgeber Details über meinen Gesundheitszustand mitteilen zu lassen also nur eine nicht-) Gefährdet-Meldung zulassen)?"
der Arzt darf dem Arbeitgeber nur allgemeine Informationen geben: z.B. Arbeitsunfähig, bei begründeten Zweifeln des Arbeitgebers an der dauerhaften Arbeitsfähigkeit auch Prognose für Zukunft oder ob es sich bei fortgesetzten Krankschreibungen um jeweils unterschiedliche Erkrankungen oder die gleiche Erkrankung handelt, etc. konkrete Details zur Erkrankung oder Therapie darf er nicht erfahren.

"Was wird untersucht, wenn der derzeitige Grund der Fehlzeiten psychisch ist. Auch die körperliche Verfassung?"
eine allgemeine körperliche Untersuchung gehört in der Regel dazu.

" Muss ich diese akzeptieren?"
kommt jeweils auf die oben genannten Umstände an. Eine Beratung durch den Anwalt und Rücksprache mit den behandelnden Ärzten ist sinnvoll.

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Gesundheitsprognose und arbeitsmedizinische Untersuchung

von Unbekannt , 08.10.10 15:22
Hallo,

ich bin seit April 2010öfters Krank gewesen und seit dem 10.05.2010 ununterbrochen Krank.

Nun habe ich einen Brief bekommen, indem ich aufgefordert werde eine Gesundheitsprognose und eine arbeitsmedizinische Untersuchungkostenlos von meinem AG beauftragt)über mich ergehen zu lassen.

Es soll geprüft werden ob eine dauerhaftige Fähigkeit der Arbeitsvertraglichen Pflichten noch gewährleistet sind.

Ich leide unter Burnout und werde gemobbt in meiner Arbeitsstelle.
Es fing an mit Schlafstörungen dann Unruhe Reizbarkeit, später angst vor der Arbeit, angst zu versagen, zittern etc.

Nun geht es mir besser ich denke ich bin wieder fit nehme aber die Ganze zeit über 50mlg Opipramaol.

Meine Frage ist darf mein Arbeitgeber eine solche Untersuchung veranlassen und kann der Arzt vom Tüv voreingenommen sein. Danke und liebe Grüsse

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Re: Gesundheitsprognose und arbeitsmedizinische Untersuchung

von Cyberdoktor , 08.10.10 17:35
Hallo,

"ich bin seit April 2010öfters Krank gewesen und seit dem 10.05.2010 ununterbrochen Krank. Nun habe ich einen Brief bekommen, indem ich aufgefordert werde eine Gesundheitsprognose und eine arbeitsmedizinische Untersuchungkostenlos von meinem AG beauftragt)über mich ergehen zu lassen."
nach längeren Fehlzeiten durchaus üblich.

"Es soll geprüft werden ob eine dauerhaftige Fähigkeit der Arbeitsvertraglichen Pflichten noch gewährleistet sind."
im Einzelfall sinnvoll.

"Meine Frage ist darf mein Arbeitgeber eine solche Untersuchung veranlassen"
je nach Einzelfall: ja. Im Zweifel kurz einen Anwalt befragen.

"kann der Arzt vom Tüv voreingenommen sein."
das ist nicht anzunehmen, Sie können davon ausgehen, dass der Arzt Sie unvoreingenommen untersucht.

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