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Arbeits- und Umweltmedizin

Einstellungsuntersuchung - Pflicht?

von hannih , 28.06.14 08:25
Liebes Team,

ich habe schon ein wenig im Forum gelesen und auch ich soll die gesundheitliche Eignung für meinen auf Vorbehalt ausgestellten Vertrag (Büro-Job, TV-L) nachweisen. Offenbar gibt es hierfür ja keine gesetzliche Grundlage mehr, daher würde ich diesen Test auch gerne ablehnen. Bzw. nur das Minimal-Programm an Untersuchungen dulden.

Allerdings weiss ich nicht, was das Minimalprogramm im Falle einer Büro-Tätigkeit ist: kann ich bspw. Blut⁄Urinproben ablehnen?
Die freiwilligen Untersuchungen sehen ja lediglich einen Sehtest vor.
Kann der Personalrat hierzu eingeschaltet werden?

Danke für Ihre Hilfe.
hannih

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Re: Einstellungsuntersuchung - Pflicht?

von Cyberdoktor , 30.06.14 13:10
Hallo,

"ich soll die gesundheitliche Eignung für meinen auf Vorbehalt ausgestellten Vertrag (Büro-Job, TV-L) nachweisen. Offenbar gibt es hierfür ja keine gesetzliche Grundlage mehr"
es gibt in der Tat keine pauschale gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Ausnahmen bestehen dagegen für bestimmte Berufe oder Auszubildende (Pflichtuntersuchungen). Ein allgemeiner Gesundheitsscheck bei der Einstellung ist also in der Regel "freiwillig", d.h. eine Angebotsuntersuchung ( Arbeitsmedizinische Untersuchungen in Unternehmen (Hans-Böckler-Stiftung) ). Allerdings wäre es zu erwarten, das potentielle Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einfach ohne Angabe von Gründen verweigert, wenn der zukünftige Mitarbeiter keinen Kooperationswillen zeigt. Siehe auch unser Themenblock Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen) .

Generell ist es gar nicht verkehrt, Mitarbeiter vor Arbeitsantritt zu untersuchen, so kann man je nach Einzelfall feststellen, ob ein Bewerber den Beruf ausüben kann oder die Arbeit für seine Gesundheit zu belastend ist, bzw. Anpassungen des Arbeitsplatzes oder Hilfsmittel (Stichwort Bildschirmarbeit) erforderlich sind.

"daher würde ich diesen Test auch gerne ablehnen. Bzw. nur das Minimal-Programm an Untersuchungen dulden."
Sie sitzen am kürzeren Hebel, d.h. die Untersuchung ist zwar freiwillig, solange aber die Probezeit nicht abgeschlossen ist, könnte der Arbeitgeber kündigen (dann natürlich ohne Angabe von Gründen).

"Allerdings weiss ich nicht, was das Minimalprogramm im Falle einer Büro-Tätigkeit ist: kann ich bspw. Blut⁄Urinproben ablehnen?"
aus arbeitsmedizinischer Sicht wäre es angemessen, die Sehkraft zu prüfen und nach orthopädischen Problemen zu suchen (dann könnte man über Brillen und Sitzgelegenheiten beraten). Eine Blut- oder Urinprobe dient eher dem Interesse des Arbeitgeber, keine kranken Mitarbeiter einzustellen. Ist daher natürlich "freiwillig".

"Die freiwilligen Untersuchungen sehen ja lediglich einen Sehtest vor. Kann der Personalrat hierzu eingeschaltet werden?"
theoretisch in der Tat ein Ansprechpartner, allerdings ist wird das dem Arbeitgeber eher nicht gefallen...

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