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Arbeits- und Umweltmedizin

Betriebsarzt Hautkrebs vor 6 Jahren verschweigen?

von Unbekannt , 22.02.12 22:01
Liebes Cyberdoktorteam,

Ich habe einen Arbeitsvertrag für meine Traumstelle bei einer Firma zu geschickt bekommen, soweit alles gut, nur steht da dass ich noch zum Betriebsarzt muss. Von einem Bekannten weiss ich, dass dabei ein Fragebogen ausgefüllt werden muss in dem unter anderem nach Operationen gefragt wird. Ich hatte vor 6 Jahren einen Leberfleck der sich als Hautkrebs herausstellte. Er wurde in einer Operation samt umliegendem Gewebe entfernt. Ich hatte Glück, der Tumor war in sehr frühem Stadium entdeckt und die Ärztin meinte dass ich nur ein geringes Risiko habe dass da je etwas wiederkommt und ich geheilt bin. Allerdings muss ich noch vorsorglich jedes Halbjahr zur Kontrolle (insgesamt 10 Jahre, jetzt also noch 4). Seit dem ist kein weiterer Tumor entstanden. Was ich jetzt bisher so gelesen habe vermute ich, dass ich das auch bei der direkten Frage nach Operationen (oder Vorerkrankungen) nicht angeben muss. Liege ich richtig? Ich wüßte aber dennoch gerne was passieren kann wenn es rauskäme weil a) sich jemand verplappert b) der zum Glück unwahrscheinlichen Fall eintritt, dass ich eines Tages doch und dann schwerwiegend an Hautkrebs erkranke. Vielen Dank

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Re: Fragebogen Betriebsarzt Hautkrebs vor 6 Jahren

von Cyberdoktor , 23.02.12 13:00
Hallo,

"Ich habe einen Arbeitsvertrag für meine Traumstelle bei einer Firma zu geschickt bekommen,"
Glückwunsch!

"Von einem Bekannten weiss ich, dass dabei ein Fragebogen ausgefüllt werden muss in dem unter anderem nach Operationen gefragt wird."
Standard. Man muss aber nur Operationen angeben, die Auswirkungen auf die zukünftige Tätigkeit haben könnten. Z.B. wenn zu erwarten ist, dass die Eignung des Bewerbers dadurch auf Dauer oder immer wieder phasenweise negativ beeinflusst wird.

"Ich hatte vor 6 Jahren einen Leberfleck der sich als Hautkrebs herausstellte. Er wurde in einer Operation samt umliegendem Gewebe entfernt... und ich geheilt bin... vermute ich, dass ich das auch bei der direkten Frage nach Operationen (oder Vorerkrankungen) nicht angeben muss. "
es kommt ganz auf den Einzelfall an. Handelte es sich um ein malignes Melanom im dünnsten Tumordicke-Stadium, sind die Rückfallraten extrem niedrig, je nach Datenquelle zwischen 0,4 und 4 Prozent ( Garbe, Claus 2003: "Malignes Melanom – neue Daten und Konzepte zur Nachsorge" ), angesichts eines Lebenszeitrisikos für ein Melanom von ca. 1% der Normalbevölkerung kann der Patient als geheilt bezeichnet werden und nach mehreren Jahren muss man die Erkrankung auch nicht mehr bei einem Betriebsarzttermin angeben (da das Rückfallrisiko mit dem Neuerkrankungsrisiko Gesunder vergleichbar ist).


melanom
Hautkrebs (malignes Melanom): Heilung bei Entfernung in frühem Stadium.
Bild: NCI


Wichtig ist aber, dass der behandelnde Arzt bestätigt, das es sich um eine entsprechend günstige Tumorstufe handelt und von einer Heilung auszugehen ist, da höhere Stadien höhere Rückfallraten haben. Betroffene sollten daher vor der Einstellungsuntersuchung einfach kurz bei ihrem Arzt nachfragen.

Siehe auch der Themenblock Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen) , dort hatte bereits ein ehemaliger Melanom-Patient eine vergleichbare Frage.

"muss ich noch vorsorglich jedes Halbjahr zur Kontrolle (insgesamt 10 Jahre, jetzt also noch 4)."
die übliche Vorgehensweise, nicht zuletzt, weil ganz unabhängig vom ersten Krebs Hautauffälligkeiten an ganz anderen Stellen entstehen können (diese nennt man dann Zweitmelanomene, sind wie gesagt keine Tochtertumore des ersten Melanoms, sondern völlig eigenständig) .

"Ich wüßte aber dennoch gerne was passieren kann wenn es rauskäme weil a) sich jemand verplappert b) der zum Glück unwahrscheinlichen Fall eintritt, dass ich eines Tages doch und dann schwerwiegend an Hautkrebs erkranke."
wenn ein ehemaliger Patient nach der Entfernung eines Melanoms im günstigsten Tumorstadium in den Augen der Ärzte geheilt war und dann erneut erkrankt, wäre das einer Neuerkrankung vergleichbar und kann keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Verschweigt man dagegen eine höhere Tumorstufe, bei der binnen zwei Jahren mit zweistelligen Rückfallraten zu rechnen ist, bzw. bei der die Ärzte nicht von einer Heilung sprechen, kann der Arbeitgeber evt. später das Arbeitsverhältnis anfechten.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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