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Arbeits- und Umweltmedizin

Mehrarbeit Schwangere Mutterschutz

von Unbekannt , 13.08.08 10:56
Hallo Cyberdoktor-Team,

ersteinmal ein großes Dankeschön für die ausführlichen Antworten auf die vorherigen Fragen. Das Mutterschutzgesetzt ist nicht immer einfach zu verstehen. Durch ihre Antworten wird einiges deutlicher.

Nun muss ich auch mal eine Frage dazu stellen. Bin in der 14. SSW und mussdarf bei meinem Arbeitgeber als Vorreiterin die Grenzen für Schwangere setzen bin die erste Schwangere dort, die anderen Mädels werden wohl in den nächsten Jahre nachziehen).

Laut MuSchG darf eine werdende Mutter nicht mit Mehrarbeit, nicht in der nacht und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Da ich als Kinderkrankenschwester arbeite darf ich wiederum Sonntags arbeiten, allerdings nur, wenn ich in jeder Woche eine ununterbrochen Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe habe.

Was bedeutet hier jede Woche? Ist damit jede Kalenderwoche gemeint oder genau die Kalenderwoche, in der der Sonntag gearbeitet wurde? Oder sind damit etwa 7 aufeinanderfolgende Tage gemeint? Müssen die 24 freien Stunden direkt im Anschluss an die Sonntagsarbeit gewährt werden?

Mehrarbeit wird laut MuSchG als Arbeit definiert, die über 8,5 Std täglich oder 90 Std in der Doppelwoche geht.

Wie wird hier das oder ausgelegt? Als exklusives oder d.h. entweder NUR das eine oder NUR das andere trifft zu)? Oder meint das oder, dass Mehrarbeit dann der Fall ist, wenn mindestens eines von beiden zutrifft?

Wie wird eine Doppelwoche defniert? Als zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen oder als 14 aufeinanderfolgende Kalendertage? Dies scheint mir eine wichtige Frage, um klären zu können, wie der Dienstplan aussehen darf.

Beispiel
Ist folgender Dienstplan rechtlich? Eine Arbeitswoche wird laut des Arbeitsvertrags mit 42 Stunden gerechnet.

01.09. - frei
02.09. - Dienst
03.09. - Dienst
04.09. - Dienst
05.09. - Dienst
06.09. - frei
07.09. - frei
08.09. - frei
09.09. - Dienst
10.09. - Dienst
11.09. - Dienst
12.09. - Dienst
13.09. - Dienst
14.09. - Dienst
15.09. - frei
16.09. - Dienst
17.09. - Dienst
18.09. - Dienst
19.09. - Dienst
20.09. - frei
21.09. - frei
22.09. - Dienst
23.09. - Dienst
24.09. - Dienst
25.09. - Dienst
26.09. - frei
27.09. - Dienst
28.09. - frei
29.09. - Urlaub
30.09. - Urlaub

Da das Thema Schwangerschaft bei meinem Arbeitgeber noch nicht so in den Köpfen steckt, kommen bei mir viele Fragen dazu auf, ob deren Vorgehensweise korrekt ist. Ich möchte mich eben nicht übernehmen. Können Sie mir meine Fragen beantworten?

Vielen Dank vorab

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Re: Mehrarbeit Mutterschutz

von Cyberdoktor , 13.08.08 13:09
Hallo,

"Laut MuSchG darf eine werdende Mutter nicht mit Mehrarbeit, nicht in der nacht und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Da ich als Kinderkrankenschwester arbeite darf ich wiederum Sonntags arbeiten, allerdings nur, wenn ich in jeder Woche eine ununterbrochen Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe habe."
richtig.

"Was bedeutet hier jede Woche"
jede Woche der Doppelwoche mit Mehrarbeit. Woche = Montag bis Sonntag.

"Müssen die 24 freien Stunden direkt im Anschluss an die Sonntagsarbeit gewährt werden?"
nein.

"Mehrarbeit wird laut MuSchG als Arbeit definiert, die über 8,5 Std täglich oder 90 Std in der Doppelwoche geht."
stimmt.

"Wie wird hier das oder ausgelegt? Als exklusives oder d.h. entweder NUR das eine oder NUR das andere trifft zu)? Oder meint das oder, dass Mehrarbeit dann der Fall ist, wenn mindestens eines von beiden zutrifft?"
Mehrarbeit: Wenn Sie über 8,5 Stunden täglich arbeiten.

Ebenfalls Mehrarbeit ist es, wenn Sie an einem Tag nur wenige Stunden arbeiten, an anderen Tagen aber soviel, dass Sie dann doch über 90 Stunden in der Doppelwoche kommen.

Wenn beides zutrifft ist es logischerweise auch Mehrarbeit.

"Wie wird eine Doppelwoche defniert? Als zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen"
genau Mo-So, Mo-So.

"Ist folgender Dienstplan rechtlich?"
der Dienstplan scheint doch die MuSchu Ruhezeit Anforderungen bezüglich der freien Tage zu erfüllen, das sollten Sie aber stets mit der Gewerkschaft besprechen, wir können und wollen hier keine rechtliche Einschätzung geben. Siehe auch unser Themenblock Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) .

Beste Grüsse

Ihr Cyberdoktor-Team

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19ssw 8-19 Uhr arbeiten?

von Unbekannt , 12.09.09 20:17
eine kleine frage. muss ich in der 19 ssw von 8.00 bis 19.00 uhr arbeiten oder kann ich meinem chef auf mein rechtin dem fall nicht mein als 8,5 stunden arbeit hinweisen? kann er das als arbeitsverweigerung darstellen? oder kannn er sagen das ich was ich auch habe meine miinus sdtunden abbauen lassen?

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Re: 19ssw 8-19 Uhr arbeiten?

von Cyberdoktor , 13.09.09 00:43
Hallo,

" muss ich in der 19 ssw von 8.00 bis 19.00 uhr arbeiten"
Das Mutterschutzgesetz sagt klipp und klar: maximal 8 1/2 Stunden täglich für Schwangere (Frauen unter 18 Jahren täglich 8 Stunden), Mutterschutzgesetz, § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit .

Aus ärztlicher Sicht ist das auch gut so, keine Schwangere sollte mit 11 Stunden Arbeit belastet werden.

" oder kann ich meinem chef auf mein rechtin dem fall nicht mein als 8,5 stunden arbeit hinweisen?"
weisen Sie ihn freundlich auf Ihre Schwangerschaft hin, sprechen Sie dann gegebenenfalls die gesetzlichen Bestimmungen und deren Hintergrund an (Schutz des Kindes und der Mutter, Ihr Chef will gewiss nicht die Verantwortung für Gesundheitsprobleme in der Schwangerschaft übernehmen). Stellt der Chef sich Quer: Frauenarzt ansprechen.

" kann er das als arbeitsverweigerung darstellen?"
nein.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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