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Arbeits- und Umweltmedizin

Re: Einstellungsuntersuchung, Diabetes

von Cyberdoktor , 27.03.12 15:12
Hallo,

ein spannender Fall!

"Ich bin 17 Jahre alt und seit 8 Jahren Typ 1 - Diabetiker. ...ob ich durch den Diabetes in meinem Studium eingeschränkt bin oder nicht. Der Werksarzt, der dies im Februar durchführte, kam zu dem Ergebnis, dass ich keinesfalls eingeschränkt sei."
korrekte Einschätzung. Eine Diabetes-Erkrankung ist unter ärztlicher Kontrolle im genannten Bereich normalerweise weder für das Studium noch für den Beruf ein Problem.

"Der Arzt bemängelte zum Einen, dass meine HbA1c-Werte zu schlecht seien, und stellte auch meine gesamte Diabetestherapie infrage (BE-Essplan, Spritzplan, BE-Faktoren-Einstellung, Einheit der Messwerte).Das fand ich sehr überzogen, da ich alle 1-2 Monate bei meinem Diabetologen bin und wir gemeinsam die Therapie anpassen."
der Betriebsarzt hat mit der Therapie absolut nichts zu tun, er ist dafür auch nicht qualifiziert. Er muss nur beurteilen, ob Bewerber für die Tätigkeit geeignet sind.

"Außerdem lässt sich innerhalb des letzten halben Jahres wieder ein Abwärtstrend bei meinem Hb1Ac-Wert erkennen."
bestens.

"Zum Anderen bemängelte der Arzt, dass mein Gewicht zu hoch sei. Ich bin zwar übergewichtig, allerdings nicht stark übergewichtig oder adipös, und durch das Übergewicht bin ich auch nicht eingeschränkt."
auch das schränkt die Eignung nicht ein. Allenfalls in Fällen von extremem Übergewicht können Bedenken bestehen.

"Das Ergebnis dieser Untersuchung war nun, dass der Arzt die Entscheidung über meine Eignung für das Studium aufgeschoben hat und ich nochmal in zwei Wochen zu ihm kommen solle, damit er endgültig entscheiden könne."
sehr seltsam. Es gibt leider Betriebsärzte, die sich nicht auf die eigentliche Kernaufgabe beschränken.

"Das heißt für mich nun also, dass ich innerhalb von zwei Wochen sowohl mein Gewicht um mehrere Kilos als auch meinen HbA1c-Wert verringern soll."
absurd. Reden Sie unbedingt mit dem Diabetologen und Ihrem Hausarzt, drastische und plötzliche Gewichtsänderungen sind alles andere als gesund und bei einem Diabetiker sehr bedenklich.

"Meiner Meinung nach ist es auch sehr utopisch, innerhalb von zwei Wochen eine derartige Änderung des Langzeitblutzuckerwertes zu erzielen."
der Betriebsarzt ist kein Diabetologe. Er kann Sie keinesfalls zu Änderungen zwingen.

"Meine Fragen sind nun: Widerspricht es sich nicht, wenn mir der Arzt davor bescheinigt hat, dass ich trotz Diabetes geeignet bin, aber der andere vor zwei Tagen prinzipiell meint, dass mich meine hohen Werte bei dem Studium einschränken ?"
eindeutig ja, der aktuelle Arzt lehnt sich hier ganz weit aus dem Fenster.

"Sind Übergewicht und Diabetes wirklich stichhaltige Gründe dafür, dass meine Einstellung in Gefahr ist?"
Ihre Schilderung gibt dazu keinen Anlass, lassen Sie sich das vom Diabetologen bescheinigen (schildern Sie dem Experten die Versuche einer Einflussnahme durch den Werksarzt, sodass dieser entsprechend reagieren kann). Diesen Arztbrief (bzw. dieses Gutachten) dann dem Betriebsarzt mitbringen (aber bitte nur dezent nach dem Motto, "hier sind noch Unterlagen", nicht belehrend auftreten). Wenn der Betriebsarzt sich auf Vorschläge beschränkt: machen Sie eine gut Miene zum bösen Spiel, geben Sie ihm das Gefühl, dass er von Ihnen ernst genommen wird, danken Sie ihm für den "guten" Rat, sagen Sie, dass Sie das mittelfristig versuchen werden das Gewicht zu senken und seinen Input umzusetzen. Bieten Sie ihm pro forma an, regelmässig bei ihm vorbeizuschauen, wenn Sie erst einmal mit dem Studium begonnen haben, schwinden seine Druckmittel und ein Vorgehen gegen Fehlurteile wird leichter.

Kommt es nun aber trotzdem tatsächlich zu einem ablehnenden Urteil, können Sie ein Gegengutachten vorlegen und Widerspruch gegen die Ablehnung der Einstellung einlegen. Ist keine Einigung möglich, könnte Ihre Eignung im Extremfall auch gerichtlich geklärt werden. Wir halten es nicht für möglich, dass eine negative Einschätzung einer Überprüfung standhalten könnte.

"Schließlich arbeite ich nicht in irgendeiner Produktion, sondern führe wenndenn einen Bürojob aus."
Ihr Tätigkeitsfeld lässt bei einem Diabetes ohne dramatische Therapieprobleme keine Einschränkung erkennen. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Verlauf in diesem sehr kuriosen Fall berichten würden, wir wissen gern, wie es mit den Bewerbern weiter geht, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.

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Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen)

von Unbekannt , 12.07.12 17:00
Habe in 14 Tagen eine Arbeitsmedizinische Untersuchung und habe Bedenken, da mein Alkoholkonsum im letzten halbjahr zu hoch war. Das heisst, ich habe 10 Tage nichts getrunken, dan einen Tag zu viel Wein, danach wieder einige Tage nichts, etc. Nun habe ich gestern wieder zuviel getrunken. Kann dies auf meine Leberwerte einfluss haben, muss ich befürchten das dies gesehen wird. Bleibe ab jetzt abstinennt, die Stelle ist mir super wichtig, fals ich nach dem Arztbesuch noch eine Chance auf die Stelle habe.

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Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen)

von Unbekannt , 14.10.12 12:11
Guten Tag Cyberdoctorteam,

In den nächsten Tagen steht bei mir eine arbeitsmedizinische Erstuntersuchung an und ich habe diesbezüglich Fragen aufgrund meiner Erkrankung (Spondyloarthritis psoriatica).

Muss ich dies dem Betriebsarzt mitteilen?
Wird bei Urinproben darauf getestet ?

Die Erkrankung habe ich seit 2 Jahren und ich werde mit Mtx in Tablettenform behandelt (10mg einmal pro Woche). Laut meines Rheumatologen sind meine Blut und Urinwerte im Normbereich. Beschwerden habe ich nur noch bei starker Belastung (Joggen) im Bein und Fussbereich (Sehnenansaetze). Psioratica ist nicht mehr vorhanden und war auch nur ein minimales Randproblem beim ersten Schub.

Nach Möglichkeit möchte ich meine Erkrankung geheim halten, da ich mir Sorgen mache um die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Betriebsarztes an die Personalabteilung.

Vielen Dank im Vorraus.

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Re: Zustimmung des arbeitsmedizinischen Dienstes

von Unbekannt , 12.03.13 19:31
man kündigt nie seinen alten Job, bevor man keinen neuen hat

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HIV infiziert, Schweigepflicht in Betriebsarztsuntersuchung?

von Unbekannt , 02.09.13 22:36
Hallo,
vor kurzer Zeit habe ich in einem neuen Job angefangen, und mein neue Arbeitgeber verlangt eine Betriebsarzt Untersuchung, obwohl dies nicht in Vertrag genannt worden ist. Der Job ist ein normaler Bürojob. Ich bin HIV+ aber in sehr guten gesundheitlichen Zustand, ohne Erkrankungen und mit eine stabilen Immunsystem.
Muss ich die Erkrankung den Betriebsarzt mitteilen oder verschweigen? Darf der Betriebsarzt in eine Blutentnahme dies kontrollieren? Und wenn ja, würde das bedeutend dass ich den Job nicht machen kann?
Vielen Dank in voraus.

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Re: HIV infiziert, Schweigepflicht in Betriebsarztsuntersuchung?

von Cyberdoktor , 05.09.13 11:12
Hallo,

"neuen Job angefangen, und mein neue Arbeitgeber verlangt eine Betriebsarzt Untersuchung, obwohl dies nicht in Vertrag genannt worden ist."
derartige betriebsärztliche Routineuntersuchungen sind Standard, werden daher auch nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt und dienen in der Regel auch dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, z.B. wird bei Bildschirmarbeitsplätzen der Bedarf für Sehhilfen geprüft oder bei sitzender Tätigkeit nach orthopädischen Problemen im Rückenbereich.

"Ich bin HIV aber in sehr guten gesundheitlichen Zustand, ohne Erkrankungen und mit eine stabilen Immunsystem. Muss ich die Erkrankung den Betriebsarzt mitteilen oder verschweigen?"
diese Infektion ist für Bürojobs Privatsache und darf daher normalerweise verschwiegen werden. Eine symptomlose HIV-Infektion wäre nur dann für den Arbeitgeber von Bedeutung, wenn im Rahmen der Tätigkeit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für Dritte gegeben ist (nur dann darf der Arzt fragen, bzw. der Bewerber muss über den Infektionsstatus informieren, siehe HIV und Berufsausübung (Juristenkreis der Aidshilfe Köln) ).

"Darf der Betriebsarzt in eine Blutentnahme dies kontrollieren?"
nein!

"würde das bedeuten dass ich den Job nicht machen kann?"
die genannte Infektion hat aus ärztlicher Sicht keinen Einfluss aus die Eignung für einen Bürojob.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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nur eine Niere, weiter für Pflegeberuf geeignet?

von unbekannt 12 , 17.01.14 14:02
Hallo ich bin jetzt 3 Jahre im Pflegeberufe als pflegeassistentin mit 1 Jahr Babypause . Heute hab ich ein zettel bekommen das ich zur betriebsuntersuchung soll. Nun meine Frage ich habe in meinen 5 Lebensjahr eine Niere entfernt bekommen. Nun bin ich 28 . Habe keinerlei Probleme gehabt damit. Muss auch deswegen zu keiner Kontrolle etc. Nun hab ich angst das dies den Betriebsart stören kann und ich diese Tätigkeit nicht mehr ausführen darf. Kann dies möglich sein?

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Re: nur eine Niere, weiter für Pflegeberuf geeignet?

von Cyberdoktor , 17.01.14 23:55
Hallo,

"habe in meinen 5 Lebensjahr eine Niere entfernt bekommen. Nun bin ich 28...hab ich angst das dies den Betriebsart stören kann und ich diese Tätigkeit nicht mehr ausführen darf."
aus ärztlicher Sicht sind gesunde Mitarbeiter auch mit nur einer Niere für den genannten Beruf geeignet. Das verbliebene Organ ist nach der Nephrektomie normalerweise problemlos in der Lage, die Ausscheidungsfunktionen zu übernehmen, das haben Sie ja in den letzten Jahrzehnten selbst gemerkt.

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Beste Grüsse

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Einstellungsuntersuchung und CED

von Anonym5627 , 04.02.15 15:59
Hallo,

ich soll zu einer Einstellungsuntersuchung und gehe davon aus, dass der Arbeitgeber gemäß Ihren Erläuterung im Forum ein guter AG ist und keine Aufhebung der Schweigepflicht verlangt.

Allerdings bin ich seit >10 Jahren an CED erkrankt und hatte vor 2 Jahren meinen ersten Schub, weshalb letztes Jahr 25cm Darm entfernt wurden. - Wieso der Zeitsprung? Ich bin mit Schub für ein halbes Jahr -unversichert- ins Auslandssemester gestartet. :D
Leider - so macht es den Anschein - entscheiden Versicherungen Ärzte nicht nach meinem Einzelfall sondern nach Statistiken und deshalb habe ich große Angst, dass ich als ungeeignet eingestuft werde. Insbesondere weil die Stelle eine Reisebereitschaft erfordert.

-Ist CED ein KO-Kriterium - schließlich bekomme ich nicht mal eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder ähnliches.

-Sind Fragen zu Vorerkrankungen zulässig? Ich finde unterschiedliche Aussagen und will meinen Arbeitsplatz nicht wegen arglistiger Täuschung verlieren.

-Muss ich mich entkleiden? - Vielleicht kann ich die 20 cm Bauchnarbe verstecken.

-Soll ich meine sehr positiven Befunde mitnehmen, aber den Arzt keine Kopien machen lassen?

Danke für die Hilfe.

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Re: Einstellungsuntersuchung und CED

von Cyberdoktor , 04.02.15 18:12
Hallo,

"bin ich seit >10 Jahren an CED erkrankt... Reisebereitschaft erfordert. Ist CED ein KO-Kriterium - schließlich bekomme ich nicht mal eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder ähnliches."
wenn Ihr behandelnder Arzt einen günstigen Erkrankungsverlauf sieht, d.h. eine volle Leistungsfähigkeit und keine Anzeichen für eine Zustandsverschlechterung bestehen, ist eine chronische entzündliche Darmerkrankung für Berufe ohne spezielle Anforderungen normalerweise kein Einstellungshindernis (gilt auch für die Reisebereitschaft). Es besteht dann nicht automatisch eine Offenbarungspflicht, siehe auch Werksärztliche Untersuchung Morbus Crohn .

"Sind Fragen zu Vorerkrankungen zulässig?"
nur, wenn es einen eindeutigen Zusammenhang zur Leistungsfähigkeit am aktuellen Arbeitsplatz gibt, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"Muss ich mich entkleiden? - Vielleicht kann ich die 20 cm Bauchnarbe verstecken."
normalerweise wird der Oberkörper freigemacht.

"Soll ich meine sehr positiven Befunde mitnehmen"
wenn Sie offen mit der Sache umgehen (da man die Narbe vermutlich nicht verbergen kann), können Sie durchaus die Befunde bzw. einen Arztbrief mitnehmen (und erst dann vorlegen, wenn der Betriebesarzt Bedenken äusserst).

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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