Hallo,
"bin in der 12. Woche schwanger. "Glückwunsch!
"Es sieht so aus, dass ich schlaflose Nächte habe und äußerst ungern zur Arbeit gehe, da ich es gar nicht unterstützen kann, wie schroff dort mit den Kindern umgesprungen wird."bei starken Missständen sollten Sie mit dem Kindergartenträger bzw. dem Jugendamt sprechen.
"Meine Frage nun: Macht es Sinn, meinen Frauenarzt wg. dieser Gründe (psychische Belastung und Rückenschmerzen) auf ein Berufsverbot anzusprechen?"ja, Rückenschmerzen können durchaus zu einem Beschäftigungsverbot führen, insbesondere, wenn derartige Beschwerden durch die Arbeit schlimmer werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sagt dazu im Merkblatt "Individuelle, ärztliche Beschäftigungsverbote für Schwangere" (Stand: Dezember 2008), das Beschäftigungsverbote den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren berücksichtigen und auch möglich sind für "
„gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen, aber auch eine Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohende Eklampsie.".
Die beschriebenen Konflikte am Arbeitsplatz bezüglich der eingesetzten Erziehungsmethoden kommen dagegen normalerweise nur dann als Grund für ein BV in Frage, wenn es in Richtung Mobbing geht. Siehe auch
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen)
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