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Arbeits- und Umweltmedizin

Schwanger und befristetes Arbeitsverhältnis: Mutterschutzregeln, Kündigungsschutz

von SusannW , 05.05.10 12:32
Hallo, bin in der 15. SSW. War seit September 2009 als Krankheitsvertetung im Altenheim tätig, mit einem befristeten Arbeitsverhältniss. Habe in der SS masive Kreißlaufproblme, bin auf Arbeit zwei mal umgekippt. Meine PDL hat mir zu einenm Beschäftigungsverbot geraten war 29.04.2010 bei meiner Frauenärztin die mir dieses zum 1.5. ausgestellt hat. Nun kamm heute am 4.5. die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum 30.04. Meine Frage ist nun wo her bekomme ich jetzt mein Geld und muss ich mich auf dem Arbeitsamt melden. Danke im vorraus.

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Re: befristetes Arbeitsverhältnis

von Cyberdoktor , 05.05.10 14:46
Hallo,

" bin in der 15. SSW."
Glückwunsch!

"Habe in der SS masive Kreißlaufproblme, bin auf Arbeit zwei mal umgekippt.
Meine PDL hat mir zu einenm Beschäftigungsverbot geraten war 29.04.2010 bei meiner Frauenärztin die mir dieses zum 1.5. ausgestellt hat."
wenn die Arbeit zu den Kreislaufproblemen führt, bzw. diese verstärkt, ist ein Beschäftigungsverbot möglich.

"War seit September 2009 als Krankheitsvertetung im Altenheim tätig, mit einem befristeten Arbeitsverhältniss...Nun kamm heute am 4.5. die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses zum 30.04."
es kommt sehr darauf an, wie die Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses festgelegt ist.

Normalerweise gilt: wenn der Arbeitgeber von einer Schwangerschaft weiss, ist er an das im Mutterschutzgesetz verankerte gesetzliche Kündigungsverbot für Schwangere gebunden. Siehe auch Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) .

Paragraph 9. "Kündigungsverbot" sagt klipp und klar:

"Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird"

Bis zum Ende der Vertragslaufzeit kann der Arbeitgeber auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen gemäss Gesetz normalerweise nicht kündigen. Wenn aber der Arbeitsvertrag aufgrund der zeitlichen Befristung während der Schwangerschaft ohnehin enden würde, muss der Arbeitgeber gar keine Kündigung aussprechen. D.h. zum Ende der im Vertrag festgelegten Zeit endet das Arbeitsverhältnis ohnehin automatisch (vorher aber eben nicht, es ist auch keine vorzeitige Kündigung möglich). Im Zweifel bietet sich eine Beratung durch einen Anwalt an, z.B. bei der Fragestellung, ob bereits eine vereinbarte automatische Vertragsverlängerung eingetreten oder ob die Befristung überhaupt rechtens war.

Sehen Sie im Vertrag nach, welche Befristung festgelegt wurde. Schreiben Sie uns.

"Meine Frage ist nun wo her bekomme ich jetzt mein Geld"
bei einem Beschäftigungsverbot und fortbestehender Beschäftigung muss der Arbeitgeber weiter zahlen. Sind Sie arbeitslos, erhalten Sie normalerweise die üblichen Zahlungen der Arbeitsagentur. Zusätzlich bitte auch an das Elterngeld denken.

" und muss ich mich auf dem Arbeitsamt melden."
wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis einfach in Übereinstimmung mit den Regeln des Mutterschutzgesetzes ausgelaufen ist: ja.

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