Lieber Holger,
"hatte vor 5 Jahren einen Kreuzbandriss im Knie, der vollständig verheilt ist und ich keinerlei Probleme habe. Muss ich die OP angeben und wäre es ein Ausschlußkriterium?"bei einer Verbeamtung in einem körperlich forderndem Beruf muss man diese Verletzung normalerweise angeben (
Einstellungsuntersuchung Feuerwehrdienst G26
). Auch nach einer OP ist das Gelenk in einigen Fällen nicht wieder perfekt im Lot, d.h. über minimale Fehlstellungen bzw. Instabilitäten kommt es zu einem schleichenden Verschleiss der Gelenkflächen (fällt im täglichen Gebrauch zunächst nicht auf). Erst nach Jahren bzw. Jahrzehnten macht sich das dann durch eine Arthrose bemerkbar (nach einer operativen Korrektur seltener als bei der konservativen Heilung).
Kreuzbandschäden der Kniegelenke können ein Hindernis für die Feuerwehrdiensttauglichkeit sein, wenn Beschwerden, Funktionseinschränkungen oder Veränderungen im Röntgenbild vorliegen. Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Bewerbern (oft melden sich die Fragesteller leider nicht mehr).
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Ihr Cyberdoktor-Team
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