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Arbeits- und Umweltmedizin

Vorsorge Krankengeschichte Medikinet Blutkontrolle

von Heyho123 , 02.11.14 16:00
Also es geht um eine Tätigkeit im Rettungsdienst bzw. im Krankenhaus.

Wie ist das, wenn ich eine Vorsorgeuntersuchung machen muss? (G24, G25, G42)
Wenn auf Drogen kontrolliert wird, dann muss ja vorher eine Zustimmung gemacht werden?
Na ja, ich habe noch nie Drogen genommen, rauche nicht und trinke keinen Alkohol, aber ich bekomme Medikinet.
Ich habe bedenken, falls ein Test gemacht wird, das er positiv ist. Medikinet soll ja im Blut und im Urin nachweisbar sein. Würde der Arzt aufgrund dessen eine negative Beurteilung treffen?

Dann noch etwas anderes. Inwieweit darf der Arzt mich nach Operationen bzw. Vorerkrankungen und Medikamenten befragen? Wie weit muss ich da antworten?
Falls ich darauf nicht antworte, kann er dem Arbeitgeber dann etwas negatives mitteilen, weil er kein Auskunft bekommen hat?

Muss man sich bei der Untersuchung komplett ausziehen, falls der Arzt es verlangt, oder kann man sich weigern?

Danke schon mal.

Finde die Internetseite toll. Gute Arbeit :-)

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Re: Vorsorge Krankengeschichte Medikinet Blutkontrolle

von Cyberdoktor , 05.11.14 13:36
Hallo,

"Tätigkeit im Rettungsdienst bzw. im Krankenhaus... Wenn auf Drogen kontrolliert wird, dann muss ja vorher eine Zustimmung gemacht werden?"
richtig, Drogentests sind für diese Tätigkeit aber normalerweise nicht vorgesehen ( Drogentest Betriebsarzt (Häufige Fragen) ).

"Medikinet...Würde der Arzt aufgrund dessen eine negative Beurteilung treffen?"
kommt auf die Tätigkeit an, Methylphenidat kann im Einzelfall zu Symptomen wie Schläfrigkeit und Schwindel führen, dann könnten z.B. für das Fahren eines RTW oder andere Jobs mit hohen Anforderungen an die Reaktionsbereitschaft bzw. Gefährdungspotenzial Bedenken bestehen.

"Dann noch etwas anderes. Inwieweit darf der Arzt mich nach Operationen bzw. Vorerkrankungen und Medikamenten befragen?"
wahrheitsgemäß man muss nur auf Fragen antworten, die einen eindeutigen Zusammenhang zur Tätigkeit haben, d.h. es werden nur Erkrankungen offenbart, die die Tauglichkeit einschränken könnten ( Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen) ). Im Zweifel vorab mit dem behandelnden Arzt bzw. einem Anwalt sprechen.

"Falls ich darauf nicht antworte, kann er dem Arbeitgeber dann etwas negatives mitteilen, weil er kein Auskunft bekommen hat?"
wie gesagt: bei nicht relevante Fragen darf der Bewerber im Allgemeinen einfach lügen. Wird gar nicht geantwortet, könnte der Arzt evt. meinen, dass er die Tauglichkeit nicht beurteilen kann und ein negatives Urteil abgeben.

"Muss man sich bei der Untersuchung komplett ausziehen, falls der Arzt es verlangt, oder kann man sich weigern?"
die Unterhose bleibt an, das Ablegen der sonstigen Bekleidung ist für die körperliche Untersuchung notwendig.

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