Hallo,
"Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten(25): keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Vorraussetzungen. Die erforderliche Sehhilfe muss am Arbeitsplatz getragen werden."ein Routineeintrag, es kommt oft vor, dass der Betriebsarzt bei speziellen Anforderungen den Einsatz von Sehhilfen festschreibt.
"In der 2. Bescheinigung Vorsorge steht: keine gesundheitlichen Bedenken."eine klare Aussage. Das sind auch exakt die Mitteilungen, die ein Betriebsarzt normalerweise weitergeben darf: Bedenken, keine Bedenken, Bedingungen für den Einsatz. Details aus der Untersuchung oder Krankengeschichte dürfen nicht mitgeteilt werden (
Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen)
).
"Als die Untersuchung vom VW Arzt stattfand, sagte mir der Arzt das ich eine schiefe Wirbelsäule hätte."je nach Ausprägung kein Problem, es kommt aber auf das Ausmass der Fehlstellung an, in schweren Fällen können durchaus Bedenken für eine Montagearbeit bestehen.
"Meister eine Nachricht, dass ich meine Tätigkeit als Montagewerker am Band, für die ich eingestellt wurde, nicht ausüben kann, weil der VW Betriebsarzt eine zusätzliche Nachricht an die Personalabtelung wegen meiner schiefen Wirbelsäule geschickt hat. "prüfen Sie, ob wirklich konkrete Diagnosen weitergegeben wurden, d.h. nicht nur die übliche allgemeine Info tauglich/nicht tauglich/eingeschränkt tauglich. Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten bzw. nehmen Kontakt mit den Experten einer Gewerkschaft auf.
"Bei nochmaligen Kontakt mit dem VW Arzt wurde mir von diesem bestätigt, das er seine Diagnosen der Personalabteilung nur mitteilt und es kein drittes Formular über die Eignung am Band gibt. "ein seltsamer Fall. Es gibt kein Informationsrecht des Arbeitgebers über die Art der Erkrankung oder über eine voraussichtliche Krankheitsentwicklung. Im Allgemeinen sind auch allgemeine und pauschale Entbindungserklärungen des Bewerbers unwirksam, die Entbindung von der Schweigepflicht kann sich nur auf die Weitergabe von tätigkeitsbezogenen Tauglichkeitsurteilen beziehen (
Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)
).
"Kann ich bei dieser Sache den Betriebrat informieren"auch das können Sie versuchen. Wenn tatsächlich auch konkrete Diagnosen weitergegeben wurden, kann sich dafür auch der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes oder die Ärztekammer interessieren.
"oder evtl. eine 2. Untersuchung beim Orthopäden wegen Tauglichkeit am Band zu arbeiten einholen, oder ist die Sache jetzt für mich beendet."muss im Rahmen einer Rechtsberatung geprüft werden. Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen (oft melden sich die Fragesteller leider nicht mehr).
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Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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