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Arbeits- und Umweltmedizin

BV im Büro Gärtnerei mit Pflanzenkontakt

von Unbekannt , 30.10.14 11:49
Hallo, ich bin in der 7. Ssw und habe eine Anstellung in einer Gärtnerei im Büro (und zumutbare andere Tätigkeiten lt Arbeitsvertrag), arbeite allerdings auf Grund von zu wenig Personal auch mit gespritzten Pflanzen (auszeichnen und im Geschäft verteilen), wodurch ich regelmäßig reizhusten, leichte atemnot, juckende augen sowie juckende haut bekomme. außerdem muss ich dadurch regelmäßig an der Kasse arbeiten. Hier ziehts und ist kalt. Uber den Winter wurden nun alle kassierinnen entlassen, sodass das wohl meine Aufgabe werden wird. Meine Chefin ist der Meinung dass ich alles normal weitermachen muss bis mein Arzt mir etwas anderes bescheinigt. Offiziell wäre ich ja schließlich im Büro angestellt. Wie sind eure Erfahrungen, kann ich ein BV bekommen?
Danke schonmal für eure Antwort

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Re: BV im Büro Gärtnerei mit Pflanzenkontakt

von Cyberdoktor , 30.10.14 16:58
Hallo,

"bin in der 7. Ssw"
Glückwunsch!

"Anstellung in einer Gärtnerei im Büro (und zumutbare andere Tätigkeiten lt Arbeitsvertrag), arbeite allerdings auf Grund von zu wenig Personal auch mit gespritzten Pflanzen (auszeichnen und im Geschäft verteilen), wodurch ich regelmäßig reizhusten, leichte atemnot, juckende augen sowie juckende haut bekomme."
für die Arbeit in Pflanzennähe liegt (wenn der Arbeitgeber die Gefährdung nicht sieht) ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt nahe. Es spielt keine Rolle, was im Arbeitsvertrag steht, es geht um die aktuelle Tätigkeit mit Pflanzenkontakt. Der Arzt kann das auf diesen Bereich einschränken. Klappern Sie zur Not mehrere Ärzte ab, lassen Sie nicht locker, ein BV ist in der geschilderten Situation sehr plausibel.

"muss ich dadurch regelmäßig an der Kasse arbeiten. Hier ziehts und ist kalt."
Kälte oder starker Durchzug können ebenfalls Gründe für ein BV sein ( Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) ), die Arbeit mit gespritzten Pflanzen ist aber bedenklicher.

Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen (oft melden sich die Fragesteller leider nicht mehr).

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Re: BV im Büro Gärtnerei mit Pflanzenkontakt

von Unbekannt , 30.10.14 18:21
Ich war heute bereits bei meinem Frauenarzt wegen extremer Kreislaufprobleme und habe ihn dann direkt drauf angesprochen.
Er ist der Meinung, dass mein AG dafür zuständig ist.
Ich werde also mal zu meinem Hausarzt gehen, oder?

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Re: BV im Büro Gärtnerei mit Pflanzenkontakt

von Cyberdoktor , 30.10.14 20:58
Hallo,

"Er ist der Meinung, dass mein AG dafür zuständig ist."
stimmt theoretisch, z.B. sollte der Arbeitgeber von sich aus Schwangere keinen Giften aussetzen. Wenn aber der Arbeitgeber keine Ahnung hat, kann der Arzt ein individuelles BV aussprechen, um Schaden abzuwenden.

"Ich werde also mal zu meinem Hausarzt gehen, oder?"
ja, Sie können auch weitere Frauenärzte abklappern, bis sich ein Arzt findet, der sich gut mit dem Mutterschutzgesetz auskennt. Leider müssen Schwangere häufig mehrere Praxen aufsuchen, siehe der oben verlinkte Themenblock, dort haben diverse Frauen erst nach mehreren Versuchen ein BV erhalten.

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Liegemöglichkeit, Ruheraum

von Unbekannt , 31.10.14 08:17
Mir ist noch etwas eingefallen. Es ist nirgendwo eine Liege vorhanden. Laut Gesetzgebung müsste eine Liegemöglichkeit in einem geeigneten Raum vorhanden sein.
Ist dies auch ein Grund für ein BV, ggfs. sogar für ein generelles? Und was ist ein geeigneter Raum? Mit Sicherheit kein Raum, der nur durch Fenster vom Verkaufsraum getrennt ist, oder?
Vielen Dank für eure tolle Hilfe Hab endlich das Gefühl, dass ich vernünftige Antworten bekomme, mein AG selber hat anscheinend leider keine Ahnung von seinen Pflichten.

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Re: Liegemöglichkeit, Ruheraum

von Cyberdoktor , 31.10.14 10:11
Hallo,

"Es ist nirgendwo eine Liege vorhanden."
eine weitere Möglichkeit für ein BV, insbesondere, wenn Sie von Kreislaufproblemen berichten.

Für schwangere Frauen und stillende Mütter müssen durch den Arbeitgeber Räume zur Verfügung gestellt werden, in denen sie sich unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. Technische Details finden sich hier: ( Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (PDF-Datei ), dort wird z.B. auch erläutert, unter welchen Umständen Büroräume für die Ruhepausen genutzt werden dürfen. Siehe auch unser Themenblock ( keine Liegemöglichkeit für Schwangere - Beschäftigungsverbot? ) mit einer vergleichbaren Anfrage.

"ist ein geeigneter Raum? Mit Sicherheit kein Raum, der nur durch Fenster vom Verkaufsraum getrennt ist, oder?"
kein Durchgangsraum und man sollte das Fenster zum Verkauf bei Bedarf mit einem Sichtschutz abdecken können.

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