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Arbeits- und Umweltmedizin

Schwangerschaft bei Vorstellungsgespräch verschweigen?

von Unbekannt , 19.03.11 14:59
Hallo,

ich habe leider komplizierte Schwangerschaften hinter mir. Ein Sohn ist zu den Sternenkindern gezogen und einer ist nach langen Kämpfen nun fast 1,5 Jahre alt.

Nun bin ich wieder schwanger. Vermutlich in der 8.Ssw. Da ich ein Nierenproblem hatte habe ich mich einem Nephrologen vorgestellt und dort das OK für eine Schwangerschaft bekommen. Bin leider in sehr sehr vielen Faktoren Risikoschwanger und werde engmaschig vom Frauenarzt, Nephrologen, urologen und Gerinnungsarzt betreut werden müssen. Ein erneutes berufsverbot ist garantiert.

Nun haben mien Mann und ich uns seid kurzem slebstständig gemacht. Ich bin bei ihm noch nicht angestellt weil wir uns die Steuerabgaben noch nicht leisten können. Da ich aber wieder zuhause bleiben und mich schonen muss (Wehentätigkeit im frühen Schwangerschaftsverlauf, Muttermundsschwäche und 50%ige FG-Risiko)können wir nicht so viele Aufträge annehmen und machen einen finanziellen Einbusen.

Wenn ich jetzt nun mir einen unbefristeten Job suchen würde, den vertrag unterschreiben würde und nach 1-2 tagen dann das frisch ausgestellte BV präsentieren würde (ich weis, ist nicht grad moralisch ok), wäre ich doch nicht kündbar, würde mein im vertrag stehendes Gehalt bekommen und der Arbeitgeber würde es von der Umlagekasse erstattet bekommen, oder?

Oder wäre ich Kündbar wegen betrug oder so weil ich vor vertragsunterzeichnung bereits von der Schwangerschft wusste und auch von einem BV wusste?

Würde ich das gehalt welches im Vertrag steht bekommen? Was wenn es ein Stundenlohn ist der vereinbart wurde?

Müsste ich vor BV-vorlage einen Tag gearbeitet haben oder ist es theoretisch 5 monuten nach Vertragsabschluss möglich?

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Und nun noch eine andere frage:

Ich hatte in meinen Schwangerschaften immer massieve Kreislaufprobleme die sogar den Ausmaß nahmen das ich nichtmehr aufstehen konnte ohne das der Kreislauf zusammenbrach. Es war nur noch sitzen und liegen möglich. Laufen ging überhaupt nicht. blutdruck war bei normalen Messungen (nicht während der Kreislaufanfälle) immer normal bei ca. 120 zu 60.

Noch geht mein Kreislauf aber wir erwarten wieder das es nach und nach wieder schlechter werden wird, so wie bisher immer.

Woran kann sowas liegen wenn der Blutdruck stimmt? An meinem Untergewicht (ich arbeite leider erfolglos an einer Gewichtszunahme: 180cm und 55kg) BMI:17.

Was kann ich dagegen machen?

Vielen Dank und liebe grüße

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Re: Beschäftigungsverbot bei neuem Jobanfang

von Cyberdoktor , 19.03.11 17:12
Hallo,

"Nun bin ich wieder schwanger."
Glückwunsch!

"Da ich ein Nierenproblem hatte habe ich mich einem Nephrologen vorgestellt und dort das OK für eine Schwangerschaft bekommen. Bin leider in sehr sehr vielen Faktoren Risikoschwanger und werde engmaschig vom Frauenarzt, Nephrologen, urologen und Gerinnungsarzt betreut werden müssen."
bei einer Vorerkrankung sehr sinnvoll.

"Wehentätigkeit im frühen Schwangerschaftsverlauf, Muttermundsschwäche und 50%ige FG-Risiko) Ein erneutes berufsverbot ist garantiert."
in der Tat erhalten viele Schwangere mit ernsten Risikofaktoren ein individuelles Beschäftigungsverbot. Siehe auch Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) .

"Wenn ich jetzt nun mir einen unbefristeten Job suchen würde, den vertrag unterschreiben würde und nach 1-2 tagen dann das frisch ausgestellte BV präsentieren würde (ich weis, ist nicht grad moralisch ok), wäre ich doch nicht kündbar, würde mein im vertrag stehendes Gehalt bekommen und der Arbeitgeber würde es von der Umlagekasse erstattet bekommen, oder?"
Ganz allgemein: auch eine bereits schwangere Frau darf sich bewerben und muss bei einem Vorstellungsgespräch die Schwangerschaft nicht bekanntgeben, bzw. darf auf die Frage "Schwanger?" mit "nein" antworten. Fragen nach einer Schwangerschaft sind nicht gestattet und verstossen gegen das Gleichbehandlungsgesetz ( 0, Das neue Gleichbehandlungsgesetz in der Personalarbeit, Seite 2 ).

Während der Schwangerschaft kann der Arbeitgeber auch nicht kündigen (auch nicht in der Probezeit), das Mutterschutzgesetz sagt:

"§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
"

Hat die Schwangere den neuen Job angetreten, kann es mit etwas Pech auch dazu kommen, dass bereits nach einigen Tagen der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss. Der Arbeitgeber erhält das Gehalt dann aus der Umlagekasse, der Schwangeren ist kein Vorwurf zu machen.

"Oder wäre ich Kündbar wegen betrug oder so weil ich vor vertragsunterzeichnung bereits von der Schwangerschft wusste und auch von einem BV wusste?"
Auch, wenn viele Schwangere im Laufe der Schwangerschaft früher oder später ihre Arbeitspflicht aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht erfüllen können, muss die Schwangerschaft normalerweise nicht bereits bei der Bewerbung offenbart werden. Das gilt sogar dann, wenn die die vorübergehende Nichterbringung der Arbeitsleistung aufgrund eines Beschäftigungsverbotes die gesamte Schwangerschaft umfasst, also bereits bei der Bewerbung ein Beschäftigungsverbot zu erwarten ist ( BAG, Urteil vom 6. 2. 2003 - 2 AZR 621/ 01 ). Auch, wenn die Rechtsprechung eindeutig die Position der Schwangeren stützt: der Arbeitgeber könnte sich trotzdem zu einer Klage verleiten lassen, es bietet sich daher an, die geplante Vorgehensweise mit einem Anwalt absprechen und bereits vorab zu klären, wie man aus einen klagenden Arbeitgeber reagiert.

"Würde ich das gehalt welches im Vertrag steht bekommen? Was wenn es ein Stundenlohn ist der vereinbart wurde?"
§ 11 des Mutterschutzgesetzes sagt zum Thema Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten: "Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen." Wenn also nur einige Tage gearbeitet wird, wird darauf aufbauend auf ein monatliches Gehalt hochgerechnet. Wenn Sie bis zum Beschäftigungsverbot gar nicht gearbeitet haben: es wird vermutlich der Vertrag als Grundlage genommen, das weiss der Anwalt aber besser als wir. Schreiben Sie uns dann, was der Anwalt sagt.

"Müsste ich vor BV-vorlage einen Tag gearbeitet haben oder ist es theoretisch 5 monuten nach Vertragsabschluss möglich?"
ein Beschäftigungsverbot kann ab Arbeitstag 1. pünktlich zum theoretischen Arbeitsantritt gelten.

"Und nun noch eine andere frage: Ich hatte in meinen Schwangerschaften immer massieve Kreislaufprobleme die sogar den Ausmaß nahmen das ich nichtmehr aufstehen konnte ohne das der Kreislauf zusammenbrach."
Sie sollten den Druck während der Problemphase messen (evt. Langzeitmessung). Eine verminderte Belastbarkeit kommt bei recht vielen Schwangeren vor, insbesondere bei einem Wechsel vom einer liegenden zu einer stehenden Körperhaltung. Der Hausarzt wird das im Rahmen einer körperlichen Untersuchung klären.

"Woran kann sowas liegen wenn der Blutdruck stimmt? An meinem Untergewicht (ich arbeite leider erfolglos an einer Gewichtszunahme: 180cm und 55kg) BMI:17."
ein niedriges Gewicht kann Blutdruckprobleme verstärken, der Haus-/Frauenarzt muss das abklären.

"Was kann ich dagegen machen?"
kommt auf die Ursache an, pauschale Ratschläge sind nicht möglich.

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