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Arbeits- und Umweltmedizin

Beschäftigungsverbot Betreutes Wohnen Suchtkranke

von Sozialarbeiterin , 28.09.14 11:59
Hallo
Ich bin zum ersten Mal schwanger, 12.SSW. Ich arbeite als Sozialpädagogin im Betreuten Wohnen mit Suchtkranken und Psychisch Kranken. Bei meiner Arbeit fahre ich zu meinen Klienten um sie in ihrem privaten Wohnraum zu besuchen, die Mehrheit ist mit Methadon substituiert, oder konsumiert akut Heroin oder andere Drogen. Daneben ist ein Grossteil mit HIV, Hepatitis C infiziert und⁄ oder hat Wundenbefall mit teils resistenten Keimen. Mein Arbeitgeber hat laut eigenener Aussage noch keine Erfahrung mit Schwangeren, über eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz weiß ich nichts Haben Sie Anhaltspunkte inwiefern ein Beschäftigungsverbot in meinem Arbeitsbereich ausgesprochen werden sollte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

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Re: Beschäftigungsverbot Betreutes Wohnen Suchtkranke

von Cyberdoktor , 02.10.14 16:42
Hallo,

"bin zum ersten Mal schwanger, 12.SSW."
Glückwunsch!

"arbeite als Sozialpädagogin im Betreuten Wohnen mit Suchtkranken und Psychisch Kranken... die Mehrheit ist mit Methadon substituiert, oder konsumiert akut Heroin oder andere Drogen. "
hier ist je nach Einzelfall durchaus ein Beschäftigungsverbot möglich, wenn ein bei den Personen ein Kontrollverlust mit Gewaltanwendung gegen die Betreuer möglich ist, z.B. bei einigen ernsten psychischen Erkrankungen oder Drogenkonsumenten in einer entsprechenden Suchtphase (siehe Beschäftigungsverbot für Psychiatrie und Beschäftigungsverbot Heilerziehungspflegerin (Arbeit mit geistig Behinderten, psychisch Kranken) ).

"Daneben ist ein Grossteil mit HIV, Hepatitis C infiziert und⁄ oder hat Wundenbefall mit teils resistenten Keimen."
nicht automatisch ein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Wichtig ist, dass es sich um keine Tätigkeit handelt, bei der eine besondere körperliche Nähe zu Patienten mit ansteckenden Krankheiten besteht (z.B. Pflege). Wenn die Kontakte mit Alltagsbegegnungen wie z.B. in Bürojobs vergleichbar sind (Hände schütteln, gemeinsam an einem Schreibtisch sitzen, Besprechung, etc.), besteht normalerweise kein erhöhtes Infektionsrisiko. In der Wohnung darf auch keine erhöhte Unfallgefahr bestehen (z.B. bei einer Verwahrlosung).

"über eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz weiß ich nichts Haben Sie Anhaltspunkte inwiefern ein Beschäftigungsverbot in meinem Arbeitsbereich ausgesprochen werden sollte?"
einfach die Vorgeschichten und aktuelle Situation Ihrer Betreuten ansehen, notieren, wo eine Gewaltbereitschaft bestehen könnte. Dann den Frauenarzt ansprechen. Siehe auch Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) .

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