hilfe
logo
  
   
Suchbegriffe: 
eines der Wörter alle Wörter genauer Tex  Profisuche
Suchen in:  
Home  |  Frage-Foren  |  Katalog  |  Tests  |  News  |  Rückengymnastik  |  Hilfe

  cyberdoktor.de Recht



§823 BGB

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


[
Startseite - Recht ]

© cyberdoktor.de

 

Home  |  Frage-Foren  |  Katalog  |  Tests  |  News  |  Rückengymnastik  |  Hilfe


Cyberdoktor.de - Ihre freundliche Patientenberatung.

Ein Unternehmen der metacrawler - Gruppe.
Impressum | Werbung auf Cyberdoktor | Email


Wir
                                                                   befolgen die HONcode Prinzipien der Health On the Net Foundation Wir befolgen die HONcode Prinzipien
der Health On the Net Foundation