Start
>
Foren
>
Arbeits- und Umweltmedizin

Einstellungsuntersuchung Krallenzehen

von Unbekannt , 26.05.15 01:27
Hallo,

ich habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag (Bürojob mit geringer Reisetätigkeit) unterschrieben. Dieser Vertrag wird allerdings erst wirksam, wenn ich an einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung teilnehme und diese bestehe. Da ich jedoch an Krallenzehen und einem Spreizfuß leide, mache ich mir Gedanken, ob das zu einem Problem und dem nicht bestehen der Untersuchung führen könnte.

Ich war mit meinem Füßen bereits in Behandlung und habe vom Arzt die Rückmeldung bekommen, dass er von einer Operation absehen würde. Beschwerden habe ich soweit keine.

Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Antwort schreiben

Re: Einstellungsuntersuchung Krallenzehen

von Cyberdoktor , 26.05.15 17:40
Hallo,

"Bürojob mit geringer Reisetätigkeit...Krallenzehen und einem Spreizfuß... dass er von einer Operation absehen würde. Beschwerden... keine."
dann ist nicht davon auszugehen, dass die Fehlstellungen Ihre Einsatzfähigkeit beeinträchtigen und der Betriebsarzt sollte für den genannten Job keine Bedenken bezüglich der Eignung haben. Siehe auch Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen) . Schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.

In vielen Fällen ist bei Krallenzehen (Digitus malleus) keine Operation nötig, in der Regel reichen eine Physiotherapie und geeignete Schuhe.

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook


Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

Antwort schreiben

Re: Einstellungsuntersuchung Krallenzehen

von Unbekannt , 27.05.15 00:59
Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort, das ging ja sehr schnell. Ich freue mich über Ihre positive Nachricht.

Bei der Krallenzehenbildung handelt es sich laut Befund um eine D2-4 mit Subluxationen. Ich denke, dass ich mich dennoch gerne mittelfristig operieren lassen möchte, da die nichtoperative Maßnahme in der Vergangenheit keine sichtbaren Erfolge bewirkt hat.

Merkwürdig finde ich den Vermerk, dass der Vertrag erst nach bestehen der Untersuchung wirksam werden soll, obwohl er bereits von beiden Parteien unterschrieben wurde.

Die Untersuchung soll unter allgemeinärztlichen Gesichtspunkten vorgenommen werden und kann von einem Arzt meiner Wahl durchgeführt werden. Macht es Sinn einen bestimmten Arzt für die Untersuchung aufzusuchen? Da ich mich noch bis zum Juli im Ausland befinde, werde ich die Untersuchung erst dann vornehmen lassen können

Vielen Dank für Ihre Mühen

Antwort schreiben

Re: Einstellungsuntersuchung Krallenzehen

von Cyberdoktor , 27.05.15 12:53
Hallo,

"Bei der Krallenzehenbildung handelt es sich laut Befund um eine D2-4 mit Subluxationen. Ich denke, dass ich mich dennoch gerne mittelfristig operieren lassen möchte"
viele Patienten erwägen dann eine OP auch aus kosmetischen Gründen.

"Vermerk, dass der Vertrag erst nach bestehen der Untersuchung wirksam werden soll"
wenn sich bei der betriebsärztlichen Untersuchung herausstellt, dass der Bewerber gesundheitlich nicht geeignet ist, kann der Vertrag in der Tat nicht erfüllt werden.

"Untersuchung...kann von einem Arzt meiner Wahl durchgeführt werden. Macht es Sinn einen bestimmten Arzt für die Untersuchung aufzusuchen?"
normalerweise reicht der Hausarzt. Er darf dann dem Arbeitgeber keine Diagnosen mitteilen, sondern nur die Einschätzungen "geeignet, unter bestimmten Bedingungen geeignet, nicht geeignet". Siehe der oben verlinkte Themenblock.

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

Antwort schreiben