Hallo,
"gehört, dass man erst nach Ende der Krankschreibung wieder arbeiten darf"stimmt nicht, wenn Sie sich fit fühlen, dürfen Sie auch schon vor Ende der vom Arzt festgelegten Krankschreibungsphase wieder arbeiten.
"Es soll angeblich kein Versicherungsschutz bestehen"stimmt nicht, auf dem Weg zur Arbeit (wenn Sie keine Umwege machen) und am Arbeitsplatz besteht der übliche Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob Sie noch einen Krankenschein haben.
Krankenscheine: Ende der Krankschreibung muss nicht abgewartet werden.
"der Arzt müsste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst wieder bei einer Kontrolluntersuchung aufheben."nein, auch das ist falsch. Der Patient entscheidet, wann er wieder arbeiten gehen möchte, er muss nicht erneut zum Arzt. Viele Ärzte bestellen Patienten gern zu einer Kontrolluntersuchung, dass hat aber keine versicherungs- oder arbeitsrechtlichen Gründe, der Mediziner möchte vielmehr prüfen, ob die Heilung ordentlich verläuft (je nach Einzelfall darf man bei einer eindeutigen Besserung derartige Kontrolltermine durchaus absagen).
Ebenfalls ein spannendes Thema:
Krankschreibung: darf Arbeitgeber Arzt für Überprüfung bestimmen?
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