Start
>
Foren
>
Urologie

Rechnung trotz Fehldiagnose (Verdacht auf interstitielle Zystitis)

von Laloe , 14.11.11 15:23
Hallo
Ich bin weiblich und 21 Jahre alt. Ich habe vor einem Jahr Schmerzen beim Wasserlassen bemerkt. Hierbei traten die Schmerzen jedoch nur am Ende des wasserlassens auf. Mein Hausarzt testete mein Urin und verschrieb mir Antibiotika gegen eine blasenentzündung welches jedoch nicht anschlug. Ich besuchte darauf hin einen Urologen dem ich meine Symptome schilderte und der meinte sofort dass es eine interstitielle zystitis sein könnte. Der leukozytenwert in meinem Urin war stark erhöht und laut ultraschall wäre meine Blasenwand
Dicker als normal. Er wollte Kulturen von meinem Urin Anlagen und ich sollte mich einen Tag später noch einmal melden. Am nächsten Tag sagte er mir es haben sich keine Kulturen gebildet es sei also nichts bakterielles. Er verordnete eine blasenspiegelung die er so brutal durchgeführt hat, dass ich drei Tage weder vernünftig sitzen geschweige denn uriniren konnte ohne zu weinen. Er meinte meine blasenwände seien gerötet und dass ich eine interstitielle zystitis habe und das ich das sofort behandeln lassen solle damit ich meine Blase behalten könne. Also sollte ich vier Termine mit genau einer Woche Abstand machen in der mir mit einem Katheter eine so genannte DMSO Lösung in die Blase gespritzt wurde. Diese musste ich dann trotz Schmerzen eine ganze Stunde drin behalten und dann erst durfte ich meine Blase entleeren. Das entleeren Tat furchtbar weh da der Schwefel in der Lösung meinen harnweg angegriffen hat. Die Beschwerden die vor der Behandlung bereits deutlich zurück gegangen waren waren in der Woche nach der 1. Behandlung schlimmer als je zuvor. Ich hatte sogar Blut im Urin Als ich zum nächsten Termin erschien wollte ich über diese erkenntnisse mit meinem arzt reden doch wie schon beim ersten mal stand mir nur eine absolut überforderte Arzthelferin zur Verfügung die dann zu ihm ging und wiederkam und meinte der Arzt hätte gesagt das sei alles ganz normal Ich lies mir also ein zweites mal die Lösung in die Blase Spritzen nur konnte ich sie dieses mal überhaupt nicht halten. Sie floss so wieder aus mir heraus so bald ich aufrecht stand und dann wurde mir so schwindelig dass ich fast umgekippt wäre. Selbst dann lies sich der Arzt nicht blicken und schickte nur seine Arzthelferin die mir ein rezept für novalgin gab von dem ich vor dem nächsten Eingriff 20 Tropfen nehmen sollte. Das hatte der Arzt mir jedoch schon vor dem ersten Eingriff verschrieben woraufhin die Arzthelferin noch ratloser war.
Das war der punkt an dem ich beschlossen hab dass ich mir eine zweite Meinung einhole. Ich ging also zu einem weiteren Urologen der ebenfalls meinen hohen leukozytenwert im Urin feststellte aber auch nach 2-3 Tagen bakterien in meinen Kulturen fand. Er diagnostizierte eine normale harnwegsinfektion und erklärte mir dass eine interstitielle zystitis vollkommen ausgeschlossen sei da ich keines der Symptome hätte und er erklärte mir auch dass man bei einer interstitiellen zystitis gewebeproben ins labor schicken müsse bevor man sich sicher sein könne
Nun bekam ich vor ein paar Monaten eine Rechnung von dem ersten Urologen der mir die DMSO Lösung usw in rechnung stellt. Diese verläuft sich auf 65€ wobei die DMSO lösung nur 20€ kostet. Muss ich das nun bezahlen?

Lg

Antwort schreiben

Re: Rechnung trotz Fehldiagnose (Verdacht auf interstitielle Zystitis)

von Cyberdoktor , 16.11.11 13:12
Hallo,

"Schmerzen beim Wasserlassen bemerkt. ...Mein Hausarzt testete mein Urin und verschrieb mir Antibiotika gegen eine blasenentzündung welches jedoch nicht anschlug."
eine durchaus übliche Vorgehensweise, die Symptome passten zu einer Harnwegsinfektion.

"Ich besuchte darauf hin einen Urologen"
bei anhaltenden Beschwerden sinnvoll.

"Er meinte meine blasenwände seien gerötet und dass ich eine interstitielle zystitis habe und das ich das sofort behandeln lassen solle damit ich meine Blase behalten könne."
die Diagnose war zu hinterfragen, ausserdem ein absurder Angstmacher-Spruch, wenn ein Arzt so einschüchternd redet, bietet es sich stets an, bei einem weiteren Mediziner eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

Als interstitielle Zystitis wird eine Harnblasenentzündung bezeichnet, die nicht durch Bakterien ausgelöst wird, als mögliche Ursache wird eine Überreaktion des Immunsystems (Autoimmunreaktion) diskutiert. Die Krankheit äussert sich u.a. in einem reduzierten Füllungsvolumen der Blase, Schleimschäden mit Blutungen. Bei der Blasenspiegelung finden sich recht typische Veränderungen der Blasenwand (nicht nur einfach Rötungen).

"mir mit einem Katheter eine so genannte DMSO Lösung in die Blase gespritzt wurde."
wenn tatsächlich eine interstitielle Zystitis vorliegt, wäre das eine mögliche Therapie, die Diagnose sollte aber gesichert sein.

"Das war der punkt an dem ich beschlossen hab dass ich mir eine zweite Meinung einhole."
sehr sinnvoll.

"Er diagnostizierte eine normale harnwegsinfektion "
wäre auch die wesentlich wahrscheinlichere Diagnose.

"er erklärte mir auch dass man bei einer interstitiellen zystitis gewebeproben ins labor schicken müsse bevor man sich sicher sein könne"
in der Tat sollte man die Diagnose interstitielle Zystitis per Blasenspiegelung und Biopsie (Probenentnahme) sichern ( Wolfgang Fischer, Heinz Kölbl 1995, Urogynäkologie in Praxis und Klinik ).

"Nun bekam ich vor ein paar Monaten eine Rechnung von dem ersten Urologen... Muss ich das nun bezahlen?"
es kommt sehr auf den Einzelfall an, Gewissheit gibt daher nur die Beratung durch einen Anwalt, der sich den Fall ganz genau ansieht.

Evt. helfen ihnen aber folgende allgemeine Infos: normalerweise kommt beim Arztbesuch mit zwischen Arzt und Patient ein Vertrag über eine Leistung (Untersuchung, Behandlung) zustande. Dieser Vertrag (ist natürlich kein schriftlicher Vertrag, den beide unterschreiben, kommt vielmehr automatisch zustande) beinhaltet aber keine (Behandlungs-)Erfolgsgarantie, da die Symptome von Erkrankungen oft nicht eindeutig sind, gibt es auch keine Diagnosegarantie. In vielen Fällen werden also zunächst Verdachtsdiagnosen gestellt und testweise behandelt. Dass eine fehlerhafte Diagnose gestellt oder zunächst ohne Erfolg behandelt wird, ist also zu erwarten, zahlen muss man dann trotzdem.

Anders sieht es aus, wenn ein Arzt jenseits aller medizinischen Standards arbeitet oder dem Patienten durch grob fahrlässiges Verhalten Schäden entstehen. Wenn man den Verdacht hat, das gepfuscht wurde, kann der Sachverhalt durch eine Schiedsstelle der zuständigen Landesärztekammer geklärt werden, eine Liste finden Sie hier: Behandlungsfehler - Kunstfehler .

Es gibt leider keine eindeutig definiertes Vorgehensweise bei einem Verdacht auf eine interstitielle Zystitis (auch wenn die oben zitierte Fachliteratur z.B. eine Biopsie nahelegt), wir sind daher skeptisch, ob man die Rechnung des Urologen anfechten kann. Sicherheit gibt diesbezüglich die Konsultation eines Fachanwalts oder die Einschaltung der Schiedsstelle.

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

Antwort schreiben