Hallo,
"Schmerzen beim Wasserlassen bemerkt. ...Mein Hausarzt testete mein Urin und verschrieb mir Antibiotika gegen eine blasenentzündung welches jedoch nicht anschlug."eine durchaus übliche Vorgehensweise, die Symptome passten zu einer Harnwegsinfektion.
"Ich besuchte darauf hin einen Urologen"bei anhaltenden Beschwerden sinnvoll.
"Er meinte meine blasenwände seien gerötet und dass ich eine interstitielle zystitis habe und das ich das sofort behandeln lassen solle damit ich meine Blase behalten könne."die Diagnose war zu hinterfragen, ausserdem ein absurder Angstmacher-Spruch, wenn ein Arzt so einschüchternd redet, bietet es sich stets an, bei einem weiteren Mediziner eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.
Als interstitielle Zystitis wird eine Harnblasenentzündung bezeichnet, die nicht durch Bakterien ausgelöst wird, als mögliche Ursache wird eine Überreaktion des Immunsystems (Autoimmunreaktion) diskutiert. Die Krankheit äussert sich u.a. in einem reduzierten Füllungsvolumen der Blase, Schleimschäden mit Blutungen. Bei der Blasenspiegelung finden sich recht typische Veränderungen der Blasenwand (nicht nur einfach Rötungen).
"mir mit einem Katheter eine so genannte DMSO Lösung in die Blase gespritzt wurde."wenn tatsächlich eine interstitielle Zystitis vorliegt, wäre das eine mögliche Therapie, die Diagnose sollte aber gesichert sein.
"Das war der punkt an dem ich beschlossen hab dass ich mir eine zweite Meinung einhole."sehr sinnvoll.
"Er diagnostizierte eine normale harnwegsinfektion "wäre auch die wesentlich wahrscheinlichere Diagnose.
"er erklärte mir auch dass man bei einer interstitiellen zystitis gewebeproben ins labor schicken müsse bevor man sich sicher sein könne"in der Tat sollte man die Diagnose interstitielle Zystitis per Blasenspiegelung und Biopsie (Probenentnahme) sichern (
Wolfgang Fischer, Heinz Kölbl 1995, Urogynäkologie in Praxis und Klinik
).
"Nun bekam ich vor ein paar Monaten eine Rechnung von dem ersten Urologen... Muss ich das nun bezahlen?"es kommt sehr auf den Einzelfall an, Gewissheit gibt daher nur die Beratung durch einen Anwalt, der sich den Fall ganz genau ansieht.
Evt. helfen ihnen aber folgende allgemeine Infos: normalerweise kommt beim Arztbesuch mit zwischen Arzt und Patient ein Vertrag über eine Leistung (Untersuchung, Behandlung) zustande. Dieser Vertrag (ist natürlich kein schriftlicher Vertrag, den beide unterschreiben, kommt vielmehr automatisch zustande) beinhaltet aber keine (Behandlungs-)Erfolgsgarantie, da die Symptome von Erkrankungen oft nicht eindeutig sind, gibt es auch keine Diagnosegarantie. In vielen Fällen werden also zunächst Verdachtsdiagnosen gestellt und testweise behandelt. Dass eine fehlerhafte Diagnose gestellt oder zunächst ohne Erfolg behandelt wird, ist also zu erwarten, zahlen muss man dann trotzdem.
Anders sieht es aus, wenn ein Arzt jenseits aller medizinischen Standards arbeitet oder dem Patienten durch grob fahrlässiges Verhalten Schäden entstehen. Wenn man den Verdacht hat, das gepfuscht wurde, kann der Sachverhalt durch eine Schiedsstelle der zuständigen Landesärztekammer geklärt werden, eine Liste finden Sie hier:
Behandlungsfehler - Kunstfehler
.
Es gibt leider keine eindeutig definiertes Vorgehensweise bei einem Verdacht auf eine interstitielle Zystitis (auch wenn die oben zitierte Fachliteratur z.B. eine Biopsie nahelegt), wir sind daher skeptisch, ob man die Rechnung des Urologen anfechten kann. Sicherheit gibt diesbezüglich die Konsultation eines Fachanwalts oder die Einschaltung der Schiedsstelle.
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