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Urologie

Ab wann Sex ?

von Unbekannt , 16.12.00 00:14
Hallo liebes Cyberdoctor -Team
Ich (14) würde gerne mit meinem Freund (23) das erste Mal schlafen. ( er will natürlich auch ) Aber er meint er könnte das nicht verantworten weil ich doch noch so jung wäre, und er Angst habe angezeigt zu werden. Aber wir lieben uns sehr und ich spüre immer wenn wir zusammen sind , dass er eigentlich schon wollen würde. Meistens bleibt es dann auch nicht nur beim Küssen o.ä. aber kurz vorher hält er sich dann doch immer noch zurück.
Ist es jetzt eigentlich erlaubt oder nicht ?
Ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten, da es unsere Beziehung sehr belastet. Schon mal vielen Dank im Vorraus.

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Re: Ab wann Sex ?

von Cyberdoktor , 16.12.00 06:32
Liebe Wartende,

entscheidend ist, dass Du Dir wirklich sicher bist was Du möchtest. Im Zweifel solltest Du, bzw. solltet Ihr euch Zeit lassen. Zur Strafwürdigkeit äussert sich der Gesetzgeber eindeutig in Deinem geschilderten Sinne:

Strafgesetzbuch § 176

Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder
2. das Kind bei der Tat körperlich schwer mißhandelt.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen vor ihm oder einem Dritten vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Abs. 5 Nr. 3.

Sollte Dein Freund allerdings eigentlich eine Verantwortlichkeit gegenüber Deiner Person übertragen worden sein, z. B. als Erzieher oder Ausbilder, sieht die sache ganz anders aus - zwei Jahre Wartezeit:

§ 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 oder des Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Grüße vom Cyberdoktor-Team

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Re: Ab wann Sex ?

von Unbekannt , 16.12.00 20:33
Danke für die schnelle Antwort. Diese Ganzen Paragraphen waren zwar schön und gut, aber könntet ihr mir bitte sagen, was ihr davon haltet ?
Es würde mir meine Entscheidung erleichtern.

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Re: Ab wann Sex ?

von Cyberdoktor , 16.12.00 22:25
Hallo,

wenn Dein Freund Angst hat angezeigt zu werden, können wir euch beruhigen. Mit vierzehn Jahren ist es laut Strafgesetzbuch erlaubt miteinander zu schlafen. Es sei denn, Dein Freund übt Dir gegenüber z. B. eine offizielle Ausbilder-, Aufsichts- oder Erziehungsfunktion aus. So steht´s zumindest im Gesetz. Bitte bedenke aber, dass wir eine medizinische, nicht eine Rechtsberatung anbieten.

Die Entscheidung miteinander zu schlafen, oder aber euch noch ein wenig Zeit zu lassen, müsst Ihr selber treffen. Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, es ist schließlich (zumindest verstehen wir das so) das erste Mal, dann lass Dir Zeit. Damit verlierst Du nichts. Wenn es mal so weit sein sollte denke bitte auch die geeignete Verhütungsmethode (s.a. unseren Beitrag: beste Verhütungsmethode ).

Schöne Weihnachtsfeiertage wünscht
Dein Cyberdoktor-Team

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Re: Ab wann Sex ?

von Unbekannt , 17.12.00 02:46
Hi,
blöde, aber auch eine Lösung: Sprich mit Deinen Eltern und zur
Sicherheit für Deinen Freund: mach was Schriftliches -
das ist deutsche Gesetzgebung, nur gibt´s halt Fälle, wo
eine 14jährige n i c h t freiwillig mit einem 23jährigem schläft...

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Re: Ab wann Sex ?

von Unbekannt , 17.12.00 18:46
hi Danke für eure Antworten, es hat mir sehr viel weiter geholfen. Ich bin jetzt zu der Entscheidung gekommen noch bis zu meinem 15. Lebensjahr zu warten und wenn er das nicht erwarten kann, dann kann er mich nicht richtig lieben. Aber ich denke er wird schon so vernünftig sein. Er ist nämlich ein echt netter Kerl. Ich denke es war die richtige Entscheidung. nochmal danke für eure Hilfe und noch einen schönen Advent.

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