| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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mandg (stranger ) 05/03/12 09:54 |
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Beschäftigungsverbot | Antwort schreiben |
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Hallo, ich habe nun auch eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in der 12 ssw und arbeite in einem Copyshop, also als Verkäuferin. Ich arbeite täglich 6 Stunden und am Samstag 4 Stunden, alles ohne Pause. Wir haben auch keinen Pausenraum, wo man sich mal zurück ziehen kann. Auch bin ich grundsätzlich alleine im Laden und es gestaltet sich als schwierig mal zur Toilette zu gehen oder eben auch was zu Essen. Trinken tue ich immer, egal wie voll der Laden ist. Wobei es da auch Kunden gibt, die es für nicht gut befinden. Desöfteren ist der Laden auch so voll, dass ich tatsächlich zwei Stunden brauche um endlich zur Toilette zu kommen. Denn wir dürfen den Laden nur verlassen, wenn er leer ist. Auch habe ich keine Möglichkeit mich mal eben kurz hin zusetzen, wenn es mir nicht gut geht. Denn oft ist es so, dass die Kunden ihre Kopierarbeiten nicht alleine machen können und ich muss unter ziemlich hohen Stress einen Kunden nach dem anderen abarbeiten. Meine Chefin hat mir auch keine wirkliche Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt. Ich habe einen Tritt wo ich mich rauf setzen darf. Mein Job ist oftmals sehr stressig, da die Kopierarbeiten jetzt sofort gemacht werden müssen und die Kunden alles sofort brauchen. Da passiert es schon, das ich drei Aufgaben auf einmal mache und ständig zur Kasse muss, um auch die anderen Kunden zu bedienen. Für mich ist diese Situation fast täglich sehr Nervenaufreibend und ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Ist es auch richtig, dass ich ab dem 5. Monat nur noch 4 Stunden arbeiten darf? Wenn die Tage jetzt auch wärmer werden, haben wir auf Arbeit eine sehr trockene Luft, wo es manchmal auch nach Toner riecht, da wir nur zwei kleine Fensterluken haben. Daher ist die Durchlüftung bei uns kaum vorhanden und man schwitzt schon, nur wenn man im Laden steht. Wie kann ich auch mit dieser Situation umgehen? Ist es tatsächlich möglich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen? Ich habe mein Job eigentlich immer gerne gemacht aber ich merke schon, dass es für mich jetzt schon immer anstrengender wird. Liebe Grüße | |||
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Cyberdoktor (stranger) 05/03/12 13:23 |
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Re: Beschäftigungsverbot Copyshop | Antwort schreiben |
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Hallo, "Ich bin in der 12 ssw" Glückwunsch! "Ich arbeite täglich 6 Stunden und am Samstag 4 Stunden, alles ohne Pause." gemäss Arbeitszeitgesetz haben nicht-schwangere Mitarbeiter nur dann Ansparuch auf Ruhepausen, wenn sie mehr als 6 Stunden arbeiten ( Arbeitszeitgesetz, § 4 Ruhepausen ). Schwangere dürfen allerdings unabhängig von dieser allgemeinen Regelung zwischendurch kleine Pausen nach Bedarf machen, wenn die Tätigkeit überwiegend stehend ist, es muss dann ausserdem eine Sitzgelegenheit bereitgestellt werden (siehe Mutterschutzgesetz: § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes und Ministerialblatt NRW, Ausgabe 2003 Nr. 54 , Hinweise zur Durchführung des Mutterschutzgesetzes ). "Desöfteren ist der Laden auch so voll, dass ich tatsächlich zwei Stunden brauche um endlich zur Toilette zu kommen. Denn wir dürfen den Laden nur verlassen, wenn er leer ist. " Der Toilettengang kann einer Schwangeren nicht verwehrt werden. Ein Toilettenverbot muss im Ernstfall ignoriert werden, niemand muss sich selbst gefährden und zwei Stunden das Wasserlassen verschieben. Schwangere müssen öfter als Nicht-Schwangere auf die Toilette, ein Verbot würde die Gesundheit von Mutter und Kind bedrohen. "Auch habe ich keine Möglichkeit mich mal eben kurz hin zusetzen, wenn es mir nicht gut geht." nicht erlaubt, das Mutterschutzgesetz schreibt diese Möglichkeit ausdrücklich vor! "Meine Chefin hat mir auch keine wirkliche Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt. Ich habe einen Tritt wo ich mich rauf setzen darf." das ist keine angemessene Sitzgelegenheit. "Ist es auch richtig, dass ich ab dem 5. Monat nur noch 4 Stunden arbeiten darf?" bei stehender Tätigkeit? Stimmt, siehe Mutterschutzgesetz: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote . "Daher ist die Durchlüftung bei uns kaum vorhanden und man schwitzt schon, nur wenn man im Laden steht." grosse Hitze ist im Einzelfall ebenfalls ein Grund für ein Beschäftigungsverbot. "Ist es tatsächlich möglich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen?" keine geeignete Sitzgelegenheit, keine Pausen im Bedarfsfall bei stehender Tätigkeit, keine Toilettenpausen, durchaus Gründe, die ein BV möglich machen (evt. bei starker Hitzeentwicklung durch Geräte auch ein nicht klimatisierter Arbeitsplatz). Siehe auch Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) . Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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mandg (stranger ) 06/03/12 09:26 |
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Toner gefährlich? | Antwort schreiben |
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Hallo, ich habe nun bezüglich des Tonerstaubes noch eine Frage. Da die Gefährlichkeit des Tonerstaubes umstritten ist, weiß ich natürlich auch hier nicht wie ich damit umgehen soll. Wir haben 5 s⁄w Kopergeräte, einen Farblaserkopierer und eine Großkopierer die alle mit Toner arbeiten. Die Belüftung wie gesagt besteht nur aus zwei Fensterluken. Ich muss Toner wechseln, Papierstaus entfernen und wenn viel kopiert wird riecht es bei uns auf Arbeit auch nach Toner. Da ich aber nun alleine bin, wie kann ich damit umgehen? Viele Grüße | |||
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Cyberdoktor (stranger) 06/03/12 10:37 |
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Re: Toner gefährlich? | Antwort schreiben |
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Hallo, "Wir haben 5 s⁄w Kopergeräte, einen Farblaserkopierer und eine Großkopierer die alle mit Toner arbeiten." es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Toner Ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden, in diversen Studien konnte weder eine Giftigkeit noch eine erbgutverändernde Wirkung nachgewiesen werden ( U. Ewers 2006: "Gesundheitsschäden und Erkrankungen durch Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten?" ). Ein Beschäftigungsverbot ist aber aus den anderen oben genannten Gründen sehr wohl vorstellbar. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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mandg (stranger ) 08/03/12 10:22 |
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Beschäftigungsverbot Copyshop | Antwort schreiben |
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Hallo, ich war gestern bei meinem Frauenarzt und er hat mir tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bis zur Klärung mit dem Gewerbeaufsichtsamt gegeben. Nun bin ich natürlich gespannt wie alles weiter geht. Viele Grüße | |||
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Cyberdoktor (stranger) 08/03/12 12:29 |
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Re: Beschäftigungsverbot Copyshop | Antwort schreiben |
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Hallo, danke für diese tolle Rückmeldung, ihre Schilderung sprach auch sehr für ein BV. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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