Liebe/r Cyberdoktor-Nutzer/in,
wir müssen Sie vermutlich enttäuschen – zumindest im Berufskrankheitenrecht ist die Anerkennung eines Bandscheibenvorfalles, als entschädigungswirksame Erkrankung an strenge Kriterien (z.B. langjähriges Heben und tragen schwerer Lasten) gebunden. Eine Anerkennung des Auftretens eines Bandscheibenvorfalles als unfallbedingte Erkrankung wird kontrovers diskutiert, ist bisher aber ausgeschlossen. Die Prognose des zeitlichen Zusammenhangs des Auftretens Ihres Bandscheibenvorfalles durch Ihren Hausarzt in allen Ehren – dies nachzuweisen dürfte schwierig sein.
Was Sie tun können, ist sich mit Ihrem Anliegen an den Verband der Wehr- und Kriegsdienstopfer zum Zwecke einer weiteren Beratung zu wenden.
Zur weiteren Information lesen Sie bitte auch Diskussionsbeiträge zu ähnlichen Thematiken. Diese finden Sie, wenn Sie in unserer Suchmaschine den Begriff „Bandscheibenvorfall“ eingeben (Suche in: Cyberdoktor-Frageforen).
Alles Gute wünscht Ihr
Cyberdoktor-Team
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