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Arbeits- und Umweltmedizin

Einstellungsuntersuchung - Psychische Erkrankung Angst- und Panikstörung

von Unbekannt , 08.10.11 17:11
Sehr geehrtes Cyberdoktor-Team,

ich benötige dringend Ihren Rat. Ich bin habe den Arbeitsvertrag heute erhalten und damit verbunden die Aufforderung, mich bei meinem Hausarzt untersuchen zu lassen, der auch ein Formular ausfüllen soll. Dieses Formular soll dann direkt an den Betriebsarzt gesendet werden. Das bedeutet jetzt für mich einen Schock, da ich damit gar nicht gerechnet habe.

Zur Erklärung: ich leide seit meiner Jugend (ich bin Anfang 30) unter einer Angst- und Panikstörung. Auch ein kleiner Zählzwang ist dabei, der mich aber in keinster Weise beeinträchtigt. Durch die Ängste sind auch depressive Phasen aufgetreten. Ich begab mich vor mehreren Jahren in eine Verhaltenstherapie, die ich auch erfolgreich beendet habe. Durch die Geburt meines Kindes hatte ich einen kleinen Rückfall, so daß ich sofort wieder meine Therapeutin kontaktiert habe und wir erneut 20h daran erfolgreich gearbeitet haben. Der Zeitraum war Ende 2009-Mitte 2011. Früher habe ich auch mal Medikamente einnehmen müssen, jedoch jetzt seit einigen Jahren nicht mehr. Vor der Geburt war ich selbständig und die Krankheit hat dies nicht beeinträchtigt. Ich würde sagen, daß es mir sehr gut geht, ich aber natürlich nicht einen Rückfall in meinem ganzen zukünftigen Leben ausschliessen kann (wer kann das schon?).

Nun zu meiner Frage: muß ich das dort unter Gesundheitsschäden aufführen? Auch steht dort, daß ich die letzten 5 Jahre die Konsultation eines Arztes oder anderen Behandlers aufführen soll. Ist das rechtens?

Wie soll ich mich verhalten? Ist meine Einstellunge gefährdet? Den unterschriebenen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber liegt mir schon vor.

Vielen Dank,
mfg

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Re: Einstellungsuntersuchung - Psychische Erkrankung Angst- und Panikstörung

von Cyberdoktor , 08.10.11 19:25
Hallo,

"habe den Arbeitsvertrag heute erhalten und damit verbunden die Aufforderung, mich bei meinem Hausarzt untersuchen zu lassen"
eine Routineuntersuchung, der Arbeitgeber erfährt auch keine konkreten Diagnosen, siehe Arbeitsmedizinische Untersuchung, Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt (Häufige Fragen) .

"leide seit meiner Jugend (ich bin Anfang 30) unter einer Angst- und Panikstörung... würde sagen, daß es mir sehr gut geht... muß ich das dort unter Gesundheitsschäden aufführen?"
wenn nach Absprache mit dem behandelnden Arzt keine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vorliegt, sind Angststörungen normalerweise eine Privatsache. Allerdings könnte man dann auch mit offenen Karten spielen, weil der Betriebsarzt keine Einwände haben sollte, siehe auch der Themenblock Einstellungsuntersuchung Betriebsarzt: Depressionen, psychische Erkrankungen? .

"Auch steht dort, daß ich die letzten 5 Jahre die Konsultation eines Arztes oder anderen Behandlers aufführen soll. Ist das rechtens?"
solche Klauseln sind im Allgemeinen nicht rechtens.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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Angststörungen und Depressionen Wachdienst mit Waffe

von Holger77 , 27.05.15 19:58
Sehr geehrtes Cyberdoktor-Team,

Ich habe ein Problem brauche dringend Beratung.

Ich habe letztes Jahr erfolgreich meine Sachkundeprüfung für das Sicherheitsgewerbe abgelegt. Vor kurzem habe ich einen Lehrgang als Zivile Wachkraft für die Bundeswehr gemacht die Prüfung bestanden. Die Arbeitsstelle habe ich sicher. Ohne böse Vorahnung bin ich zu meiner Hausärztin, um mit meine Tauglichkeit bescheinigen zu lassen.

Nun das Problem: Sie bescheinigte mir volle körperliche Tauglichkeit, war aber nicht bereit, die Bescheinigung zu bestätigen, denn...

Ich hatte vor 3 Jahren auftretende Angststörungen und Depressionen mit Rückzugstendenz. Ich habe eine stationäre Therapie gemacht, nehme die Medikamente Seroquel und Citalophram, habe die Dosis aber mittlerweile von mir aus auf 150mg Seroquel und 20mg Citalopram täglich reduziert. Ich merke von meiner Erkrankung seit 2 Jahren nichts mehr, habe und brauche keine Therapie in irgendeiner Form. Ich habe mein Leben wieder voll im Griff, man merkt mir auch nichts an, dass ich Medikamente nehme oder brauche. Meine Hausärztin kennt aber meine Situation, da ich bei ihr regelmäßig ein Rezept für meine Medikamente hole.

Ich habe bei der Armee gedient, bin also den Umgang mit Schusswaffen gewohnt (da hatte ich aber noch keine psychischen Probleme).

Um das Problem sicher abzuklären, bin ich zu einem Arzt für Psychologie gegangen, der meine Geschichte grob kannte. Er wollte mir die Tauglichkeit in allen Bereichen bestätigen, nur nicht für den Umgang mit einer Schusswaffe. Diese ist aber für meinen Job dringend notwendig.

Wie gesagt, ich bin und war nie eine Gefahr für mich oder andere (hat er selbst bestätigt) und bin derzeit so gesund, wie jeder andere auch, habe nicht irgend ein psychisches Problem, Leute die nichts von meiner Erkrankung wissen, kämen nie darauf, dass ich irgendetwas in diesem Bereich habe ⁄ hatte.

Der Arzt hat nur gefragt, ob ich noch Medikamente nehme, ob ich allein wohne, Kinder habe. Das wars. Ich habe ihm glaubhaft bestätigt, dass es mir absolut gut geht, ich mich 100% tauglich fühle. Das hat ihn nicht interessiert, ich hatte psychische Probleme, also besteht die Gefahr eines Rückfalls, heißt volle Tauglichkeit mit Verbot des Umgangs mit einer Waffe.

Ich möchte den sicheren Job unbedingt, bin mir 100%ig sicher, dass bei einer gründlichen Begutachtung meines psychischen Zustandes absolute Tauglichkeit festgestellt werden würde.

Jetzt meine Frage: Kann ich dieses schnell gefällte, nicht aussagekräftige Urteil des Arztes anfechten, hätte ich damit Erfolgschancen?
Oder kann ich zu einem Arzt gehen, der meine Vorgeschichte nicht kennt, mir in einem persönlichen Gespräch ganz sicher die volle Tauglichkeit aussprechen würde, da von meiner Erkrankung überhaupt nichts zu merken ist?

Ich danke für eine ausführliche Antwort von Ihnen, da es jetzt für mich um alles geht, wieder beruflich Fuß zu fassen. Vor allen Dingen, weil ich den Arbeitsplatz jetzt sicher habe.

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Re: Angststörungen und Depressionen Wachdienst mit Waffe

von Cyberdoktor , 28.05.15 15:01
Hallo,

"Sachkundeprüfung für das Sicherheitsgewerbe...Zivile Wachkraft...Hausärztin...war aber nicht bereit, die Bescheinigung zu bestätigen, denn...Ich hatte vor 3 Jahren auftretende Angststörungen und Depressionen mit Rückzugstendenz."
es kommt stets auf die Anforderungen der Tätigkeit an. Für eine Standard-Arbeit als Wachkraft sollten keine Bedenken bestehen, bei speziellen Bereichen (Schutz sensibler Sicherheitsbereiche, Arbeit mit Waffe) ist dagegen leider ein negatives Urteil möglich.

"Medikamente Seroquel und Citalophram... zu einem Arzt für Psychologie... Er wollte mir die Tauglichkeit in allen Bereichen bestätigen, nur nicht für den Umgang mit einer Schusswaffe."
die Zweitmeinung war sinnvoll. Die kritische Haltung von Hausarzt und Psychologe ist aus ärztlicher Sicht nachvollziehbar, die Vorgeschichte und Medikation sind bei Waffenträgern sehr kritisch zu sehen.

"psychische Probleme, also besteht die Gefahr eines Rückfalls, heißt volle Tauglichkeit mit Verbot des Umgangs mit einer Waffe."
korrekt.

"bin mir 100%ig sicher, dass bei einer gründlichen Begutachtung meines psychischen Zustandes absolute Tauglichkeit festgestellt werden würde."
diese Überzeugung ist leider nicht gerechtfertigt, in einem so sensiblen Bereich ist es eher unwahrscheinlich, dass die Ärzte zu einer positiven Einschätzung kommen.

"Jetzt meine Frage: Kann ich dieses schnell gefällte, nicht aussagekräftige Urteil des Arztes anfechten, hätte ich damit Erfolgschancen?"
Sie sollten auch noch die Klinikärzte befragen, die Sie seinerzeit behandelt hatten. Wenn dann nach einer gründlichen Prüfung keine Bedenken bestehen, können Sie die aktuelle positive Bewertung verwenden.

"Oder kann ich zu einem Arzt gehen, der meine Vorgeschichte nicht kennt"
Sie können einen weiteren Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aufsuchen, müssen dem Arzt aber natürlich die gesamt Vorgeschichte erzählen und auch die Einschätzung der Klinikärzte mitteilen.

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