Liebe/r Cyberdoktor-Nutzer/in,
dafür gibt es keine „starren“ Regelungen. Die Feststellung einer reduzierten Belastbarkeit obliegt zunächst dem behandelnden Arzt (z.B. Orthopäde) bzw. dem jeweiligen Gutachter – z.B. dem begutachtenden Arbeitsmediziner.
Das Ergebnis der Begutachtung richtet sich u.a. nach vorhandenen Einschränkungen der Beweglichkeit – z.B. Lähmungserscheinungen – oder starken Schmerzbeschwerden und im weiteren auch nach zur Verfügung stehenden bzw. angewandten Therapiemaßnahmen.
Alles Gute wünscht Ihr
Cyberdoktor-Team
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