Hallo Troll,
das ist eindeutig keine medizinische, sondern eine juristische Frage. In diesem Zusammenhang wäre es auch eine eher philosophische Fragestellung, ob es sich beim geschilderten Vorgang um ein Privileg handelt. Nach unserem Kenntnisstand ist eine Durchsuchung bzw. Leibesvisitation – auch am entkleideten Probanden - durch Polizisten (unter Zeugen) erlaubt. Es gilt dabei das Prinzip der Gleichgeschlechtlichkeit: Männer bei Männern, Frauen bei Frauen.
Polizeiärzte kommen zum Einsatz, wenn z.B. eine „autoritäre“ Körperverletzung (z.B. Blutabnahme) oder darüberhinaus eine gutachterliche Aussage erforderlich wird.
Aber im Zweifelsfall sollten Sie sich an eine Rechtsberatung wenden.
Alles Gute wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team,
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