Liebe/r Cyberdoktor-Nutzer/in,
kommt auf die Inhalte Ihrer Tätigkeit an – im Verwaltungsdienst ist nicht anzunehmen, dass Sie regelmäßig schwere Lasten heben oder lange Laufstrecken zurücklegen müssen. Wesentlich ist auch das Ergebnis der Umstellungsosteotomie und der Grad eines eventuell vorliegenden manifesten Hüftschadens. Diesbezüglich benötigt der Amtsarzt die Operationsbefunde, insbesondere den Entlassungs- und Rehabericht.
Das Maß in der Begutachtung ist die Anforderung, dass Sie zumindest in der Lage sein müssen, einen wesentlichen Anteil der verbleibenden Lebensarbeitszeit vollschichtig tätig zu sein.
Viel Erfolg wünscht Ihr
Cyberdoktor-Team
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