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Arbeits- und Umweltmedizin

Hepatitis B, C, Einstellungsuntersuchung

von Unbekannt , 03.12.08 02:37
Hallo
ich habe die hepatits c und habe jetzt eine Einstellungsuntersuchung vor mir die vom Werksarzt vorgenommen wird. Werden diese meine Hepa c feststellen,oder müssen die dafür eine spezielle Untersuchung machen ???Ausserdem bin ich im Methadon Program ,wird diese festgestellt wenn UK gemacht wird ???Und diese Dinge Kündigungsgründe und wenn ja warum ????Wird bei einer Standart uk überhaupt nach Methadon geschaut. Habe einfach Angst alles was ich mir so schwer erkämpft habe,wieder zu verlieren

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Re: Einstellung in einem Pharmabetrieb, Methadontherapie

von Cyberdoktor , 03.12.08 02:37
Hallo,

"ich habe die hepatits c und habe jetzt eine Einstellungsuntersuchung vor mir die vom Werksarzt vorgenommen wird. Werden diese meine Hepa c feststellen"
evt. wird man angesichts bestimmter Leberwerte feststellen, dass eine Lebererkrankung vorliegt.

Ob Sie die Hepatitis verschweigen dürfen, hängt davon ab, wie die behandelnden Ärzte Ihre Erkrankung im Einzelfall einschätzen. Ist z.B. Ihre Leber stark angegriffen, wäre das ein Problem. Bitte dringend vor der Einstellungsuntersuchung nachfragen.

Eine chronische Hepatitis C kann die Eignung für Tätigkeiten einschränken, bei denen ein Blutkontakt möglich ist (z.B. OP, oder Produktion von Blutprodukten).

"oder müssen die dafür eine spezielle Untersuchung machen ???"
für einen sicheren Nachweis: ja (Antikörper- oder Virusnachweis).

"Ausserdem bin ich im Methadon Program ,wird diese festgestellt wenn UK gemacht wird ?"
nur, wenn ein Drogentest gemacht wird. Ob Sie während einer Methadon-Therapie für den angestrebten Arbeitsplatz geeignet sind, muss unbedingt mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, eine Einzelfallentscheidung, im Zweifel müssen der Betriebsarzt, behandelnde Arzt und Drogenberater gemeinsam eine Einschätzung abgeben. Methadon hat diverse, durchaus ernst zu nehmende Nebenwirkungen, z.B. einem reduzierten Reaktionsverhalten oder Wahrnehmungsstörungen.

"wenn ja warum ????Wird bei einer Standart uk überhaupt nach Methadon geschaut."
in einigen Pharmabereichen sind Drogentests denkbar, kommt sehr darauf an, was in dem Betrieb produziert wird und was Ihre Tätigkeit ist.

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Ihr Cyberdoktor-Team

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Hepatitis C offenbaren?

von Unbekannt , 22.05.10 00:27
Hallo liebes Cyberdoktor-Team,

endlich habe ich meinen Traumjob gefunden, als Sachbearbeiterin in einer ARGE -öffentlicher Dienst. Die Einstellung soll als Angestellte erfolgen, erstmal befristet bis Ende des Jahres.

Nun soll ich zur Arbeitsmedizin... und habe deswegen Panik, da ich Hepatitis C habe - nicht ausgebrochen, Leberwerte sind nur leicht erhöht. Können die Ärzte das dort feststellen? Oder muß ich das von mir aus sagen? Die Erkrankung besteht schon seit über 10 Jahren, in denen ich immer gearbeitet habe und behindert mich auch nicht. Ist ja auch nur durch direkten Blutkontakt übertragbar, welcher ja dort nicht stattfindet.
Mein Hausarzt meinte, daß viele Frauen leicht erhöhte Leberwerte hätten, vor allem wenn die Pille genommen wird. Was meint Ihr?

Vielen lieben Dank schonmal, Ihr seid die Besten

X

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Re: Hepatitis C offenbaren?

von Cyberdoktor , 22.05.10 02:41
Liebe X,

"endlich habe ich meinen Traumjob gefunden, als Sachbearbeiterin in einer ARGE -öffentlicher Dienst."
Glückwunsch!

"Nun soll ich zur Arbeitsmedizin... und habe deswegen Panik, da ich Hepatitis C habe - nicht ausgebrochen, Leberwerte sind nur leicht erhöht. Können die Ärzte das dort feststellen?"
leicht erhöhte Leberwerte kommen auch bei Gesunden vor. Stärkere Abweichungen könnten allerdings zu Kontrollen führen.

Ein Nachweis von Antikörpern gegen Hepatitis C gehört normalerweise nicht zu einer Einstellungsuntersuchung bei Bürojobs.

" Oder muß ich das von mir aus sagen? Die Erkrankung besteht schon seit über 10 Jahren, in denen ich immer gearbeitet habe und behindert mich auch nicht."
Die Prognose einer Hepatitis C Infektion ist in der Regel gut, die Wahrscheinlichkeit einer Zustandsverschlechterung gemäss aktueller Studien sehr gering. Nur ca. 7 Prozent der Patienten entwickeln binnen 20 Jahren eine Leberzirrhose ("Prognose der chronischen Hepatitis C", Dtsch Arztebl 2002; 99(48): A-3264 / B-2749 / C-2561), ausserdem gibt es neue, sehr effektive Behandlungsansätze.

Sie leben und arbeiten seit 10 Jahren gut mit der Erkrankung, wenn nun Ihr Gastroenterologe zu dem Schluss kommt, dass Ihre Leber gut in Schuss ist und es keinen Anlass zur Befürchtung gibt, dass in den nächsten Jahren die Krankheit aufflammt, dann könnte man davon ausgehen, dass die chronische Hepatitis C (analog zu einer unter Medikamentengabe gut kontrollierte HIV Infektion) jetzt und auch in absehbarer Zeit keine Einschränkung Ihrer Arbeitsfähigkeit bedeutet und den Betriebsarzt deshalb auch nichts angeht. In einigen Risikogruppen verläuft die Erkrankung aber dramatischer und wesentlich rascher, z.B. bei einer Koinfektion mit HIV oder HBV, bei Personen mit massivem Alkoholkonsum oder wenn bereits eine mäßige Leberschädigung vorliegt. Dann könnte man die Erkrankung gewiss nicht verschweigen. Ihr behandelnder Arzt muss Sie also gründlich untersuchen und beraten.

Angesichts der guten Behandlungsaussichten und der von der Fachliteratur bestätigten geringen Wahrscheinlichkeit für einen Leberschaden kann man sich aber auch dazu entscheiden, mit offenen Karten zu spielen und dem Betriebsarzt von der Infektion zu erzählen (und ihm ein Gutachten des behandelnden Arztes vorzulegen), er kann eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass Sie für die Stelle geeignet sind. Dem Arbeitgeber von der Infektion erzählen darf der Arzt so oder so nicht.

Beide Vorgehensweisen haben gewisse Restrisiken. Fall 1.: man verschweigt Infektion, Krankheit nimmt atypischen schnellen Verlauf, Arbeitgeber sieht Offenbarungspflicht verletzt. Fall 2.: Man gibt Infektion bekannt, der Betriebsarzt sieht anders als behandelnde Arzt ungünstige Prognose. Dann drohen evt. juristische Auseinandersetzungen.

Besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, zu welcher der beiden oben genannten Vorgehensweisen er im konkreten Einzelfall rät, nur er kennt Ihre Krankengeschichte und sonstigen Risikofaktoren. Wie man vorgeht, ist eine Einzelfallentscheidung mit Restrisiken, man kann keine pauschale Empfehlung geben, bei einer guten individuellen Prognose würden wir in der Regel das offene Gespräch mit dem Betriebsarzt favorisieren.

Bitte schreiben Sie uns, wie Ihr Arzt die Situation einschätzt, welche Vorgehensweise Sie wählen und wie der Termin beim Betriebsarzt abläuft, wir wissen gern, wie es weiter geht.

" Ist ja auch nur durch direkten Blutkontakt übertragbar, welcher ja dort nicht stattfindet. "
stimmt, keinesfalls ein Beruf mit erhöhten Ansteckungsrisiko für Kontaktpersonen (anders als z.B. in Klinik-Berufen).

"Mein Hausarzt meinte, daß viele Frauen leicht erhöhte Leberwerte hätten, vor allem wenn die Pille genommen wird."
stimmt, bzw. man beobachtet bei Routineuntersuchungen immer wieder leicht erhöhte Werte, ohne das Ursachen zu finden sind.

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Einstuellungsuntersuchung und chron. Hepatitis B

von Tim_Alou , 22.12.10 21:24
Guten Tag,
ich habe Hep. B chronisch, viruslast 1890, leicht erhöhte Leberwerte, keine Symptome. Nun muss ich zum Betriebsarzt zur Einstellungsuntersuchung bei einem großen Konzern. Den Vertrag kann ich bereits jetzt unterschreiben, aber... was kann der Arzt sagen dazu? Habe ich chancen auf eine Einstellung? Es geht um ein Bürojob Ingenieur im Stahlbau) mit Baustellenaufenthalten. Ist das eine meldepflichtige Krankheit? Soll ich bevor die alte Stelle gekündigt wird lieber selbst zum Betriebsarzt gehen und alles erklären Befund etc.)? Im Vertrag steht die Klausel, dass ich den Arzt vom Schweißtepflicht entbinde. Heiß es, dass er meine Diagnose an Personalabteilung weitergeben wird? Ich bin recht ratlos, da ich innerhalb der nächsten 7 Tagen den Vertrag unterschreiben muss. Vielen Dank für Ihre Antwort und ein freues Fest

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Re: Einstuellungsuntersuchung und chron. Hepatitis B

von Cyberdoktor , 22.12.10 23:38
Lieber Tim,

"ich habe Hep. B chronisch, viruslast 1890, keine Symptome. Nun muss ich zum Betriebsarzt zur Einstellungsuntersuchung bei einem großen Konzern."
ein symptomloser Träger von Hepatitis B Viren mit keiner oder nur geringe Virusvermehrung ist in der Regel an Arbeitsplätzen ohne besondere Anforderungen wie ein Gesunder ohne Einschränkungen einzusetzen, der Betriebsarzt kann dann normalerweise nur die Einschätzung "geeignet" abgeben.

Ihre Viruslast ist so niedrig, dass Sie von der Grenze für eine Behandlung weit entfernt sind (10.000 Kopien). Das Risiko für eine Lebererkrankung ist damit sehr gering. Wenn Ihre behandelnden Ärzte das auch so sehen, muss man die Infektion daher bei einer Bewerbung oder einer Einstellungsuntersuchung nicht zwingend bekannt geben.

Patienten, bei denen ein akuter Krankheitsschub, eine massive Leberschädigung (Leberzirrhose), ein Leberkrebs oder sonstige Faktoren vorliegen, die für eine ungünstige Prognose sprechen, müssen die Erkrankung dagegen vermutlich offenbaren.

"leicht erhöhte Leberwerte"
wenn der Betriebsarzt die Leberwerte bestimmt, könnte das Anlass für weitergehende Untersuchungen bzw. Nachfragen sein, in diesem Fall ist es evt. sinnvoll, direkt mit offenen Karten zu spielen. Fragen Sie vorab kurz bei Ihren behandelnden Ärzten nach.

"was kann der Arzt sagen dazu? Habe ich chancen auf eine Einstellung?"
der Betriebsarzt sollte bei einer inaktiven Hepatitis B Erkrankung und einem angestrebten Job ohne Gefährdungspotenzial für Kollegen oder Dritte keine Einwände gegen eine Einstellung haben.

"Es geht um ein Bürojob Ingenieur im Stahlbau) mit Baustellenaufenthalten."
der geschilderte HB-Trägerstatus lässt in unseren Augen keine Einschränkung Ihrer Tauglichkeit für diesen Job erwarten.

"Ist das eine meldepflichtige Krankheit? "
nur, wenn ein Arzt eine Neuinfektion entdeckt, eine bereits bekannte chronische Infektion ist nicht meldepflichtig.

"Soll ich bevor die alte Stelle gekündigt wird lieber selbst zum Betriebsarzt gehen und alles erklären Befund etc.)?"
wir sehen zwar kein Einstellungshindernis, Ihr Vorschlag wäre nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vermutlich aber eine sehr vernünftige Vorgehensweise.

"Vertrag steht die Klausel, dass ich den Arzt vom Schweißtepflicht entbinde. Heiß es, dass er meine Diagnose an Personalabteilung weitergeben wird?"
das sollte sich nur auf die Information des Arbeitgebers nach dem Motto: "geeignet", "eingeschränkt geeignet", "nicht geeignet" beziehen. Für die Weitergabe von konkreten Befunden müsste eine umfassende Erklärung abgegeben werden.

Es wäre schön, wenn Sie uns bei erfolgreicher Bewerbung nicht vergessen und bei Gelegenheit hier über den weiteren Verlauf und die Reaktion des Betriebsarztes berichten würden.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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