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Arbeits- und Umweltmedizin

Wechselschicht pro Woche alle Schichten

von Unbekannt , 09.05.02 02:54
Hallo!
Arbeite als Altenpflegerin. Seid letztem Jahr habe ich sehr unterschiedlichen Wechselschichten. So z.B. 3 Spätdienste - 2 Frühdienste - 2 Nachtdienste Zeiten Spät bis 22.15. In 11 Tagen einen Tag frei. Eigentlich arbeite ich 75% habe aber diese Monat rund 30 Std. Mehrarbeit mit drin.Gesundheitlich fühle ich mich seid einiger Zeit angeschlagen. Erschöpfungszustände.Somit öfterer Ausfall durch Krankmeldungen.Liegt dies an den ständigen Wechsel der Arbeitszeiten?

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Re: Wechselschicht pro Woche alle Schichten

von Cyberdoktor , 10.05.02 20:16
Liebe Cyberdoktor-Nutzerin,

es klingt so, als ob Ihr Schichtplan deutlich zu optimieren wäre. Im Arbeitszeitgesetz wird gefordert, dass die Gestaltung der Arbeitszeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu erfolgen hat. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.01.1992 wurde auch juristisch festgehalten, dass ein höheres gesundheitliches Risiko durch die Nachtarbeit besteht.

Es gibt gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Schichtplangestaltung – den idealen Schichtplan gibt es nicht. Die folgenden Empfehlungen werden formuliert:

 Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein, möglichst nicht mehr als drei.

 Nach einer Nachtschichtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase folgen. Sie sollte auf keinen Fall weniger als 24 Stunden betragen.

 Wochenenden en bloc (zwei zusammenhängende Tage) sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende.

 Schichtarbeiter sollten im Vergleich zu Tagarbeitern mehr freie Tage (durch Freizeitausgleich) haben. als Tagarbeiter.

 Die Schichtfolgen sollten immer vorwärts rollieren (Früh-, Spät- Nachtschicht, Frei).

 Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden.

 Die durch Tätigkeit im Schichtdienst bestehenden Belastungen sollten nicht durch zusätzliche Arbeitseinsätze (Überstunden) verstärkt werden. Die Freizeit muss planbar bleiben.

Ob Ihre Erschöpfungszustände im wesentlichen auf die Schichtarbeit zurückzuführen sind, können wir nicht beurteilen. Zum Ausschluss organischer Grunderkrankungen oder auch hormoneller Umstellungsprozesse (Wechseljahre), sollten Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt wenden. Zudem haben Sie das recht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung bei Ihrem Betriebsarzt.

Der Arbeitgeber ist gehalten dem einzelnen Beschäftigten eine kostenlose arbeitsmedizinische Untersuchung vor Aufnahme von Nacht- und Schichtarbeit und dann jeweils im Abstand von nicht weniger als drei Jahren anzubieten (§ 6 Abs. 3 ArbZG). Ab dem 50. Lebensjahr besteht das Recht auf eine jährliche Untersuchung.

Zudem gibt es das (eingeschränkte) Recht auf Umsetzung auf einen Tagarbeitsplatz: Beschäftigte, die aus familiären (Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachts arbeiten können, haben das Recht auf die Umsetzung auf einen Tagarbeitsplatz (§ 6 Abs. 4 ArbZG). Diese Möglichkeit ist allerdings abhängig von den bestehenden betrieblichen Möglichkeiten. Dieses Recht besteht demnach nicht, wenn der Arbeitgeber nachweislich über keinen adäquaten Tagarbeitsplatz verfügt.

Alles Gute wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team

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