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Arbeits- und Umweltmedizin

innerbetr.Umsetzung

von Unbekannt , 01.05.02 00:52
Jetziger Arbeitsplatz ist gesundh.von Nachteil.Ärztliches Attest liegt vor.Umsetzungsmöglichkeiten gibt es Personalleitung stellt sich stur.Betriebsrat
resigniert.Wir sind eine große Firma .

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Re: innerbetr.Umsetzung

von Cyberdoktor , 04.05.02 01:49
Liebe/r Cyberdoktor-Nutzer/in,

grundsätzlich empfiehlt sich eine Beratung bei Ihrem zuständigen Betriebsarzt. Ein solcher muss von Ihrer Firma zu Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz beauftragt sein. Zu diesen Aufgaben gehört unter anderem eine Beratungsleistung zum adäquaten Einsatz von Mitarbeitern an entsprechend geeigneten Arbeitsplätzen.

Im Regelfall beauftragt die Personalabteilung nach Vorlage eines haus- bzw. fachärztlichen Attestes mit Erfordernis einer Arbeitsplatzumsetzung von sich aus den zuständigen Arbeitsmediziner, dies mit der Frage auf welchen Arbeitsplätzen Sie beschäftigt werden können. Aber auch Sie können über die Personalabteilung einen entsprechenden Termin vereinbaren lassen. Das sollte Ihr Betriebsrat wissen.

Schwierig wird es, wenn Ihr Arbeitgeber argumentiert, dass geeignete Arbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen. In einem solchen Falle, kann eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz (auch unter Einsatz von Hilfsmitteln) nicht beschäftigt werden können, in einem Kündigungsverfahren enden. Dementsprechend empfiehlt sich (neben der betriebsrätlichen) zunächst eine betriebsärztliche Beratung. Der Betriebsarzt unterliegt wie jeder Arzt der Schweigepflicht. Diese kann nur durch bestimmte gesetzliche Regelungen eingeengt werden (z.B. Beamtenrecht).

Viel Erfolg wünscht Ihnen
Ihr Cyberdoktor-Team

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