Hallo,
"Nun lese ich bei Ihnen im Forum,dass wenn der Arzt es nicht für relevant erachtet, keine Offenbarungspflicht besteht."Auf Nachfrage müssen Beamte normalerweise wahrheitsgemäss antworten (Treuepflicht). Wird nicht gefragt, kommt es sehr auf den Einzelfall an. Aus ärztlicher Sicht besteht z.B. bei einem Bewerber ohne sonstige Risikofaktoren, der vor 10 Jahren nach einem Verlusterlebnis eine depressive Phase und seit Therapieende nie wieder Probleme hatte, ein so geringes Rückfallrisiko, dass eine Offenbarungspflicht evt. verneint werden kann. Dagegen wäre bei einem Patienten, der in den letzten Jahren bereits mehrere schwere Erkrankungsepisoden hatte, von einer deutlichen Rezidiv-Gefahr auszugehen und die Erkrankung kann bei der Einstellungsuntersuchung nicht verschwiegen werden.
Es kommt wirklich sehr darauf an, wie der behandelnde Therapeut den Erkrankungsverlauf und die Prognose einschätzt und ob er bei dem Patienten Risikofaktoren, die die Rezidivhäufigkeit beeinflussen, sieht (z.B. bereits mehrere Depressions-Episoden, unvollständige Heilung nach der ersten Phase, sonstige psychische oder chronische körperliche Erkrankungen.
Depressionen sind eine ernste Erkrankung, bei sehr vielen Betroffenen kommt es zu einem Rückfall ("Does Incomplete Recovery From First Lifetime Major Depressive Episode Herald a Chronic Course of Illness?", Lewis et al., Am J Psychiatry 157:1501-1504, September 2000), Einschränkungen der Arbeitsleitung sind möglich, daher ist wirklich nur nach einer gründlichen Einzelfallprüfung ein Verschweigen der Krankheitsgeschichte möglich.
"Ausgegangen von einer Depression die medikamentös behandelt wird"wird noch behandelt, bleibt die Frage, ob nach Absetzen der Medikation ein Rückfall möglich ist ("Langzeitbehandlung depressiver Erkrankungen
Therapieziel Rezidivprophylaxe: Wie lang ist langfristig?", ,U. Voderholzer, NeuroTransmitter 4·2005). Ein Verschweigen von Erkrankung und fortgesetzter Therapie ist dann problematisch. Der behandelnde Arzt muss das einschätzen.
"Aber wie sieht es mit der Rechtssicherheit aus, wenn es zur Beamtenzeit zu einem schweren Rückfall kommt?"wenn der Amtsarzt fragt, muss wie gesagt im Allgemeinen den Tatsachen entsprechend geantwortet werden. Wurde nicht nachgefragt, kommt es darauf an, ob der Laie in der Lage war, das Erkrankungsrisiko zu überblicken. Bitte einen Anwalt fragen.
Depressionen sind eine sehr häufige Erkrankung, je nach Literatur wird das Risiko einmal im Leben eine depressive Episode durchzumachen mit bis zu 40% (für Frauen; Männer: 30%) angegeben ("Lifetime risk of depression: restricted to a minority or waiting for most?", Gavin Andrews, The British Journal of Psychiatry (2005) 187: 495-496).
Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
Antwort schreiben